Anlage 1.1.6
FACHSCHULE FÜR MASCHINEN- UND ANLAGENTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Klasse Summe tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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1. Religion 2 2 2 2 8 (III)
2. Deutsch und Kommunikation 3 2 2 2 9 (I)
3. Englisch 2 2 1 1 6 (I)
4. Geschichte und politische
Bildung 2 - - - 2 III
5. Geografie und Wirtschaftskunde 1 - - - 1 (III)
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 (IVa)
7. Angewandte Mathematik 3 2 1 - 6 (I)
8. Naturwissenschaftliche
Grundlagen 2 2 - - 4 II
9. Physik des Fachgebietes - - 2 - 2 II
10. Angewandte Informatik - 2 - - 2 I
11. Wirtschaft und Recht - - 1 2 3 III
12. Betriebstechnik - - - 2 2 I
13. Mechanik 2 2 - - 4 (I)
14. Fertigungstechnik 2 2 2 2 8 I
15. Maschinenelemente 2 2 2 - 6 I
16. Elektrotechnik *2) - - 2 2 4 I
17. Maschinen und Anlagen - - 3 3 6 I
18. Konstruktionsübungen 2 3 3 3 11 I
19. Werkstättenlaboratorium - - - 4 4 III
20. Werkstätte und
Produktionstechnik 9 13 14 13 49 IV
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Gesamtwochenstundenzahl 34 36 37 37 144
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B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt
in die 4. Klasse
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Wochenstunden Lehrver-
C. Freigegenstände, Unverbindliche pflich-
Übungen, Förderunterricht Klasse tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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C.1 Freigegenstände
Zweitsprache Deutsch 2 2 - - I
Englisch - - 2 2 I
Darstellende Geometrie 2 - - - I
Projektmanagement - - - 2 II
Qualitätsmanagement - - - 2 I
Schweißtechnik - - 2 - I
Metallbau - - - 2 I
C.2 Unverbindliche Übungen
Bewegung und Sport 1 1 1 1 IVa
C.3 Förderunterricht *3)
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte
Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände
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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden. *2) Einschließlich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. *3) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind die Mechanik sowie die Maschinen- und Anlagentechnik. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Fertigung, in der Montage, in der Anlagenwartung, im Maschinen- und Anlagenservice und im Kundendienst zu übernehmen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und der Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik liegen in den Bereichen Verfahrenstechnik, Wärme- und Klimatechnik und Umwelttechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung von Komponenten, Maschinen und Anlagen im Vordergrund.
Auch die Programmierung und Parametrierung von Steuerungen, die Fehlersuche, Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung in Anlagensteuerungen, die Dokumentation von Maschinen und Anlagen mittels einschlägiger Software sowie die Erstellung von Betriebsanleitungen und Wartungsplänen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage 1.
„Physik des Fachgebietes“, „Mechanik“, „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“ und „Elektrotechnik“: Siehe Anlage 1.1.5.
Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass der Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Leitungselemente (Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane); Entwurf von Schaltplänen für hydraulische und pneumatische Steuerungen. Konzeption der Verrohrung.
Fördertechnik:
Bauelemente (Seile, Seiltriebe, Ketten, Kettentriebe, Bremsen, Laufräder, Schienen, Anschlagmittel); Unstetigförderer und Stetigförderer (Übersicht). Sicherheitsvorschriften.
Aufbau, Funktion, Betriebsverhalten und Einsatz von Pumpen, Wasserturbinen, Gas- und Dampfturbinen, Wärmekraftanlagen.
Haustechnik:
Betrieb und Einregulierung einfacher Systeme in der Haustechnik. Aufbau, Funktion, Betriebsverhalten und Verwendung von Kälteanlagen und Wärmepumpen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1.5.
Lehrstoff:
Baugruppe mit Anwendung von Verbindungselementen, Baugruppe Wellenlagerung, fachspezifische Baugruppe.
Vertiefungen in Entwurf, Berechnung, Konstruktion und Kalkulation. Technische Beschreibung und Dokumentation. Projektorganisation.
Projekte:
Baugruppen aus dem Fachgebiet.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Rechnergestützte Programmierung, Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine, CAD-CAM.
Steuerungstechnik:
Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf; Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen; Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben an hydraulischen- und pneumatischen Anlagen.
Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Messeinrichtungen, Qualitätsdaten, Prüfungsablauf, Fehlerbehebung, Qualitätsberichte.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
Arbeitsvorbereitung:
Rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Berechnung der Produktionskosten, PPS-Systeme, CAD/CAM-Kopplung.
Gebäudetechnik:
Brennersysteme, Aufbau und Montage, Brennereinstellung, Rauchgasmessung. Warmwasseraufbereitung und Heizungssysteme, Aufbau von Wärmepumpen. Inbetriebnahme und Wartung von Lüftungsanlagen.
Anlagenhydraulik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1.5.
Lehrstoff:
Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Kegeldrehen, Formdrehen, Profildrehen, Gewindedrehen), Verwendung verschiedener Werkstückspanner; Fräsen und Bohren (Rundfräsen, Profilfräsen, Formfräsen, Verzahnungen mit Teilapparat); Kennenlernen verschiedener Werkzeuge und Werkzeugformen. Arbeiten mit verschiedenen Zerspanungsleistungen, CNC-Drehen und Fräsen, manuelles Programmieren, rechnergestütztes Programmieren, Werkzeugerfassung, Werkzeugverwaltung, Zerspanungsoptimierung.
Werkzeug und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Werkzeugen und Vorrichtungen, Verwendung von genormten Bauteilen und Baugruppen.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren. Prüfen und Instandsetzen, Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen.
Metallbau:
Fertigung von Rahmen- und Stahlkonstruktionen.
Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation (Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen). Installationsschaltungen (Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schaltungseinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen).
Auf- und Umrüstung, Wartung und Reparatur, Treiberinstallation, Datensicherheit und Virenschutz, Fehlerdiagnose.
Mechanische Werkstätte:
Fräs-, Bohr- und Dreharbeiten mit gehobenem Schwierigkeitsgrad, rechnergestützte Programmierung von numerisch gesteuerten Maschinen im 2D- und 3D-Bereich, Erstellung von Werkzeugbibliotheken.
Anlagenbau:
Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen, Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Wärmebehandlung; Rohrgewindeschneiden; Vorrichten, Verbinden und Zusammenbau von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff; Dichten und Schutzisolieren; Druckprüfung).
Werkzeug- und Formenbau:
Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen (Schnitt-, Stanz- und Spritzgusswerkzeuge), Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung, Schleifen und Abziehen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen, Erodieren.
Elektrotechnik:
Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme. Anschluss- und Verbindungstechnik. Anwendungen von Steuerungen und Sensoren aus dem Anlagenbau.
B. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage
- 1.
„Schweißtechnik“ und „Metallbau“: Siehe Anlage 1.1.5.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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