Anlage C.17 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2011

Anlage C.17

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TENNISINSTRUKTORINNEN UND TENNISINSTRUKTOREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Tennis hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben einer Instruktorin bzw. eines Instruktors für Tennis vertraut zu machen.

Instruktorin bzw. Instruktor für Tennis im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb und Unterricht im Verein zu leiten, breiten– und freizeitsportliche Zielsetzungen umzusetzen sowie die Betreuung und Unterweisung von Leistungssportlern im Tennis vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand im Fall der Einbeziehung von Formen des Blended learnings angegeben.)

  

Gesamtsausmaß
bei Einbeziehung
von Formen des
Blended learnings

A.

Pflichtgegenstände

 
   

I.

Theorie

 
 

1.

Religion

2,5

 

2.

Deutsch

2,5

 

3.

Organisation des Sports

2,5

 

4.

Organisationskunde und Recht

5

 

5.

Geschichte des Sports

2,5

 

6.

Sportbiologie

10

 

7.

Sportverletzungen und Maßnahmen

5

 

8.

Sportpsychologie

7,5

 

9.

Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik

5

 

10.

Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik

15

 

11.

Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik

5

 

12.

Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik

10

 

13.

Allgemeine Trainingslehre

10

 

14.

Spezielle Trainingslehre

10

 

15.

Medieneinsatz

2,5

 

17.

Gerätekunde- und Materialkunde

2,5

 

18.

Antidoping

2,5

 

19.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

2,5

  

Zwischensumme

102,5

   

II.

Praxis

 
 

20.

Allgemeine praktisch-methodische Übungen

15

 

21.

Spezielle praktische Übungen

15

 

22.

Spezielle praktisch-methodische Übungen

30

  

Zwischensumme

60

  

SUMME

162,5

   

B.

Pflichtpraktikum

 
 

Nachweis Praxiszeit, die zwischen Eintritt in die Ausbildung und kommissioneller Abschlussprüfung abgelegt wird

20

   

C.

Freigegenstände

 
 

Seminar für Fachfragen

10

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt.

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Erklärung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, dass deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung der Instruktorin bzw. des Instruktors Tennis Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Fächern sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbstständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei die Religionslehrerin bzw. der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

1. Religion

Siehe Abschnitt IV.

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse; Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

Sprecherziehung und Referate zu sportrelevanten Themen; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte über spezielle Themen des Tennissports.

3. Organisation des Sports

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für sportpolitische Institutionen.

Lehrstoff:

Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

4. Organisationskunde und Recht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, eines Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und sportlichen Betrieb erforderlich sind.

Lehrstoff:

Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens.

5. Geschichte des Sports

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Tennissports.

Lehrstoff:

Überblick über die Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte.

6. Sportbiologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Tennislehrberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene.

Lehrstoff:

Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz- und Kreislauf; Atmung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat.

7. Sportverletzungen und Maßnahmen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

Sofortmaßnahmen bei Verletzungen im Übungsbetrieb.

8. Sportpsychologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie bei Wettkämpfen.

Lehrstoff:

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie. Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Einführung in die Wettkampfbetreuung.

9. Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Ziele der Erziehung; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.

10. Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Grundsätze der österreichischen Lehrmethode.

Lehrstoff:

Grundsätze und Methoden des österreichischen Tennisunterrichts im Grundlagenbereich; Einführung in breiten- und freizeitsportliche Maßnahmen.

11. Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen von allgemeinen Bewegungsabläufen sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen und um Möglichkeiten ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Tennissport.

Lehrstoff:

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.

12. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Bewegungslehre der Basisschläge.

Lehrstoff:

Einführung in das Lernen von tennisspezifischen Bewegungen, Bewegungsbeobachtung und ‑korrektur im Grundlagenbereich; Bewegungsanalysen im Grundlagenbereich.

13. Allgemeine Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbstständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

Leistungsbestimmende Faktoren, funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, ‑inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheit im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration, Testverfahren.

14. Spezielle Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Vermittlung des Grund- und Spezialwissens über Trainings- und Wettkampfplanung. Trainingsinhalte der Trainingsabschnitte und Trainingsmethoden.

Lehrstoff:

Einführung in die Inhalte der einzelnen konditionellen, taktischen sowie wettkampfspezifischen Trainingsbereiche im Grundlagenbereich.

15. Medieneinsatz

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur.

16. Geräte- und Materialkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung des Grundwissens über Platzbau, Platzpflege, Beläge und Ausrüstung.

Lehrstoff:

Der Sand- und Hartplatz (Bau und Pflege); Schläger; Bälle; Bespannung; Ausrüstung.

17. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Vermittlung der aktuellen Regelkunde und Wettspielordnung.

Lehrstoff:

Einführung Tennisregeln und Grundsätze der Wettspielordnung.

18. Antidoping

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gefahren des Dopings. Antidopingbestimmungen und Gesetz.

Lehrstoff:

Information zur Dopingprävention.

19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Vermittlung der aktuellen Regelkunde und Wettspielordnung. Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

Einführung Tennisregeln und Grundsätze der Wettspielordnung.

20. Allgemeine praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditionsschulung.

Lehrstoff:

Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten; Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training.

21. Spezielle praktische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Demonstrationsfähigkeit und Schlagsicherheit.

Lehrstoff:

Grundlagentraining; Tennisspezifische Tests und Verbesserung des Eigenkönnens im Grundlagenbereich.

22. Spezielle praktisch–methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung des praktisch-methodischen Basiswissens.

Lehrstoff:

Grundlagentraining; Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; tennisspezifische Unterrichtsverfahren unter Berücksichtigung der einzelnen Altersstufen; Lehrproben.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung und Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors; Festigung des sportartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

Übungen zur Verbesserung der Kompetenzen der Instruktorin bzw. des Instruktors sowie des Eigenkönnens in der Sparte.

C. Freigegenstände

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors.

Lehrstoff:

Aktuelle Fachgebiete.

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