§ 97
Auflösung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf
Das auf bestimmte Zeit begründete Dienstverhältnis der Gemeindemitarbeiterin endet, wenn es nicht schon aus einem anderen in § 93 angeführten Grund aufgelöst worden ist, mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde.
04.12.2019
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