Anlage 1
Anlage 1.1.4
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
--------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
--------------------------------------------------------------------
1. Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ............ 3 2 2 2 2 (I)
3. Englisch ........... 2 2 2 3 2 (I)
4. Geschichte und
politische Bildung . - - - 2 2 III
5. Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 (IVa)
6. Geographie und
Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - (III)
7. Wirtschaft und Recht - - - 3 2 III
8. Angewandte
Mathematik ......... 4 4 3 3 2 (I)
9. Angewandte Physik .. 2 2 2 - - (II)
10. Angewandte Chemie
und Ökologie ....... 3 2 - - - II
11. Darstellende
Geometrie *2) ....... 2 - - - - (I)
12. Angewandte
Informatik ......... 2 2 2 - - I
13. Grundlagen der
Elektrotechnik *3) .. 4 5 - - - (I)
14. Elektronik und
Digitaltechnik ..... - 3 3 3 3 I
15. Industrielle
Elektronik ......... - - 4 2 2 I
16. Fertigungstechnik
und
Konstruktionslehre
*4) ................. 3 3 3 4 4 I
17. Qualitätssicherung
und
Produktmanagement .. - - - - 2 I
18. Laboratorium ....... - - 3 - - I
19. Werkstätten-
laboratorium ....... - - 4 - - III
20. Werkstätte ......... 8 8 4 - - (Va)
Pflichtgegenstände der
schulautonomen
Ausbildungsschwerpunkte
gemäß Abschnitt B. ..... - - 3 14 15
--------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 35- 185 1)
39 39 39 39 39
--------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lehrver-
B. Pflichtgegenstände der pflich-
schulautonomen Jahrgang Summe tungs-
Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe
--------------------------------------------------------------------
B.1 Telekommunikation
1.1 Telekommunikations-
technik *5) .......... 3 2 3 I
1.2 Hochfrequenztechnik .. - 4 4 I
1.3 Laboratorium ......... - 4 8 I
1.4 Werkstätten-
laboratorium ......... - 4 - III
Wochenstundenzahl B.1 3 14 15
B.2 Technische Informatik
2.1 Telekommunikations-
und
Hochfrequenztechnik .. 3 2 3 I
2.2 Technische Informatik
*6) .................. - 4 4 I
2.3 Laboratorium ......... - 4 8 I
2.4 Werkstätten-
laboratorium ......... - 4 - III
Wochenstundenzahl B.2 3 14 15
B.3 Biomedizinische
Technik ..............
3.1 Telekommunikations-
technik .............. 3 - - I
3.2 Anatomie und
Physiologie .......... - 2 2 III
3.3 Bildgebende Systeme .. - 2 2 I
3.4 Biomedizinische
Technik .............. - 2 3 I
3.5 Laboratorium ......... - 4 8 I
3.6 Werkstätten-
laboratorium ......... - 4 - III
Wochenstundenzahl B.3 3 14 15
--------------------------------------------------------------------
Pflichtpraktikum ........... mindestens 8 Wochen in der
unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt
in den V. Jahrgang
--------------------------------------------------------------------
C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche pflich-
Übungen Jahrgang tungs-
Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe
--------------------------------------------------------------------
C.1 Freigegenstände
Zweite lebende
Fremdsprache *7) .. 2 2 2 2 2 (I)
C.2 Unverbindliche
Übungen
Leibesübungen .......... 2 2 2 2 2 (IVa)
C.3 Förderunterricht
*8)
Deutsch
Englisch
Angewandte
Mathematik
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände
---------------------------------------------------------------------
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt IIb.
*2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde.
*3) Mit Übungen im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im I. und II. Jahrgang.
*4) Mit Übungen im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im I., II. und III. Jahrgang, 3 Wochenstunden im IV. Jahrgang und 4 Wochenstunden im V. Jahrgang.
*5) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde im IV. Jahrgang.
*6) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang.
