Abs 3. wurde laut LGBl. Nr. 43/2006 angefügt.
§ 80
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Die Bestimmungen des Gesetzes treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
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