§ 85
Geschlechtsspezifische Ausdrücke
Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Ausdrücke gelten für Frauen in der jeweiligen weiblichen Form.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 21.7.2000
§ 85
Geschlechtsspezifische Ausdrücke
Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Ausdrücke gelten für Frauen in der jeweiligen weiblichen Form.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)