Anlage1 Lehrpläne - technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2007

Anlage 1.2.1

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMISCHE TECHNOLOGIE UND UMWELTTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Klasse Summe tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 2 2 2 2 8 (III)

2. Deutsch und Kommunikation 3 2 2 2 9 I

3. Englisch 2 2 2 2 8 (I)

4. Geografie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)

5. Geschichte und politische

Bildung - 2 - - 2 III

6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 (IVa)

7. Angewandte Mathematik 3 2 2 - 7 I

8. Naturwissenschaftliche

Grundlagen 2 2 - - 4 II

9. Angewandte Informatik 2 2 - - 4 I

10. Wirtschaft und Recht - - 2 1 3 III

11. Betriebstechnik - - - 2 2 I

12. Biologie und Mikrobiologie 2 2 - - 4 I

13. Allgemeine und anorganische

Chemie 3 3 2 - 8 I

14. Organische Chemie - 2 2 2 6 I

15. Analytische Chemie *2) 5 5 2 2 14 I

16. Analytisches Laboratorium 8 8 - - 16 I

17. Umweltmesstechnik - - 2 3 5 I

18. Chemische Verfahrens- und

Umwelttechnik - - - 4 4 I

19. Chemische Technologie - - 4 2 6 I

20. Abfallwirtschaft, Immissions-

und Gewässerschutz - - - 3 3 I

21. Organisch-präparatives

Laboratorium - - 3 - 3 I

22. Laboratorium für chemische

Technologie und

Umweltmesstechnik - - 9 10 19 I

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 36 36 36 36 144

____________________________________________________________________

B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt

in die 4. Klasse

____________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

C. Freigegenstände, Unverbindliche pflich-

Übungen, Förderunterricht Klasse tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

____________________________________________________________________

C.1 Freigegenstände

Zweitsprache Deutsch 2 2 - - I

Englisch - - 2 2 I

Projektmanagement - - - 2 II

Qualitätsmanagement - - - 2 I

C.2 Unverbindliche Übungen

Bewegung und Sport 1 1 1 1 (IVa)

C.3 Förderunterricht *3)

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte

Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden. *2) Einschließlich Stöchiometrie.

*3) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; mit Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Chemische Technologie und Umwelttechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der chemischen Ausbildung sind die allgemeine und anorganische Chemie, die organische Chemie, die analytische Chemie, die chemische Verfahrens- und Umwelttechnik sowie die chemische Technologie. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Chemische Technologie und Umwelttechnik sollen folgende fachliche Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Chemische Technologie und Umwelttechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Chemische Technologie und Umwelttechnik liegen in der Produktentwicklung, Qualitätskontrolle und im Vertrieb sowohl in der chemischen Industrie als auch in Forschungsinstitutionen und bei Behörden und Ziviltechnikern und Ziviltechnikerinnen.

Auch die Dokumentation von Laborergebnissen mittels einschlägiger Software, die Gerätewartung und -instandhaltung, die Anwendung einschlägiger Normen, Vorschriften und Schutzmaßnahmen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG

DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass der Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Der Schüler/die Schülerin soll einfache Programme in einer höheren

Programmiersprache verstehen und schreiben können.

Lehrstoff:

Programmierung:

Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen, Umsetzung in Programme; Programmieren von Standardprogrammpaketen;

Programmentwicklung unter Einbindung von Entwicklungstools;

Dokumentation.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Zellbiologie der Eukaryota und Prokaryota: Aufbau, Zellorganellen, Zellteilung; Kennzeichen lebender Organismen, Stoffkreisläufe (Atmung, Photosynthese), Grundlagen der Molekularbiologie (Gen – Protein – Funktion), Ernährung: Trends, Genussmittel und Drogen, Sucht und Suchtverhalten.

Mikrobiologie:

Lebensraum Mensch – der Mensch und seine Mikroorganismen (Haut, Darm, Mund).

Prinzipien der Vererbung, Mendelsche Regeln, Chromosomentheorie, Mutation, geschlechtliche und ungeschlechtliche Vermehrung, Erbkrankheiten.

Mikrobiologie:

Mikroorganismengruppen: Bakterien, Pilze; ihre Bedeutung für Umwelt, Medizin und Technologie, insbesondere pathogene Mikroorganismen, Grundlagen der Virologie.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik). Atommodelle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Kovalente Bindung, Ionenbeziehungen, Metallbindung). Chemische Formeln und Reaktionsgleichungen; Stoffbilanzen.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 15. bis 18. Gruppe des PSE und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 1., 2., 13. und 14. Gruppe des PSE und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 3. bis 12. Gruppe des Periodensystems (PSE) und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

14. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Organische Moleküle, funktionelle Gruppen, Grundzüge der Nomenklatur.

