ABSCHNITT X
Beamte des Krankenpflegedienstes Anwendungsbereich
§ 83
§ 83. Dieser Abschnitt ist auf die Besoldungsgruppe der Beamten des Krankenpflegedienstes anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)


Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1991
ABSCHNITT X
Beamte des Krankenpflegedienstes Anwendungsbereich
§ 83
§ 83. Dieser Abschnitt ist auf die Besoldungsgruppe der Beamten des Krankenpflegedienstes anzuwenden.
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