4. Hauptstück
Wirkungsbereich der Stadt
§ 54
Einteilung des Wirkungsbereichs
Der Wirkungsbereich der Stadt ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 15.8.2003
4. Hauptstück
Wirkungsbereich der Stadt
§ 54
Einteilung des Wirkungsbereichs
Der Wirkungsbereich der Stadt ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.
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