*7) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*8) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:
Die Höhere Lehranstalt für Elektronik vermittelt die rechnerischen und konstruktiven Grundlagen für das Verständnis und die Dimensionierung von elektronischen Bauteilen und Schaltungen, die notwendigen Kenntnisse über deren Fertigung und Anwendung sowie über betriebliche Abläufe unter besonderer Berücksichtigung von Qualitäts- und Projektmanagement. Aufbauend auf solidem Grundlagenwissen in Allgemeiner Elektrotechnik, Elektronik und Fertigungstechnik werden Kenntnisse aus den Fachgebieten Mikroelektronik (Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Sensorik), Übertragungstechnik (audiovisuelle Medien, analoge und digitale Übertragung), Computertechnik (Mikroprozessoren und -kontroller, Entwicklung von Hardware und Software) und Qualitätsmanagement vermittelt. Die allgemeine Fachausbildung wird durch drei schulautonome Ausbildungsschwerpunkte vertieft:
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Telekommunikation" erfolgt eine fachliche Vertiefung in den Bereichen Funktechnik, Mobilfunk- und Satellitentechnik, Kommunikationstechnik und Konsumelektronik.
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Technische Informatik" geht es um eine Vertiefung in den Bereichen Software-Engineering, computerunterstütztes Engineering, Computernetze sowie Datenübertragung.
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Biomedizinische Technik" erfolgt eine Vertiefung in den Bereichen computerunterstützte Bildverarbeitung und elektronische Geräte für Diagnose und Therapie.
Die Einsatzbereiche der Absolventen liegen in allen facheinschlägigen und fachverwandten Berufsfeldern in Entwicklung, Fertigung, Vertrieb, Inbetriebnahme und Wartung.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG
DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
„Deutsch", „Englisch", „Geschichte und politische Bildung", „Leibesübungen", „Geographie und Wirtschaftskunde" und „Wirtschaft und Recht" (der in Anlage 1 im V. Jahrgang vorgesehene Themenbereich „Arbeits- und Sozialrecht" wird in den IV. Jahrgang vorgezogen):
Siehe Anlage 1. 8. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.
III. Jahrgang:
Analysis:
Differenzengleichungen. Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differentialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung). Funktionen in zwei unabhängigen Variablen, partielle Ableitung.
Numerische Mathematik:
Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Funktionenreihen (Potenzreihen, Fourierreihen). Gewöhnliche Differentialgleichungen (einfache Differentialgleichungen 1. Ordnung, Schwingungsgleichung); Integraltransformationen.
Lineare Algebra und analytische Geometrie:
Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten. Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage. Algebraische Strukturen.
V. Jahrgang:
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung); Zusammenhangsanalysen (Korrelation, Regression). Statistische Methoden des Qualitätsmanagements. Anwendungen.
Aktuelle Themen der angewandten Mathematik mit besonderer Berücksichtigung der Fachrichtung.
III. bis V. Jahrgang:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik. In Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei Schularbeiten.
9. ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1. 10. ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
Siehe Anlage 1. 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- geometrische Formen an technischen Objekten gemäß den Erfordernissen der einzelnen Fachrichtungen erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen, sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können;
- durch Modellbildungen konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
- mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein;
- mit der an der Schule üblichen Software auf den vorhandenen CAD-Anlagen Sachverhalte und räumliche Gegebenheiten in 3D darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Räumliches Koordinatensystem.
Abbildungsmethoden (Projektionsarten).
Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper sowie
Axonometrie zur Übung im Erfassen der Gestalt eines Objekts aus
gegebenen Rissen.
Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:
Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage; Länge einer Strecke, Größe und Gestalt einer ebenen Figur; Projizierendmachen einer Geraden und einer Ebene; orthogonale Lage von Geraden und Ebenen; Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte; Kreis in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage.
Normale Axonometrie ebenflächig begrenzter Objekte. 3D-Konstruktionen mit Hilfe von CAD:
Grundbegriffe von Drehflächen; ebene Schnitte von Drehflächen;
Durchdringungen.
12. ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können;
- komplexe Probleme analysieren und für das Programmieren aufbereiten können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- mit Hilfe einer höheren Programmiersprache einfache Programmieraufgaben der Berufspraxis lösen können;
- Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur, Umwelt und Gesellschaft kennen;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen anwenden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten, Bedienung des Standardbetriebssystems.
Standardsoftware:
Anwendungen, Programmierung von Makros.
Programmieren:
Problemanalyse, Grundzüge des Programmierens in einer aktuellen höheren Programmiersprache, Entwurfstechniken, Dokumentation.
II. Jahrgang:
Alternative Betriebssysteme; Standardsoftware für schulische und betriebliche Praxis.
Programmieren:
Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen, Umsetzung in Programme; Programmieren von Standardprogrammpaketen; Programmentwicklung unter Einbindung von Entwicklungstools. Dokumentation.
