Anlage 1
Anlage 1.1.2
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INNENRAUMGESTALTUNG UND
HOLZTECHNIK
I. STUNDENTAFEL 1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
--------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
--------------------------------------------------------------------
1. Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ............ 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch ........... 2 2 2 2 3 11 (I)
4. Geschichte und
politische Bildung . - - - 2 2 4 III
5. Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
6. Geographie und
Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - 4 (III)
7. Wirtschaft und Recht - - - 2 3 5 III
8. Angewandte
Mathematik ......... 3 3 2 2 - 10 (I)
9. Angewandte Physik .. 2 2 - - - 4 (II)
10. Angewandte Chemie
und Ökologie ....... 3 2 - - - 5 II
11. Darstellende
Geometrie 2) ....... 2 2 - - - 4 (I)
12. Angewandte
Informatik ......... 2 2 - - - 4 I
13. Technologie ........ 2 2 2 - - 6 I
14. Tischler-
konstruktionen ..... 2 2 2 - - 6 I
15. Baukonstruktion .... - 2 3 2 2 9 I
16. Betriebstechnik .... - - 2 2 3 7 I
17. Konstruktionsübungen
3) ................. 4 4 4 - - 12 I
18. Werkstätte ......... 8 8 - - - 16 (Va)
Pflichtgegenstände der
schulautonomen
Ausbildungsschwerpunkte
gemäß Abschnitt B. ..... - - 16 22 21 59
--------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 39 39 39 39 39 195
--------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lehrver-
B. Pflichtgegenstände der pflich-
schulautonomen Jahrgang Summe tungs-
Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe
--------------------------------------------------------------------
B.1 Innenraumgestaltung
und Möbelbau
1.1 Technologie .......... - 2 2 4 I
1.2 Tischlerkonstruktionen
4) ................... - 4 4 8 I
1.3 Möbeldesign .......... 2 - - 2 I
1.4 Bau- und Möbelstile .. - 2 2 4 I
1.5 Form und Farbe 5) .... 3 2 - 5 (III)
1.6 Angewandte Perspektive
6) ................... - 2 2 4 (I)
1.7 Innenraumgestaltung 7) 3 6 9 18 I
1.8 Werkstätte ........... 8 4 - 12 (Va)
1.9 Werkstätten-
laboratorium ......... - - 2 2 III
Wochenstundenzahl B.1 16 22 21 59
B.2 Holztechnik
2.1 Betriebstechnik ...... 1 1 1 3 I
2.2 Mechanische
Technologie des Holzes - 2 3 5 (I)
2.3 Chemische Technologie 2 2 2 6 I
2.4 Konstruktiver Holzbau
und Statik ........... 2 3 3 8 I
2.5 Holzbearbeitungs-
maschinen ............ 3 3 3 9 I
2.6 Laboratorium ......... - 4 4 8 I
2.7 Konstruktionsübungen
und Projekt 8) ....... - 3 5 8 I
2.8 Werkstätte ........... 8 4 - 12 (Va)
Wochenstundenzahl B.2 16 22 21 59
--------------------------------------------------------------------
Pflichtpraktikum ..... mindestens 8 Wochen in der
unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt
in den V. Jahrgang
--------------------------------------------------------------------
C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche pflich-
Übungen Jahrgang tungs-
Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe
--------------------------------------------------------------------
C.1 Freigegenstände
Zweite lebende
Fremdsprache 9) .. - - 3 3 3 (I)
C.2 Unverbindliche
Übungen
Leibesübungen .... 2 2 2 2 2 (IVa)
C.3 Förderunterricht
- 10)
Deutsch
Englisch
Angewandte
Mathematik
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände
--------------
- 1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.
- 2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer
Datenverarbeitung im Ausmaß einer Wochenstunde im II. Jahrgang.
- 3) Einschließlich Freihandzeichnen.
- 4) Mit Übungen im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. Jahrgang und
drei Wochenstunden im V. Jahrgang.
