Anlage 3 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1996

Anlage 3

— C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung und Vertiefung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Erhöhung der Fachkompetenz der Schüler bei der Bewältigung spezieller heil- und sonderpädagogischer Berufsaufgaben.

Lehrstoff:

PRAXISBERATUNG/SUPERVISION

  1. 1. bis 4. Semester:

Reflexion und Analyse von in der Praxis aufgetretenen Fragen und Problemen; Entwicklung von möglichen Lösungsstrategien bzw. - modellen.

GRUPPENDYNAMISCHES SEMINAR

  1. 1. bis 4. Semester:

Arbeit in der Selbsterfahrungsgruppe zur Reflexion der Berufsmotivation, zur Verbesserung der Gesprächs-, Zuhör- und Teamfähigkeit, zur Erhöhung der Konfliktlösungskompetenz ua.

TIEFENPSYCHOLOGISCHES SEMINAR

  1. 3. und 4. Semester:

Verstehen, Deuten und Analysieren konkreter Fallbeispiele aus tiefenpsychologischer Sicht; Erarbeitung von Vorschlägen für therapeutische Konzepte ua.

SPEZIELLE ERSTE HILFE

  1. 1. Semester:

Erwerb der Fähigkeit, behinderten Menschen verschiedener Behinderungsarten rasch und sicher

Erste Hilfe leisten zu können.

SPEZIELLE LEIBESERZIEHUNG

  1. 2. Semester:

Ausgewählte Übungen, die geeignet sind, psychomotorische Störungen auszugleichen bzw. den durch etwaige Behinderungen gegebenen Bewegungsumfang zu erweitern; Auswahl und Einsatz von Behelfsgeräten; behindertengerechte Hilfestellung; Rettungsschwimmen ua.

Didaktische Grundsätze:

Um dem Schüler optimale Übungsgelegenheiten zu bieten, sind die Unverbindlichen Übungen in seminaristischer Form durchzuführen.

Querverbindungen zu den entsprechenden Pflichtgegenständen sind herzustellen und zu fördern.

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