§ 2a
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich weiblicher oder männlicher Form verwendet werden, sind beide Geschlechter gemeint.
25.02.2019
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 01.12.2018
§ 2a
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich weiblicher oder männlicher Form verwendet werden, sind beide Geschlechter gemeint.
25.02.2019
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)