Anlage3 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1992

Anlage C.3

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AUSBILDUNG VON SKILEHRWARTEN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Skilehrwartes vertraut zu machen. Skilehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen dem österreichischen Skilehrplan entsprechenden Übungsbetrieb im Skilauf im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

Anlage3

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

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1. Semester 2. Semester

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei

stunden bei stunden bei

Einbe- Einbe- Summe

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

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A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

2. Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

3. Lebende

Fremdsprache .... 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

4. Politische Bildung

und

Organisationslehre - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

5. Betriebskunde und

Kaufmännisches

Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

6. Geschichte der

Leibesübungen

(des Sports) .... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

7. Gerätekunde und

Ausrüstung ...... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

8. Sportbiologie

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitser-

ziehung ......... 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)

9. Erste Hilfe ..... - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

10. Sportpsychologie

und Lebenskunde 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)

11. Pädagogik, Didaktik

und Methodik .... 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 3,0 (15,0)

12. Bewegungslehre

und Biomechanik 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5)

13. Trainingslehre .. 1,0 (5,0) 2,5 (12,5) 3,5 (17,5)

14. Wettkampfbe-

stimmungen und

Regelkunde ...... 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)

15. Audiovisuelle

Hilfsmittel und

Fachliteratur ... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

16. Schnee- und

Lawinenkunde .... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)

17. Skilauf und Umwelt 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

II. Praxis

18. Unterrichtspraxis

und Eigenkönnen

im alpinen Skilauf 7,0 (35,0) 8,0 (40,0) 15,0 (75,0)

19. Praktisch-

methodische

Übungen ......... 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)

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24,5 (122,5) 24,0 (120,0) 48,5 (242,5)

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B. Unterrichtspraxis

Nachweis einer 30tätigen einschlägigen Praxiszeit zwischen dem 1.

und 2. Semester, wobei bis zu 20 Tage bereits vor dem Eintritt in die

Ausbildung erbracht werden können.

C. Freigegenstand

20. Praktikum ....... 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 6,0 (30,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besondes (Anm.: richtig: besonders) in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Bildungs- und Lehraufgaben:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. 1. Religion

    Siehe Abschnitt IV.

  1. 2. Deutsch

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken; Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen; Protokollführung; Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sporthemen (Anm.: richtig: Sportthemen).

  1. 3. Lebende Fremdsprache

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Festigen der einfachsten grammatikalischen Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes, einfache Konversation.

  1. 4. Politische Bildung und Organisationslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. 6. Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. 7. Gerätekunde und Sportstättenbau

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung) sowie Gestaltung und Anlegen gerechter Sportstätten für die Sparte (Pistenbau usw.).

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Zweckmäßige, dem Können angepaßte Ausrüstung, ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit.

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Anlegen von Abfahrts- und Slalompisten; Raum- und Funktionsprogramm; Lagebestimmungen für die verschiedenen Sportstätten.

  1. 8. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie;

Physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Muskelfunktionen;

Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. 9. Erste Hilfe

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. 10. Sportpsychologie und Lebenskunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreung (Anm.: richtig: Betreuung) vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. 11. Pädagogik, Didaktik und Methodik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Lehrmethoden.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden)

Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der methodischen Hilfen spezieller Art; Gliederung einer Trainingseinheit.

  1. 12. Bewegungslehre und Biomechanik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden)

Anwenden der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik.

  1. 13. Trainingslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes sowie um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

  1. 2. Semester (2,5 Wochenstunden)

Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb; Methoden der Sportsparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode.

Fehlerkorrektur; spartenspezifische Testverfahren.

  1. 14. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit im Anwenden der Wettkampfbestimmungen und des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Fragen der Wettkampfdurchführung.

  1. 15. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

  1. 16. Schnee- und Lawinenkunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen

der Schneedecke zum Entstehen von Lawinen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden)

    Schnee- und Geländebeschaffenheit; Entstehung von Lawinen.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden)

Verhalten im Gelände vor allem bei Lawinengefahr; Rettungsmaßnahmen bei Lawinenabgang.

  1. 17. Skilauf und Umwelt

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport. Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Autos usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern.

  1. 18. Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Skilauf
  2. 1. Semester (7 Wochenstunden)
  3. 2. Semester (8 Wochenstunden)

    Siehe Anlage A.8, Gegenstand 24

  1. 19. Praktisch-methodische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen; Betriebs- und Organisationsformen; methodische Hilfsmittel.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden)

    Siehe Lehrstoff 1. Semester, jedoch ergänzt durch Lehrauftritte.

  1. 20. Praktikum

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigen des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden)
  2. 2. Semester (3 Wochenstunden)

    Verbessern des Eigenkönnens durch Üben.

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