Anlage 1.2.2
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BIOCHEMIE UND BIOANALYTIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *1) pflich-
Klasse Summe tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 2 2 2 2 8 (III)
2. Deutsch und Kommunikation 3 2 2 2 9 I
3. Englisch 2 2 2 2 8 (I)
4. Geografie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)
5. Geschichte und politische
Bildung - 2 - - 2 III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 (IVa)
7. Angewandte Mathematik 3 2 2 - 7 I
8. Naturwissenschaftliche
Grundlagen 2 2 - - 4 II
9. Angewandte Informatik 2 2 - - 4 I
10. Wirtschaft und Recht - - 2 1 3 III
11. Betriebstechnik - - - 2 2 I
12. Biologie und Mikrobiologie 2 2 - - 4 I
13. Allgemeine und anorganische
Chemie 3 3 2 - 8 I
14. Organische Chemie - 2 2 2 6 I
15. Analytische Chemie *2) 5 5 2 2 14 I
16. Analytisches Laboratorium 8 8 - - 16 I
17. Biochemie und
Lebensmittelchemie - - 3 2 5 I
18. Biochemische Technologie - - - 3 3 I
19. Chemische Verfahrenstechnik - - - 4 4 I
20. Mikrobiologie und Gentechnik - - 2 2 4 I
21. Organisch-präparatives
Laboratorium - - 3 - 3 I
22. Laboratorium für Mikrobiologie
und Gentechnik - - 2 2 4 I
23. Laboratorium für Bio- und
Lebensmittelanalytik - - 8 9 17 I
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 36 36 36 36 144
____________________________________________________________________
B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt
in die 4. Klasse
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Wochenstunden Lehrver-
C. Freigegenstände, Unverbindliche pflich-
Übungen, Förderunterricht Klasse tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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C.1 Freigegenstände
Zweitsprache Deutsch 2 2 - - I
Englisch - - 2 2 I
Projektmanagement - - - 2 II
Qualitätsmanagement - - - 2 I
C.2 Unverbindliche Übungen
Bewegung und Sport 1 1 1 1 IVa
C.3 Förderunterricht *3)
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte
Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände
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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden. *2) Einschließlich Stöchiometrie.
*3) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr mit Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Biochemie und Bioanalytik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der chemischen Ausbildung sind die allgemeine und anorganische Chemie, die organische Chemie, die analytische Chemie, die biochemische Technologie sowie die Mikrobiologie und Gentechnik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel:
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Biochemie und Bioanalytik sollen folgende fachliche Kompetenzen erwerben:
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Biochemie und Bioanalytik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Biochemie und Bioanalytik liegen in der Produktentwicklung, Qualitätskontrolle und im Vertrieb sowohl in pharmazeutischen Betrieben und in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie als auch in Forschungsinstitutionen und bei Behörden.
Auch die Dokumentation von Laborergebnissen mittels einschlägiger Software, die Gerätewartung und -instandhaltung, die Anwendung einschlägiger Normen, Vorschriften und Schutzmaßnahmen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG
DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geographie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass der Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.
10. ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Der Schüler/die Schülerin soll einfache Programme in einer höheren
Programmiersprache verstehen und schreiben können.
Lehrstoff:
Programmierung:
Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen, Umsetzung in Programme; Programmieren von Standardprogrammpaketen;
Programmentwicklung unter Einbindung von Entwicklungstools;
Dokumentation.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Zellbiologie der Eukaryota und Prokaryota: Aufbau, Zellorganellen, Zellteilung; Kennzeichen lebender Organismen, Stoffkreisläufe (Atmung, Photosynthese), Grundlagen der Molekularbiologie (Gen – Protein – Funktion), Ernährung: Trends, Genussmittel und Drogen, Sucht und Suchtverhalten.
Mikrobiologie:
Lebensraum Mensch – der Mensch und seine Mikroorganismen (Haut, Darm, Mund).
Prinzipien der Vererbung, Mendelsche Regeln, Chromosomentheorie, Mutation, geschlechtliche und ungeschlechtliche Vermehrung, Erbkrankheiten.
Mikrobiologie:
Mikroorganismengruppen: Bakterien, Pilze; ihre Bedeutung für Umwelt, Medizin und Technologie, insbesondere pathogene Mikroorganismen, Grundlagen der Virologie.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Terminologie (Nomenklatur und Symbolik). Atommodelle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Kovalente Bindung, Ionenbeziehungen, Metallbindung). Chemische Formeln und Reaktionsgleichungen; Stoffbilanzen.
