§ 188 LBDG 1997

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1998

§ 188

Amtstitel

Den Beamten des früheren Dienstzweiges “Mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst", die vor dem 29. März 1979 auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV ernannt worden sind, steht der Amtstitel “Kanzleidirektor" zu.

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