Anlage 2
Anlage B
_________
LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
- 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie:
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Lehrverpflich-
Oberstufe *) tungsgruppe *1)
____________________________________________________________________
Religion ............................ 8 (III)
Deutsch ............................. mindestens 12 *5) (I)
Erste lebende Fremdsprache .......... mindestens 11 *5) (I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein .. mindestens 10 *5) (I)
Geschichte und Sozialkunde/
Politische Bildung .................. mindestens 6 III
Geographie und Wirtschaftskunde ..... mindestens 6 (III)
Mathematik .......................... mindestens 13 *5) (II)
Biologie und Umweltkunde ............ mindestens 7 III
Chemie .............................. mindestens 5 (III)
Physik .............................. mindestens 7 (III)
Darstellende Geometrie *4) .......... (II)
Psychologie und Philosophie ......... mindestens 4 III
Informatik .......................... mindestens 2 II
Musikerziehung ...................... mindestens 3 (IVa)
Bildnerische Erziehung .............. mindestens 3 (IVa)
alternativ Musikerziehung oder
Bildnerische Erziehung .............. mindestens 4 (IVa)
Leibesübungen ....................... mindestens 8 *5) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der Pflichtgegenstände
- Kernbereich 109
____________________________________________________________________
schülerautonom:
autonomer Bereich Wahlpflicht-
gegenstände 4-10
schulautonom *6) . höchstens 17
____________________________________________________________________
Summe autonomer Bereich 21
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 130
____________________________________________________________________
*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mitdestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
- 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
- 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
*1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
*2) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II. *3) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II). *4) In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.
*5) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
*6) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder
Erweiterung des Kernbereiches.
- 2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Lehrverpflich-
Oberstufe *) tungsgruppe *1)
____________________________________________________________________
Religion ............................ 8 (III)
Deutsch ............................. mindestens 12 *2) (I)
Erste lebende Fremdsprache .......... mindestens 11 *2) (I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein .. mindestens 10 *2) (I)
Geschichte und Sozialkunde/
Politische Bildung .................. mindestens 6 III
Geographie und Wirtschaftskunde ..... mindestens 6 (III)
Mathematik .......................... mindestens 12 *2) (II)
Biologie und Umweltkunde ............ mindestens 6 III
Chemie .............................. mindestens 4 (III)
Physik .............................. mindestens 5 (III)
Psychologie und Philosophie ......... mindestens 4 III
Informatik .......................... mindestens 2 II
Musikerziehung ...................... mindestens 8/4 (IVa)
Bildnerische Erziehung .............. mindestens 4/8 (IVa)
Instrumentalunterreicht/
Bildnerisches Gestalten und
Werkerziehung ....................... mindestens 6/6 IV
alternativ Musikerziehung oder
Leibesübungen ....................... mindestens 8 *2) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der Pflichtgegenstände
- Kernbereich 112
____________________________________________________________________
schülerautonom:
autonomer Bereich Wahlpflicht-
gegenstände 4-10
schulautonom *3) . höchstens 14
____________________________________________________________________
Summe autonomer Bereich 18
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 130
____________________________________________________________________
*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mitdestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
- 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
*1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
*2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
*3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder
Erweiterung des Kernbereiches.
- 3. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder
ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie
Chemie
____________________________________________________________________
aa) Pflicht- Ü- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände Stufe Ober- verpflich-
5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ... (2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)
Deutsch .... (6) 4 3 3 3 13 (+6) (I)
Erste
lebende
Fremd-
sprache .... (6) 3 3 3 3 12 (+6) (I)
Zweite
lebende
Fremd-
sprache/
Latein ..... - 4 3 3 3 13 (I)
Geschichte
und
Sozial- ) )
kunde/ ) )
Politische ) )
Bildung ...) 1 2 2 2 ) III
Geographie ) (2) 7) (+2)
und ) *1) )
Wirt- ) )
schafts- ) )
kunde .....) 2 1 2 2 7 (III)
Mathematik
*) ......... (5) 4 4 4 3 15 (+5) (II)
Biologie
und
Umwelt- (2)
kunde *) ... *1 2 3 -/2 2 7/9 (+2) (III *4)
Chemie *)... - - - 3 2/3 5/6 (III)
Physik *)... (2)
*1) - 3 3 2/3 8/9/(+2) (III) *5)
Dar-
stellende
Geo-
metrie ..... - - 2/- 2/- 4/- (II)
Psycho-
logie und
Philo-
sophie ..... - - 2 2 4 III
Informatik . 2 - - - 2 II
Musik- (2) 2 1) 3) (+2)
erziehung .. ) )
Bild- ) 2 *2) 2 *2) ) +4 (IVa)
nerische ) )
Erziehung .. (2) 2 1) 3) (+2)
Leibes-
übungen .... (2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflicht-
gegenstände (31) 31 28 33 32 124 (+31)
--------------------
____________________________________________________________________
bb) Wahl-
pflicht-
gegen-
stände .... 6 6
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130
____________________________________________________________________
*)/**) Typenbildende Pflichtgegenstände.
*1) In Form einer Arbeitsgemeinschaft.
*2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 359/2005)
*3) Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt.
Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder
Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung
____________________________________________________________________
aa) Pflicht- Ü- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände Stufe Ober- verpflich-
5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ... (2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)
Deutsch .... (6) 4 3 3 3 13 (+6) (I)
Erste
lebende
Fremd-
sprache .... (6) 3 3 3 3 12 (+6) (I)
Zweite
lebende
Fremd-
sprache/
Latein ..... - 4 3 3 3 13 (I)
Geschichte
und
Sozial- ) )
kunde/ ) )
Politische ) )
Bildung ...) 1 2 2 2 ) III
Geographie ) (2) 7) (+2)
und ) *1) )
Wirt- ) )
schafts- ) )
kunde .....) 2 1 2 2 7 (III)
Mathematik
*) ......... (5) 4 3 3 3 13 (+5) (II)
Biologie
und
Umwelt- (2)
kunde ...... *1 2 2 - 2 6 (+2) (III *4)
Chemie ..... - - - 2 2 4 (III)
Physik ..... (2)
*1) - 2 2 2 6 (+2) (III) *5)
Psycho-
logie und
Philo-
sophie ..... - - 2 2 4 III
Informatik . 2 - - - 2 II
Musik- (2) 2 2) 4) (+2) (IVa)
erziehung ) )
**) ........ ) )
Bild- ) 2 *2) 2 *2) ) +4
nerische ) )
Erziehung ) )
**) ........ (2) 2 2) 4) (+2) (IVa)
Instru-
mental-
unterricht/
Bildne-
risches
Gestalten
und Werk-
erziehung
**) ........ 2 2 2 2 8 IV
Leibes-
übungen .... (2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflicht-
gegenstände (31) 33 29 30 32 124 (+31)
--------------------
____________________________________________________________________
bb) Wahl-
pflicht-
gegen-
stände .... 6 6
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130
____________________________________________________________________
*)/**) Typenbildende Pflichtgegenstände.
*1) In Form einer Arbeitsgemeinschaft.
*2) Alternative Pflichtgegenstände.
*3) Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt.
*4) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II. *5) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II).
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
- c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände
A. Pflichtgegenstände
Übergangsstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die auf Grund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse geeignet sind, insbesondere in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens für den erfolgreichen Besuch der
- 5. Klasse vorbereiten.
In der Form von Arbeitsgemeinschaften soll der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde - Geographie und Wirtschaftskunde, der Unterricht in Biologie und Umweltkunde sowie in Physik die Schüler, aufbauend auf den mitgebrachten Kenntnissen, wiederholend, ergänzend und sichernd, im besonderen zu eigener Tätigkeit, zu deren Auswertung und zum Verständnis für die Aufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes der Oberstufe führen. Den Pflichtgegenständen Musikerziehung, Bildnerische Erziehung und Leibesübungen kommt daneben auch die Bedeutung eines Ausgleichs durch musische Bildung und körperliche Übung zu.
Didaktische Grundsätze:
Im Unterricht auf der Übergangsstufe ist in besonderem Maß auf die Unterschiedlichkeit der Schüler und der mitgebrachten Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen zu achten. Der Unterricht hat in allen Pflichtgegenständen bedachtsam zu beginnen, zumutbare Forderungen zu stellen und zu einer angemessenen Arbeitshaltung zu erziehen. Die Schüler sind dabei in zweckentsprechender Weise mit den grundlegenden Arbeitstechniken vertraut zu machen. Auf gewissenhafte Wiederholung, Erarbeitung, Übung und Sicherung des wesentlichen Lehrstoffs ist im Hinblick auf die Vorbereitung der 5. Klasse größter Wert zu legen. Auf sorgfältiges Arbeiten und angemessenen sprachlichen Ausdruck ist stets zu achten. Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren.
Gegebenenfalls sind audio-visuelle Hilfsmittel einzusetzen.
Im Unterricht der Musikerziehung, der Bildnerischen Erziehung, der Leibesübungen sowie der Unverbindlichen Übungen ist eine über die notwendige theoretische Grundlegung hinausreichende stärkere Belastung der Schüler mit Wissensstoff zu vermeiden.
Lehrstoff:
DEUTSCH
Sprechen:
- a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten und in realen Situationen:
Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln ermöglichen:
Überblick über Problembereiche von allgemeiner Bedeutung gewinnen; Problembewußtsein entwickeln durch Darstellen, Vergleichen und Beurteilen von Sachverhalten anhand von Themen, wie zB Bildungs- und Berufslaufbahn, Arbeitswelt, Interessengruppierung, Vorurteile, Medien, Werbung, Mode, Ernährung und Gesundheit, Beziehungen zwischen den Geschlechtern, Partnerschaft. Interessen aussprechen und Klarheit über verschiedene Interessenlagen erlangen; Interessen vergleichen, gewichten, bewerten und vertreten. Interessensausgleich anstreben: Konflikte zwischen veschiedenen Gesprächspartnern (zB Erwachsene - Jugendliche, Vorgesetzte - Untergebene, Produzenten - Konsumenten) thematisieren und Lösungen suchen.
Informieren, erzählen und unterhalten:
ZB Sachverhalte darstellen, über die die Schüler im Unterricht und außerhalb des Unterrichtes Erfahrungen gesammelt und Kenntnisse gewonnen haben (fächerübergreifende Thematik); von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen erzählen, die sich in Lern- und Arbeitssituationen ergeben (ua. auch im Hinblick auf die Schul- und Berufslaufbahn).
Argumentieren:
Gründe für eigene und fremde Meinungen anführen; erläuternde Beispiele geben; Widersprüche aufzeigen; Gegenargumente erwägen und zu entkräften versuchen.
Appellieren:
ZB Wünsche und Interessen einer Gruppe als deren Sprecher vertreten (auch im Rahmen von Unterrichtsprojekten). Informationen, Argumente und Beispiele beim Appellieren einsetzen.
- b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten:
In verschiedenen Gesprächsformen eigene Meinungen und Handlungen sowie die anderer begründen.
Auseinandersetzungen sachlich führen.
Gegensätzliche Positionen erkennen und anerkennen.
Manipulationen für sich und andere durchschaubar machen.
Standardsprache zweckmäßig einsetzen lernen und ihren Gebrauch festigen.
- c) Rede- und Gesprächsformen:
Diskussion und Debatte (auch Leitung eines Gesprächs); Referat;
Rollenspiel
Schreiben:
- a) Verfassen von Texten
Erzählen/Spielen mit Sprache.
Schreiben über sich:
Von Erlebnissen und Erfahrungen erzählen; besondere Berücksichtigung der Darstellungsweise (Gliederung, sprachliche Formulierung).
Erzählen nach Vorgaben:
Kurze Prosatexte umformen.
Mit Sprache spielen/Freies Schreiben:
ZB mit Sprache experimentieren.
Parodieren.
Assoziatives Schreiben nach optischen und musikalischen Impulsen.
