§ 80 Bgld. SHG 2000

Alte FassungIn Kraft seit 10.2.2007

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§ 80

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

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