Anlage 3 K-GMG

Alte FassungIn Kraft seit 13.12.2011

Anlage 3

Anlage 3

Textbausteine zu Anforderungsarten
Fachkompetenz

Punkte

Gewichtung X:Y

20

70 : 30

 

 

 

 

 

Bewertungsaspekte

Stufenwert (gem. Anforderungsgrad)

Textbausteine der Stufen

Nr_X

Nr_Y

Erfahrung in Funktion

1

15

sowie praktischer Erfahrung - in komprimierter Form - von 6 Monaten, das entspricht einer Berufspraxis von 1-2 Jahren.

2

30

sowie praktischer Erfahrung - in komprimierter Form - von 1 Jahr, das entspricht einer Berufspraxis von 2-3 Jahren.

3

45

sowie praktischer Erfahrung - in komprimierter Form - von 2 Jahren, das entspricht einer Berufspraxis von 4-5 Jahren.

4

60

sowie praktischer Erfahrung - in komprimierter Form - von 3 Jahren, das entspricht einer Berufspraxis von 5-6 Jahren.

5

75

sowie praktischer Erfahrung - in komprimierter Form - von 4 Jahren, das entspricht einer Berufspraxis von 7-8 Jahren.

6

90

sowie praktischer Erfahrung - in komprimierter Form - von 5 Jahren, das entspricht einer Berufspraxis von 9-10 Jahren.

7

100

sowie praktischer Erfahrung - in komprimierter Form - von mehr als 5 Jahren, das entspricht einer Berufspraxis von mehr als 10 Jahren.

1

Ausbildung

10

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es einer Anlernzeit von mehreren Monaten.

2

25

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es eines Lehrabschlusses ohne Zweckausbildung.

3

35

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es eines Lehrabschlusses (3 Jahre) mit Zweckausbildung oder einer kfm. Fachschule.

4

40

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es eines Lehrabschlusses (3 Jahre) mit Zweckausbildung (kfm. Fachschule) und mit Zusatzausbildung.

5

45

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es eines Lehrabschlusses (> 3 Jahre) ohne Zusatzausbildung.

6

50

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es eines Lehrabschlusses (> 3 Jahre) mit Zusatzausbildung.

7

60

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es einer Meisterprüfung oder AHS.

8

65

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es einer BHS / Kfm. oder einer AHS mit Zusatzausbildung oder einer Meisterprüfung mit Zusatzausbildung.

9

70

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es einer BHS / techn. oder einer BHS / Kfm. mit Zusatzausbildung

10

75

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es einer BHS / techn. mit Zusatzausbildung.

11

80

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es einer Ausbildung zum Bachelor (Uni / FH).

12

85

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es einer Ausbildung zum Bachelor mit Zusatzausbildung oder FH Magister alt.

13

90

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es einer Ausbildung zum Master (FH / Uni), FH Magister mit Zusatzausbildung oder Uni Magister.

14

95

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es einer Ausbildung zum Master mit Zusatzausbildung (FH / Uni) oder Uni Magister mit Zusatzausbildung oder Uni Dipl. Ing.

15

100

Zur Erfüllung der Anforderungen bedarf es einer Ausbildung zum Uni Dipl. Ing. mit Zusatzausbildung.

    

Textbausteine zu Anforderungsarten
Entscheidungskompetenz

Punkte:

Gewichtung X:Y

18

50 : 50

 

Bewertungsaspekte

Stufenwert (gem. Anforderungs-grad)

Textbausteine der Stufen

Nr_X

Nr_Y

Selbständigkeit

1

15

Bei der Bearbeitung der zugeteilten Aufgaben wird laufend unterstützt und betreut. Die Ausführungen werden regelmäßig überprüft.

2

30

Bekannte Aufgaben werden mehrheitlich selbständig ausgeführt. Bei neuen Aufgaben wird Unterstützung geboten. Fallweise Überprüfung der Ausführungen.

3

45

Weitgehend selbständige Bearbeitung der zugeteilten Aufgaben. In der Regel Selbstüberprüfung der Ausführungen. Das erfordert auch eigenständige Entscheide.

4

60

Neben der selbständigen Ausführung der eigenen Aufgaben wird auch fallweise die fachliche Betreuung von Mitarbeiterinnen oder Organisationsbereichen bzw. von Parteien oder externen AnsprechpartnerInnen (Behörden, Verbänden, etc.) übernommen.

5

80

Laufend fachliche Betreuung und Beratung von Mitarbeiterinnen oder Organisationsbereichen bzw. von Parteien oder externen Ansprechpartnerinnen (Behörden, Verbänden etc.) im eigenen angestammten Fachgebiet.