- 5) Mit Übungen im Ausmaß von eineinhalb Wochenstunden im III. Jahrgang und einer Wochenstunde im IV. Jahrgang.
- 6) Mit Übungen im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. und
V. Jahrgang.
- 7) Mit Übungen, zum Teil mit Angewandter Elektronischer
Datenverarbeitung, im Ausmaß von 5 Wochenstunden im IV. Jahrgang und 8 Wochenstunden im V. Jahrgang.
- 8) Mit Übungen, zum Teil mit Angewandter Elektronischer
Datenverarbeitung.
- 9) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache
anzuführen.
- 10) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu
16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:
Die Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik vermittelt Kenntnisse über die fachgerechte und ökologische Aufbringung und Bearbeitung von Holz, die Herstellung von Holzprodukten und über die dazu erforderlichen Hilfsmaterialien, Maschinen und Fertigungsmethoden, sowie über die einschlägigen Gesetze und Normen und über Betriebsführung. Durch die praxisnahe Ausbildung werden die Absolventen vorbereitet, die Befähigung zu einem entsprechenden Handwerk zu erwerben und Führungsaufgaben in Betrieben und technischen Büros zu übernehmen. Die Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik sieht neben der allgemeinen Fachausbildung zwei alternative Ausbildungsschwerpunkte vor:
- Der Ausbildungsschwerpunkt „Innenraumgestaltung und Möbelbau'' vermittelt eine vertiefte Fachausbildung hinsichtlich Gestaltung, Planung, Ausführung und Präsentation von Innenräumen sowie Entwurf, Fertigung und Präsentation von Möbeln unter Anwendung stilgerechter und zeitgemäßer Materialien.
- Der Ausbildungsschwerpunkt „Holztechnik'' vermittelt eine vertiefte Fachausbildung hinsichtlich des Holzbaues und einschlägigen Ausbaues, der Herstellung der dazu notwendigen Werkstoffe sowie des Managements des holzbe- und -verarbeitenden Unternehmens.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG
DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
„Deutsch'', „Englisch'', „Geschichte und politische Bildung'', „Leibesübungen'', „Geographie und Wirtschaftskunde'' und „Wirtschaft und Recht'':
Siehe Anlage 1. 8. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.
III. Jahrgang:
Analysis:
Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen); Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
Numerische Mathematik:
Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Fachspezifische Anwendungen.
Lineare Algebra und analytische Geometrie:
Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten; Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Wahrscheinlichkeitsverteilungen; Prinzip der Parameterabschätzung
und Signifikanzprüfung.
III. und IV. Jahrgang:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik.
In Jahrgängen mit drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei
Schularbeiten.
9. ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1 (mit geänderter Lehrstoffverteilung von zweimal 2 Jahreswochenstunden).
- 10. ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
Siehe Anlage 1. 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen, sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können;
- durch Modellbildung konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
- mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein;
- Objekte in 3D darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Räumliches Koordinatensystem.
Abbildungsmethoden (Projektionsarten).
Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper, sowie
Axonometrie zur Erfassung der Gestalt eines Objekts aus gegebenen
Rissen.
Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:
Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage; Länge einer Strecke, Größe und Gestalt einer ebenen Figur; Projizierendmachen einer Geraden und einer Ebene; orthogonale Lage von Geraden und Ebenen; Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte (Dachausmittlungen); Kreis in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage.
II. Jahrgang:
Normale Axonometrie ebenflächig begrenzter Objekte.
Drehflächen:
Grundbegriffe; ebene Schnitte (punkt- und tangentenweise).
Durchdringungen.
Regel-, Schieb- und Schraubflächen.
Perspektive:
Durchschnittsverfahren; freie Perspektive, Anwendung auf eben- und
krummflächig begrenzte Objekte; anschauliche Zentralrisse von
Objekten.
CAD-Anwendungen.
In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.
12. ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;
- die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;
Bedienung.
Standardsoftware:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken.
Programmieren:
Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen; Umsetzung in Programme.
II. Jahrgang:
Programmentwicklung:
Methoden des Softwareentwurfes; strukturierte Programmierung,
Strukturelemente; Datenstrukturen.