Informieren/Erklären/Argumentieren.
Informationen speichern und Inhalte wiedergeben:
ZB Stichwortzettel anlegen.
Sachtexte exzerpieren und kürzen.
Fragenkatalog für Meinungsumfragen und Interviews ausarbeiten. Verlaufs- und Ergebnisprotokolle anlegen (ua. im projektorientierten Unterricht).
Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen und den persönlichen Eindruck darlegen (siehe Lesen und Textbetrachtung).
Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären (siehe Sprechen):
ZB grafische Darstellungen, Skizzen erläutern, einfache Begriffe sowie ursächliche Zusammenhänge und Sachverhalte erklären (ua. im projektorientierten Unterricht).
Begründen und Bewerten (siehe Sprechen):
ZB Probleme aus dem Erfahrungsbereich der Schüler darstellen. Zu unterschiedlichen Meinungen Stellung beziehen. Begründungen für die eigene Meinung formulieren.
Kurztexte mit argumentierender Stellungnahme schreiben.
Appellieren:
Zu Handlungen auffordern:
Mit Argumenten auffordern und werben (zB für persönliche, schulische und außerschulische Anliegen) (siehe Sprechen).
Leserbriefe verfassen.
Appellative Textsorten aus dem praktischen Schriftverkehr verfassen.
ZB Inserate, Bestellungen, Stellengesuche (Bewerbungen), Anträge, Ansuchen, Beschwerden, Reklamationen schreiben
- b) Übungen zur Textgestaltung
Fachausdrücke klären und gezielt verwenden.
Die äußere Form und optische Gestaltung von Texten des praktischen Schriftverkehrs berücksichtigen.
Informierende, erklärende und argumentierende Texte verständlich gestalten durch
Einfachheit: überschaubare Sätze, bekannte Wörter, anschauliche Beispiele;
Übersichtlichkeit: geordnete Gedankenfolge, Hervorheben von
Wichtigem;
Kürze: Beschränkung auf das Wesentliche.
- c) Rechtschreiben
Sicherung des Rechtschreibbewußtseins.
Regeln und Rechtschreibhilfen gezielt anwenden.
Schreibweise eines Wortes kommentieren (im Sinne des phonematischen, morphematisch-etymologischen und syntaktischen Prinzips - siehe Österreichisches Wörterbuch).
Orthographische Sicherung des Wortschatzes.
Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden.
Groß- und Kleinschreibung.
Besonderheiten von Normalisierungen
Schärfung/Dehnung.
Wiederholen und Kommentieren der typischen Fälle.
Schreibung häufiger Fremdwörter.
Abteilen von Wörtern.
Getrennt- und Zusammenschreibung.
Zusammenfassen der häufigsten Fälle der Zeichensetzung.
Im Wörterbuch nachschlagen.
Individuelle Rechtschreibschwächen beheben.
Selbständige Fehlerkontrolle.
Lesen und Textbetrachtung:
- a) Lesetechniken
Die erworbenen Lesetechniken zur raschen Sinnentnahme und zur Sinnvermittlung weiterentwickeln.
- b) Texte und Textverständnis
Dichterische Texte (besonders österreichische Autoren) erleben, erschließen und gelegentlich vortragen.
Epische Texte, zB Kurzgeschichten, Anekdoten; Erzählungen, Novellen, Romane (auch Ausschnitte); Inhalt und Form besprechen.
Lyrische Texte, unterschiedliche Arten von Gedichten, zB auch Texte von Liedern und Songs, auf Inhalt und Wirkung untersuchen.
Dramatische Texte, zB Hörspiele, Szenen und Bühnenstücke lesen, spielen oder durch Theater und Medien kennenlernen (siehe Schreiben).
Jugendliteratur:
Bücher vorstellen (mit Leseproben), besprechen und dabei Urteilsvermögen entwickeln.
Berichtende und beschreibende Texte und ihre Absicht und Wirkung untersuchen, zB Texte über künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, wirtschaftliche und politische Fragen, Berufs- und Arbeitswelt, Freizeit, Umweltschutz (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs).
Sachbücher:
Informationen sammeln, vergleichen und auswerten (auch in Projekten) - (siehe Schreiben, Sprechen).
- c) Medienerziehung
Fernsehen/Hörfunk/Film.
Sendungen besprechen und den Bereichen der Unterhaltung, Information und Bildung zuordnen.
Medienkonsum besprechen.
Merkmale und Wirkungen von Sendungen untersuchen.
Einige Mittel der Filmgestaltung besprechen (zB Einstellung, Kameraführung, Schnitt, Trickaufnahme) und nach Möglichkeit in Eigenproduktionen erproben.
Zugang zu Büchern.
Büchereien benützen.
Tageszeitungen.
Einige tatsachen- und meinungsorientierte journalistische Stilformen unterscheiden.
Berichte über ein Ereignis in verschiedenen Tageszeitungen vergleichen und dazu Stellung nehmen.
Gegebenenfalls eine Schülerzeitung, Wandzeitung oder eine Seite für eine Tageszeitung herstellen (siehe Schreiben).
- d) Literaturkunde
Merkmale epischer, lyrischer und dramatischer Formen in Texten erkennen.
ZB: Ich- und Er-Form in epischen Texten; Strophe im Gedicht; die Entwicklung der Handlung im Drama durch Rede und Gegenrede (Dialog).
Ästhetische Merkmale in Texten erkennen.
ZB: Aufbau, Sprachform, sprachliche Bilder; besondere Wirkungsmöglichkeiten gebundener Sprache.
Textverständnis vertiefen durch Einbeziehung der historischen, politischen, sozialen, kulturellen und biographischen Entstehungsbedingungen.
Sprachbetrachtung und Sprachübung:
- a) Sprache im Verwendungszusammenhang
Rolle und Sprachgebrauch.
Auswirkungen der Kommunikationssituation (zB symmetrisches und asymmetrisches Verhältnis; gesprochene und geschriebene Sprache) auf den Einsatz der sprachlichen Mittel beobachten.