III. Jahrgang:
Programmentwicklung:
Methoden des Softwareentwurfes, Datenstrukturen.
Kommunikationstechnik:
Netzwerke, Informationsbeschaffung.
Prozeßsteuerung:
Steuerung einfacher Prozesse über Standardschnittstellen.
Standardsoftware:
Grafik- und Präsentationssoftware, Datenbankanwendungen,
Zusammenwirken von Softwarepaketen.
Informatik und Gesellschaft:
Auswirkungen der Informatik auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur,
Umwelt und Gesellschaft; Datenschutz.
- 13. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Gesetzmäßigkeiten der Elektrotechnik gründlich kennen;
- elektrotechnische Probleme selbständig lösen können;
- grundlegende Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe:
Größen, Einheiten und Größengleichungen.
Stromkreis:
Elektrische Ladung, Widerstände, Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen; Spannungs- und Stromquellen, Ersatzschaltbilder; Stromleitung in Halbleitern, Elektrolyten und Gasen, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad und Anpassung.
Elektrisches Feld:
Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung.
Magnetisches Feld:
Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung.
Gleichstrommeßtechnik:
Strom-, Spannungs-, Leistungsmessung; Meßfehler.
II. Jahrgang:
Energieumwandlung:
Elektrowärme, Thermoelektrizität, elektrochemische
Spannungsquellen.
Zeitlich veränderliche elektrische Größen:
Zeitlich veränderliche elektrische Felder, zeitlich veränderliche magnetische Felder; Zeitverhalten elektrischer Bauelemente.
Sinusförmige Größen:
Analytische und grafische Darstellung, Mittelwerte, Wechselstromwiderstände, Wechselstromleistung, Anwendung der komplexen Rechnung, Resonanz, Ortskurven, Zeit- und Zeigerdiagramme, Bodediagramm; Frequenzgang einfacher Zweipole, einfache Übertragungsfunktionen.
Wechselstrommeßtechnik:
Strom-, Spannungs-, Leistungs-, Impedanzmessung; Frequenzmessung.
- 14. ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und Digitaltechnik kennen;
- elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können;
- fachspezifische Messungen planen und durchführen können;
- in einer maschinennahen Sprache programmieren können;
- die fachbezogen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Digitaltechnik:
Analoge und digitale Darstellung, Zahlensysteme und Codierung, Grundverknüpfungen, Entwurfsmethoden, Grundelemente der sequentiellen Logik, Zeitverhalten.
Passive Bauelemente:
Eigenschaften, Kennlinien und Kenngrößen.
Halbleiter-Bauelemente:
Leitungsmechanismus, Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien,
Ersatzschaltungen, einfache Anwendungen.
Operationsverstärker:
Grundschaltungen.
Optoelektronische Bauelemente:
Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und einfache Anwendungen.
III. Jahrgang:
Aktive Bauelemente:
Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien, Ersatzschaltungen.
Elektronische Grundschaltungen:
Verstärker, Schwingungserzeugung, elektronische Schalter. Stabilisierung von Spannungen und Strömen; Dimensionierung.
Logikfamilien:
Aufbau, Eigenschaften, Kenngrößen, Anwendungen.
Elektronische Wandler:
Analog-Digital-, Digital-Analog-Wandler.
IV. Jahrgang:
Schaltwerke:
Zustandsdiagramme, Eingabeformen, programmierbare Logikbausteine.
Mikrokontroller:
Struktur, Programmierung, Zeitverhalten. Digitale Meßmethoden.
Peripheriebauelemente:
Speicher- und Standardperipheriebausteine, Einsatzbereiche; Hardware- und Softwareentwurf.
V. Jahrgang:
Systementwicklung:
Applikationsspezifische Bauelemente und Systeme;
Hardwarebeschreibungssprachen; Computerarchitekturen;
Interfacetechniken; Teststrategien.
- 15. INDUSTRIELLE ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben können und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein;
- für gegebene industrielle Aufgabenstellungen die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können;
- Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können;
- die für die Fachrichtung bedeutenden Bauarten und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen, Geräte und Anlagen beherrschen sowie die dazu notwendige Leistungselektronik verstehen und projektieren können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlagen der industriellen Meßtechnik:
Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen.
Energietechnik:
Konventionelle und alternative Energieerzeugung.
