Anlage 1.1.1
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BAUTECHNIK UND BAUWIRTSCHAFT I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Klasse Summe tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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1. Religion 2 2 2 2 8 (III)
2. Deutsch und Kommunikation 2 2 2 2 8 (I)
3. Englisch 2 2 1 1 6 (I)
4. Geschichte und politische
Bildung - 2 - - 2 III
5. Geografie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 (IVa)
7. Angewandte Mathematik 2 2 2 - 6 (I)
8. Naturwissenschaftliche
Grundlagen 2 2 - - 4 II
9. Angewandte Informatik 2 - - - 2 I
10. Wirtschaft und Recht - - 2 1 3 III
11. Baubetrieb und Bauwirtschaft - - 2 2 4 I
12. Baukonstruktion 5 5 2 2 14 I
13. Bauphysik und Bauchemie - - - 2 2 II
14. Tiefbau - 2 2 - 4 I
15. Statik und Stahlbetonbau 2 2 2 2 8 I
16. Stahl- und Holzbau - - 2 2 4 I
17. Vermessungswesen *2) - - 2 2(1) 4 I
18. Konstruktionsübungen *3) 4 2 2 2 10 I
19. Bauinformatik und CAD - 2 2 2 6 I
20. Baulaboratorium - - - 2 2 I
21. Bautechnisches Praktikum und
Produktionstechnik 9 9 9 9 36 IV
22. Arbeitsvorbereitung und
Arbeitssicherheit - - - 2 2 III
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Gesamtwochenstundenzahl 36 36 36 36 144
____________________________________________________________________
B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt
in die 4. Klasse
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
C. Freigegenstände, Unverbindliche pflich-
Übungen, Förderunterricht Klasse tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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C.1 Freigegenstände
Zweitsprache Deutsch 2 2 - - I
Englisch - - 2 2 I
Darstellende Geometrie 2 - - - I
Projektmanagement - - - 2 II
Qualitätsmanagement - - - 2 I
C.2 Unverbindliche Übungen
Bewegung und Sport 1 1 1 1 (IVa)
C.3 Förderunterricht *4)
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte
Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände
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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden. *2) Einschließlich Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
*3) Einschließlich Projekte und Freihandzeichnen.
*4) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtsstunden pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Bautechnik und Bauwirtschaft ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventen und Absolventinnen sollen besonders befähigt werden, Aufgaben in der Planung, Ausführung und Untersuchung von Bauwerken zu übernehmen. Kernbereiche der bautechnischen Ausbildung sind Baukonstruktion, Tiefbau, Statik und Stahlbetonbau, Stahl- und Holzbau, Vermessungswesen, Baubetrieb und Bauwirtschaft sowie Bauinformatik und CAD. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Bautechnik und Bauwirtschaft sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Bautechnik und Bauwirtschaft insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Bautechnik und Bauwirtschaft liegen in der Baukonstruktion und Bauinstallation (Aggregierung von Baumaterialien zu Bauteilen und Bauwerken), der Bauaufsicht (Umsetzung der Planung in die Ausführung), in einschlägigen Laboratorien für Baustoffuntersuchungen, Probenentnahmen und -untersuchungen, in der Erhaltung und Betrieb von Verkehrsanlagen sowie im Vermessungswesen. Auch die Dokumentation von Bauvorhaben mittels CAD und einschlägiger Bausoftware sowie die Wartung von Baugeräten und Baumaschinen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Bautechnik und Bauwirtschaft. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Bauarbeiter-Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Wirtschaft und Recht“:
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass dieser Pflichtgegenstand in der 2. Klasse stattfindet.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Projektablauf, Verantwortungsbereiche, Befugnisse für Planung und Ausführung.
Bauvorschriften:
Baugesetze (Bewilligungsverfahren); Arbeitnehmerschutz; Umweltrecht.
Bauwirtschaft:
Öffentliche und private Bauträger, Bauinnungen und Bauindustrie, Baufinanzierung.
Verdingungsnormen, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Angebot, Bauvertrag.
Baukalkulation:
Mengenermittlung, Kostengliederung, Abrechnung.
Baumaschinen und -geräte:
Arten, Einsatzmöglichkeit, Wartung.
Baumanagement:
Ressourcen- und Terminplanung.
12. BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Natürliche, gebrannte, zementgebundene Baustoffe, örtlich hergestellte, teil- bzw. vorgefertigte Bauschichten und Bauteile, Dämmstoffe, Dichtstoffe; Materialschutz.
Bauplatz:
Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.
Grundleitungen:
Schmutz- und Regenwasserableitung.
Gründung:
Baugrund, Bodenverbesserung, Fundamente, Abdichtungen.
Aufgehendes Mauerwerk:
Massivmauerwerk, Leichtwände, Fänge, Ausbauvorkehrungen.
Deckenkonstruktionen:
Massiv- und Leichtdecken, Schalungen und Rüstungen, Gewölbe.
Dachstühle; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten; Flachdächer, Terrassen, Balkone.
Holzbau:
Holzwände und Holzdecken; Dachgeschoßausbau.
Ausbauarbeiten:
Innenwände, Verputze und Putzträger, Fußbodenaufbauten, Boden-,
Wand- und Deckenbeläge;
Stiegen.
