Anlage 3 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1993

Anlage 3

Anlage III

FREIGEGENSTÄNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb und Vertiefung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereiche der funktionell-therapeutischen Übungen auf den Gebieten der Logopädie und Rhythmisch-musikalischen Erziehung zur Betreuung von auffälligen, gestörten und behinderten Kindern und Jugendlichen.

LOGOPÄDIE

  1. 3. und 4. Semester:

Lehrstoff:

Weiterführung und Vertiefung der einzelnen Aufgaben, die im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Logopädie angeführt sind, unter besonderer Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten und Interessenslagen der Studierenden einschließlich logopädischer Übungen.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

  1. 3. und 4. Semester:

Lehrstoff:

Weiterführung und Vertiefung der im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung'' angeführten Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten und Interessenslagen der Studierenden.

Vorführungen und Demonstrationen bei Gruppen und Kindern und Jugendlichen im Bereiche von Institutionen der Heil- und Sonderpädagogik.

Didaktische Grundsätze:

Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die durch den Unterricht in Logopädie und in Rhyhmisch-musikalischer Erziehung erreicht werden sollen, müssen auf das eigene Üben und Erleben aufbauen und sind im seminaristischen Betrieb durchzuführen.

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