Steuerungstechnik:
Motoren und Aktuatoren, programmierbare Steuerungen.
Leistungselektronik:
Bauelemente, Kenngrößen, Grundschaltungen.
IV. Jahrgang:
Antriebstechnik:
Verfahren und Schaltungstechnik in leistungselektronischen
Anlagen.
Analoge und digitale Regelungstechnik:
Grundbegriffe, Optimierung, Simulation.
V. Jahrgang:
Leit- und Prozeßtechnik:
Industrielle Prozesse, industrielle Bussysteme und computergesteuerte Meßsysteme, Anwendungen in Industrieanlagen.
- 16. FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Eigenschaften, Verwendung und Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen;
- selbständig Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und unter weitgehendem CAD-Einsatz konstruieren können;
- die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen und die erforderliche Software erstellen können;
- praxisnahe Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Werkstoffe der Elektronik:
Leiter- und Isoliermaterialien.
Fertigungsverfahren der Elektronik:
Elektronikbezogene Feinwerktechnik, Leiterplattentechnologie,
SMD-Technik.
Fertigungsunterlagen:
technische Freihandzeichnungen, normgerechte Objektdarstellung
mittels CAD.
II. Jahrgang:
Elektronische Bauteile:
Bauformen, Bauteildimensionierung, Grundschaltungen; Dimensionierung und Simulation einfacher Schaltungen.
Fertigungsunterlagen:
Erstellung nach vorgegebenen Objekten mittels CAD.
III. Jahrgang:
Elektronische Baugruppen:
Funktionsanalyse, Dimensionierung unter Berücksichtigung
vorgegebener Leistungsmerkmale, Simulation.
Elektromechanische Komponenten:
Auswahl- und Einsatzkriterien, mechanische Funktion.
Fertigungsunterlagen:
Erstellung mit CAD.
Produktrecycling:
Wiederverwertung, Entsorgung.
IV. Jahrgang:
Produktentwicklung:
Systematik und Wertanalyse; fächerübergreifende Projekte unter Einbeziehung der Pflichtgegenstände „Laboratorium" und „Werkstättenlaboratorium"; Entwicklung von Geräten und Software;
Dokumentation und Präsentation.
V. Jahrgang:
Systementwicklung:
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) in enger Kopplung mit „Laboratorium" und Wirtschaftsfächern; Projektmanagement und wirtschaftliche Projektbegleitung; Dokumentation und Präsentation.
- 17. QUALITÄTSSICHERUNG UND PRODUKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Verfahren und organisatorische Maßnahmen des Qualitätsmanagements, Qualitätsziele, Ablauf- und Verfahrensbeschreibungen sowie Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit kennen und beurteilen lernen;
- in das Total-Quality-Management-Denken als Managementstrategie eingeführt werden;
- Methoden zur Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle von Marketingprogrammen sowie zur Umsetzung von Marketingkonzepten kennenlernen;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Qualitätssicherung:
Qualität, Zuverlässigkeit und Lebensdauer; Total Quality
Management.
Qualtiätsmanagementsysteme (Anm.: richtig: Qualitätsmanagementsysteme) im Unternehmen:
Qualitätsnachweise und Aufzeichnungen, Zertifizierung.
Arbeitstechniken:
Projektmanagement.
Produktmanagement:
Produktplanung und Entwicklung.
18. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Laboratoriumspraxis fächerübergreifend selbständig planen, durchführen, dokumentieren und kritisch auswerten können;
- die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen und einsetzen können;
- Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können;
- mikroelektronische Systeme betreiben und prüfen, sowie die dafür erforderliche Software erstellen können;
- zu Selbständigkeit und Teamfähigkeit geführt werden;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik", „Elektronik und Digitaltechnik" und „Industrielle Elektronik".
- 19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- fertigungs- sowie betriebspraktische Prüf-, Meß-, und Inbetriebnahmeaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können;
- befähigt werden, für Fertigungsaufträge optimale technische und wirtschaftliche Lösungswege unter besonderer Berücksichtigung des Qualitätsmanagements zu finden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Elektronik:
Aufbau, Prüfung und Inbetriebnahme von digitalen und analogen
Baugruppen und Geräten der Elektronik.
Computertechnik:
Aufrüsten, Konfigurieren und Reparieren von Computerkomponenten.