Kommunikationstechnik:
Netzwerke; Informationsbeschaffung.
Standardsoftware:
Grafik und Präsentation; CAD; Datenbanken.
Informatik und Gesellschaft:
Auswirkungen der Informatik auf Menschen, Arbeitswelt,
Gesellschaft, Kultur und Mitwelt; Datenschutz.
13. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im jeweiligen Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und Werkzeuge kennen;
- die für die Herstellung der verschiedenen Halbfertig- und Fertigfabrikate aus Holz und Holzwerkstoffen notwendigen Verfahren und Maschinen kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Aufbau des Holzes:
Biologie des Holzes, Holzfehler, Funktionen und Wachstum des Baumes.
Holzkunde:
Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau des Holzes, Holzerkennung, heimische und fremdländische Holzarten; einfache Werkzeuge der Holzbearbeitung.
II. Jahrgang:
Technologie der Holzhalbwaren:
Schnittholz, Hobelware, Furniere, Plattenwerkstoffe.
Mechanisch-technologische Verfahren:
Spanlose und spanabhebende Formgebung, Verklebung von Holz.
Holzbearbeitung:
Werkzeuge, Maschinen, Schutzmaßnahmen.
III. Jahrgang:
Holzphysik:
Physikalische Eigenschaften und Kennwerte des Holzes.
Vergütung von Holz:
Holztrocknung und Dämpfung.
Holzschutz:
Tierische und pflanzliche Holzschädlinge, Holzschutzmaßnahmen.
14. TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen;
- bei den Lösungen einschlägiger Aufgaben die Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik entwerfen und materialgerecht konstruieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe:
Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbauarbeiten.
Möbelbau:
Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel (Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche).
II. Jahrgang:
Möbelbau:
Einfache Möbel und Möbelteile.
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.
Bautischlerarbeiten:
Einfache Türen und Fenster; Befestigungstechnik.
III. Jahrgang:
Möbelbau:
Bewegliche Möbelteile; Klapp- und Auszugstische, Schranksysteme.
Bautischlerei:
Tür- und Fensterkonstruktionen; Holzstiegen.
15. BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Elemente der Baukonstruktion und der Gebäudeinstallation sowie die einschlägigen Gesetze und Normen kennen;
- die wichtigsten bautechnischen Kriterien auf Routineaufgaben des Fachgebietes anwenden können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Baukonstruktion:
Fundamente, aufgehendes Mauerwerk, Rauchfänge, Zwischenwände,
Decken.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine, Beton, Putze.
III. Jahrgang:
Baukonstruktionen:
Dachstühle, Flachdächer; Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten;
Feuchtigkeitsisolierung; Stiegenkonstruktionen.
Haustechnik:
Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen.
Statik-Grundlagen:
Lasten, Kräfte, Momente; Gleichgewicht; statisch bestimmte Träger.
Festigkeit:
Beanspruchungsarten, zulässige Spannungen.
IV. Jahrgang:
Baustoffe:
Metalle, Sperr- und Dämmstoffe.
Bauphysik:
Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchsschutz.
Ausbauarbeiten:
Fußböden, Arbeiten der Baunebengewerbe.
Haustechnik:
Kanalisation, Heizung, Be- und Entlüftung, Klimatisierung.
Holzkonstruktionen:
Holzhäuser.
V. Jahrgang:
Baupläne:
Einreich-, Polier-, Detailpläne.
Bauorganisation:
Projektablauf, Verantwortungsbereich.
Ausbauarbeiten:
Fenster, Türen, Portale aus Metall und Kunststoff, Wand- und Deckenverkleidungen.
Aufzüge.
Holzkonstruktionen:
Hallentragwerke.
16. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Leistungsbereiche einschlägiger Betriebe kennen;
- Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, Kontrolle, Rationalisierung und als Instrument der Unternehmensführung, unter vorhandener EDV-Stützung, einsetzen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Planung und Steuerung:
Grundlagen, Gesamt- und Teilplanung, Terminplanung.