Anorganische Chemie:
Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 15. bis 18. Gruppe des PSE und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).
Anorganische Chemie:
Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 1., 2., 13. und 14. Gruppe des PSE und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).
Anorganische Chemie:
Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 3. bis 12. Gruppe des PSE und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).
14. ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Organische Moleküle, funktionelle Gruppen, Grundzüge der Nomenklatur.
Kohlenwasserstoffe:
Gesättigte und ungesättigte aliphatische und cyclische Kohlenwasserstoffe.
Monofunktionelle aliphatische Stoffklassen:
Sauerstoff-, Stickstoff- und Halogenverbindungen.
Substituierte Carbonsäuren (Halogen-, Hydroxy-, Oxo- und Aminocarbonsäuren) und Derivate; mehrwertige Alkohole.
Aromatische Verbindungen:
Benzol und Benzolderivate. Kondensierte Aromaten.
Reaktionstypen:
Addition. Eliminierung. Substitution. Umlagerung. Radikalische und ionische Reaktionen.
Spezielle Stoffklassen:
Synthetische Polymere (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition). Farbstoffe. Tenside. Naturstoffe Alkaloide, Terpene, Steroide).
Bausteine der Biochemie:
Aminosäuren. Proteine. Kohlenhydrate. Lipide. Nucleinsäuren. Enzyme. Vitamine und Hormone.
15. ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Handhabung von Laboratoriumsgeräten.
Qualitative und quantitative Analyse:
Systematik der chemischen Analysenmethoden an Hand ausgewählter Beispiele.
Stöchiometrische Berechnungen:
Gehaltsgrößen. Umsatzberechnungen. Auswertung von Analysenergebnissen.
Elektrochemische Methoden:
Elektrogravimetrie. Konduktometrie, Potentiometrie; ionensensitive Elektroden;
Optische Methoden:
VIS-Spektralphotometrie; UV-Spektralphotometrie.
Stöchiometrische Berechnungen:
Volumetrie. Massenwirkungsgesetz, pH-Berechnung, Löslichkeitsprodukt. Gasgesetze.
Optische Methoden:
Atomabsorptionsspektroskopie, Flammenemissionsspektroskopie; Fluorimetrie, Infrarotspektroskopie.
Chromatographische Verfahren:
Dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische; Elektrophorese.
Methodenbewertung:
Analysenstrategie und Vergleich von Analysenverfahren. Rechnerunterstützte Auswertemethoden der analytischen Chemie.
Trennmethoden:
Gaschromatographie; Hochdruckflüssigchromatographie; Ionenchromatographie.
Molekülspektrometrie:
RAMAN-Spektroskopie. Massenspektroskopie, Magnetische Resonanzspektroskopie.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Entsorgung und Recycling von Laborabfällen. Glasbearbeitung. Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik. Destillation.
Qualitative und quantitative Analyse:
Chemische Analysenmethoden an Hand ausgewählter Beispiele.
Instrumentelle Analyse:
Optische Analysen (UV-VIS-Spektralphotometrie). Elektrochemische Analysen (Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Zusammensetzung von Lebensmitteln; Zusatzstoffe, Vitamine, Mineralstoffe; Lebensmittelrecht.
Biomoleküle:
Struktur, Eigenschaften und Funktion von Proteinen, Kohlenhydraten und Lipiden.
Biologische Membranen:
Aufbau, Funktion; Membranproteine.
Enzyme:
Enzymkinetik, Regulation von Enzymen, enzymatische Bestimmungsmethoden; Cofaktoren, Bedeutung in der Lebensmittelchemie.
Nucleinsäuren:
Struktur, Replikation, Regulation der Genexpression. Proteinbiosynthese.
Stoffwechsel:
Kohlenhydratstoffwechsel; Energiehaushalt von Zellen und Organismen.
Gewinnung, Reinigung, Charakterisierung; Chromatographie, Elektrophorese.
Immunologie:
Immunantwort, Antikörper, Allergien; immunologische Methoden.
Stoffwechsel:
Protein- und Fettstoffwechsel; Stoffwechselregulation; Stoffwechselerkrankungen.
