§ 80
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(4) Die Änderung des § 4 Abs. 7, § 8 Abs. 5, § 38 Abs. 1, § 45 Abs. 1 und § 69a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 17/2009 tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 23 letzter Satz in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2006 und der Kundmachung LGBl. Nr. 12/2007 (DFB).
(5) Das Inhaltsverzeichnis, § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 1 Z 1 und 3, § 6 Abs. 2 und 3, §§ 8, 18 Abs. 5, §§ 19, 25 Abs. 1 und 2, § 26 Abs. 3, § 44 Abs. 2 Z 3, § 45 Abs. 2, §§ 46, 65, 67 Abs. 9, 10 und 11, §§ 69a, 78 Abs. 6 Z 2, § 79 Abs. 4 sowie §§ 81 und 82 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2010 treten mit 1. September 2010 in Kraft; zugleich tritt § 14 außer Kraft.
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