6

100

Weitläufige, vernetzte Betreuung von Mitarbeiterinnen oder Organisationsbereichen bzw. von Parteien oder externen Ansprechpartnerinnen (Behörden, Verbänden etc.) in mehreren Themen- und Fachgebieten.

1

Handlungsspielraum

15

Die Aufgaben werden nach detaillierten, genauen Vorgaben ausgeführt.

2

30

Die grob erteilten Aufträge erfordern die Ausführung verschiedener Tätigkeiten, evtl. nach mehrstufigem Arbeitsplan oder nach eingespielter/eingeübter Routine, was eigene Festlegungen in Details erfordert.

3

45

Bearbeitung mehrerer im Ablauf logisch zusammenhängender Aufgaben nach Ausführungsbestimmungen oder sonstigen Richtlinien (Gesetzen, Betriebsvorschriften, Qualitätsrichtlinien, Arbeitsanweisungen), was Ermessensentscheide im bekannten Lösungsspektrum erfordert.

4

60

Bearbeitung eines umfassenden Aufgabenbereichs mit mehreren verschiedenen Schwerpunkten (z.B. fachlich/technisch und administrativ) nach groben Richtlinien oder Rahmenvorgaben. Das erfordert Ausarbeitung neuer Lösungen, abgeleitet aus bekannten, erprobten Fällen.

5

80

Bearbeitung anspruchsvoller Aufträge nach konkreten Zielen mit breitem Handlungsspielraum auch in der Wahl der Mittel.

6

100

Umfassende Bearbeitung anspruchsvoller Probleme nach generellen Zielen, die es selbst zu präzisieren gilt. Weitreichende Handlungskompetenz.

    

Textbausteine zu Anforderungsarten
Wirkungsbereich

Punkte

 

18

 

Gewichtung X:Y

50 : 50

 

Bewertungsaspekte

Stufenwert (gem. Anforderungs-grad)

Textbausteine der Stufen

Nr_X

Nr_Y

Wirkungsart

1

15

Die Tätigkeiten sind ausführend. Die unterwiesenen Arbeitsabläufe sind exakt einzuhalten. Änderungen davon nur in Absprache mit vorgesetzten Stellen.

2

30

Die Ausführungen erfordern öfters Anpassungen und Optimierungen innerhalb des eigenen Arbeitsbereichs. Diese werden eigenständig vorgenommen und haben keine Folgen für nachgelagerte Stellen.

3

45

Die Ausführungen erfordern immer wieder die Planung von Abläufen nach Richtlinien, Schemata, Gewohnheit oder Erfahrung. Dies hat kurzfristige Auswirkungen auf benachbarte Stellen, Kundinnen oder Dritte.

4

60

Die eigenen Planungs- und Einteilungs-Aktivitäten sind auf individuelle, wechselnde Situationen auszurichten. Daraus entstehen erhebliche kurz- bis mittelfristige Auswirkungen auf das Ergebnis / die Leistung (Produktivität) des eigenen Organisationsbereiches und anderer Stellen der Organisation, auf Parteien oder externe Ansprechpartnerinnen.

5

80

Die eigenen Aktivitäten haben innovativen, konzeptionellen Charakter und damit erhebliche mittel- und längerfristige Auswirkungen auf das Ergebnis / die Leistung des eigenen Organisationsbereiches und anderer Stellen der Organisation, auf Parteien oder externe Ansprechpartnerinnen.

6

100

Die eigenen Aktivitäten führen zu grundsätzlichen Konzeptionen (Unternehmensstrategien) und haben damit massive längerfristige Auswirkungen auf das Leistungsangebot und das Ergebnis des eigenen und anderer Organisationsbereiche der Gemeindeverwaltung.

1

Wirkungsbreite

12

Ausführung von gut überschaubaren, gleichbleibenden Wiederholaufgaben innerhalb eines abgegrenzten Aufgabenbereichs. Verständnis für Ursachen und Zusammenhänge nur in einem geringen Ausmaß erforderlich.

2

25

Ausführung von öfters wechselnden Aufgaben innerhalb eines umfassenden Aufgabenbereichs bzw. in einem abgegrenzten Sachbereich, was Verständnis für die Ablauflogik und das Erkennen der Prioritäten erfordert.

3

40

Einsatz in mehreren Sachbereichen bzw. in einem breit umfassenden Sachbereich mit Resultatverantwortung, was Verständnis für die Ablauflogik und das Erkennen der Prioritäten erfordert.