Toxikologie und Umweltschutz:
Biochemische Wirkung von Toxinen, Pestiziden und Umweltschadstoffen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Aufbau von Fermentationsanlagen, Belüftungssysteme, hauptsächliche Gärungsarten, Produktion von Biomasse, wichtige biotechnologische Produkte, Abwasser- und Abluftreinigung, Recyclingverfahren, Anwendungen technischer Enzyme, tierische und pflanzliche Zellkulturen. Hauptsächliche Gärungsarten, Produktion von Biomasse.
Lebensmitteltechnologie:
Auf- und Zubereitung von Nahrungsmittelgrundstoffen, Produktion und Konservierung von Nahrungsmitteln, fermentativ veränderte Lebensmittel wie Milch- und Sauerprodukte, Käse und Fleischwaren. Hygienenormen, Lebensmittelgesetz, GMP.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln aus Gasen und Flüssigkeiten). Fördern von Flüssigkeiten und Feststoffen.
Thermische Trennverfahren:
Fluide Phasen (Destillation, Absorption, Extraktion). Feste Phasen (Kristallisation, Trocknung, Extraktion). Grenzflächen (Adsorption, Ionenaustausch, Membranverfahren).
Mess- und Regelungstechnik:
Messtechnik (Aufnehmer, Messumformer). Regelungstechnik (Regeleinrichtung, Regelkreise, Regler).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Bedeutung von Mikroorganismen für die Umwelt, Medizin und Technologie. Identifizierung von Mikroorganismen. Mikroskopische Untersuchungsmethoden, Färbungen von Mikroorganismen, Kultivierung von Mikroorganismen, Reinzucht, Zell-/Keimzahlbestimmungsmethoden, Steriltechniken, Hygiene.
Gentechnik:
Prinzipien der Genexpression, Klonieren.
Methoden der Gentechnik: Isolierung und Modifikation von DNA, Charakterisierung und Sequenzierung, Restriktionsenzyme, Polymerase Chain Reaction, Transformation, Genexpression, Gentechnikrecht, Grundprinzip der Genomics und Proteomics.
Mikrobiologie und mikrobiologische Arbeitsmethoden:
Untersuchungsmethoden für Wasser, Lebensmittel, Qualitätskontrolle, Hazard Analysisand Cribical Control Point, Good Management Practice- und Good Labor Practice- Richtlinien, Stichprobenpläne, Sicherheitskriterien in der Gentechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Herstellung organischer Präparate:
Substitutionsreaktionen. Additionsreaktionen.
Eliminierungsreaktionen. Redoxreaktionen. Umlagerungen. Isolierung
aus Naturstoffen.
Organische Analyse:
Reinheits- und Identitätsuntersuchungen (Bestimmung physikalischer Stoffdaten; molekülspektroskopische Methoden).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Mikroskopische Untersuchungsmethoden, Färbungen von Mikroorganismen, Kultivierung von Mikroorganismen, Reinzucht, Zell-/Keimzahlbestimmungsmethoden, Steriltechniken, Hygiene.
Wasser, Lebensmittel. Qualitätskontrolle, GLP, Rückstandsanalytik (Antibiotika), Desinfektionsmitteltest, Fermentationen, Sicherheitskriterien in der Gentechnik, gentechnische Grundoperationen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
Lehrstoff:
Chromatographische Verfahren. Spektroskopische Verfahren. Elektrochemische Verfahren.
Isolierung, Bestimmung und Charakterisierung von Proteinen. Aufnahme enzymkinetischer Daten.
Lebensmittelanalytik:
Chemische Reaktionssysteme. Validierung von Methoden.
Enzymatische Analyse. Bestimmung der Hauptbestandteile von Lebensmitteln.
Elektrophorese. Immunologische Arbeitstechniken. Präparation und Charakterisierung von subzellulären Fraktionen. Gewinnung und Anreicherung von Proteinen. Erfassung kinetischer Daten und Beurteilung von technischen Enzympräparationen. Durchführung und begleitende analytische Kontrolle von mikrobiellen Herstellungsprozessen.
Lebensmittelanalytik:
Analyse von Lebensmittelinhaltsstoffen und Lebensmittelzusatzstoffen sowie Verpackungen und Kontaktstoffen. Vergleichende Beurteilung und lebensmittelrechtliche Einstufung von Nahrungsstoffen. Rückstandsanalyse, Untersuchung toxikologisch relevanter Parameter.
B. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
Anlage1
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
„Zweitsprache
Deutsch“, „Englisch“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“:
siehe Anlage 1.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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