Anlage3 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1992

Anlage C.5

--------------

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR KINDERSKILAUF UND JUGENDSKIRENNLAUF I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf vertraut zu machen. Lehrwart für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining des Kinderskilaufs und Jugendskirennlaufs zu unterweisen und Kinder und Jugendliche insbesondere im Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

Anlage3

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichtes angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

1. Theorie

1. Religion ................. 1,0 (5,0)

2. Deutsch .................. 0,5 (2,5)

3. Politische Bildung und

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

4. Betriebskunde und

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

5. Geschichte der

Leibesübungen (des Sports) 0,5 (2,5)

6. Sportbiologie (Funktionelle

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung) .... 2,5 (12,5)

7. Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

8. Sportpsychologie und

Lebenskunde .............. 2,0 (10,0)

9. Pädagogik, Didaktik und

Methodik ................. 2,0 (10,0)

10. Bewegungslehre und

Biomechanik .............. 2,0 (10,0)

11. Trainingslehre ........... 4,0 (20,0)

12. Audiovisuelle Hilfsmittel

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

13. Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

14. Gerätekunde und

Sportstättenbau .......... 1,0 (5,0)

15. Wettkampfbestimmungen und

Regelkunde ............... 1,0 (5,0)

16. Skilauf und Umwelt ....... 1,0 (5,0)

II. Praxis

17. Praktische Übungen ....... 6,0 (30,0)

16. (Anm.: richtig: 18.)

Praktisch-methodische

Übungen .................. 6,0 (30,0)

-------------------------------------

33,5 (167,5)

=====================================

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes im

Ausmaß von 20 Übungseinheiten 4,0 (20,0)

C. Freigegenstand

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. 1. Religion

    Siehe Abschnitt IV.

  1. 2. Deutsch

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. 3. Politische Bildung und Organisationslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. 5. Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte;

die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. 6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2,5 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. 7. Erste Hilfe

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. 8. Sportpsychologie und Lebenskunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. 9. Pädagogik, Didaktik und Methodik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen

auf die Sparte;

Erziehungsziele, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

  1. 10. Bewegungslehre und Biomechanik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik. Wissen um die Motorik und die Bewegungsentwicklung bei Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.);

Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik (wettkampfspezifische Renntechniken);

Stufen der Bewegungsentwicklung; sensomotorische Profile für Kinder und Jugendliche.

  1. 11. Trainingslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes sowie um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;

Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb;

Fehlerkorrektur; spartenspezifische Testverfahren.

  1. 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;

spartenspezifische Fachliteratur.

  1. 13. Seminar für Fachfragen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeiten von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf

die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spezielle Themen aus der Sportsparte (Kurssetzen, Übungs- und Konzentrationsformen, Schulskilauf, Rennskilauf); Vermitteln von umfassenden Kenntnissen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Situationen (Wettkampf, Training usw.); Sportmassage; Behandeln von speziellen psychologischen Fragen der Sparte.

  1. 14. Gerätekunde und Sportstättenbau

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung) sowie Gestaltung und Anlegen gerechter Sportsstätten (Anm.: richtig: Sportstätten) für die Sparte (Pistenbau usw.).

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Zweckmäßige, dem Können angepaßte Ausrüstung, ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit; Anlegen von Abfahrts- und Slalompisten; Raum- und Funktionsprogramm; Lagebestimmungen für die verschiedenen Sportstätten.

  1. 15. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit im Anwenden der Wettkampfbestimmungen und des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Fragen der Wettkampfdurchführung.

  1. 16. Skilauf und Umwelt

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport; Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Autos etc.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern.

  1. 17. Praktische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Unterrichtsformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(6 Wochenstunden)

Spiele, allgemeines und spezielles Konditionstraining ohne und mit Geräten; Simulierung von typischen Wettkampfsituationen im Techniktraining; Anwendung der Schwungformen in unterschiedlichem Gelände und unterschiedlichen Schneearten sowie im Wettkampf.

  1. 18. Praktisch-methodische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden

Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische Unterrichtsverfahren unter Berücksichtigung der einzelnen Altersstufen; Lehrproben.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

(6 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sparte.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)