Automatisierungstechnik:
Frei programmierbare Steuerungssysteme; Programmierung, Betrieb und Wartung von computergesteuerten Fertigungsanlagen; CAD - CAM -
CNC.
Kommunikationstechnik:
Messungen und Prüfverfahren für analoge und digitale
Übertragungsstrecken.
20. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Praxisbezug durch konstruktive Gestaltung, Design und Herstellung branchenüblicher Produkte vertieft erfahren, die dafür notwendigen, facheinschlägigen praktischen Tätigkeiten beherrschen;
- die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Geräte und Einrichtungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einsetzen und handhaben können;
- die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können;
- die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung und Allgemeine Unfallverhütung (gruppenübergreifend).
Elektrische (elektrotechnische und elektronische) Grundausbildung:
Kennenlernen und praktische Handhabung von Meßgeräten zur Messung elektrotechnischer Grundgrößen. Visuelles Erkennen, Löten und Entlöten von Bauteilen der Elektronik.
Mechanische Grundausbildung:
Manuelle und mechanische Bearbeitung von in der Elektronik
vorrangig angewendeten Werkstoffen. Kennenlernen feinmechanischer
Bauteile.
Elektroinstallation:
Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung einfacher
Elektroinstallationen. Messungen an elektrischen Verbrauchern.
Sicherheit in elektrischen Anlagen.
Elektronik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung an einfachen
elektronischen Schaltungen und Geräten. Handhabung facheinschlägiger
Meßgeräte.
Elektromechanik:
Grundfertigkeiten der Bearbeitung von Werkstoffen, die in der Elektronik Anwendung finden. Montage und Wartung feinwerktechnischer
Komponenten der Elektronik.
Kunststofftechnik:
Manuelle und maschinelle Bearbeitung von Kunststoffhalbzeugen.
Gießharz- und Klebetechnik. Oberflächenbehandlung.
II. Jahrgang:
Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallationstechnik und elektrische
Schutzmaßnahmen. Aufbau einfacher Steuerungen.
Elektromechanik:
Fertigung und Zusammenbau elektromechanischer Baugruppen und Gehäusesysteme. Funktionsanalyse und Reparatur feinwerktechnischer
Komponenten der Elektronik.
Leiterplattentechnik:
Fertigung und Prüfung von Leiterplatten; CAD - CAM - CNC.
Frontplattenfertigung, Kunststoffbearbeitung.
Gerätebau:
Herstellung von Übertragern, Transformatoren und Spulen für Niederfrequenz und Hochfrequenz. Fertigung von Kleingeräten.
Elektronik:
Aufbau und Test einfacher Digital- und Analogschaltungen. Komponenten, Verbindungstechnik und Montage von Computern.
III. Jahrgang:
Kommunikationstechnik:
Aufbau, Konfiguration, Programmierung, Inbetriebnahme und Wartung von Kommunikationssystemen. Antennen- und Übertragungstechnik.
Elektronik:
Fertigung und Inbetriebnahme digitaler und analoger Baugruppen, Fehlersuche und Fehlerbehebung an Geräten der Unterhaltungselektronik und Elektroakustik.
Computertechnik:
Zusammenbau, Wartung und Vernetzung von Computersystemen und Peripheriegeräten.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsauftragswesen, Arbeitsplanung und Fertigungssteuerung.
Bearbeitung von Fertigungsunterlagen mittels CAD.
B. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
B.1 TELEKOMMUNIKATION
1.1 TELEKOMMUNIKATIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Schaltungen der Telekommunikationstechnik analysieren und das Frequenz- und Zeitverhalten beurteilen können;
- mit den gebräuchlichen Verfahren der Telekommunikationstechnik vertraut sein;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Lineare Zweipole:
Eigenschaften, Anwendungen.
Lineare Vierpole:
Eigenschaften, logarithmische Maße, Anpassung; Pegelmessung.
Übertrager:
Frequenzverhalten, Impulsverhalten.
Analoge Filter:
Frequenz- und Zeitbereich, Pol-/Nullstellenanalyse,
computergestützter Filterentwurf.
Schallwandler:
Mikrophone, Lautsprecher, Meßtechnik.
Signale und Systeme:
Lineare und nichtlineare Systeme; Zeit- und Frequenzbereich, zeitkontinuierliche und zeitdiskrete Signalanalyse.
