Zuschläge für Studierende mit Kindern
§ 28
§ 28. Studierenden, die zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind, gebührt ein Zuschlag von monatlich 67 Euro (jährlich 804 Euro).
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)