Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 soll für jedes Bundesland ein Verwaltungsgericht erster Instanz geschaffen und zahlreiche Sonderbehörden darin integriert werden. In Vorbereitung auf die bis 2014 einzurichtenden Landesverwaltungsgerichte haben folgende Bundesländer bereits Übergangsregelungen getroffen: