§ 105
Bezüge der Ferialarbeiterin
Der Ferialarbeiterin gebührt ein monatliches Gehalt, das 604,05 € nicht unterschreiten darf.
01.03.2021
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2021
§ 105
Bezüge der Ferialarbeiterin
Der Ferialarbeiterin gebührt ein monatliches Gehalt, das 604,05 € nicht unterschreiten darf.
01.03.2021
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