Organisation:
Grundlagen, Aufbau- und Ablauforganisation.
Marketing:
Grundlagen, Markterkundung, Absatzplanung.
Rechnungswesen:
Grundlagen, Bilanz, Kostenrechnung im Gewerbebetrieb.
IV. Jahrgang:
Beschaffung:
Grundlagen, Beschaffungsplanung, Einkauf, Lagerhaltung.
Rechnungswesen:
Bilanzanalyse, Kennzahlen, Kostenrechnung im Industriebetrieb.
Arbeitstechnik:
Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Zeitwirtschaft, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, REFA-Grundzüge.
V. Jahrgang:
Personalwesen:
Menschenführung, Entlohnung, Personalverrechnung.
Finanzierung:
Grundlagen, Finanzierungsgrundsätze, Finanzplan.
Auftragswesen:
Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Vergabe, Terminplanung,
Haftung.
Rechnungswesen:
Betriebsabrechnung auf Voll-, Teil- und Plankostenbasis;
Kostenrechnung (Unternehmensführungs-Instrument, Vor- und Nachkalkulation), Controlling.
Qualitätsmanagement:
Normen, QS-Handbuch, Zertifizierung.
17. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Objekte proportionengerecht nach der Natur und aus der Vorstellung skizzieren und zeichnerisch auch computergestützt darstellen können;
- selbständig normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen ausführen können;
- Zeichnungen normgerecht und freihändig beschriften können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung,
Bemaßung und Beschriftung.
Zeichnen und Schrift:
Blockschrift, Schriftbild; räumliches Sehen, Darstellungstechniken, Zeichnen von Linien, Flächen und einfachen Körpern; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen; Freihandzeichnen.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Holzkonstruktionen.
II. Jahrgang:
Zeichnen:
Skizzieren (technische Details, Möbel, Innenräume und Raumdetails); Naturstudien; Förderung der Entwurfs- und Darstellungsfähigkeit.
Pläne:
Einfache Grundrisse und Detailzeichnungen.
Naturaufnahmen:
Aufmaß und Darstellung von Möbeln.
III. Jahrgang:
Fertigungs- und Detailzeichnungen (auch computergestützt).
18. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können;
- facheinschlägige Erzeugnisse ausgehend von Fertigungszeichnungen selbständig sach- und normgerecht herstellen können;
- den Werkstättenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können;
- die durchgeführten Arbeiten dokumentieren können;
- nach Gegebenheit Erfahrung mit neuen Fertigungstechniken bzw. auf schuleigenen und Außenbaustellen sammeln können;
- die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen über Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Benennen, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen; Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen; Messen, Anreißen und Aufreißen; Anfertigen von Holzverbindungen (Fügen, Schlitzen, Zinken, Graten); Oberflächenbehandlung; Herstellen einfacher Werkstücke.
Arbeitsvorbereitung.
Maschinenwerkstätte:
Einsatz von Handmaschinen; einfache Arbeiten an
Holzbearbeitungsmaschinen.
II. Jahrgang:
Maschinenwerkstätte:
Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen).
Oberflächenbehandlung:
Leimen, Kleben, Furnieren mit Holzfurnieren und Furnierersatzstoffen; Schleifen, Beizen, Imprägnieren, Lackieren,
Spritzlackieren.
Möbelbau:
Anfertigen und Einpassen einfacher Möbel in Massiv- und Plattenbauweise; Anschlagen, Beschlagen; Montieren von Verschlüssen
und Schlössern.
Bautischlerei:
Herstellen einfacher Bautischlerarbeiten.
Drechslerei:
Längs- und Querholzdrechseln anhand einfacher Werkstücke.
B. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER SCHULAUTONOMEN
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
B.1 INNENRAUMGESTALTUNG UND MÖBELBAU
1.1 TECHNOLOGIE
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Technologie'' im Abschnitt A.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Oberflächen:
Behandlung, Beschichtung; Holzbearbeitungsmaschinen,
CNC-gesteuerte Maschinen; Schutzmaßnahmen.
