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VIL Inhaltsverzeichnis Heft 1/2013

Heft 1 v. 1.1.2013

Wichtige Kurzmeldungen

  1. Vorbereitung der Bundesländer auf die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Fachbeitrag

  1. Heid, Schiefer, Fink, Die Formvorschriften bei der Angebotsöffnung Lockerung der „strengen“ Rechtsprechung?

Aktuelle Rechtsprechung

    1. VIL-Slg
    2. Fink, EuGH: Keine ausschreibungsfreie Verwaltungskooperation, wenn Krankenhausbetreiber eine Universität mit Untersuchungen betraut
    3. Fink, EuGH: Schwere berufliche Verfehlung setzt seitens des Bieters zumindest grob fahrlässiges Verhalten „von gewisser Schwere“ voraus!?
    4. Fink, EuGH: Möglichkeit einer ausschreibungsfreien Verwaltungskooperation
    5. Fink, EuGH: Verpflichtung zur Ausschreibung bei einer Subvergabe
    6. Fink, VwGH: Finanzierung der Sanierung eines Schulzentrums durch Mietzahlungen des Bundes
    7. Fink, BVA: Deutsche Bieter haben sich zu Beginn des Vergabeverfahrens über den Vergaberechtsschutz in Österreich zu informieren
    8. Fink, BVA: Keine „Verfristung“ von Widerrufsgründen
    9. Fink, BVA: Aufklärungsersuchen ist vollumfänglich zu entsprechen
    10. Fink, BVA: Nicht ausgefüllte „echte“ Bieterlücke ist als unbehebbarer Angebotsmangel anzusehen
    11. Fink, BVA: Mischkalkulation stellt Ausschreibungswiderspruch dar
    12. Fink, BVA: Unzulässiger nachträglicher Austausch eines Subunternehmers
    13. Fink, UVS Steiermark: Legung eines Teilnahmeantrags mittels elektronischem Beschaffungssystem
    14. Fink, UVS Oberösterreich: Verlesefehler bei der Angebotsöffnung hat nicht zwingend Ausscheiden zur Folge
    15. Fink, UVS Kärnten: „Degradierung“ des verurteilten Geschäftsführers zum Prokuristen führt zu keiner „Selbstreinigung“

Newsflash

  1. Jährlicher Bericht der Europäischen Kommission über die Anwendung des Vergaberechts 2012
  2. Erneute Revidierung des Zeitplanes des Europäischen Parlaments für die Novellierung der Richtlinien zu öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
  3. Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland – Fairer Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Software-Dienste nicht gewährleistet
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