4

55

Umfassender Einsatz in einem überschaubaren, abgegrenzten Fachbereich oder vielseitiger Einsatz in mehreren breit umfassenden Sachbereichen mit Resultatverantwortung. Ursachen und Zusammenhänge müssen durchschaut werden.

5

70

Bearbeitung eines breiten, umfassenden Fachbereichs mit starker Vernetzung innerhalb der Organisation.

6

85

Bearbeitung eines breit, umfassenden Unternehmensbereiches, bzw. mehrere Fachbereiche - mit Wirkung bis zu externen Leistungsempfängerinnen. Erfordert wichtige fachbereichsübergreifende Aktivitäten.

7

100

Gesamtverantwortung für die Gemeindeverwaltung.

    

Textbausteine zu Anforderungsarten
Führungskompetenz-Team/Fach

Punkte

 

16

 

Gewichtung X:Y

50 : 50

 

Bewertungsaspekte

Stufenwert (gem. Anforderungs-grad)

Textbausteine der Stufen

Nr_X

Nr_Y

Wirkungsreichweite

1

15

Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen definierten Aufgabenbereich und/oder Ablauf.

2

30

Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen Sachbereich, der mehrere verschiedene Aufgaben und Abläufe in fachtechnischer und organisatorischer Hinsicht umfasst.

3

45

Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen definierten Fachbereich.

4

60

Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen breiten, umfassenden Fachbereich.

5

80

Einsatz und Wirkung beziehen sich auf einen Gesamtbereich (Fachbereich, Stabstelle, Gruppe ...) der Gemeinde.

6

100

Einsatz und Wirkung beziehen sich auf die gesamte Gemeindeverwaltung.

1

Art der Fach-/Teamführung

15

Fachliche Überprüfung von Aufgaben von Mitarbeiterinnen. Das erfordert auch Information und Unterweisung.

2

30

Fachliche Führung von zugeteilten Teams. Erteilen von Aufträgen mit Fortschritts- und Ergebniskontrolle.

3

45

Fachliche Führung über klassische Team- oder Sachbereichsgrenzen hinweg - interdisziplinäre Teams. Planung, Auftragserteilung, Kontrolle und Resultatabnahme; Koordinationsaufgaben. Durchsetzung von Vorhaben, Richtlinien; Prozessverantwortung.

4

60

Fachliche Führung in komplexen Belangen über klassische Team- oder Bereichsgrenzen hinweg. Koordination von Themenbereichen mit divergierenden Zielsetzungen.

5

80

Verantwortung in umfassenden Vorhaben, bei deren Realisierung die Beteiligten von weitgehend gleichen akzeptierten Zielsetzungen ausgehen (Investitionsvorhaben, Einführung von Systemen).

6

100

Verantwortung in umfassenden Vorhaben, bei deren Realisierung die Beteiligten von erheblich divergierenden Zielsetzungen ausgehen (konfliktträchtige Konzeptionen und deren Realisierung).

    

Textbausteine zu Anforderungsarten
Führungskompetenz Linie

Punkte

 

16

 

Gewichtung X:Y

60 : 40

 

Bewertungsaspekte

Stufenwert (gem. Anforderungs-grad)

Textbausteine der Stufen

Nr_X

Nr_Y

Führungsspanne

1

15

Die Personalbetreuung reicht etwa bis zu 3 direkt und indirekt zugewiesenen Mitarbeiterinnen.

2

30

Die Personalbetreuung reicht etwa bis zu 6 direkt bzw. indirekt unterstellten Mitarbeiterinnen.

3

45

Die Personalbetreuung reicht etwa bis zu 12 direkt bzw. indirekt unterstellten Mitarbeiterinnen.

4

60

Die Personalbetreuung reicht etwa bis zu 25 direkt bzw. indirekt unterstellten Mitarbeiterinnen.

5

80

Die Personalbetreuung reicht etwa bis zu 50 direkt bzw. indirekt unterstellten MitarbeiterInnen.

6

100

Die Personalbetreuung umfasst mehr als 50 direkt oder indirekt unterstellte Mitarbeiterinnen.

1

Führungsbereich

15

Der Schwerpunkt liegt in der Übernahme von fachlichen Führungsaufgaben wie zum Beispiel Einsatz und Betreuung von Mitarbeiterinnen; organisatorisches und administratives. Weisungsbefugnis, disziplinäre Führung (Diensteinteilung, Mitarbeiterinnengespräch ...).

2

30

Zur Stelle gehören Führungsaufgaben im Sinne direkter Führung von ausführenden Bediensteten, die mit Routineaufgaben befasst sind. Auch disziplinäre Führung.

