BVA, 12.12.2012, N/0099-BVA/08/2012-72
BVA, 12.12.2012, N/0100-BVA/08/2012-56
Sachverhalt
Der Auftraggeber hat Lieferleistungen im Unterschwellenbereich ausgeschrieben. Der deutsche Antragsteller hat zunächst die Nichtigerklärung des Ausscheidens seines Angebots beantragt. Einen Antrag auf Nichtigerklärung der zeitgleich bekannt gegebenen Zuschlagsentscheidung (lautend auf einen Konkurrenten) hat er jedoch nicht gestellt. Erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung beantragt worden. Das BVA hat dem Wiedereinsetzungsantrag keine Folge geleistet, den Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung ab- und den Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zurückgewiesen.