Emotionalität und Sachlichkeit im sprachlichen Ausdruck (siehe Sprechen).
Inhalts- und Beziehungsaspekte in Gesprächssituationen unterscheiden lernen.
Verschiedene Sprachformen (siehe Lesen und Textbetrachtung).
Das Auftreten und die Bedeutung verschiedener Sprachformen (zB Standardsprache, Umgangssprache, Mundart) besprechen; an ausgewählten Beispielen Merkmale erkennen.
Sprachliche Besonderheiten, die für bestimmte Gruppen (zB soziale Gruppen, Alters- und Berufsgruppen, ethnische Gruppen) kennzeichnend sind, besprechen.
Verschiedene Ausdrucksweisen (wie etwa gehobene, saloppe, derbe) unterscheiden und ihre Intentionen und Wirkungen besprechen. Verschiedene Stilebenen in der Literatur vergleichen.
- b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
Erweiterung des Wortschatzes.
Wortfelder aufbauen; Bedeutungen mit Hilfe von Merkmalen unterscheiden; Bedeutung von Wörtern in verschiedenen Zusammenhängen feststellen.
Ober- und Unterbegriffe erarbeiten.
Bedeutung von Fremdwörtern klären.
Bedeutungsunterschiede.
Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander abgrenzen; regionale und gruppenspezifische Besonderheiten im Wortschatz feststellen.
Abstufung von Äußerungen (siehe Sprechen).
Unterschiedliche Wiedergabe von Äußerungen anderer besprechen (zB indirekte Rede).
Übertragene Bedeutung (siehe Lesen und Textbetrachtung).
Sprachliches Bild, Vergleich, Metapher in Texten feststellen; Wirkung bildhafter Ausdrucksweise besprechen.
Wortbildung (siehe Schreiben).
Neue und ungewöhnliche Wortzusammensetzungen, besonders in der Werbung und in den Zeitungen, feststellen, ihre Bedeutung klären; ähnliche Möglichkeiten auf spielerische Art erproben.
- c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
Textgrammatik.
Den thematischen Zusammenhang eines Textes durch die Mittel der Wiederholung und des Ersatzes feststellen.
Die Modifizierung der Aussage mit Hilfe von Modalverben, modifizierenden Verben, konjunktivischen, futurischen Formen und situativ gebrauchten Adverbien erproben.
Satzgrammatik.
Die Verknüpfung von Sätzen und Satzteilen besprechen: die logischen, räumlichen, zeitlichen ua. Beziehungen feststellen; Konjunktionen, Adverbien, Relativpronomen ua. Mittel zur Satzverknüpfung erkennen.
Möglichkeiten des Ausbaus von Satzgliedern mit verschiedenen Mitteln (zB nominale und satzwertige Erweiterungen) erkennen und erproben (siehe Schreiben).
Wortgrammatik.
Die Fügung von mehreren Wörtern zu Gruppen mit fester Bedeutung unter grammatischen, orthographischen und semantischen Gesichtspunkten besprechen (zB auf den Grund gehen - aufgrund von; an der Hand - anhand von . . .).
Adverbien, Konjunktionen und Modalverben erkennen.
- d) Sprachübung
Die standardsprachlich richtige Verwendung von Konjunktionen und Präpositionen üben.
Den richtigen Fall von Relativpronomen in Satzverknüpfungen bilden.
Standardsprachliche Formen der Attribuierung (besonders Genitivattribut, Apposition) üben.
Standardsprachliche Verwendung der Fälle und den korrekten Gebrauch der Pronomen üben.
Schriftliche Arbeiten:
3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch,Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch,
Ungarisch, Kroatisch)
Thematische Bereiche (Gesprächs-, Lese- und Hörstoff)
Texte - auch Dialoge - aus dem Erlebnisbereich der Schüler mit gelegentlichen Hinweisen auf englische und amerikanische Verhältnisse; außerdem Gedichte, Lieder, Anekdoten, Erzählungen.
Ausdrucksmittel
Wortschatz:
Der Wortschatz richtet sich nach den Bedürfnissen, wie sie sich aus der Befassung mit den unter „Thematische Bereiche" angeführten Gebieten ergeben.
Sprachfunktionen:
Sprachliche Mittel struktureller wie idiomatischer Art, die die Schüler dazu hinführen sollen,
- Sozialbezüge herzustellen und fortzuführen
- Kommunikation sicherzustellen
- Stellung zu nehmen
- Wünsche und Bitten zu äußern
- Gefühle und Meinungen auszudrücken
- Handlungen zu veranlassen, zur Unterlassung aufzufordern
- Informationen zu geben, sich nach dem Befinden, nach Wünschen, Meinungen usw. zu erkundigen sowie um Stellungnahme oder Information zu bitten.
Grammatikalisch-strukturelle Kategorien
Die im folgenden angeführten Bereiche sollen nicht punktuell oder losgelöst vom übrigen Unterricht behandelt werden.
Es sind folgende Schwerpunkte zu setzen:
- 1. Der einfache Satz und nähere Bestimmungen durch Objektsangabe und adverbielle Bestimmungen (Art und Weise, Raum, Zeit, Begründung) sowie Ausdruck von Bedingung und Folge in einfachen, gängigen Beispielen, aber auch nähere Bestimmungen durch einschränkende Relativsätze - insbesondere auch ohne Relativpronomen.
Das bedeutet im einzelnen:
- Gerade Wortfolge in positiven Feststellungen, Verwendung von Adjektiv und Adverb
- Fragesatz, zum Einholen von Information bzw. Negation zum Verneinen, aber auch zum Ausdruck anderer Sprachfunktionen wie Widerspruch und Korrektur (But she can`t. No, he doens`t), so weit sie sich im Rahmen häufiger kommunikativer Verwendungszusammenhänge bewegen.
- Bedingungssätze insbesondere nach folgenden Mustern: If it gets
worse, you`ll get wet. If I knew, I would tell you. Sowie
zumindest verstehensmäßig: If she had learned the new words,
she would know them/would have known them.)