3

45

Zur Stelle gehören Führungsaufgaben im Sinne direkter Führung von Bediensteten, die in ihrem Sach-/Fachbereich mit einem breiten Aufgabenspektrum befasst sind.

4

60

Zur Stelle gehören Führungsaufgaben im Sinne direkter Führung von Expertinnen oder Bediensteten, die einen anspruchsvollen Aufgabenbereich selbständig wahrnehmen.

5

80

Zur Stelle gehören Führungsaufgaben im Sinne von Führung von mehreren unterstellten Führungsebenen.

6

100

Zur Stelle gehören Führungsaufgaben im Sinne von Führung ganzer Verwaltungsbereiche der Gemeinde.

    

Textbausteine zu Anforderungsarten
Kundenorientierung

Punkte

 

16

 

Gewichtung X:Y

50 : 50

 

Bewertungsaspekte

Stufenwert (gem. Anforderungs-
grad)

Textbausteine der Stufen

Nr_X

Nr_Y

Kundenebene

1

15

Die überwiegende Kommunikation findet mit einzelnen bekannten Personen, Klientinnen, Bürgerinnen und Kundinnen auf einfacherem Niveau statt.

2

30

Die überwiegende Kommunikation findet mit internen oder externen Kontaktpersonen von überwiegend gleichem Positionsniveau, Klientinnen, Bürgerinnen und Kundinnen statt.

3

45

Die überwiegende Kommunikation findet mit Mitarbeiterinnen der mittleren Führungsebene und Kundinnen, Klientinnen, Bürgerinnen statt.

4

60

Die überwiegende Kommunikation findet mit fachlich anspruchsvollen Kundinnen, Klientinnen, Bürgerinnen und regelmäßig Mitarbeiterinnen der mittleren Führungsebene statt.

5

80

Die überwiegende Kommunikation findet mit Vertreterinnen der oberen Führungsebene, verantwortlich für ihren Organisationsbereich, statt.

6

100

Die überwiegende Kommunikation findet mit Entscheidungsträgerinnen mit hoher Gestaltungskompetenz statt.

1

Sachniveau

15

Erteilung von Auskünften aus Verzeichnissen, Listen, Arbeitspapieren, Handbüchern usw., was Grundverständnis der Organisation erfordert.

2

30

Erteilung von individuell zugeschnittenen Auskünften, was Sach- und Organisationsverständnis über den zugewiesenen Aufgabenbereich erfordert.

3

45

Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der Empfehlung von Abläufen/Maßnahmen nach Analyse und Beurteilung von Sachverhalten unter Abwägung von Chancen und Risiken. Abstimmung mit anderen Organisationseinheiten/Institutionen.

4

60

Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der Entwicklung und Empfehlung von mehrstufigen Abläufen und Bündeln von Maßnahmen nach Analyse und Beurteilung von Sachverhalten unter Abwägung von Chancen und Risiken. Abstimmung mit mehreren anderen Organisationseinheiten.

5

80

Verhandlungen in Vorhaben nach bewährten Ablaufschemata (spezialisierte Projektabwicklung = Projektierung).

6

100

Festlegung von Positionen und Wahrnehmung von Verhandlungen bei komplexen variierenden Vorhaben oder grundsätzlichen Organisationsangelegenheiten bzw. Geschäftsfällen.

    

Textbausteine zu Anforderungsarten
Passive psychische Belastung

Punkte

 

4

 

Gewichtung X:Y

60 : 40

 

Bewertungsaspekte

Stufenwert (gem. Anforderungsgrad)

Textbausteine der Stufen

Nr_X

Nr_Y

Häufigkeit

1

0

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 10% der Arbeitszeit.

2

25

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 25% der Arbeitszeit.

3

50

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 50% der Arbeitszeit.

4

75

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 75% der Arbeitszeit.

5

100

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich über 75% der Arbeitszeit.

1

Konfrontationsanfall

0

Der Einsatz erfolgt in Situationen, die beruflich wenig oder im Anlassfall Klientinnenkontakt haben.

2

25

Die Ausübung der Funktion ist ausgerichtet auf überwiegend schwierige, auch aggressive Personen, was Konfrontationen und Konflikte mit sich bringt. Stelleninhaberinnen sind in der Regel im Umgang mit solchen Situationen geschult.

3

50

Die Ausübung der Funktion ist ausgerichtet auf Pflege- und Betreuungsbedürftige (physisch oder psychisch Beeinträchtige). Die damit verbundene Konfrontation erfordert von der Stelleninhaberin besonderes Einfühlungsvermögen und Festigkeit.

