Anlage C.15
AUSBILDUNG VON INSTRUKTOREN FÜR GESPANNFAHREN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fahrinstruktors vertraut zu machen. Instruktor für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Fahrunterricht für Ein- und Zweispänner in allen Altersstufen zu erteilen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der
einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)
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1. Semester 2. Semester Summe
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A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
1. Religion ................... 5,0 - 5,0
2. Deutsch .................... 2,5 - 2,5
3. Lebende Fremdsprache ....... - 2,5 2,5
4. Politische Bildung und
Organisationslehre ......... 2,5 - 2,5
5. Betriebskunde und
Kaufmännisches Rechnen ..... 2,5 - 2,5
6. Geschichte von Bewegung
und Sport .................. 2,5 - 2,5
7. Sportbiologie (funktionelle
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitslehre) .......... 10,0 5,0 15,0
8. Erste Hilfe ................ - 5,0 5,0
9. Sportpsychologie und
Lebenskunde ................ 5,0 - 5,0
10. Pädagogik, Didaktik und
Methodik ................... 2,5 5,0 7,5
11. Trainings- und
Bewegungslehre ............. 5,0 5,0 10,0
12. Fahrtheorie ................ 10,0 10,0 20,0
13. Beschirrungs- und Wagenkunde 5,0 2,5 7,5
14. Pferdehaltung .............. 5,0 2,5 7,5
15. Exterieurlehre und
Veterinärkunde ............. 7,5 10,0 17,5
16. Organisation des Reit- und
Fahrsports, Turnierwesen und
Sportstättenbau ............ 5,0 5,0 10,0
17. Audiovisuelle Hilfsmittel
und Fachliteratur .......... - 2,5 2,5
18. Seminar für Fachfragen ..... 2,5 5,0 7,5
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72,5 60,0 132,5
II. Praxis
19. Praktische Übungen ......... 10,0 45,0 55,0
20. Praktisch-methodische
Übungen .................... 30,0 30,0 60,0
21. Konditionsschulung ......... - 2,5 2,5
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40,0 77,5 117,5
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Summe: 112,5 137,5 250,0
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III. Unterrichtspraxis
Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine viermonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reit- und Fahrverein zu erbringen.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Reitinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und
zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
Anlage3
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Referate und Diskussionen zu sportrelevanten Themen; Umgang mit der Fachterminologie.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
- 2. Semester
Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.
- 4. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
- 5. BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen;
Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV);
formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
- 6. GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der wichtigen historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
- 7. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport mit Hinweisen auf den Leistungssport. Vermittlung genauer Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um Störungen am Bewegungsapparat erkennen und vermeiden zu können; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
- 2. Semester
Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.
8. ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
- 2. Semester
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
- 9. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
- 10. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.
- 2. Semester
Erziehungsziele; der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.
- 11. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und –gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.
- 2. Semester
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.
12. FAHRTHEORIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen. Didaktik des Gespannfahrens.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Fahrlehrgerät; Gangarten des Wagenpferdes; Straßenverkehrsordnung; Grundsätze des Ein- und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Korrektur von Fahrfehlern und Unarten.
- 2. Semester
Unterricht am Fahrlehrgerät (4spännig); Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht, Straßenverkehrsordnung.
- 13. BESCHIRRUNGS- UND WAGENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner; Fahrzäume und Gebisse; Hilfszügel und Peitschen; Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens; An- und Abschirren; An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners; Hauptbestandteile und Einzelteile eines Wagens.
- 2. Semester
Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges; Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde; behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre; Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).
14. PFERDEHALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Futtermittel und deren Lagerung und Anwendung; Füttern und Tränken; Pferdepflege; Stallarbeit; Organisation des Stalldienstes.
- 2. Semester
Bandagieren; Pflege des Langhaares; Hufpflege; Hufbeschlag; Tierschutzbestimmungen; Transport von Pferden und Fahrzeug; Wartung von Stallanlagen und Anlagen für Fahrbewerbe.
- 15. EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Exterieurlehre und Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Exterieur des Pferdes; Farben; Abzeichen; Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; erste Hilfe bei Pferden; Verbände.
- 2. Semester
Beurteilung eines Pferdes; Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel; Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.
- 16. ORGANISATION DES REIT- UND FAHRSPORTS, TURNIERWESEN UND
SPORTSTÄTTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.
- 2. Semester
Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau.
- 17. AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
- 2. Semester
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur.
- 18. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Wettkampfkonditionierung.
- 2. Semester
Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung; Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf.
19. PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorstellen eines Ein-, Zweispänners im Straßenverkehr, im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren. Ausbildung an der Longe und Doppellonge.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd.
- 2. Semester
Fahren eines Zweispänners in Dressur Klasse L bis S; Fahren im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und Doppellonge mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte.
- 20. PRAKTISCHE-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
- 1. Semester
Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und am Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, im Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen.
- 2. Semester
Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät (ein- zwei- und vierspännig) und am Bock in Dressur; Gelände inklusive Fahren von Marathonhindernissen; Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner sowie Unterrichtserteilung bezüglich Doppellonge und die Vorbereitung von Turnieranfängern (Ein- und Zweispänner).
- 21. KONDITIONSSCHULUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.
Lehrstoff:
- 2. Semester
Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports; Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes.
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