Werkstoffe:
Steine, Keramik, Glas, Metalle, Kunststoffe,
Werkstoffkombinationen.
V. Jahrgang:
Qualitätskontrolle:
Güteanforderungen, Toleranznormen, Meß- und Prüftechnik.
Vorrichtungsbau:
Hydraulische, pneumatische, elektrische Sondervorrichtungen,
Schablonen und Lehren.
Betriebsausstattung:
Versorgung, Entsorgung, Absaugung, Sicherheitseinrichtungen,
Steuer- und Regelungseinrichtungen, Spezialmaschinen,
Produktionsschema, Arbeitnehmer- und Umweltschutz.
Werkstoffe:
Leder, Textilien, Kunststoffe, Beläge, Kunststoffe,
Werkstoffkombinationen.
1.2 TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Tischlerkonstruktionen'' im Abschnitt A.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Möbelbau:
Sitz- und Liegemöbel, Polstermöbel; Entwurf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen für Wohnräume; Dokumentation.
Innenausbau:
Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen.
Bautischlerarbeiten:
Tore; Fenster, Dachausbau.
V. Jahrgang:
Möbelbau:
Ladenbau und Sonderformen; Entwurf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen im Objektbereich; Dokumentation.
Bautischlerarbeiten:
Fixe und versetzbare Holztrennwände, Raumtrenner, Geschäftsportale
in Holzkonstruktionen, Holzstiegen.
1.3 MÖBELDESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- bei Entwurf und Planung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
die notwendigen technischen, funktionellen, künstlerischen, physiologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte integrieren können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Design-Theorie:
Gestaltunsgrundlagen (Anm.: richtig: Gestaltungsgrundlagen), Darstellungsmethoden; ökonomische, ökologische und soziale Aspekte;
Rechtsbegriffe (Urheberrecht, Musterschutz, Plagiat).
Design-Phasen:
Produktentwicklung (Idee, Entwurf, Muster, Endprodukt);
Produktgestaltung (Form, Material, Funktion, Ergonomie);
Produktvermarktung (Bedarfserhebung, Marktpositionierung, Unikat - Serie, Vertrieb - Verkauf, Recycling).
1.4 BAU- UND MÖBELSTILE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren,
- die Wesenszüge der Bau- und Möbelstile, der Malerei und Bildhauerei sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden,
- typische Formenelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stilelemente:
Einteilung, Begriffe.
Stilepochen:
Ägypten, Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz,
Romanik, Gotik, Renaissance.
V. Jahrgang:
Stilepochen:
Barock, Rokoko, Empire, Klassizismus, 19. und 20. Jahrhundert.
Tendenzen der Gegenwart:
Möbeldesign, Wohnkultur.
1.5 FORM UND FARBE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die ästhetischen Form- und Farbbegriffe, sowie die formalen, farblichen und funktionellen Gestaltungsprinzipien im Fachgebiet durch praktische Arbeiten kennenlernen;
- die Zusammenhänge zwischen Form, Fläche und Raum, Farb-Flächen- und Farb-Raum-Beziehungen sowie Farb-Raum-Wirkungen aufzeigen und anhand von praktischen Aufgabenstellungen lösen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Form:
Komposition, Flächenteilungen und -rhythmen, Oberflächengestaltung; Wirkungen von Materialien hinsichtlich Innenraumgestaltung.
Farbe:
Farblehre, -wirkungen, -kontraste, -zusammenstellungen, -kreis, -lichttemperatur und -lichtspektrum; formale Ausdehnung von Farben; psychologische Wirkung von Farben.
IV. Jahrgang:
Form:
Optische Wirkung von Flächen- und Raumbeziehungen;
Formvariationen.
Licht als Gestaltungselement:
Tageslicht, Kunstlicht.
Integration:
Zusammenwirken von Form, Farbe, Licht und Material bei Flächen
bzw. Körpern.
