UVS Steiermark, 03.01.2013, UVS 44.8-2/2012-26
UVS Steiermark, 03.01.2013, UVS 44.15-6/2012-28
Sachverhalt
Ein Sektorenauftraggeber hat Bauarbeiten in einem Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. In der Bekanntmachung ist festgelegt worden, dass der Teilnahmeantrag ausschließlich mittels eines elektronischen Beschaffungssystems abzugeben ist. Der Antragsteller hat sich lediglich im Wege von E-Mails an den Auftraggeber gewandt. In weiterer Folge ist er nicht für die zweite Verfahrensstufe berücksichtigt worden. Der UVS hat diese Vorgehensweise bestätigt.