Kohlenwasserstoffe:

Gesättigte und ungesättigte aliphatische und cyclische Kohlenwasserstoffe.

Monofunktionelle aliphatische Stoffklassen:

Sauerstoff-, Stickstoff- und Halogenverbindungen.

Substituierte Carbonsäuren (Halogen-, Hydroxy-, Oxo- und Aminocarbonsäuren) und Derivate; mehrwertige Alkohole.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und Benzolderivate. Kondensierte Aromaten.

Reaktionstypen:

Addition. Eliminierung. Substitution. Umlagerung. Radikalische und ionische Reaktionen.

Spezielle Stoffklassen:

Synthetische Polymere (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition). Farbstoffe. Tenside. Naturstoffe Alkaloide, Terpene, Steroide.

Bausteine der Biochemie:

Aminosäuren. Proteine. Kohlenhydrate. Lipide. Nucleinsäuren. Enzyme. Vitamine und Hormone.

15. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Qualitative und quantitative Analyse:

Systematik der chemischen Analysenmethoden an Hand ausgewählter Beispiele.

Stöchiometrische Berechnungen:

Gehaltsgrößen. Umsatzberechnungen. Auswertung von Analysenergebnissen.

Elektrochemische Methoden:

Elektrogravimetrie. Konduktometrie, Potentiometrie; ionensensitive Elektroden.

Optische Methoden:

VIS-Spektralphotometrie; UV-Spektralphotometrie.

Stöchiometrische Berechnungen:

Volumetrie. Massenwirkungsgesetz, pH-Berechnung, Löslichkeitsprodukt. Gasgesetze.

Optische Methoden:

Atomabsorptionsspektroskopie, Flammenemissionsspektroskopie; Fluorimetrie, Infrarotspektroskopie.

Chromatographische Verfahren:

Dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische; Elektrophorese.

Methodenbewertung:

Analysenstrategie und Vergleich von Analysenverfahren. Rechnerunterstützte Auswertemethoden der analytischen Chemie.

Trennmethoden:

Gaschromatographie; Hochdruckflüssigchromatographie; Ionenchromatographie.

Molekülspektrometrie:

RAMAN-Spektroskopie. Massenspektroskopie, magnetische Resonanzspektroskopie.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Entsorgung und Recycling von Laborabfällen. Glasbearbeitung. Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik. Destillation.

Qualitative und quantitative Analyse:

Chemischen Analysenmethoden an Hand ausgewählter Beispiele.

Instrumentelle Analyse:

Optische Analyse (UV-VIS-Spektralphotometrie). Elektrochemische Analysen (Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden).

17. UMWELTMESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Atomabsorptionsspektroskopie (Flamme, Graphitrohr, Kaltdampf- und Hybridtechnik).

Atomemissionsspektroskopie (FES, ICP); Gaschromatographie, Hochleistungsflüssigkeitschromatographie, Grundlagen der Massenspektroskopie.

Umweltanalytische Problemlösungsstrategien:

Probenahme, Aufschlussverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken, Methodenwahl.

Umweltrelevante Summenparameter:

Adsorbierbare (AOX), extrahierbare (EOX) und ausblasbare (POX) organisch gebundene Halogene. Gesamter (TOC) und gelöster (DOC) organisch gebundener Kohlenstoff. Anorganisch gebundener Kohlenstoff (TIC) und Gesamtkohlenstoff (TC). Chemischer (CSB) und biochemischer (BSB) Sauerstoffbedarf.

Auswertung von Messergebnissen:

Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung von Messdaten. Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen. Validierung analytischer Verfahren.

Gaschromatographie – Massenspektroskopie, High Pressure Liquid Chromotographic – Massenspektroskopie.

Technische Gasanalyse:

Gasabsorptiometrie, kontinuierliche Analyse, Passivsammler, Fernerkundung.

Bestimmung von Staubkonzentrationen:

Emissions- und Immissionsmessung (High- und low-volume-Probenahmemethoden, Impaktoren).

Auswertung von Messergebnissen:

Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung von Messdaten. Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen. Methoden der angewandten Statistik (Versuchsplanung, Wirkung von Einflussfaktoren). Chemometrische Verfahren (Datenklassifizierung, „pattern recognition“, Fallbeispiele). Bestimmung der Zuverlässigkeit von Messmethoden. Risikoanalyse.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln). Fördern von Flüssigkeiten und Feststoffen. Ausgewählte Anwendungsbeispiele (Kläranlage, Wärmekraftwerk, ua.).

Energietechnik:

Technischer Wärmetransport, Heizen und Kühlen, Wärmetauscher, Verdampfer.

Thermische Trennverfahren:

Fluide Phasen (Destillieren, Absorption, Extraktion). Feste Phasen (Kristallisation, Trocknung, Extraktion). Grenzflächen (Adsorption, Ionenaustausch, Membranverfahren). Ausgewählte Anwendungsbeispiele (Raffinerie, Rauchgasreinigung).

