Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage Lehrpläne - technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2007

Anlage 1.1.7

FACHSCHULE FÜR MASCHINEN- UND KRAFTFAHRZEUGTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Klasse Summe tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 2 2 2 2 8 (III)

2. Deutsch und Kommunikation 3 2 2 2 9 (I)

3. Englisch 2 2 1 1 6 (I)

4. Geschichte und politische

Bildung 2 - - - 2 III

5. Geografie und Wirtschaftskunde 1 - - - 1 (III)

6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 (IVa)

7. Angewandte Mathematik 3 2 1 - 6 (I)

8. Naturwissenschaftliche

Grundlagen 2 2 - - 4 II

9. Physik des Fachgebietes - - 2 - 2 II

10. Angewandte Informatik - 2 - - 2 I

11. Wirtschaft und Recht - - 1 2 3 III

12. Betriebstechnik - - - 2 2 I

13. Mechanik 2 2 - - 4 (I)

14. Fertigungstechnik 2 2 2 2 8 I

15. Maschinenelemente 2 2 2 - 6 I

16. KFZ-Elektrotechnik und

-Elektronik *2) - - 2 2 4 I

17. Kraftfahrzeugtechnik - - 2 2 4 I

18. Konstruktionsübungen 2 3 3 3 11 I

19. Werkstättenlaboratorium - - - 4 4 III

20. Werkstätte und

Produktionstechnik 9 14 14 14 51 IV

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 34 36 37 37 144

____________________________________________________________________

B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt

in die 4. Klasse

____________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

C. Freigegenstände, Unverbindliche pflich-

Übungen, Förderunterricht Klasse tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

____________________________________________________________________

C.1 Freigegenstände

Zweitsprache Deutsch 2 2 - - I

Englisch - - 2 2 I

Darstellende Geometrie 2 - - - I

Projektmanagement - - - 2 II

Qualitätsmanagement - - - 2 I

Schweißtechnik - - 2 - I

C.2 Unverbindliche Übungen

Bewegung und Sport 1 1 1 1 IVa

C.3 Förderunterricht *3)

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte

Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden. *2) Einschließlich Messtechnik.

*3) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Maschinen- und Kraftfahrzeugtechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind die Mechanik, Kraftfahrzeugtechnik sowie Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Montage, Reparatur, Wartung und Betreuung von kraftfahrtechnischen Geräten und Anlagen zu übernehmen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Kraftfahrzeugtechnik sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Kraftfahrzeugtechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Kraftfahrzeugtechnik liegen in den Bereichen der gewerblichen und industriellen Herstellung und Wartung kraftfahrzeugtechnischer Komponenten und Anlagen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Montage, Inbetriebnahme, Prüfung, Fehlerbehebung und Wartung im Vordergrund.

Auch die Konstruktion kraftfahrzeugtechnischer Teile und Baugruppen, die Arbeitsvorbereitung und die Qualitätssicherung zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 1.

„Physik des Fachgebietes“, „Mechanik“, „Fertigungstechnik“ und „Maschinenelemente“: Siehe Anlage 1.1.5.

Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass der Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Elektromagnetismus:

Berechnung von magnetischen Kreisen; zeitlich veränderliche elektrische und magnetische Felder.

Wechselstrom:

Ströme und Spannungen im Wechselstromkreis, Berechnung von Wechselstromkreisen.

Wechsel- und Drehstrom:

Drehstromsystem, Leistung im Drehstromsystem. Funktionsweise und Verhalten der wichtigsten elektrischen Maschinen.

Bordnetz im Kraftfahrzeug:

Elektrische Maschinen und Aktoren im Kraftfahrzeug. Leistungselektronik im Kraftfahrzeug, elektronische und optoelektronische Bauelemente und deren Anwendung.

Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Grundsätzliche Struktur von Steuerungen und Regelungen. Erfassung und Übertragung von Information im Kraftfahrzeug, mikroelektronische Komponenten zur Informationsverarbeitung, Informationsverarbeitungssysteme im Kraftfahrzeug .

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Arten, Bauelemente und Arbeitsverfahren der Verbrennungskraftmaschinen und moderner Antriebsaggregate, Steuerdiagramme, Kennfelder, Kenngrößen, Leistung und Wirkungsgrad.

Bauprinzip von Motoren:

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte und Massenausgleich, Steuerung von Zwei- und Viertaktmotoren.

Verbrennung:

Normale und abnormale Verbrennung, Verbrennungsablauf, Druckverlauf, Temperaturen. Betriebsverhalten von Otto- und Dieselmotoren.

Berechnung von Motoren:

Auslegung und Berechnung der Hauptabmessungen einzelner Bauteile.