4

75

Die Ausübung der Funktion ist ausgerichtet auf Pflege und Betreuung physisch/psychisch massiv Beeinträchtiger, Behinderter. Die damit verbundene Konfrontation erfordert von der Stelleninhaberin außerordentliche Geduld und Überwindung.

5

100

Die Ausübung der Funktion ist ausgerichtet auf Pflege und Betreuung Schwerstkranker, Sterbender oder erfordert Verrichtungen an Toten.

    

Textbausteine zu Anforderungsarten
Körperliche Beanspruchung

Punkte

 

4

 

Gewichtung X:Y

60 : 40

 

Bewertungsaspekte

Stufenwert (gem. Anforderungs-
grad)

Textbausteine der Stufen

Nr_X

Nr_Y

Dauer der Beanspruchung

1

5

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 10% der Arbeitszeit.

2

15

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 25% der Arbeitszeit.

3

35

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 50% der Arbeitszeit.

4

60

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 75% der Arbeitszeit.

5

100

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich über 75% der Arbeitszeit.

1

Art der Beanspruchung

10

Der anstrengende Teil der Ausführungen erfordert im wesentlichen Hand- und Armarbeit im Sitzen.

2

20

Der anstrengende Teil der Ausführungen erfordert im wesentlichen Hand- und Armarbeit im Stehen.

3

35

Der anstrengende Teil der Ausführungen erfordert im wesentlichen Körperarbeit bei freiem Bewegungsspielraum.

4

60

Der anstrengende Teil der Ausführungen erfordert im wesentlichen Körperarbeit bei eingeschränktem Bewegungsspielraum - infolge Balancehaltung, Armarbeit "über Kopf" usw. ODER: Freie Haltung, aber schwere Lasten.

5

100

Der anstrengende Teil der Ausführungen erfordert im wesentlichen Körperarbeit bei Extrembelastung - durch beengende, schwere Schutzkleidung oder einseitig erzwungene Körperhaltung (gebückt in Kanälen, Schächten) oder besonders schwierige Balancehaltung und erforderliche Schwindelfreiheit.

    

Textbausteine zu Anforderungsarten
Umgebungseinflüsse

Punkte

 

4

 

Gewichtung X:Y

60 : 40

 

Bewertungsaspekte

Stufenwert (gem. Anforderungs-
grad)

Textbausteine der Stufen

Nr_X

Nr_Y

Dauer der

Einflüsse

1

5

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 10% der Arbeitszeit.

2

15

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 25% der Arbeitszeit.

3

35

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 50% der Arbeitszeit.

4

60

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich bis zu 75% der Arbeitszeit.

5

100

Die Dauer dieser Beanspruchung erstreckt sich über 75% der Arbeitszeit.

1

gleichzeitig auftretende

Umgebungseinflüsse

10

Die Ausführungen werden durch eine Umgebungseinwirkung schwacher Intensität (Lärm, Lichtmangel, Blendung, Geruch, Schmutz, Chemie, Hitze, Kälte, Durchzug, Nässe, Feuchtigkeit, räumliche Enge, Unfallgefahr) beeinflusst.

2

20

Die Ausführungen werden durch eine Umgebungseinwirkung mittlerer Intensität (Lärm, Lichtmangel, Blendung, Geruch, Schmutz, Chemie, Hitze, Kälte, Durchzug, Nässe, Feuchtigkeit, räumliche Enge, Unfallgefahr) beeinflusst.

3

35

Die Ausführungen werden durch eine Umgebungseinwirkung starker Intensität (Lärm, Lichtmangel, Blendung, Geruch, Schmutz, Chemie, Hitze, Kälte, Durchzug, Nässe, Feuchtigkeit, räumliche Enge, Unfallgefahr) oder mehrere Umgebungseinwirkungen leichter Intensität beeinflusst.

4

60

Die Ausführungen werden durch mehrere Umgebungseinwirkungen mittlerer Intensität (Lärm, Lichtmangel, Blendung, Geruch, Schmutz, Chemie, Hitze, Kälte, Durchzug, Nässe, Feuchtigkeit, räumliche Enge, Unfallgefahr) beeinflusst.

5

100

Die Ausführungen werden durch mehrere Umgebungseinwirkungen starker Intensität (Lärm, Lichtmangel, Blendung, Geruch, Schmutz, Chemie, Hitze, Kälte, Durchzug, Nässe, Feuchtigkeit, räumliche Enge, Unfallgefahr) beeinflusst.

    

04.12.2019

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