Anlage 3 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1993

Anlage 3

— II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Erziehern zu Sondererziehern gemäß § 103 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, hat die Aufgabe, Sondererzieher heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Erziehungsaufgaben in Horten und Heimen für auffällige, gestörte und behinderte Kinder und Jugendliche zu erfüllen.

IIa. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lehr- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

In diesem Sinne können - ausgenommen im Pflichtgegenstand „Religion'' - durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abweichend von der Stundentafel und von der Lehrstoffumschreibung in den einzelnen Pflichtgegenständen Verschiebungen der Anzahl der Semesterwochenstunden und Lehrinhalte allenfalls mit lehrstoffmäßigen Schwerpunktsetzungen sowie seminaristische Unterrichtsformen vorgesehen werden, wobei die Summe der Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen einzuhalten ist; die Summe der Wochenstunden in den einzelnen Semestern darf hiebei um höchstens zwei Wochenstunden gegenüber der in der Stundentafel vorgesehenen Summe der Wochenstunden pro Semester abweichen.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen festgelegt werden, wobei das Bildungsziel des Lehrganges zur Ausbildung von Erziehern zu Sondererziehern besondere einschlägige Interessen der Schüler sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes zu beachten sind.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände vorgenommen werden oder in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände oder unverbindliche Übungen geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen in Freigegenständen und unverbindlichen Übungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:

  1. 1. Auf die Bildungsaufgabe des Lehrganges zur Ausbildung von Erziehern zu Sondererziehern ist Bedacht zu nehmen.
  2. 2. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes berücksichtigende Erweiterung zu handeln.
  3. 3. Bei der Schaffung von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen UNTERRICHTSGEGENSTäNDE NICHT ODER INNERHALB EINES LäNGEREN Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.
  4. 4. Bei der Schaffung von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen mit eigenständigem Charakter kommt der Unterordnung unter das Bildungsziel des Lehrganges zur Ausbildung von Erziehern zu Sondererziehern besondere Bedeutung zu.

    Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

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