Elemente der Fahrzeugtechnik:

Arten und Aufbau von Fahrzeugen; Räder, Reifen, Radaufhängung, Feder- und Dämpfungssysteme, Verzögerungseinrichtungen, alternative Antriebskonzepte, Fahrdynamik, Fahrwerksgeometrie. Fahrwiderstände. Fahrsicherheitssysteme.

Antriebsarten, Antriebskonzepte, Bauelemente des Antriebsstranges, erforderliche Momente und Leistungen für Antrieb und Bremsen.

Lenkung:

Lenkgeometrie, Lenksysteme, Bauelemente der Lenkung.

Energetische Umwandlungen:

Schmierung und Schmierstoffe, Kühlung, Aufladung, Abgasverhalten, Abgaszusammensetzung und Minimierung von Schadstoffen, Verbrennung, Kraft- und Betriebsstoffe, äußere und innere Gemischaufbereitung, Selbst- und Fremdzündung, Betriebsverhalten und Regelungen.

Relevante kraftfahrrechtliche und sicherheitstechnische Bestimmungen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1.5.

Lehrstoff:

Konstruktion von Komponenten und Baugruppen des Kraftfahrzeugbaues unter Berücksichtigung der Lehrstoffbereiche der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“, „KFZ-Elektrotechnik und KFZ-Elektronik“ und „Kraftfahrzeugtechnik“.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Arbeitsplanerstellung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Abrechnung von Werkstättenaufträgen; rechnerunterstützte Arbeitsplanung; PPS-Anwendung; Vor- und Nachkalkulation mit aktueller Software (Schadenskalkulation).

Fahrzeug- und Motorenbau:

Emissionsmessungen, Prüfstandsmessungen, Messungen und Kontrollen mit Hilfe von Kraftfahrzeug-Diagnosegeräten.

Messen und Qualität:

Messen mit mechanischen und elektronischen Messeinrichtungen und Lehren, Messen mit praxisrelevanten Messsystemen; Qualitätsdaten, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -meidung, kraftfahrzeugspezifische Qualitätsberichterstattung.

Kraftfahrzeugelektrik und Kraftfahrzeugelektronik:

Inbetriebsetzen von kraftfahrzeugspezifischen Stromverbrauchern, Mess-, Schalt- und Steuergeräten; Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1.5.

Lehrstoff:

Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).

Stahlbau und Leichtbau:

Herstellen von Blechprofilen und Konstruktionen in fahrzeugbranchenüblicher Ausführung sowie Formrohrkonstruktionen (Schweißkantenvorbereitung, Heft- und Schweißfolge nach Schweißplan), Klebeverbindungen und Schweißverbindungen aller Schweißarten. Instandsetzungsarbeiten an im Fahrzeugbau üblichen Kunststoffen.

Fahrzeug- und Karosserietechnik:

Feststellen und Beheben von Karosserie- und Aufbauschäden. Instandsetzung kleiner Unfall- und Rostschäden. Demontage, Aufsuchen, Erkennen, Montage und Behebung von Störungen und Schäden an Teilen der Kraftübertragung und des Fahrwerks. Demontage und Montage an hydraulischen und pneumatischen Systemen.

Motorenbau und Antriebe:

Grundsätze der Motorinstandsetzung. Demontage, Prüfung, Messung, Bearbeitung und Montage aller Motorkomponenten und elektrischen Verbraucher.

Computerwerkstätte:

Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.

Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem). Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde).

Elektrotechnik und Elektronik im Kraftfahrzeug:

Ausbauen, Einbauen, Anschließen und Inbetriebsetzen von elektronischen Maschinen und Geräten an Fahrzeugen. Systematisches Aufsuchen, Erkennen und Beheben von Störungsursachen elektrischer, elektronischer und mechanischer Art.

Fahrzeugtechnik:

Demontage und Montage von Teilen des Fahrwerks und Fahrzeugaufbaues. Reparieren sowie Aufsuchen und Beheben von Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaues. Begutachten von Fahrzeugen nach zulassungsrechtlichen Vorschriften.

Motorenbau und Antriebe:

Reparaturarbeiten an Motoren (Ausbau, Zerlegen, Austauschen und Einpassen, Zusammenbau und Einbau von Teilen und Baugruppen). Dynamische Inbetriebnahme und Kontrolle der instand gesetzten Motoren und Motorkomponenten. Strukturierte Fehlersuche und Schadensanalyse.

Computerwerkstätte:

Auf- und Umrüstung, Wartung und Reparatur, Treiberinstallation, Datensicherheit und Virenschutz, Fehlerdiagnose.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende

Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage

  1. 1.

    „Schweißtechnik“: Siehe Anlage 1.1.5.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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