Anlage 3 Nationalpark Hohe Tauern

Alte FassungIn Kraft seit 26.8.2011

Anlage 3

Anlage 3

Grenzen des Sonderschutzgebietes “Gamsgrube"

Das Sonderschutzgebiet “Gamsgrube" liegt innerhalb der nachstehend beschriebenen Grenzen der KG Zlapp und Hof. Die Grenzbeschreibung beginnt am Fuscherkarkopf (Höhenkote 3331), das ist der Schnittpunkt der Grundstücke 1024/1 und 1027/1 mit der gemeinsamen Landesgrenze zwischen Kärnten und Salzburg. Die Grenze verläuft sodann im Uhrzeigersinn von einem gedachten Mittelpunkt des Schutzgebietes entlang der Außengrenze der Grundstücke 1027/1, 1025/2, 1025/3 und 1025/2 bis zum nördlichsten Punkt des Grundstückes 1025/2; von diesem Punkt aus geradlinig querend das Grundstück 1027/1 bis zum Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung.

Die Grenzbeschreibung erfolgt im Uhrzeigersinn von Westen nach Osten. Betrachtungspunkt der Außengrenzen der Grundstücke ist ein gedachter Mittelpunkt des Schutzgebietes. Ergeben die in der Grenzbeschreibung angeführten Grenzen keine geschlossene Grenzlinie, so gilt jeweils die kürzeste Verbindung zwischen den in der Grenzbeschreibung angeführten angrenzenden Grundstücken und Punkten als Grenze.

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