1.6 ANGEWANDTE PERSPEKTIVE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Einzelgegenstände und Innenräume, unter Anwendung innenraumgestalterischer und farbtheoretischer Kenntnisse, in den gebräuchlichen Verfahren der Perspektive konstruieren und mit graphischen und malerischen Mitteln ausfertigen können;
- die Möglichkeiten rechnergestützten Konstruierens für die Erstellung von virtuellen Räumen und Bildfolgen bis hin zu multimedialer Aufbereitung nutzen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Konstruktionsmethoden:
Aufbauende Vertiefung perspektivischer Basiskenntnisse, Schattenkonstruktion (Paralellbeleuchtung und Zentralbeleuchtung); perspektivisches Konstruieren mittels CAD.
Darstellungstechniken:
Bleistift und Tusche sowie verschiedene Mittel zur graphischen und
farbigen Darstellung.
Einzelobjekte:
Möbel und Einrichtungsgegenstände aus dem Wohnbereich.
Innenräume:
Räume des Wohnbereichs.
V. Jahrgang:
Konstruktionsmethoden:
Spezielle Verfahren im Bereich der CAD-Arbeit (Rendering, Shading, Bearbeiten von gescannten Daten; Multimediafunktionen).
Darstellungstechniken:
Grundsätze computerunterstützter Bildausarbeitungsverfahren; Einrichtungsgegenstände und Raumdarstellungen entsprechend den aktuellen Entwürfen aus dem Pflichtgegenstand „Innenraumgestaltung''.
1.7 INNENRAUMGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die widmungsgemäßen Funktionen, Einrichtungen und Ausstattungen von privaten und öffentlichen Lebensräumen kennen;
- die Möblierung und technische Ausstattung von Räumen in gebräuchlichen Plandarstellungen unter Beachtung von Vorschriften und Normen beherrschen;
- CAD als Mittel zur Planerstellung einbeziehen können;
- Projekterläuterung, Materialvorschläge und Modelle erstellen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Pläne:
Symbole, Bemaßung und Beschriftung, Maßstäbe, Durchführungsarten.
Parameter:
Menschliche Maße (goldener Schnitt, modular); Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Wohnwert, Raumbedarf.
Wohnbereich:
Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Raumfunktions- und Einrichtungserfordernisse, Beleuchtung; Bestandsaufnahme und Dokumentation.
Geschäfte:
Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung;
Grundlagenforschung.
IV. Jahrgang:
Büroräume:
Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung; Grundlagenforschung.
Fremdenverkehr- (Anm.: richtig: Fremdenverkehrs-) und Gastgewerbebetriebe:
Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung;
Grundlagenforschung.
Einrichtungspläne aus dem Themenbereich Wohnen.
V. Jahrgang:
Adaptierung von Altwohnungen.
Bauten der Gemeinschaft:
Arten, Größen, Funktion und Einrichtung; Grundlagenforschung. Einrichtungspläne aus dem Themenbereich Büro, Geschäft, Gastgewerbe, Fremdenverkehr.
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.
1.8 WERKSTÄTTE
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte'' im Abschnitt A.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Maschinenwerkstätte:
Arbeiten an Standard-Holzbearbeitungsmaschinen; Bedienen von Spezial-Holzbearbeitungsmaschinen; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbel- und Innenausbauteilen; Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufe; Schärfen und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen, Wartung von Maschinen.
Oberflächenbehandlung:
Beizen und Spritzlackieren (Nieder- und Hochdruck); Imprägnieren.
Möbelbau:
Anfertigen von Einzel- und Einbaumöbeln (Schrank-, Schreib-, Sitzmöbel); einfache Einlegearbeiten; Herstellen von Lehren und Schablonen.
Bautischlerei:
Herstellen von Bauteilen, Fenstern, Türen; Anschlagen und Versetzen.
IV. Jahrgang:
Arbeitsvorbereitung (Datenerfassung, EDV-STÜTZUNG).
Möbelbau:
Fertigung nach Entwürfen aus dem Themenbereich.
