Anlage 3 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1996

Anlage 3

— B. FREIGEGENSTÄNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung und Vertiefung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereiche der funktionell-therapeutischen Methoden unter besonderer Berücksichtigung spezieller institutioneller Gegebenheiten und individueller beruflicher Interessenslagen der Schüler.

Lehrstoff:

KOGNITIVES TRAINING

  1. 4. Semester:

    (siehe Pflichtgegenstand)

BEWEGUNGSTHERAPIE

  1. 4. Semester:

    (siehe Pflichtgegenstand)

ERGOTHERAPIE

  1. 4. Semester:

    (siehe Pflichtgegenstand)

MUSIKTHERAPIE

  1. 4. Semester:

    (siehe Pflichtgegenstand)

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

  1. 4. Semester:

    (siehe Pflichtgegenstand)

LOGOPÄDIE

  1. 4. Semester:

    (siehe Pflichtgegenstand)

Didaktische Grundsätze:

Die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich der funktionell-therapeutischen Methoden ist auf dem eigenen Erleben und Erproben der Schüler aufzubauen und seminaristisch durchzuführen.

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