Anlage3 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1992

Anlage C.15

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AUSBILDUNG VON INSTRUKTOREN FÜR GESPANNFAHREN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fahrinstruktors vertraut zu machen. Instruktor für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Fahrunterricht in allen Alterstufen (Anm.: richtig: Altersstufen) zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

Anlage3

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes

angegeben.)

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1. Semester 2. Semester

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei

stunden bei stunden bei

Einbe- Einbe- Summe

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

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A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

2. Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

3. Lebende

Fremdsprache .... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

4. Politische Bildung

und

Organisationslehre 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

5. Betriebskunde und

Kaufmännisches

Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

6. Geschichte der

Leibesübungen

(des Sports) .... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

7. Sportbiologie

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheits-

erziehung) ...... 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) 3,0 (15,0)

8. Erste Hilfe ..... - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

9. Sportpsychologie

und Lebenskunde 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

10. Pädagogik, Didaktik

und Methodik .... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 1,5 (7,5)

11. Trainings- und

Bewegungslehre .. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

12. Fahrtheorie ..... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)

13. Beschirrungs- und

Wagenkunde ...... 1,0 (5,0) 0,5 (2,5) 1,5 (7,5)

14. Pferdehaltung ... 1,0 (5,0) 0,5 (2,5) 1,5 (7,5)

15. Exterieurlehre und

Veterinärkunde .. 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5)

16. Organisation des

Reit- und

Fahrsports,

Turnierwesen und

Sportstättenbau 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

17. Audiovisuelle

Hilfsmittel und

Fachliteratur ... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

18. Seminar für

Fachfragen ...... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 1,5 (7,5)

II. Praxis

19. Praktische

Übungen ......... 2,0 (10,0) 9,0 (45,0) 11,0 (55,0)

20. Praktisch-

methodische

Übungen ......... 6,0 (30,0) 6,0 (30,0) 12,0 (60,0)

21. Konditionsschulung - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

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22,5 (112,5) 27,5 (137,5) 50,0 (250,0)

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B. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine viermonatige Praxis an

einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für

Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und

Fahren angeschlossenen Reit- und Fahrverein zu erbringen.

C. Freigegenstand

  1. 22. Exkursionen (in Kursform) während der Semester nach Vereinbarung.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Reitinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. 1. Religion

    Siehe Abschnitt IV.

  1. 2. Deutsch

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

  1. 3. Lebende Fremdsprache

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache grammatikalische Regeln, Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

  1. 4. Politische Bildung und Organisationslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. 6. Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

  1. 8. Erste Hilfe

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. 9. Sportpsychologie und Lebenskunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Erziehungsziele, der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

  1. 11. Trainings- und Bewegungslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

  1. 12. Fahrtheorie

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen. Didaktik des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden)

Fahrlehrgerät, Gangarten des Wagenpferdes, Straßenverkehrsordnung, Grundsätze des Ein- und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil, Korrektur von Fahrfehlern und Unarten.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden)

Unterricht am Fahrlehrgerät (4spännig), Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil. Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht, Straßenverkehrsordnung.

  1. 13. Beschirrungs- und Wagenkunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner, Fahrzäume und Gebisse. Hilfszügel und Peitschen. Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens. An- und Abschirren, An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners. Haubestandteile und Einzelteile eines Wagens.

  1. 2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges. Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde. Behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre. Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).

  1. 14. Pferdehaltung

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.

  1. 2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Transport von Pferden und Fahrzeug. Wartung von Stallanlagen und Anlagen für Fahrbewerbe.

  1. 15. Exterieurlehre und Veterinärkunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Exterieur des Pferdes, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes, Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung, Erste Hilfe bei Pferden, Verbände.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden)

Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.

  1. 16. Organisation des Reit- und Fahrsports, Turnierwesen und Sportstättenbau

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport, Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers, Einführung in den Parcours- und Geländebau.

  1. 17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur.

  1. 18. Seminar für Fachfragen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Wettkampfkonditionierung.
  2. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung, Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf.

  1. 19. Praktische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Ein-, Zweispänners, Viererzuges im Straßenverkehr, im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren. Ausbildung an der Doppellonge.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden)

Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen. Arbeit an der Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd.

  1. 2. Semester (9 Wochenstunden)

Fahren eines Zweispänners in Dressurklasse A bis M, Fahren eines Viererzuges im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen. Arbeit an der Doppellonge (3 Stufen) mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte.

  1. 20. Praktisch-methodische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (6 Wochenstunden)

Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und am Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, im Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen.

  1. 2. Semester (6 Wochenstunden)

Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät und am Bock für Vierspänner sowie Unterrichtserteilung an der Doppellonge.

  1. 21. Konditionsschulung

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports. Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen, Anlegen eines Übungsschatzes.

  1. 22. Exkursionen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen mit Fahrbetrieb.

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