Anlage 1.1.2
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TISCHLEREI
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Klasse Summe tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 2 2 2 2 8 (III)
2. Deutsch und Kommunikation 2 2 2 2 8 (I)
3. Englisch 2 2 1 1 6 (I)
4. Geschichte und politische
Bildung 2 - - - 2 III
5. Geografie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 (IVa)
7. Angewandte Mathematik 2 2 - - 4 (I)
8. Naturwissenschaftliche
Grundlagen 2 2 - - 4 II
9. Angewandte Informatik 2 2 - - 4 I
10. Wirtschaft und Recht - - 2 1 3 III
11. Betriebstechnik - - 1 2 3 I
12. Technologie 2 2 2 2 8 I
13. Tischlerkonstruktionen *2) 2 2 2 3 9 I
14. Darstellungstechniken *3) 2(1)2(1)2(1) - 6 I
15. Bau- und Möbelstile - - 2 2 4 I
16. Konstruktionsübungen *4) 3 3 3 5 14 I
17. Werkstätte und
Produktionstechnik 9 13 15 15 52 IV
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Gesamtwochenstundenzahl 36 36 36 36 144
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B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt
in die 4. Klasse
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Wochenstunden Lehrver-
C. Freigegenstände, Unverbindliche pflich-
Übungen, Förderunterricht Klasse tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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C.1 Freigegenstände
Zweitsprache Deutsch 2 2 - - I
Englisch - - 2 2 I
Darstellende Geometrie 2 - - - I
Projektmanagement - - - 2 II
Qualitätsmanagement - - - 2 I
C.2 Unverbindliche Übungen
Bewegung und Sport 1 1 1 1 (IVa)
C.3 Förderunterricht *5)
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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden. *2) Einschließlich Physik des Fachgebietes.
*3) Einschließlich Darstellende Geometrie sowie Übungen im Ausmaß
der in Klammern angeführten Wochenstunden.
*4) Einschließlich Projekte und Freihandzeichnen.
*5) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Tischlerei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Tischlerei sollen besonders befähigt werden, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie die Betreuung, Instandhaltung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind die Technologie des Holzes, Tischlerkonstruktionen (einschließlich Bautischlerei, wärme- und schalltechnischer Grundlagen), Darstellungstechniken sowie Bau- und Möbelstile. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Tischlerei sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Tischlerei insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Tischlerei liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlereibetriebes mittels CAD und einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Tischlerei. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Wirtschaft und Recht“:
Siehe Anlage 1.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnissen und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln, Logarithmus, Überschlagsrechnung. Lineare Gleichungen; Textaufgaben aus dem Fachgebiet.
Geometrie:
Winkelmessung; Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren; Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Begriff und Darstellung, rechtwinkeliges Koordinatensystem; lineare Funktionen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen; komplexe Zahlen; Kreisfunktionen; lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.
Geometrie:
Elemente der Trigonometrie; Volumen- und Oberflächenberechnung; räumliche Darstellungen.
In allen Klassen:
Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.
In jeder Schulstufe zwei bis vier Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.
9. ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll rechnergestütztes Konstruieren für die Erstellung von Fertigungszeichnungen sowie zur Darstellung von Möbeln und Räumen anwenden können.
Lehrstoff:
EDV-gestützte Konstruktion und Präsentation von Möbeln und Räumen; Schnittstellen zur CNC-Fertigung und zur Arbeitsvorbereitung.
11. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Wirtschaftlichkeitskennzahlen; Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung.
Unternehmensorganisation:
Aufbauorganisation und Ablauforganisation, Unternehmensfunktionen; Grundlagen der Materialwirtschaft, Personalwirtschaft und Zeitwirtschaft, Lagerbestandsführung, Produktionsplanung und Produktionssteuerung.
Operatives Management:
Grundlagen des Projektmanagements; Mitarbeiterführung bzw. Mitarbeiterinnenführung; Personalmanagement; Kommunikation.
Voll- und Teilkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Grundlage der Kostenrechnung; EDV-gestützte Kalkulation.
Elemente der Wirtschaftsmathematik und -statistik:
Beschreibende Statistik (Datendarstellung).
Rechnungswesen:
Grundlagen der Bilanz; Gewinn- und Verlustrechnung.
Einschlägige Module von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen (PPS-Systemen) – auch mit Software-Unterstützung.
12. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge;
Trocknung, Lagerung, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen;
heimische Holzarten.
Spanabhebende Werkzeuge und Handmaschinen:
Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung. Schneidengeometrie.
Werk- und Hilfsstoffe:
Holzwerkstoffe, Furniere, Furnierersatzmaterial; Leime, Kleber; Kitte; Verbindungsmittel; Dämm- und Dichtstoffe.
Holzbearbeitungs- und Sägemaschinen:
Antriebsarten, Kraftübertragung; Schutzmaßnahmen; Werkzeugmetalle; spezifische Werkzeuge, Hilfs-, Zusatz- und Sicherheitseinrichtungen.
Technik, Materialien, Anwendung, Oberflächenfehler; Schleifmaschinen und Schleifmittel; Hobel-, Fräs- und Bohrmaschinen.