- Indirekte Ausdrucksweise, etwa zum Berichten (In his letter he
says . . . She said she would . . . He asked/told them
to . . .), soweit es sich um unkomplizierte, alltägliche Fälle
handelt.
- Passive Ausdrucksweise (non-progressive; offensichtliche Zeitverhältnisse) insbesondere in Fällen ohne Angabe des Täters.
- 2. Die häufigsten Satzverknüpfungen zB mit and, but, so
(=therefore), when, if, because, that, which, who.
- 3. Tätigkeiten und Zustände
Darunter fallen etwa:
- Zustandsverben (und deren nähere Bestimmung): was/looked/got angry
- Aktionsverben (und deren nähere Bestimmung): left (quickly), shouted (angrily)
- Modalverben und ihrer funktionalen Verwendung (I can/may/must do it).
- 4. Zeit und Aspekt
- gegenwärtig/vergangen/zukünftig
- perfective aspekt (unfinished, limited duration: I`m staying with a friend)
- non-progressive aspect: I live with my parents.
- 5. Time and tense
Die englischen Zeitformen und ihre Bedeutung; zB der Ausdruck der Zukünftigkeit als Voraussage oder als Absicht (I`m not going to tell you. Wait a moment. I`ll help you (unpremeditated). Es ist darauf zu achten, daß Zeitformen nur in typischen Verwendungszusammenhängen geübt und verlangt werden. Für die Festigung des Zeitengebrauches ist Kontextualisierung oder zumindest einsichtige Kontextualisierbarkeit unerläßliche Voraussetzung.
- 6. Relationen
Dazu zählen
- Verhältnis von Größe und Ausmaß (-er, -est; more -, most, better, best; worse, worst; little, smaller, smallest)
- Zeitverhältnisse: Gleichzeitigkeit, Vorzeitigkeit, Nachzeitigkeit (saw/knew/said . . . was - had been - would be) in klar durchschaubaren, zwingenden Kontexten.
- 7. Ersatzformen
etwa
- Pronomina (I/me/myself), they/them/themselves
- (this) one, (several big) ones
- (I hope/think) so
- be able to, have to, allowed to zum Ausdruck von Möglichkeiten, Verpflichtung und Erlaubnis in Fällen, in denen die entsprechenden Modalverben keine Formen zur Verfügung haben.
- 8. Anzeige von Besitz oder Zugehörigkeit
- durch possessive determiners (my, their)
- durch -`s bzw. -s` („Genitive")
- mittels „of"-Konstruktion.
- 9. Einige der häufigsten Präpositionalverbindungen
- in erster Linie solche, in denen die Präpositionen in ihrer Grundbedeutung verwendet werden (in the water, on the table)
- daneben einige in idiomatischen Fügungen wie: in the morning, at noon; at school, in class; at once; interested in, made of; look at/for/after; wait for; a book about . . .
Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen
Im Bereich des Hörens:
- regelmäßig Übungen anhand sehr einfacher und kurzer Texte unter Heranziehung verschiedener Tonträger, wobei das Einhören auf „native speakers" besonders zu pflegen ist
- Lautunterscheidung und Sinnverstehen
- Beantworten einfacher Fragen zum Inhalt
- Ausführen von Anweisungen und Aufgaben (task listening)
- Nachsprechen mit Zielrichtung auf Lautunterscheidung und Intonationsmuster.
Im Bereich des Sprechens:
- Artikulations- und Intonationsübungen sowie Übungen zur Sprechflüssigkeit durch Nachsprechen und Variieren, vornehmlich in ganzen Sätzen
- Wiedergabe auswendig gelernter Textstellen,
insbesondere Dialoge, die in lexikalischer,
syntaktischer und idiomatischer Hinsicht
ergiebig sind
- Auswendiglernen altersgemäßer Liedtexte
- Frage und Antwort, insbesondere in Rollenspiel und Partnerarbeit
- regelmäßig einfachste Gespräche, insbesondere zu inhaltlich und wortschatzmäßig erarbeiteten Bereichen
- Neubildung von Sätzen, möglichst in situativer Einbettung
- Erzählen einfacher Geschichten unter Zuhilfenahme von Bildern und/oder key-words bzw. ausgehend von Gehörtem und Gelesenem
- einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person(en) und Darstellungsform. Nach mündlicher Erarbeitung gegebenenfalls schriftliches Fixieren.
Im Bereich des Lesens:
- fallweise Übungen im lauten Lesen zur Schulung der Artikulation und Intonation
- Übungen im stillen, sinnerfassenden Lesen mit anschließender Auswertung.
Im Bereich des Schreibens:
- Niederschreiben von Auswendiggelerntem
- Diktate zur Förderung des Hörverstehens und/oder zur Festigung der Rechtschreibung
- Gruppieren von Wörtern nach Aussprache und Schreibung (Gleichheit und Konstrast)
- Einsetz- und Zuordnungsübungen
- Stellen und Beantworten von Fragen
- Abfassen kurzer Texte, ausgehend von Bildern und sprachlichen Impulsen
- Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem
- einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person und der Darstellungsform.
Regelmäßige mündliche und schriftliche Hausübungen
- zur Festigung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Anschluß an die Unterrichtsarbeit
- zur Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Unterricht
- zur Vorbereitung auf die Unterrichtsarbeit.
Schularbeiten:
Schriftliche Arbeiten:
3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE - GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
(in Form einer Arbeitsgemeinschaft)
Lernziele und Lerninhalte
Lernziele:
- 1. Erfassen der Grundstruktur menschlicher Gemeinschaft und ihrer Veränderungen im Verlauf der Geschichte
- 2. Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geschichtswissenschaft
Lerninhalte:
Familie; Gemeinde; Bundesland; Österreich.
Geschehen und Geschichte; der Historiker und seine Fakten, Quellenkritik; Geschichtsschreibung.
Lernziele:
- 3. Grundlegende Kenntnisse und Einsichten in Mensch-Raum-Wirtschaftsbeziehungen.
- 4. Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geographie und Wirtschaftskunde.
