Tritt hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klasse mit 1. September 2012 und hinsichtlich der weiteren Klassen mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. III § 3 Abs. 4). Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 3 Abs. 5)
Anlage I
LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Art und Gliederung des Lehrplans
Der Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der die unterrichtlichen Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit des Lehrers gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der jeweils geltenden Fassung ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt.
Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Klassen angeführten Jahresstoffes einschließlich der Auswahl der Beispiele sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung zu beachten.
Die Mitwirkungsrechte der Schüler sowie der Erziehungsberechtigten gemäß dem Schulunterrichtsgesetz sind zu beachten. Der Lehrplan umfaßt
- -die allgemeinen Bestimmungen,-das allgemeine Bildungsziel,-die allgemeinen didaktischen Grundsätze,-die Stundentafel und-die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, jeweils Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (nach Klassen gegliedert) und Didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes.
Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag der Schule sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.
2. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen. Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen:
- -Gesundheitserziehung-Interkulturelles Lernen-Leseerziehung-Medienerziehung-Musische Erziehung-Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung)-Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zu partnerschaftlichem Verhalten zwischen den Geschlechtern)-Sprecherziehung-Umwelterziehung-Verkehrserziehung-Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt-Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken-Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Kosumentenerziehung).
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände und der Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Koordination insbesondere im Hinblick auf die Anwendung in der zukünftigen Berufsarbeit der Schüler wird schwerpunktmäßig von Didaktik, allenfalls Pädagogik, wahrzunehmen sein. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffes bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegter Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleich bedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
3. Unterrichtsplanung
Der Lehrer hat seine Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen (§ 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes). Die Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan erfordern vom Lehrer
- -die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und der fachübergreifenden Lernbereiche (Unterrichtsprinzipien),-die Auswahl der Lehrstoffe,-die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe sowie-die Festlegung der Methoden und Medien des Unterrichts.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Forderungen des Lehrplans bezogen auf eine Schulstufe zu entsprechen und andererseits pädagogisch und didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse einzugehen.
Um diesen verschiedenen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgt die Planung in zwei Stufen: Jahresplanung und mittelfristige Planungen.
In der Jahresplanung, die in den ersten Wochen des Schuljahres zu erstellen ist, erfolgt eine erste zeitliche Anordnung der wesentlichsten Ziele und Stoffbereiche auf der Grundlage des Lehrplans. Die Reihung geschieht nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten. Wo dies nicht sinnvoll bzw. notwendig ist, orientiert sich die Anordnung an jahreszeitlichen Gegebenheiten, Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände, Schulveranstaltungen, Erfahrungen der Schüler und ähnlichem. Ungefähre Zeitrichtwerte sollen festgelegt werden, wobei auf genügend Freiräume für aktuelle Anlässe, Wiederholungen, Übungen, Differenzierungen und ähnliches zu achten ist.
Es wird empfohlen, die Jahresplanung während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen zu ergänzen. Nun können die in der Jahresplanung festgelegten Planungsabsichten auf die jeweiligen unterrichtlichen Gegebenheiten und Lernvoraussetzungen der Schüler abgestimmt und konkretisiert werden. Mittelfristige Planungen enthalten neben den Zielen und Inhalten eine vorläufige Festlegung der Methoden und Medien.
Bei der Jahresplanung und den mittelfristigen Planungen sind entsprechend ihren Erfordernissen zu berücksichtigen:
- -geographische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;-die Lernvoraussetzungen der Schüler durch entsprechende Maßnahmen der inneren Differenzierung;-die Einplanung von Lernzeiten, die dem Schüler ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung und Einübung sichern;-die Beteiligung der Schüler in einem ihrer Reife entsprechenden Ausmaß;-die Einordnung des Lehrbuches und anderer Unterrichtsmedien.
In allen Unterrichtsgegenständen können in der Unterrichtsplanung berücksichtigt werden:
- -fachbezogener und fächerübergreifender Projektunterricht,-die Gestaltung von Festen und Feiern,-Formen der inneren Differenzierung,-Schulveranstaltungen,-die Einbeziehung von Eltern und Experten in den Unterricht.
