§ 105 AHV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1995

§ 105.

(1) Hat die geschädigte Pflanze zur Zeit der Verursachung des Schälschadens das Alter von 20 Jahren noch nicht überschritten, ist der Schälschaden wie ein Verbißschaden im Schädigungsgrad "sehr stark" (Tabelle Anlage 32) zu bewerten.

(2) In allen anderen Fällen ist der Schaden nach den folgenden Absätzen zu bewerten.

(3) Festzustellen sind für jede Schadensfläche bzw. Teilfläche die Standortsgüte nach Tabelle Anlage 33 und Anlage 34 und die tatsächliche Anzahl der geschädigten Bäume, aufgeteilt nach Schälgrad, Altersklasse und Baumart.

(4) Ist die Bestockungsdichte geringer oder höher als die waldbaulich angemessene, so ist die Anzahl der geschädigten Stämme mit einem Faktor zu multiplizieren, der sich aus dem Verhältnis der Normbestockung zur tatsächlichen Bestockung ergibt. Die tatsächliche Bestockung ist aber keinesfalls geringer als mit 0,6 der Normbestockung (N) in Rechnung zu stellen.

(5) Der verursachte Ertragsausfall ist zu bewerten:

  1. 1. durch Vervielfachung der Anzahl der geschädigten und der Bewertung zugrundelegenden Bäume gesondert nach Baumarten, Altersklassen und Schälschäden mit den nach Tabellen Anlage 35 und Anlage 36 jeweils zutreffenden Faktoren und Bildung der Gesamtsumme für jede Baumart und
  2. 2. durch Vervielfachen jeder nach Z 1 gebildeten Gesamtsumme mit dem für die jeweilige Baumart nach Abs. 6 ermittelten Stockzins und durch anschließende Bildung der Gesamtsumme, die den auf der Fläche verursachten Ertragsausfall in Schillingen ergibt.

(6) Als Stockzins ist für jede betroffenen Baumart der örtlich erzielbare Holzpreis je Festmeter in Rinde für zum Sägeverschnitt bestimmtes Blochholz der Güteklasse B und der Stärkeklasse 3 a frei Abfuhrstraße anzunehmen, jedoch abzüglich der nach der Lage der Schadensfläche und den Betriebsverhältnissen anzunehmenden Kosten je Festmeter für die Fällung, Ausformung und Bringung des hiebsreifen Holzes. Maßgebend für die Ermittlung des Stockzinses sind die Verhältnisse zur Zeit der Schadensverursachung.

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