Lerninhalte:
Lebensräume, Wirtschaftsformen, Arbeitswelt, Fragen der Weltwirtschaft und Weltpolitik.
MATHEMATIK
Zahlen
Rechnen mit positiven rationalen Zahlen, insbesondere in Dezimalschreibweise:
Kopfrechnen, einfaches schriftliches Rechnen, Arbeiten mit dem Taschenrechner; Abschätzen von Rechenergebnissen; Untersuchen der Auswirkung von Änderungen einer Rechengröße auf das Rechenergebnis (Fehlerauswirkungen, Rechengenauigkeit), Angeben von Schranken; kritisches Betrachten von Rechenergebnissen auf sinnvolle Genauigkeit. Vielfältiges Anwenden in Sachsituationen.
Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen in Bruchschreibweise:
Erweitern und Kürzen von Brüchen. Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit einfachen Zahlen. Deuten dieser Grundrechenoperationen, insbesondere: Deuten des Multiplizierens mit natürlichen Zahlen etwa als wiederholtes Addieren, als Vervielfachen; Deuten des Multiplizierens mit Bruchzahlen etwa als Teilen und nachfolgendes Vervielfachen bzw. als Vervielfachen und nachfolgendes Teilen; Deuten des Multiplizierens mit Hilfe des relativen Anteils (zB 3/4 von a = 3/4 . a = 0,75 . a = 75% von a);
Deuten des Dividierens durch natürliche Zahlen etwa als Teilen, als Umkehren des Multiplizierens; Deuten des Dividierens durch Bruchzahlen etwa als Enthaltensein (Messen), als Umkehren des Multiplizierens. Beschreiben der Regeln für das Bruchrechnen mit Variablen.
Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken:
Kennen und Anwenden der Vereinbarungen über den Gebrauch von Klammern und über die Reihenfolge von Rechenoperationen. Verbales Beschreiben von Rechenausdrücken (Termen) und Darstellen von verbal beschriebenen Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke; Beschreiben von Rechenausdrücken mit Variablen. Kennen, Beschreiben mit Variablen und bewußtes Anwenden von Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken. Interpretieren von Rechenregeln durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrisches Deuten, durch Deuten in Sachsituationen. Verwenden des Bruchstriches als Divisionszeichen, Übertragen der Regel für das Erweitern von Brüchen
(zB 1,5 : 2 = 1,5/2 = 3/4).
Arbeiten mit ganzen und rationalen Zahlen:
Beschreiben von Zuständen (etwa Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen. Darstellen durch Punkte und Pfeile auf der Zahlengeraden. Kennen der Gesetzmäßigkeiten des Rechnens, Durchführen der Grundrechenoperationen an einfachen Aufgaben. Veranschaulichen des Addierens und Subtrahierens, insbesondere auf der Zahlengeraden. Deuten des Subtrahierens als Umkehren des Addierens und als Addieren des inversen Elements (der Gegenzahl); Deuten des Dividierens als Umkehren des Multiplizierens und bei rationalen Zahlen als Multiplizieren mit dem inversen Element (dem Kehrwert).
Kennen und Darstellen reeller Zahlen, Arbeiten mit Näherungswerten:
Bearbeiten von Problemen, die in der Menge der rationalen Zahlen nicht lösbar sind (zB Lösen der Gleichung x 2 = 2, Berechnen des Umfanges oder Flächeninhaltes eines Kreises mit dem Radius 1); Berechnen von Näherungswerten (Schranken) für Lösungen solcher Probleme, Abschätzen der Genauigkeit; Erkennen, daß einige Probleme durch Einführung der reellen Zahlen lösbar werden. Kennen der Dezimaldarstellung reeller Zahlen, Kennen der Zuordnung zwischen den reellen Zahlen und den Punkten einer Zahlengeraden.
Arbeiten mit Wurzeln:
Definieren des Begriffes der Quadratwurzel und der 3. Wurzel. Schätzen von Wurzeln, Bestimmen von Quadratwurzeln (Näherungswerten) mit dem Taschenrechner.
Elementare Algebra
Arbeiten mit Formeln:
Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechenvorschriften, Beziehungen, Gesetzmäßigkeiten) in verschiedenen Bereichen der Mathematik und in Anwendungssituationen; gegebenenfalls Veranschaulichen von Formeln, Deuten in Sachsituationen. Einsetzen von Zahlen in Formeln, Berechnen einer Größe aus einer Formel, wenn die anderen Größen gegeben sind. Umformen von Formeln; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Untersuchen von Auswirkungen der Änderung einer Größe auf die anderen, Erkennen von Proportionalitäten.
Arbeiten mit Termen:
Umformen von Termen, auch von Bruchtermen, unter Anwenden unterschiedlicher Rechenregeln, im allgemeinen eingeschränkt auf wenige Umformungsschritte. Analysieren von Termstrukturen, um die Anwendbarkeit von Rechenregeln zu erkennen, Darstellen solcher Strukturen. Substituieren in Termen. Begründen von Umformungen durch Rechenregeln. Gelegentliches Überprüfen der Umformungen durch Einsetzen von einfachen Zahlen. Fallweises Untersuchen, welche Zahlen man in einem Term sinnvoll einsetzen kann.
Lösen von Gleichungen:
Lösen von linearen Gleichungen mit einer Variablen und von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf solche Gleichungen zurückführen lassen; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Gelegentliches Durchführen von Proben. Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; Untersuchen, inwieweit mathematische Beschreibungen den Sachsituationen entsprechen; kritisches Betrachten der Ergebnisse. Gegebenenfalls Deuten von Gleichungen (zB Formulieren von passenden Texten). Rechnerisches Lösen von zwei linearen Gleichungen mit zwei Variablen.
