Anlage 1 BDG 1979

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2020

Anlage 1

— 31. VERWENDUNGSGRUPPEN PT 2 UND PF 2

Ernennungserfordernisse:

31.1. Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 1.12 oder der Z 1.13 und eine in Z 31.2 angeführte Verwendung.

31.2. Verwendung

31.2.1. in der Dienstzulagengruppe 1

  1. a) im Verwaltungsdienst als
  1. b) im Postautodienst als
  1. c) im Telekomdienst als
  1. d) im Dienst bei der Mobilkom als
  1. e) in der Fernmeldebehörde als Referentin oder Referent A im Fernmeldebüro,

31.2.2. außerhalb einer Dienstzulagengruppe in innerbetrieblicher Ausbildung gemäß § 229 Abs. 4.

31.3. Die in Z 31.2.1 lit. a und e angeführten Verwendungen eines Referenten A in einer Direktion der PTA oder in einem Fernmeldebüro beinhalten verantwortungsvolle, bandbreite und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich und in der Regel für den Direktionsbereich oder den Bereich des Fernmeldebüros ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig leitende, koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig den Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft voraus. Solche Verwendungen sind zB

Referent für Postrecht in der PTA Direktion Wien, Referent für Funk-, Telegraphen- und Übertragungstechnik in der PTA Direktion Wien,

31.4. Eine in Z 31.5 angeführte oder gemäß Verordnung nach § 229 Abs. 3 oder § 249b Abs. 3 gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Z 31.6 vorgeschriebenen Erfordernisse.

31.5. Zu den Verwendungen für die in Z 31.4 angeführten Beamten zählen insbesondere:

31.5.1. in der Dienstzulagengruppe S

  1. a) im Verwaltungsdienst:
  1. b) im Postdienst:
  1. c) im Telekomdienst:

31.5.2. in der Dienstzulagengruppe 1

  1. a) im Verwaltungsdienst:
  1. b) im Postdienst:
  1. c) im Postautodienst:
  1. d) im Telekomdienst:
  1. e) im Dienst bei der Mobilkom:

31.5.3. in der Dienstzulagengruppe 1b

  1. a) im Verwaltungsdienst:
  1. b) im Dienst bei der Mobilkom:
  1. c) in der Fernmeldebehörde: Qualifizierte Referentin oder qualifizierter Referent B bei der Fernmeldebehörde in der Zentralstelle,

31.5.4. in der Dienstzulagengruppe 2:

  1. a) im Verwaltungsdienst:
  1. b) im Postdienst:
  1. c) im Postautodienst:
  1. d) im Telekomdienst:
  1. e) in der Fernmeldebehörde: Leiterin oder Leiter eines Bereiches in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

31.5.5. in der Dienstzulagengruppe 2b:

  1. a) im Verwaltungsdienst:
  1. b) im Telekomdienst:
  1. c) im Dienst bei der Mobilkom:
  1. d) in der Fernmeldebehörde: Referentin oder Referent B in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

31.5.6. in der Dienstzulagengruppe 3:

  1. a) im Verwaltungsdienst:
  1. b) im Postdienst:
  1. c) im Postautodienst:
  1. d) im Telekomdienst:
  1. e) im Dienst bei der Mobilkom:
  1. f) in der Fernmeldebehörde: stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter des Bereiches Süd in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

31.5.7. in der Dienstzulagengruppe 3b:

  1. a) im Verwaltungsdienst:
  1. b) in der Fernmeldebehörde: Referentin oder Referent B in der Abteilung Recht im Fernmeldebüro,

31.6.

  1. a) Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 2.11 oder 2.12 oder
  2. b) eine achtjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 3, PF 3, PT 4 oder PF 4 und der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung II.

31.7. Die in Z 31.5.3 lit. a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B in der Generaldirektion der PTA oder bei der Fernmeldebehörde in der Zentralstelle beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule voraus. Solche Verwendungen sind zB Referent für Kassenwesen in der Generaldirektion der PTA, Referent für Postinspektion und Beförderungsdienst in der Generaldirektion der PTA, Referent für Ausbildungs- und Prüfungswesen in der Generaldirektion der PTA.

31.8. Die in

  1. a) Z 31.5.3 lit. a und b angeführten Verwendungen eines Referenten B 1 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und ausschließlich Tätigkeiten der inneren Kontrolle im Direktionsbereich oder in der Geschäftsleitung erfordern. Es sind dies zB
  1. b) Z 31.5.5 lit. a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B 2 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen sind zB Referent für Postbetriebsorganisation in der Direktion der PTA
  1. c) Z 31.5.7 angeführten Verwendungen eines Referenten B 3 in einer Direktion der PTA oder eines Referenten B in der Abteilung Recht im Fernmeldebüro beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem auf Routinefälle eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen sind zB
  1. der PTA für Wien, Niederösterreich und Burgenland,

Die in lit. a bis c angeführten Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule und eine mehrjährige Betriebserfahrung voraus.

Definitivstellungserfordernisse:

31.9. Für die

  1. a) in Z 31.1 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I,
  2. b) in Z 31.4 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II.

Schlagworte

Ausbildungswesen, Funktechnik, Telegraphentechnik

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2021

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR40230135

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