1.9 WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Normprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen,
- die in der Paxis (Anm.: richtig: Praxis) häufig vorkommenden Güteprüfungen durchführen können;
- Schalt- und Ablaufprogramme erstellen können;
- Laboratoriums- und Prüfberichte verfassen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Messen und Prüfen:
Meßgeräte und deren Funktion; meßtechnische Durchführung.
Schalt- und Ablaufprogramme:
Pneumatische Anlagen- und Steuerungstechnik.
Betrieblicher Qualitätsstandard:
Güteprüfung von Arbeitsabläufen und Betriebsorganisation unter
Verwendung praxisüblicher EDV-Programme.
B.2 HOLZTECHNIK
2.1 BETRIEBSTECHNIK
Ergänzung und Fortführung des Pflichtgegenstandes
„Betriebstechnik'' im Abschnitt A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Abschnitt A.
Der Schüler soll darüber hinaus
- aus den wichtigsten Leistungsbereichen von Betrieben der Holzwirtschaft und aus dem betrieblichen Rechnungswesen praxisnahe Fallstudien erarbeiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Siehe Abschnitt A., und weiters:
Fallstudien zu den Bereichen Planung, Steuerung und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.
IV. Jahrgang:
Siehe Abschnitt A., und weiters:
Fallstudien zu den Bereichen Beschaffung, Einkauf, Lager, Arbeitstechnik und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.
V. Jahrgang:
Siehe Abschnitt A., und weiters:
Fallstudien zu den Bereichen Personalwesen, Finanzierung und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.
2.2 MECHANISCHE TECHNOLOGIE DES HOLZES Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Einsatzmöglichkeiten des Roh- und Werkstoffes Holz kennen;
- die für die Herstellung der verschiedenen Halb- und Fertigfabrikate aus Holz, Holzwerk- und Verbundwerkstoffen notwendigen Technologien kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Mechanisch-technologische Verfahren:
Technologie der Verleimung und anderer Verbindungstechniken; Technologie der Bauelemente (Leimbauteile, Wandelemente), Halbfertigwaren (Fenster, Türen, Fußböden).
V. Jahrgang:
Mechanisch-technologische Verfahren:
Technologie der Holzwerkstoffe und der Verbundstoffe (Span-, Faserplatten, Sperrholz); Oberflächenbehandlung und Kantenbearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen; Technologie der Fertigprodukte.
Qualitätssicherung, Normung und Prüfwesen in der Holzwirtschaft.
2.3 CHEMISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze und Anwendungsverfahren der chemischen Technologie beherrschen;
- Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können,
- Aufbau, Funktion und Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Kohlenstoffverbindungen:
Rohstoffbasis nieder- und hochmolekularer Kunststoffe.
Organische Verbindungen und ihre Derivate:
Silikone, Kohlehydrate, Polypeptide, Aromaten, Reaktionsmechanismen.
IV. Jahrgang:
Holzoberflächen:
Lasuren, Öle und Harze, Kunstharze, Lösungsmittel, Beizen, Färben; Beschichten, Gießen, Pyrolyse von Holz, Holzschutz, Entsorgung.
V. Jahrgang:
Papier und Zellulose:
Holzaufschluß, Zellstoff und Papier, Kunstfaser auf
Zellulosebasis.
Holzverwertung:
Rohstoffrecycling, Chemikalienkennzeichnung,
Wassergefährdungsklassen, Abwasserbehandlung.
2.4 KONSTRUKTIVER HOLZBAU UND STATIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Holzbauten und Holzbauteile entsprechend der Beanspruchung werten, planen und dimensionieren können;
- statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Holzbau:
Holzträger (Deckenbalken, Sparren, Pfetten).
Statik:
Kräfte (Zerlegung, Zusammensetzung, Resultierende, Kraftsysteme), Stand- und Gleitsicherheit; Auflagerreaktionen, Schnittgrößen von einfachen, auskragenden, schrägen und geknickten Trägern.