Arbeiten mit graphischen Darstellungen in Anwendungssituationen:
Untersuchen von graphischen Darstellungen (zB Temperaturkurve, Zeit-Weg-Diagramm, graphische Darstellung des Preisindex zu verschiedenen Zeitpunkten), insbesondere Ablesen von Werten, Beschreiben von Änderungen; Erkennen von Abweichungen von der Realität (zB den Verbindungsstrecken der Meßpunkte einer Fieberkurve entsprechen keine gemessenen Temperaturen); Erkennen von unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten (zB: Welche Ursachen kann eine Ausgabensteigerung haben?). Graphisches Darstellen von Zusammenhängen, die durch (vorgegebene oder selbst erarbeitete) Tabellen oder durch Formeln gegeben sein können; Wählen geeigneter Maßstäbe auf den Achsen; Wählen geeigneter Abschnitte (Intervalle) auf den Achsen.
Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen:
Zu vorgegebenen Funktionstermen Tabellen bestimmen und Graphen unter Wahl geeigneter Maßstäbe zeichnen. Aus graphischen Darstellungen Werte ablesen (Tabellen aufstellen), Änderungen beschreiben. Zu Funktionen, die durch Terme, Tabellen oder graphische Darstellungen gegeben sind, Beispiele in Anwendungssituationen angeben.
Untersuchen und zusammenfassendes Betrachten von direkten und indirekten Proportionalitäten:
Graphisches Darstellen insbesondere in Stabdiagrammen oder im Koordinatensystem; Darstellen in Tabellen; Beschreiben durch Formeln; Überführen einer Darstellungsart in eine andere. Beschreiben von Proportionalitäten mit Hilfe von Verhältnissen, Verwenden der Proportionenschreibweise, Umformen von Proportionen.
Geometrie
Geometrische Grundkenntnisse und deren Anwendungen in Verbindung mit zeichnerischen Darstellungen (Skizzen und einfachen Konstruktionen):
Untersuchen und Beschreiben von Lagebeziehungen zwischen Punkten, Geraden und Ebenen, zwischen Punkten, Geraden und Kreisen. Untersuchen und Begründen von Eigenschaften ebener Figuren, insbesondere Dreiecken und Vierecken, auch unter Verwendung von Sätzen über Kongruenz und unter Verwendung von Vorstellungen des Schiebens, Drehens und Spiegelns.
Untersuchen von geometrischen Körpern:
Kennen und Beschreiben von Eigenschaften von Prismen, Pyramiden, Drehzylindern, Drehkegeln und Kugeln. Herauslesen von geometrischen Eigenschaften aus zeichnerischen Darstellungen. Zeichnerisches Darstellen (auch skizzenhaft) von räumlichen, ebenflächig begrenzten Objekten; Zeichnen von charakteristischen Schnittfiguren.
Längen-, Flächeninhalts- und Rauminhaltsberechnungen:
Kennen grundlegender Formeln, insbesondere für den Flächeninhalt von Rechteck, rechtwinkeligem Dreieck, Dreieck, Kreis, für den Umfang des Kreises, für den Rauminhalt von Quader, Prisma, Drehzylinder, Drehkegel und Kugel, Herleiten weiterer Formeln aus diesen Formeln, etwa für den Flächeninhalt von Vierecken, für Umfänge und Inhalte von Kreisteilen, für Oberflächeninhalte. Anwenden dieser Formeln für Berechnungen, Umformen von Formeln, Lösen von Umkehraufgaben. Berechnungen mit Hilfe des Pythagoräischen Lehrsatzes, auch an räumlichen Gebilden.
Anwenden mathematischer Kenntnisse in Sachsituationen
Vielfältiges Anwenden des Wissens und Könnens aus Arithmetik, Algebra und Geometrie auch unter Einbeziehung elementarer Methoden der beschreibenden Statistik. Projektartiges Behandeln von Sachsituationen.
Schriftliche Arbeiten:
3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):
Planmäßige Beobachtungen, Experimente und Übungen in der Schule und nach Gelegenheit im Freien, durch die die Schüler Einblicke in das Leben der Organismen und seine Bedingungen und damit Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge gewinnen sollen; dabei auch einschlägige chemische und physikalische Aspekte. Planmäßiger Einsatz audio-visueller Unterrichtsmittel, Diskussion und Auswertung, Protokollierung.
PHYSIK
(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):
Vertiefung von ausgewählten Teilen des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).
Dabei sind folgende Lernziele besonders anzustreben:
Erarbeiten einer exakten physikalischen Begriffsbildung;
Förderung einer dem Gegenstand angepaßten Sprache;
Erkennen der zentralen Rolle des Experiments in der Physik durch möglichst zahlreiche Lehrer- und Schülerversuche;
Fähigkeit, einfache Versuche zu planen, auszuführen und auszuwerten;
Fähigkeit, naturwissenschaftliche Berichte und Meldungen der Medien zu verstehen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen.
MUSIKERZIEHUNG
Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).
LEIBESÜBUNGEN
Wie Anlage A für die 5. Klasse.
- 5. bis 8. Klasse
Wie Anlage A für das Gymnasium mit der Maßgabe, dass, sofern die Stundensumme von jender des Gymnasiums abweicht, die Lehrerinnen und Lehrer dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen haben, sowie weiters mit folgenden Abweichungen:
DEUTSCH
Didaktische Grundsätze:
In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.
LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE)
Kroatisch)
Didaktische Grundsätze:
In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.
LATEIN
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
MATHEMATIK
Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Didaktische Grundsätze:
In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE, CHEMIE
Am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit Darstellender Geometrie.
Am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie:
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie.
Am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
PHYSIK
Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Wie Anlage A/m2.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Didaktische Grundsätze am Oberstufenrealgymnasium mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:
Fächerübergreifender Unterricht mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung ist anzustreben.
BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken bzw. Werkerziehung sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung mit bildnerisch und technisch begründeten Aufgaben und Problemstellungen soll ein gemeinsamer Bildungsertrag gewonnen werden.
Ziel ist es, bildnerische Produkte und Werkstücke zu gestalten, die in ihrer Aufgabenstellung sowohl technisch-funktionale Notwendigkeiten als auch formal-ästhetische Gesichtspunkte enthalten und sowohl spontanes und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Denken und Handeln herausfordern sowie eine vielfältige Differenzierung und Vertiefung der werktechnischen Erfahrungen und des Gestaltungsvermögens bewirken.
