BVA, 30.11.2012, N/0093-BVA/02/2012-17
Sachverhalt
Der Auftraggeber hat für ein Rehabilitationszentrum die Lüftungstechnik ausgeschrieben. Der Antragsteller hat das Ausscheiden seines Angebots angefochten. Nach Erörterung der unterbliebenen Aufklärung und der Unzulässigkeit einer Mischkalkulation hat das BVA den Antrag abgewiesen.