§ 97 K-GMG

Alte FassungIn Kraft seit 13.12.2011

§ 97
Auflösung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf

Das auf bestimmte Zeit begründete Dienstverhältnis der Gemeindemitarbeiterin endet, wenn es nicht schon aus einem anderen in § 93 angeführten Grund aufgelöst worden ist, mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde.

04.12.2019

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