IV. Jahrgang:
Leitungen:
Harmonische Anregung, Impulsverhalten, optische Signalübertragung;
Meßtechnik.
Digitale Signalverarbeitung:
Grundlagen, digitale Filter; computergestützter Entwurf.
V. Jahrgang:
Informationstheorie:
Grundlagen, Signalcodierung.
Vermittlungsnetze:
Architekturen, Mobilkommunikation, intelligente Netze, Protokolle.
Digitale Signalverarbeitung:
Anwendung, Hard- und Software.
1.2 HOCHFREQUENZTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bauelemente und Komponenten der Hochfrequenztechnik kennen und Grundschaltungen dimensionieren können;
- Projektierungsaufgaben in hochfrequenztechnischen Anlagen lösen können;
- mit den gebräuchlichen Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren vertraut sein;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Bauelemente der HF-Technik:
Ersatzschaltbilder, Smith-Diagramm, S- und Y-Parameter, Meßtechnik
und computergestützte Simulation.
HF-Verstärker:
Breitband-, Selektiv- und Großsignalverstärker, Anpassung.
Schwingungserzeugung:
Oszillatoren, PLL, Synthesizer, Funktionsgeneratoren.
Frequenzumsetzung:
Mischung, analoge und digitale Modulationsverfahren.
Rauschen:
Grundlagen, Meßtechnik.
V. Jahrgang:
Funktechnik:
Sende- und Empfangssysteme, Antennen und Wellenausbreitung,
Meßtechnik.
Elektromagnetische Verträglichkeit:
Grundlagen, Meßtechnik, Entstörmaßnahmen.
Mikrowellentechnik:
Hohlleiter- und Streifenleitertechnik, Satellitenfunk, Meßtechnik.
Audiovisuelle elektronische Medien:
Analoge und digitale Audiotechnik, analoge und digitale
Bildverarbeitung.
1.3 LABORATORIUM
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Laboratorium" im Abschnitt A..
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik", „Elektronik und Digitaltechnik", „Industrielle Elektronik" und „Telekommunikationstechnik" und „Hochfrequenztechnik".
Fächerübergreifende Projekte, insbesondere in enger Kopplung mit „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre" und Wirtschaftsfächern.
1.4 WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium" im Abschnitt A..
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von mikroprozessorgesteuerten Baugruppen und Geräten. Datentechnik.
Nieder- und Hochfrequenztechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von analogen und digitalen Baugruppen und Geräten. Elektromagnetische Verträglichkeit.
Automatisierungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellung einfacher Programme.
Kommunikationstechnik:
Digitale Vermittlungstechnik, PCM-Übertragungsstrecken. Geräte der Mobilkommunikation.
Arbeitsvorbereitung:
Analysieren von Arbeitsabläufen, Zeitvorgaben, Prüf- und Fertigungsvorrichtungen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
Überwachung und Überprüfung der vom Qualitätsmanagement vorgegebenen Termine und Prüfvorrichtungen.
B.2 TECHNISCHE INFORMATIK
2.1 TELEKOMMUNIKATIONS- UND HOCHFREQUENZTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Schaltungen der Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik analysieren und das Frequenz- und Zeitverhalten beurteilen können;
- mit den gebräuchlichen Verfahren der Telekommunikationstechnik vertraut sein;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Siehe den Pflichtgegenstand „Telekomunikationstechnik" im Abschnitt B.1.
IV. Jahrgang:
Leitungen:
Harmonische Anregung, Impulsverhalten, Smith-Diagramm, optische
Signalübertragung, Meßtechnik.
Frequenzumsetzung:
Modulation, Mischung, Anwendungen.
V. Jahrgang:
Vermittlungsnetze:
Architekturen, Mobilkommunikation.
Elektromagnetische Verträglichkeit:
Grundlagen, Meßtechnik, Entstörmaßnahmen.
Audiovisuelle elektronische Medien:
Analoge und digitale Audiotechnik; analoge und digitale
Bildverarbeitung.
2.2 TECHNISCHE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Grundsätze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendung auf den Gebieten der Hard- und Software beherrschen;
- komplexe einschlägige Aufgaben mit Hilfe der Methoden der Softwareerstellung und unter den Aspekten der Qualitätssicherung bearbeiten können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Software:
Betriebssysteme, Datenstrukturen, Algorithmen und Programme.
Software-Engineering:
Methoden, Strukturen, Qualitätssicherung.