Im gemeinsamen werktechnischen Bereich sollen die Schülerinnen und Schüler:
- sich praktisch und reflektorisch mit Produkten, die ästhetisch, technisch bzw. textil geprägt sind, auseinandersetzen (zB Bedarfs- und Gebrauchsgüter, Designer-Produkte, Österreichisches Design)
- an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart im Sinne interkultureller Bildung erkennen, dass “Textiles" und “Technisches" sowie Kunstobjekte wesentliche Teile der Gesamtkultur sind
- klassische und zeitgenössische Designvorstellungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen und technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge als Vorgänge im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns verstehen
- ihre Wahrnehmung sensibilisieren und Designqualitäten und Problemstellungen erkennen und analysieren
- bewussten Umgang und kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert lernen und Einblicke in die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Aspekte gewinnen
- Problembewusstsein als Basis für eigene Produktgestaltungen aufbauen
- eigene Gestaltungsideen und Formvorstellungen entwickeln
- Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden
- Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen erwerben
- diskursives, intuitives, divergentes, konvergentes bzw. analoges, kausal-lineares, vernetztes Denken entwickeln und üben
- Erfahrungen im Erleben des bewussten Vollzugs der Realisierung eines Werkstücks von der Idee über Konzepte und Entwürfe von Lösungsvarianten bis zur Verwirklichung des Produkts gewinnen
- im Arbeitsprozess
- Intensität in der Auseinandersetzung mit der Aufgabe
- Phantasie und Systematik im Erarbeiten der Lösungsansätze
- Ausdauer und Flexibilität im Problemlösungsprozess
- Streben nach persönlicher Perfektionierung
als Faktoren für Erfolg erleben
- in Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können
- das räumliche Vorstellungsvermögen durch Ideenskizzen, Plan- und Werkzeichnungen, Schnitt- und Entwurfszeichnungen trainieren und diese regelgebundenen Darstellungsformen als verbindliches Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen lernen
- Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Gerät, Werkstoffe und Materialien sowie Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können und so die zur Herstellung textiler oder technischer Produkte nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln und festigen
- Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen erwerben
- sich mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen auseinandersetzen
- die persönlichen schöpferischen und handwerklichen Fähigkeiten - in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses - entwickeln und pflegen
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie in den Pflichtgegenständen Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken (Anlagen A, A/m1, A/m2, B/m1).
Didaktische Grundsätze:
Die didaktischen Grundsätze der Unterrichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken bzw. Werkerziehung (Anlage A, A/m1, A/m2, B/m1) sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden.
Durch übergreifende Projektarbeiten und besondere Arbeitsaufgaben in den einzelnen Fachbereichen des Lehrstoffes sind den Schülerinnen und Schülern kreative, gestalterische und organisatorische Fähigkeiten und Sachkenntnisse zu vermitteln.
Das Motivationspotential der Themen und Aufgabenstellungen ist besonders zu berücksichtigen, um Initiative und Engagement der Schülerinnen und Schüler herauszufordern. Aktuelle Anlässe sind bei der Themenwahl verstärkt zu berücksichtigen und für Werkaufgaben zu nutzen.
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen.
Die Auseinandersetzung mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie zB Lehrausgängen und das Arbeiten mit Fachliteratur und entsprechenden sind unverzichtbare Bestandteile des Unterrichts.
Lehrstoff:
- 5. bis 8. Klasse:
Im technischen Fachbereich sollen die Schülerinnen und Schüler:
- Kenntnisse und Erfahrungen in der handlungs-, prozess- und produktorientierten Auseinandersetzung mit Gebrauchsgegenständen und Objekten in ihrem zweckgebundenen, technisch-sachsystemischen Kontext erwerben und vertiefen
- Einsichten in funktionelle und formale Strukturen und Aspekte technischer Produkte und Systeme gewinnen
- technische Arbeitsmittel, Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen kennen und anwenden lernen
- die Realisierbarkeit von Produkten im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen (materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, personelle bzw. persönliche Ressourcen, Zeitbudget usw.) einschätzen lernen
- lebenspraktische und technisch-kreative Basisfähigkeiten und Grundlagen im Vorfeld professioneller technischer Tätigkeit in einschlägigen Studien und Berufen erwerben
Im textilen Fachbereich sollen die Schülerinnen und Schüler:
- durch praktische und theoretische Auseinandersetzung textile Werke ästhetisch erleben
- Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen Materialien gewinnen, insbesondere durch Kombination von Techniken, Verfahren und Gestaltungsweisen
- spezifische Eigenschaften wie Farbe und Textur an ausgewählten Materialien im Zusammenhang mit ihrer Anwendung und Verarbeitung, auch im Hinblick auf Funktion und Formgebung, einsetzen können
- Einblicke in die Probleme und Möglichkeiten der Herstellung textiler Produkte gewinnen (Einzel-, Serien- und Massenproduktion), zu verantwortungsbewusstem Konsumverhalten, kritischer Auseinandersetzung mit der Alltagskultur sowie der Gestaltung ihrer persönlichen und auch beruflichen Umwelt fähig werden
- textile Produkte in der Öffentlichkeit präsentieren können
Im bildnerischen Fachbereich sollen die Schülerinnen und Schüler:
- in der handlungs-, prozess- und werkorientierten Auseinandersetzung mit ästhetischen Produkten und Bildungsinhalten aus den Sachbereichen des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung (Anlage A)
- Sach- und Methodenkenntnisse ausbauen
- Einsichten und Haltungen differenzieren
- technische Fertigkeiten und Fähigkeiten perfektionieren
- die sinnliche Erlebnisfähigkeit vertiefen
- die schöpferischen Kräfte und ihr Ausdrucksvermögen erweitern
- eine gesteigerte und differenzierte Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte entwickeln
- die Fähigkeit zur selbstständigen Durchführung komplexer und zeitintensiver Projekte erwerben
- eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst aufbauen
WAHLPLFICHTGEGENSTÄNDE
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Wie Anlage A/m2.
BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG
Wie Anlage A/m1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
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