Mess- und Regelungstechnik:

Messtechnik (Aufnehmer, Messumformer). Regelungstechnik (Regeleinrichtung, Regelkreise, Regler).

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Natriumchlorid, Natriumcarbonat; Chlor, Stickstoff, Phosphor, Schwefel und ihre Verbindungen (Eigenschaften und Verwendung; umwelttechnische Maßnahmen).

Metalle und ihre Verbindungen:

Eisen und Stahl, refraktäre Metalle, Kupfer und Aluminium (Rohstoffe, Eigenschaften, Verwendung, Legierungen; umwelttechnische Maßnahmen). Korrosion (Arten, wirtschaftliche Bedeutung, Schutzmaßnahmen).

Organische Grundstoffchemie:

Erdöl, Erdgas und Verarbeitungsprodukte. Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Alternative Energiegewinnung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Makromolekulare Stoffe:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Biologische Abbaubarkeit, „Biopolymere“. Umwelttechnische Maßnahmen.

Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe und Verarbeitung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Eigenschaften.

Biotechnologie:

Mikrobiologische Prozesse der Nahrungsmittelindustrie, der pharmazeutischen Industrie und der biologischen Abfallbeseitigung.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Prinzipien der österreichischen Abfallwirtschaft (Abfallaufkommen, Abfallkategorien, Abfallwirtschaftsplan); chemisch-biologische und ökologische Zusammenhänge, kommunale Abfallwirtschaft, umweltpolitische Instrumente.

Abfallwirtschaftsrecht:

Gesetz und Verordnungen; relevante Ö-NORMEN. Abfallrechtliche Bestimmungen des Bundes und der Länder; Altlastensanierungsgesetz; Aufgaben und rechtliche Verantwortung des Abfallbeauftragten. Erhebung und Klassifizierung betriebseigener Abfälle (Aufgaben des Giftbeauftragten); Abfalllogistik (Entsorgungswege, Aufzeichnungspflichten).

Wasser und Wasserreinhaltung:

Gütezustand der Gewässer (Grundwasser, Fließwasser, Seen), Erhebung der Gewässergüte (chemisch, physikalisch und biologisch). Abbau von Schadstoffen in Gewässern, Beurteilungskriterien, rechtliche Aspekte. Methoden zur Entfernung von Schadstoffen.

Luftreinhaltung:

Entstehung und Quellen der Luftverunreinigung. Luftverunreinigung in der Atmosphäre, chemische Umwandlung von Schadstoffen. Grenzwerte. Messanlagen und -techniken zur Erfassung von Luftverunreinigungen. Beurteilungskriterien.

Luftreinhaltevorschriften. Normen und Richtlinien.

Verbrennungstechnologien, Abluftreinigungsanlagen. Messtechnik.

Abfallverwertung und -behandlung:

Sammelsysteme, Sortenreinheit, Altstoffe, innerbetriebliche und externe Recyclingmaßnahmen, Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen, Abfallverwerter. Mechanische, thermische und biologische Verfahren. Deponietechnik. Altlastensanierung.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Herstellung organischer Präparate:

Substitutionsreaktionen. Additionsreaktionen.

Eliminierungsreaktionen. Redoxreaktionen. Umlagerungen. Isolierung

aus Naturstoffen.

Organische Analyse:

Reinheits- und Identitätsuntersuchungen (Bestimmung physikalischer Stoffdaten; molekülspektroskopische Methoden).

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Spektroskopische Verfahren:

Ultraviolett/Visible Spektroskopie.

Umweltanalytische und technologische Aufgabenstellungen:

Identifizierung und Charakterisierung von Stoffen und Stoffgemischen anhand ausgewählter Aufgaben. Validierung umweltanalytischer Verfahren; Untersuchung von Wasser- und Bodenproben; Untersuchung von mineralischen Düngemitteln und Kompost. Einsatz analytischer Methoden für die Untersuchung von Abfällen.

Spektroskopische Verfahren:

Infrarotspektroskopie, qualitative und quantitative Interpretationen.

Chemisch-technologische Aufgaben:

Herstellung, Verarbeitung und Charakterisierung von Polymeren, Farbstoffen und anderen technologisch relevanten Stoffen.

Umweltanalytische Aufgabenstellungen:

Bestimmung umweltrelevante Summenparameter (AOX, TOC, CSB, BSB) an ausgewählten Beispielen. Analyse von Schadstoffen in pflanzlichen und tierischen Rohstoffen; Prüfung und Modifizierung von Analysenmethoden, technische Gasanalyse.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Anlage1

C.1 Freigegenstände

„Zweitsprache

Deutsch“, „Englisch“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“:

siehe Anlage 1.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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