Mikroelektronik:
Computerarchitekturen, Speicherhierarchien, Speicherverwaltung;
Anwendungen von Mikroprozessorsystemen in aktuellen Themenbereichen;
Emulation.
V. Jahrgang:
Software:
Programmbibliothek, Programmiersprachen, Bildschirmgrafik, Datenbanksysteme und Anwendungen, Datensicherung;
Qualitätsmanagement im Softwareentwurf, Kosten-/Nutzenanalyse;
Reengineering.
Mikroelektronik:
Komplexe Peripheriesysteme, Sonderbauformen und Einsatzgebiete von Prozessoren, Mikroprozessoranwendungen in parallelen Prozessen.
Digitale Signale und Systeme:
Informationstheorie, Codierung, Übertragungssicherung;
Datenübertragung, Schnittstellen.
Netzwerktechnik:
Topologien, Zugriffsverfahren, Protokolle, OSI-Schichtenmodell,
heterogene Systeme.
2.3 LABORATORIUM
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Laboratorium" im Abschnitt A..
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik", „Elektronik und Digitaltechnik", „Industrielle Elektronik", „Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik" und „Technische Informatik".
Fächerübergreifende Projekte, insbesondere in enger Kopplung mit „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre" und Wirtschaftsfächern.
2.4 WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium" im Abschnitt A..
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von mikroprozessorgesteuerten Baugruppen und Geräten. Datentechnik.
Nieder- und Hochfrequenztechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von analogen und digitalen Baugruppen und Geräten. Elektromagnetische Verträglichkeit.
Automatisierungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellung einfacher Programme.
Computertechnik:
Aufrüsten, Konfigurieren und Reparieren von Computersystemen. Bus- und Netzsysteme. Erstellung von Testprogrammen.
Arbeitsvorbereitung:
Analysieren von Arbeitsabläufen, Zeitvorgaben, Prüf- und Fertigungsvorrichtungen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
Überwachung und Überprüfung der vom Qualitätsmanagement vorgegebenen Termine und Prüfvorrichtungen.
B.3 BIOMEDIZINISCHE TECHNIK
3.1 TELEKOMMUNIKATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe den Pflichtgegenstand „Telekommunikationstechnik" im Abschnitt B.1.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Siehe den Pflichtgegenstand „Telekommunikationstechnik" im Abschnitt B.1.
3.2 ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers in den Grundzügen kennen;
- die Anforderungen der Medizin an die Technik verstehen;
- mit der notwendigen medizinischen Terminologie vertraut sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Anatomie:
Aufbau der Zelle, Zellteilung; Gewebe; Bewegungsapparat; Herz und Gefäßsystem; Atmungssystem; Verdauungssystem; Harn- und Geschlechtsapparat; Fortpflanzung, Entwicklung und Geburt; Zentralnervensystem.
Terminologie:
Körperteile und Lagebezeichnungen in lateinischen und griechischen
Bezeichnungen; Einführung in Klinik und Praxis.
V. Jahrgang:
Physiologie:
Grundlegende Zellfunktionen; Entstehung und Aufrechterhaltung bioelektrischer Potentiale; Physiologie des Nervensystems; Biophysik des Muskels; Blut, Herz-Kreislaufsystem; Atmung; Niere; Stoff-Energiewechsel; Wärmehaushalt und Temperaturregulation; das endokrine System; Physiologie der Sinnesorgane.
3.3 BILDGEBENDE SYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau und die Funktion von bildgebenden Geräten und Systemen aus dem Bereich der Diagnostik und Therapie kennen;
- die Grundlagen der computergestützten Bildverarbeitung kennen;
- zu Fragen des Strahlenschutzes Stellung nehmen können;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
TV-Systeme mit Ton- und Bildspeicherung:
Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte; Kernspintomographie; Ultraschallgeräte.
V. Jahrgang:
Röntgendiagnostik:
Röntgenstrahlung, Eigenschaften, Erzeugung, Geräte.
Strahlenschutz:
Gefahren durch Strahlung, Schutzvorkehrungen, Vorschriften und Normen.
Bildverarbeitung und Bildarchivierung.
