§ 19a
Organisationsformen der Hauptschule
Hauptschulen sind je nach den örtlichen Erfordernissen (§ 18) zu führen
- 1. als selbständige Hauptschulen oder
- 2. als Hauptschulklassen, die einer Volksschule oder einer Sonderschule oder einer Polytechnischen Schule angeschlossen sind, oder
- 3. als Expositurklassen an einer selbständigen Hauptschule.
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