Anlage1 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage 1.1.4

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

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1. Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)

2. Deutsch ............ 3 2 2 2 2 (I)

3. Englisch ........... 2 2 2 3 2 (I)

4. Geschichte und

politische Bildung . - - - 2 2 III

5. Bewegung und Sport . 2 2 2 1 1 (IVa)

6. Geographie und

Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - (III)

7. Wirtschaft und Recht - - - 3 2 III

8. Angewandte

Mathematik ......... 4 4 3 3 2 (I)

9. Angewandte Physik .. 2 2 2 - - (II)

10. Angewandte Chemie

und Ökologie ....... 3 2 - - - II

11. Darstellende

Geometrie *2) ....... 2 - - - - (I)

12. Angewandte

Informatik ......... 2 2 2 - - I

13. Grundlagen der

Elektrotechnik *3) .. 4 5 - - - (I)

14. Elektronik und

Digitaltechnik ..... - 3 3 3 3 I

15. Industrielle

Elektronik ......... - - 4 2 2 I

16. Fertigungstechnik

und

Konstruktionslehre

*4) ................. 3 3 3 4 4 I

17. Qualitätssicherung

und

Produktmanagement .. - - - - 2 I

18. Laboratorium ....... - - 3 - - I

19. Werkstätten-

laboratorium ....... - - 4 - - III

20. Werkstätte ......... 8 8 4 - - (Va)

Pflichtgegenstände der

schulautonomen

Ausbildungsschwerpunkte

gemäß Abschnitt B. ..... - - 3 14 15

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Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 35- 185 1)

39 39 39 39 39

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Wochenstunden Lehrver-

B. Pflichtgegenstände der pflich-

schulautonomen Jahrgang Summe tungs-

Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe

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B.1 Telekommunikation

1.1 Telekommunikations-

technik *5) .......... 3 2 3 I

1.2 Hochfrequenztechnik .. - 4 4 I

1.3 Laboratorium ......... - 4 8 I

1.4 Werkstätten-

laboratorium ......... - 4 - III

Wochenstundenzahl B.1 3 14 15

B.2 Technische Informatik

2.1 Telekommunikations-

und

Hochfrequenztechnik .. 3 2 3 I

2.2 Technische Informatik

*6) .................. - 4 4 I

2.3 Laboratorium ......... - 4 8 I

2.4 Werkstätten-

laboratorium ......... - 4 - III

Wochenstundenzahl B.2 3 14 15

B.3 Biomedizinische

Technik ..............

3.1 Telekommunikations-

technik .............. 3 - - I

3.2 Anatomie und

Physiologie .......... - 2 2 III

3.3 Bildgebende Systeme .. - 2 2 I

3.4 Biomedizinische

Technik .............. - 2 3 I

3.5 Laboratorium ......... - 4 8 I

3.6 Werkstätten-

laboratorium ......... - 4 - III

Wochenstundenzahl B.3 3 14 15

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Pflichtpraktikum ........... mindestens 8 Wochen in der

unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt

in den V. Jahrgang

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C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche pflich-

Übungen Jahrgang tungs-

Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe

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C.1 Freigegenstände

Zweite lebende

Fremdsprache *7) 2 2 2 2 2 (I)

C.2 Unverbindliche

Übungen

Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)

C.3 Förderunterricht

*8)

Deutsch

Englisch

Angewandte

Mathematik

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände

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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt IIb.

*2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde.

*3) Mit Übungen im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im I. und II. Jahrgang.

*4) Mit Übungen im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im I., II. und III. Jahrgang, 3 Wochenstunden im IV. Jahrgang und 4 Wochenstunden im V. Jahrgang.

*5) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde im IV. Jahrgang.

*6) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang.

*7) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*8) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:

Die Höhere Lehranstalt für Elektronik vermittelt die rechnerischen und konstruktiven Grundlagen für das Verständnis und die Dimensionierung von elektronischen Bauteilen und Schaltungen, die notwendigen Kenntnisse über deren Fertigung und Anwendung sowie über betriebliche Abläufe unter besonderer Berücksichtigung von Qualitäts- und Projektmanagement. Aufbauend auf solidem Grundlagenwissen in Allgemeiner Elektrotechnik, Elektronik und Fertigungstechnik werden Kenntnisse aus den Fachgebieten Mikroelektronik (Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Sensorik), Übertragungstechnik (audiovisuelle Medien, analoge und digitale Übertragung), Computertechnik (Mikroprozessoren und -kontroller, Entwicklung von Hardware und Software) und Qualitätsmanagement vermittelt. Die allgemeine Fachausbildung wird durch drei schulautonome Ausbildungsschwerpunkte vertieft:

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

Anlage1

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

„Deutsch", „Englisch", „Geschichte und politische Bildung", „Bewegung und Sport", „Geographie und Wirtschaftskunde" und „Wirtschaft und Recht" (der in Anlage 1 im V. Jahrgang vorgesehene Themenbereich „Arbeits- und Sozialrecht" wird in den IV. Jahrgang vorgezogen):

Siehe Anlage 1.

8. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.

III. Jahrgang:

Analysis:

Differenzengleichungen. Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differentialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung). Funktionen in zwei unabhängigen Variablen, partielle Ableitung.