3.4 BIOMEDIZINISCHE TECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Aufbau und Funktion von Geräten aus dem Bereich der Diagnose und Therapie kennen;
- die Grundlagen der Hochfrequenztechnik und ihre Anwendungen in der biomedizinischen Technik beherrschen;
- facheinschlägige Aufgaben lösen können;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Biomedizinische Sensortechnik:
Messung und Signalverarbeitung von biomedizinischen Kenngrößen.
Schwingungserzeugung:
Rückkopplung, Oszillatoren, PLL, Frequenzstabilisierung.
Elektronische Geräte für Diagnose und Therapie:
Messung von Blutdruck, Puls und Blutfluß, Reizstromdiagnostik, Funktion und Prinzipschaltungen, Probleme beim Einsatz, Ursachen von Störungen und Meßfehlern.
V. Jahrgang:
Hochfrequenzverstärker:
HF-Parameter, Leitungsdiagramm, Anpassung, Sendeverstärker,
HF-Verstärker.
Mikrowellentechnik:
Erzeugung, Verstärkung, Verarbeitung.
Elektronische Geräte für Diagnose und Therapie:
Elektrokardiographie, Phonokardiographie, Elektromyographie, Elektroencephalographie, Lungenfunktionsanalyse, Herzkathetrisierung, Patientenüberwachungsgeräte, Elektrotherapie, Hochfrequenz-, Reizstrom- und Wärmetherapie, Elektrochirurgie, Technik der Implantate, Technik der Labormedizin; Funktion und Prinzipschaltungen, Probleme beim Einsatz, Ursachen von Störungen und Meßfehlern; Sicherheit für elektromedizinische Geräte, Vorschriften und Normen; elektromagnetische Verträglichkeit inkl. Meßtechnik.
3.5 LABORATORIUM
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Laboratorium" im Abschnitt A..
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik", „Elektronik und Digitaltechnik", „Industrielle Elektronik", „Telekommunikationstechnik", „Bildgebende Systeme" und „Biomedizinische Technik".
Fächerübergreifende Projekte, insbesondere in enger Kopplung mit „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre" und Wirtschaftsfächern.
3.6 WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium" im Abschnitt A..
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von mikroprozessorgesteuerten Baugruppen und Geräten. Datentechnik.
Nieder- und Hochfrequenztechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von analogen und digitalen Baugruppen und Geräten. Elektromagnetische Verträglichkeit.
Automatisierungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellung einfacher Programme.
Biomedizinische Technik:
Aufbau und Prüfung von Meßgeräten und Elektroden (Metall, Kunststoff, Glas), Applikation an üblichen Modellen. Meßwertaufnehmer für biologische Signale. Bildgebende Meßmethoden.
Arbeitsvorbereitung:
Analysieren von Arbeitsabläufen, Zeitvorgaben, Prüf- und Fertigungsvorrichtungen; ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
Überwachung und Überprüfung der vom Qualitätsmanagement vorgegebenen Termine und Prüfvorrichtungen.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
C. FREIGEGENSTÄNDE UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Grundelemente von freier Rede, Körpersprache, Gesprächs- und Diskussionsführung kennen;
- die Regeln der Kommunikation und Gesprächsführung in Gesprächen und Diskussionen anwenden können;
- den Umgang mit Präsentationshilfen beherrschen;
- Kurzreden und Vorstellungsgespräche, Projektpräsentationen und Diskussionen unter Beachtung der Grundelemente der Kommunikation durchführen können.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:
Grundlagen:
Kommunikations- und Gesprächsebenen. bewußte und unbewußte
Informationsübertragung.
Gespräch:
Grundlagen der Gesprächsführung, Gesprächsinitiative;
Gesprächsvorbereitung, Argumentation; Umgang mit Fragen und heiklen
Gesprächssituationen. Vorstellungsgespräch.
Kurzreden:
Atem und Stimme (Atemtechnik, Atemübungen, Sprechpausen; Aussprache und Betonung. Sprachübungen). Gestik und Mimik bei der Rede, Blickkontakt, Bewegung im Raum. Vorbereitung und Durchführung von Kurzreden.
Präsentation:
Aufbau und Gliederung; gezielte Vorbereitung. Umgang mit Präsentationshilfen (Tafeln, Overhead, Dias, PC-gestützte Präsentation); Vorbereitung und Durchführung von Projektpräsentationen.
Diskussion:
Grundlagen (Dynamik, Abläufe, Regeln); Umgang mit Fragen und Einwänden; Vorbereitung und Durchführung von Diskussionen.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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