§ 75
Nichtigkeitsbestimmungen
Bescheide, die den materiell-rechtlichen Vorschriften dieses Gesetzes widersprechen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2000
§ 75
Nichtigkeitsbestimmungen
Bescheide, die den materiell-rechtlichen Vorschriften dieses Gesetzes widersprechen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)