Anlage3 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1992

Anlage C.1

--------------

LEHRWARTAUSBILDUNG I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

Anlage3

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

1. Theorie

1. Religion ................. 1,0 (5,0)

2. Deutsch .................. 0,5 (2,5)

3. Politische Bildung und

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

4. Betriebskunde und

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

5. Geschichte der

Leibesübungen (des Sports) 0,5 (2,5)

6. Sportbiologie (Funktionelle

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung) .... 3,0 (15,0)

7. Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

8. Sportpsychologie und

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5-12,5)

9. Pädagogik, Didaktik und

Methodik ................. 2,0 (10,0-15,0)

10. Bewegungslehre und

Biomechanik .............. 2,0 (10,0-15,0)

11. Trainingslehre ........... 4,0 (20,0-35,0)

12. Audiovisuelle Hilfsmittel

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5-5,0)

13. Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0-15,0)

14. Gerätekunde und

Wettkampfbestimmungen .... 0,5 (2,5)

II. Praxis

15. Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0-40,0)

16. Praktisch-methodische

Übungen .................. 6,0 (30,0-50,0)

-------------------------------------

30,0 (150,0-227,5)

=====================================

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes

im Ausmaß von 20 Übungseinheiten 4,0 (20,0)

C. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Sparten machen es notwendig, für bestimmte Gegenstände ein variables Stundenausmaß anzuführen. Das Mindeststundenausmaß muß eingehalten werden, damit das geforderte Lehrziel erreicht werden kann.

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. 1. Religion

    Siehe Abschnitt IV.

  1. 2. Deutsch

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. 3. Politische Bildung und Organisationslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

    Bildungs- und Lehraufgabe;

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. 5. Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte;

die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. 6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweis auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport. Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. 7. Erste Hilfe

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. 8. Sportpsychologie und Lebenskunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. 9. Pädagogik, Didaktik und Methodik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen

auf die Sparte.

Erziehungsziel, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

  1. 10. Bewegungslehre und Biomechanik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

  1. 11. Trainingslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportsparten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;

kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik - Tests;

Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze, -belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), -planung, - kontrolle; Übertraining - Überforderung - Überkompensation;

Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung;

regenerative Maßnahmen.

  1. 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;

spartenspezifische Fachliteratur.

  1. 13. Seminar für Fachfragen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf

die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen.

  1. 14. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie um Verwendung und Pflege der Geräte der Sparte.

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf

taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.

  1. 15. Praktische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.

  1. 16. Praktisch-methodische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden

Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

(6 Wochenstunden)

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische

Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sparte.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)