Spezifische Verfahren:
Holzschutz; Holztrocknung.
Metalle, Kunststoffe, Schichtstoffplatten, Glas, Holzersatzstoffe, Textilien, Leder.
Betriebsausstattung:
Versorgung, Absaugung, Transporteinrichtungen, Fertigungsstraßen; Entsorgung.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Programmgesteuerte Holzbearbeitung.
13. TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Möbelbau:
Holzverbindungen, Verbindungsmittel, Konstruktionen, Anwendungsbereiche.
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.
Bewegliche Möbelteile, Tischkonstruktionen; Schranksysteme; Sitz- und Liegemöbel.
Bautischlerarbeiten:
Türen und Fensterkonstruktionen.
Bautischlerarbeiten:
Stiegen; Sonderformen von Türen und Fenstern.
Innenausbau:
Wände; Wand- und Deckenverkleidungen; Fußböden.
Physik des Fachgebietes:
Angewandte Bauphysik (Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall-, Brandschutz).
14. DARSTELLUNGSTECHNIKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Bildraum (Motiverfassung, Kompositionsregeln); Farbgestaltung (Farbenkreis, -wirkung, -kontrast).
Darstellende Geometrie:
Räumliches Koordinatensystem; Abbildungsmethoden (Projektionsarten); Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper; normale Axonometrie ebenflächig begrenzter Objekte; CAD-Anwendungen.
Perspektivische Zeichnungen einfacher Möbel und Räume unter Berücksichtigung von Proportion und Maßstab von der Handskizze bis zur 2D-CAD-Darstellung.
15. BAU- UND MÖBELSTILE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Stilepochen:
Gegenüberstellung der Bau- und Möbelstile.
Tendenzen:
Möbeldesign, Wohnkultur.
16. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Freihandzeichnen:
Skizzieren (Möbel, Räume, Proportionen, Maßstab); Zeichnen und Malen (räumliches Sehen, Linien, Flächen, Körper, Farbe, Farbtechniken); Schriften, Schriftbild.
Pläne:
Einfache Fertigungs- und Konstruktionszeichnungen.
Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach Vorgaben, Farbgestaltung.
Naturaufnahmen:
Ausmaß und Darstellung von Möbeln und Bauteilen.
EDV-gestützte Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau“, „Bautischlerarbeiten“ und „Innenausbau“.
Naturaufnahmen:
Ausmaß und Darstellung von Innenräumen.
Entwurf:
Anregungsrecherche, Konzeptskizzen, Entwurfszeichnung von Möbeln.
Anregungsrecherche, Konzeptskizzen, Entwurfszeichnung von Möbeln und Innenräumen.
Schaubilder:
Axonometrische und perspektivische Darstellung von Möbeln und Innenräumen.
Projekt:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau“, „Bautischlerarbeiten“ und „Innenausbau“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Maschinenwerkstätte:
Einfache Arbeiten an den Holzbearbeitungsmaschinen.
Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen; anwendungsbezogene Auswahl und Rüstung von Maschinenwerkzeugen.
Oberflächen:
Auswahl, Bearbeitung und Aufleimen von Furnieren; Schleifen von Massivholz und furnierten Möbelteilen; Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren; Imprägnieren und Aufbringen von Lasuren.
Bautischlerei:
Anfertigen von einfachen Bauteilen.
Computerwerkstätte:
Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.
Rüsten, Einstellen und Arbeiten an Standardholzbearbeitungsmaschinen unter Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufe; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbelteilen; Arbeiten an Spezialholzbearbeitungsmaschinen; Grundkenntnisse der Drechslerarbeiten.
Möbelbau:
Anfertigen von Möbel; Anfertigen und Montieren von Einbaumöbel; Herstellen von Lehren und Schablonen für eine rationelle Fertigung.
Bautischlerei:
Herstellen von Bauteilen, Fenstern und Innentüren sowie Decken- und Wandverkleidungen; Anschlagen und Versetzen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung (Werkstattzeichnung, Stücklisten, Zuschnittpläne), Arbeitssteuerung und Kontrolle, EDV-gestützte Abwicklung.
C-Technik:
Grundkenntnisse der CNC-Technik.
Oberflächen:
Spezielle Oberflächentechnik.
Rüsten und Einstellen von Standard- und Spezialholzbearbeitungsmaschinen zur rationellen Fertigung von Möbel- und Bauteilen; Schablonenfräsen; Bedienen von programmgesteuerten
Holzbearbeitungsmaschinen:
Möbelbau:
Herstellen von anspruchsvollen Möbel- und Einrichtungsprojekten.
Bautischlerei:
Bauteile, Fenster und Türen mit Sonderbeschlägen; Außentüren, Portale; Raumtrennwände, Decken- und Wandverkleidungen.
C-Technik:
Praktische Anwendung der CNC-Technik unter Verwendung verschiedener Spannvorrichtungen.
Arbeitsvorbereitung:
Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen; Bestellwesen; Lagerhaltung; EDV-gestützte Abwicklung.
B. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände; Unverbindliche Übungen und Förderunterricht
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage
- 1.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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