IV. Jahrgang:
Holzbau:
Bauholzgüteklassen und zulässige Beanspruchungen; Dimensionierung von Holzbauteilen aus Voll- und Brettschichtholz (einfache und zusammengesetzte Träger, Stützen, Dachkonstruktionsbauteile); Verbindungen und Verbindungsmittel.
Statik:
Fachwerke (Auflagerreaktionen, Stabkräfte); Festigkeit, zulässige Beanspruchungen; Spannungsermittlung bei Beanspruchung durch Zug, Druck, Biegung (ein- und zweiachsige Biegung), Schub und Torsion; Verformungen; Stabilität (Knicken, Kippen, Beulen); Einwirkungen auf Tragwerke.
V. Jahrgang:
Holzbau:
Holztragwerke (Hallentragwerke), Holzhäuser (Block-, Skelett-, Rahmen- und Tafelbauweise); Brandverhalten von Holzbauteilen.
Statik:
Gelenk-, Koppel- und Durchlaufträger, Brettschichtholzträger mit veränderlicher Höhe, gekrümmte Brettschichtholzträger; Rahmentragwerke, Dreigelenktragwerke; statische Berechnungen mit EDV-Programmen.
2.5 HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Eigenschaften, Einsatzbereiche und Wärmebehandlungsverfahren der im Fachgebiet verwendeten Maschinen und Werkstoffe kennen;
- den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz, die Handhabung und die Wartung der gebräuchlichen Werkzeuge, Maschinen und Anlagen zur Holzbearbeitung sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Nichteisenmetalle; Toleranzen und Passungen.
Maschinenelemente:
Lösbare und unlösbare Verbindungen, Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder, Kupplungen, Riementriebe, Kettentriebe, Federn.
IV. Jahrgang:
Holzbearbeitungsmaschinen:
Band-, Kreis-, Gatter-, Kettensägen; Abricht-, Dickenhobel-, Kehlmaschinen; Tischfräs- und Oberfräsmaschinen; Schleif- und Schärfmaschinen; Pressen.
Grundlagen der Elektrotechnik.
V. Jahrgang:
Steuertechnik:
Pneumatik, Hydraulik.
Fördertechnik:
Stetig- und Unstetigförderer, pneumatische Förderanlagen.
Numerisch gesteuerte Maschinen:
Oberfräsen, Bearbeitungszentren.
Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik.
2.6 LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können;
- die für die jeweilige Aufgabe geeignesten (Anm.: richtig: geeignetsten) Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können;
- Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion'', „Mechanische Technologie des Holzes'', „Chemische Technologie'', „Konstruktiver Holzbau und Statik'' und „Holzbearbeitungsmaschinen'' (speziell zum Themenbereich „Elektrotechnik und Elektronik'').
2.7 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND PROJEKT
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' im Abschnitt A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Abschnitt A.
Der Schüler soll darüber hinaus
- Bauteile und Tragwerke aus Holz selbständig oder in Gruppenarbeit statisch-konstruktiv bearbeiten und Konstruktionspläne anfertigen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Einreich-, Polier- und Detailplanung.
Dachausmittlung.
Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von
Holzverbindungen, Holzdecken und/oder Dachstühlen.
V. Jahrgang:
Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von Hallentragwerken und/oder Häusern aus Holz.
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.
2.8 WERKSTÄTTE
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte'' im Abschnitt A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Abschnitt A.
Der Schüler soll darüber hinaus
- die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
- die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können;
- die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Zimmerei:
Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen; Austragen von Graten, Ichsen und Schiften; Aufreißen und Herstellen von Holzstiegen; Herstellen von Holzleimkonstruktionen; Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten; rechnerischer Abbund verschiedener Dachstuhlkonstruktionen, Dachausbau, Blockhausbau; Pflege und Instandhaltung von Holzbearbeitungsmaschinen und zugehöriger Installationen.
IV. Jahrgang:
Sägetechnik:
Sortieren, Messen, Entrinden und Einschneiden von Rundholz;
Sortieren von Schnittholz; Optimierung des Rundholzeinschnittes;
Sägewerksanlagen; Schärfen.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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