Numerische Mathematik:

Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation.

IV. Jahrgang:

Analysis:

Funktionenreihen (Potenzreihen, Fourierreihen). Gewöhnliche Differentialgleichungen (einfache Differentialgleichungen 1. Ordnung, Schwingungsgleichung); Integraltransformationen.

Lineare Algebra und analytische Geometrie:

Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten. Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage. Algebraische Strukturen.

V. Jahrgang:

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung); Zusammenhangsanalysen (Korrelation, Regression). Statistische Methoden des Qualitätsmanagements. Anwendungen.

Aktuelle Themen der angewandten Mathematik mit besonderer Berücksichtigung der Fachrichtung.

III. bis V. Jahrgang:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik. In Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei Schularbeiten.

9. ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

  1. 10. ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

    Siehe Anlage 1.

  1. 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Der Schüler soll

12. ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 13. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Der Schüler soll

  1. 14. ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Der Schüler soll

  1. 15. INDUSTRIELLE ELEKTRONIK

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Der Schüler soll

  1. 16. FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Der Schüler soll

  1. 17. QUALITÄTSSICHERUNG UND PRODUKTMANAGEMENT

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Der Schüler soll

18. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Der Schüler soll

20. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

B.1 TELEKOMMUNIKATION

1.1 TELEKOMMUNIKATIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

1.2 HOCHFREQUENZTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

1.3 LABORATORIUM

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Laboratorium" im Abschnitt A..

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik", „Elektronik und Digitaltechnik", „Industrielle Elektronik" und „Telekommunikationstechnik" und „Hochfrequenztechnik".

Fächerübergreifende Projekte, insbesondere in enger Kopplung mit „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre" und Wirtschaftsfächern.

1.4 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium" im Abschnitt A..

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von mikroprozessorgesteuerten Baugruppen und Geräten. Datentechnik.

Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von analogen und digitalen Baugruppen und Geräten. Elektromagnetische Verträglichkeit.

Automatisierungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellung einfacher Programme.

Kommunikationstechnik:

Digitale Vermittlungstechnik, PCM-Übertragungsstrecken. Geräte der Mobilkommunikation.

Arbeitsvorbereitung:

Analysieren von Arbeitsabläufen, Zeitvorgaben, Prüf- und Fertigungsvorrichtungen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.

Überwachung und Überprüfung der vom Qualitätsmanagement vorgegebenen Termine und Prüfvorrichtungen.

B.2 TECHNISCHE INFORMATIK

2.1 TELEKOMMUNIKATIONS- UND HOCHFREQUENZTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

2.2 TECHNISCHE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

2.3 LABORATORIUM

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Laboratorium" im Abschnitt A..

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik", „Elektronik und Digitaltechnik", „Industrielle Elektronik", „Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik" und „Technische Informatik".

Fächerübergreifende Projekte, insbesondere in enger Kopplung mit „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre" und Wirtschaftsfächern.

2.4 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium" im Abschnitt A..

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von mikroprozessorgesteuerten Baugruppen und Geräten. Datentechnik.

Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von analogen und digitalen Baugruppen und Geräten. Elektromagnetische Verträglichkeit.

Automatisierungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellung einfacher Programme.

Computertechnik:

Aufrüsten, Konfigurieren und Reparieren von Computersystemen. Bus- und Netzsysteme. Erstellung von Testprogrammen.

Arbeitsvorbereitung:

Analysieren von Arbeitsabläufen, Zeitvorgaben, Prüf- und Fertigungsvorrichtungen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.

Überwachung und Überprüfung der vom Qualitätsmanagement vorgegebenen Termine und Prüfvorrichtungen.

B.3 BIOMEDIZINISCHE TECHNIK

3.1 TELEKOMMUNIKATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand „Telekommunikationstechnik" im Abschnitt B.1.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Telekommunikationstechnik" im Abschnitt B.1.

3.2 ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

3.3 BILDGEBENDE SYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

3.4 BIOMEDIZINISCHE TECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

3.5 LABORATORIUM

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Laboratorium" im Abschnitt A..

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik", „Elektronik und Digitaltechnik", „Industrielle Elektronik", „Telekommunikationstechnik", „Bildgebende Systeme" und „Biomedizinische Technik".

Fächerübergreifende Projekte, insbesondere in enger Kopplung mit „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre" und Wirtschaftsfächern.

3.6 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium" im Abschnitt A..

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von mikroprozessorgesteuerten Baugruppen und Geräten. Datentechnik.

Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von analogen und digitalen Baugruppen und Geräten. Elektromagnetische Verträglichkeit.

Automatisierungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellung einfacher Programme.

Biomedizinische Technik:

Aufbau und Prüfung von Meßgeräten und Elektroden (Metall, Kunststoff, Glas), Applikation an üblichen Modellen. Meßwertaufnehmer für biologische Signale. Bildgebende Meßmethoden.

Arbeitsvorbereitung:

Analysieren von Arbeitsabläufen, Zeitvorgaben, Prüf- und Fertigungsvorrichtungen; ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.

Überwachung und Überprüfung der vom Qualitätsmanagement vorgegebenen Termine und Prüfvorrichtungen.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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