XIII. Hauptstück
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
§ 159
Anwendungsbereich
Die Ausübung des Eigenjagdrechtes und die Pachtung von Jagdeinschlüssen (§ 34 Abs. 3) durch die Gemeinde erfolgt im eigenen Wirkungsbereich.
17.05.2017
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