Anlage 3
Kriterien für die Anerkennung von Qualitätsmanagement-Systemen und Qualitätssicherungsverfahren als Grundlage für allfällige Aktualisierungen der Anlage 1
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Es erfolgt eine externe Begutachtung, die rechtlich und faktisch trägerunabhängig durchgeführt wird und eine Vor-Ort-Begehung (zumindest prinzipiell) vorsieht. |
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Das Verfahren findet in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung allgemein Anwendung, es ist nicht auf einzelne Bereiche oder Organisationen beschränkt. |
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Die Gültigkeit des Zertifikats ist auf maximal vier Jahre begrenzt. Es gibt klare Aussagen zur Überwachung und zu Folgeverfahren. |
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Es liegt ein expliziter Qualitätsbegriff vor, der Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbezug sowie Teilnehmer- und Teilnehmerinnenschutz aufweist. |
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Es wird im Verfahren Bezug auf künftige Entwicklungen genommen; dieser Entwicklungsbezug ist Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung. |
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