Haustechnik:
Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen, Blitzschutz, Aufzüge.
Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:
Untersuchungsmethoden, Tragwerksanierung.
Spezifische bautechnische Aufgabenstellungen:
Bautechnologien, Berechnungs- und Bewertungsmethoden.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Untersuchungsmethoden:
Bauphysikalische und bauchemische Verfahren.
14. TIEFBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Bodenerkundung, Bodenverbesserung, Baugruben, Wasserhaltung, Sondergründungen.
Entsorgung:
Kanalisation (Systeme, Bemessung); Abfälle, Umweltverträglichkeit.
Bedarfsermittlung, Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung und Speicherung.
Verkehrswegebau:
Anlage und Konstruktion einfacher Verkehrsflächen; Straßeneinbauten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Festigkeit:
Zug und Druck; Biegung.
Bauteile und Systeme:
Lastaufstellung, einfache Stützen und Träger.
Bauteile:
Fundamente, Stützen, Träger, Platten.
Schalungen, Rüstungen:
Arten, Beanspruchung, Herstellung.
Aufgabenstellungen:
Statische Lösungen für komplexe Bauteile einschließlich prüffähiger Berechnungsdokumentation.
16. STAHL- UND HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll einfache Tragwerke aus Holz und Stahl selbstständig planen und berechnen können.
Lehrstoff:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel, Leimbau; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.
Stahlbau:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel; Schweißtechnik; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.
Ausführung und Erhaltung:
Brand-, Holz- und Korrosionsschutz; Transport, Montage.
17. VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Lage- und Höhenmessung:
Methoden, Instrumente, Rechenverfahren.
Geoinformationssysteme:
Praktische Anwendungen.
Lage- und Höhenmessung:
Praxisgerechte Anwendungen.
18. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Plandarstellung:
Normgerechte Zeichentechnik, Bemaßung, Beschriftung; einfache Konstruktionen.
19. BAUINFORMATIK UND CAD
Bi1dungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
20. BAULABORATORIUM
Bi1dungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Bauteilprüfung:
Eignungs- und Güteprüfungen, bauphysikalische Messungen.
Boden- und Baugrundprüfung:
Baugrunderkundung und Bestimmung der bodenphysikalischen und bodenmechanischen Kennwerte.
Bi1dungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Bauhofbetrieb und -ordnung; Planung von Arbeitsabläufen;
Lagerlogistik; Werkzeuge; Aufmessen von Bauteilen; Mörtelbereitung;
Vermauern von Bausteinen; Verputzen; Versetzen von Tür- und Fensterstöcken; Gerüsten.
Betonieren:
Schalen; Betonherstellung, -einbringung, -verdichtung, -nachbehandlung, Ausschalen.
Zimmerei:
Werkzeuge; Holzerkennung und -lagerung; Herstellung von einfachen Holzverbindungen.
Einmessen, Schnurgerüst, Nivellieren; Wände aus verschiedenen Materialien, Überdecken von Wandöffnungen; Wand- und Deckenputz;
Verlegen von Beton-, Keramik- und Natursteinplatten;
Natursteinmauerwerk.
Betonieren:
Plangemäßes Herstellen von Bewehrungen und Fertigteilen, Schalungssysteme.
Zimmerei:
Arbeiten an stationären und mit tragbaren Holzbearbeitungsmaschinen; Aufreißen und Abbinden von Holzkonstruktionen, Austragen und Ausarbeiten von Graten, Ichsen und Schiftern.
Baustelleneinrichtung:
Baumaschinenwartung und -instandhaltung; Elektroanschluss, ÖVE-Bestimmungen.
Computerwerkstätte:
Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.
Außendämmsysteme; Bauwerksabdichtung und -trockenlegung;
Putzsanierung; Herstellen von Schablonen und Ziehen von Gesimsen;
Trockenbauarbeiten;
Betonieren:
Aufreißen, Austragen, Schalen, Betonieren von Stiegen.
Zimmerei:
Holzbearbeitungsmaschinen (gegebenenfalls auch elektronisch gestützte); rechnerischer und programmierter Abbund; Holzstiegenbau; Dachausbau; Holzschutz und -sanierung.
Baunebengewerbe:
Dachdecker-, Bauspengler-, Schwarzdecker-, Bauschlosser-, Maler-, Anstreicher- und Pflastererarbeiten.
Schuleigene Baustelle (Außenbaustelle) nach Lehrfortschritt und Gegebenheit.
Versetzen von Fenster- und Türstöcken; Decken- und Wandverkleidung; Fertigteilrauchfänge; Hauskanalisation; Betonestriche und Trittschalldämmung; putz- und bauphysikalische Sanierung.
Betonieren:
Fertigteildecken; Systemschalung; Betonbehandlung und -sanierung.
Zimmerei:
Dachstuhlsysteme; Dübel- und Nagelplattenverbindungen; Holzhausbau; Fassadenverkleidung.
Schuleigene Baustelle (Außenbaustelle) nach Gegebenheit.
Bi1dungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Materialbedarf und -lagerung; Baustellenvorbereitung; Inventarisierung; Lagerkostenrechnung.
Arbeitssicherheit :
Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutzbestimmungen, Baukoordination, Mitarbeiterführung.
B. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage
- 1.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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