Gemeinsame Planung mit Lehrern des eigenen Unterrichtsgegenstandes oder anderer Unterrichtsgegenstände sind wünschenswert.
4. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
4.1 Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion"), der verbindlichen Übungen, der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einen bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
4.2 Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel für diese Klasse vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird.
Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf pädagogische Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplans und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.
Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
- 1. Der Pflichtgegenstand “Religion" ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen,
- 2. ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Klassen) darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Klassen) um höchstens zwei Wochenstunden, der Pflichtgegenstand “Hort- und Heimpraxis" um höchstens drei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen kann schulautonom abgeändert werden; Unterrichtsgegenstände mit nur einer Gesamtwochenstundenzahl sind zu vermeiden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen abgeändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu ändern.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 5. Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Pflichtgegenstand “Instrumentalunterricht" zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte gesetzt werden, darüber hinaus kann der Unterricht teilweise in geblockter Form angeboten werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann die Praxis darüber hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zum Teil geblockt werden.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Der Förderunterricht kann in allen Pflichtgegenständen auch geblockt angeboten werden.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen vorgenommen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik haben gemäß § 102 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 in der jeweils geltenden Fassung, die Aufgabe, den Schülern jene Berufsgesinnung sowie jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, die geeignet sind, Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit zu erfüllen und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen.
Als Experten des Erziehens primär für den Bereich des Pflichtschul- und Jugendalters und als Mitglieder einer demokratisch strukturierten Gesellschaft sollen die Erzieher eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und didaktische Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.
In diesem Sinne sollen alle Unterrichtsgegenstände über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der Erlebnisfähigkeit und des Problembewußtseins, des selbständigen Denkens, der allseitigen sprachlichen Bildung, der Kreativität, Emotionalität und Innovationsfähigkeit und damit der intellektuellen, sittlichen und sozialen Mündigkeit leisten. Dadurch werden die Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und andererseits zur Studierfähigkeit geführt.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik die folgenden zehn didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:
1. Jugendgemäßheit – Wissenschaftsorientierung – Soziales Lernen
Der Unterricht ist im dreifachen Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit des jungen Menschen, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen:
Zum ersten hat er die Ansprüche der Jugend auf Verständnis und Vertrauen, auf Wohlwollen und Gerechtigkeit, auf Geltung und Anerkennung, auf Sicherheit, Zugehörigkeit und Geborgenheit, auf Wertfindung, Wertorientierung und Wertbindung sowie auf Selbständigkeit zwischen Selbständigseinwollen und Selbständigseinkönnen zu berücksichtigen. Dadurch kann vor allem auch ein gesundes Selbstwertgefühl aufgebaut bzw. vertieft werden. Dementsprechend sind den Schülern dort Möglichkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens einzuräumen, wo dies pädagogisch sinnvoll erscheint.
Zum zweiten sollen insbesondere die unmittelbar berufsrelevanten Lehrstoffe den jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand berücksichtigen. Die Schüler sollen Verständnis für komplexe Sachzusammenhänge erwerben sowie unterschiedliche Methoden kritisch beurteilen lernen, was vor allem auch Offenheit für die Veränderung des Erkenntnisstandes einschließt.
Zum dritten geht es um die zielorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung und Entfaltung der sozialen Kompetenzen in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme, der Kooperation und der mitmenschlichen Verantwortung. Das Sammeln von eigenen Erfahrungen beim Aufbau einer Klassen- und Schulgemeinschaft als einer Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Feier- und Spielgemeinschaft ist für jede spätere Teamarbeit wie auch für eine erfolgreiche Führung von Kinder- und Jugendgruppen von großer Bedeutung.
2. Berufsorientierung und Allgemeinbildung
In allen Bereichen hat der Unterricht grundsätzlich darauf Bedacht zu nehmen, der doppelten Zielstellung der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik gerecht zu werden: nämlich die Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und sie andererseits zur Studierfähigkeit zu führen.
Was die Berufsorientierung betrifft, sollten bei der Auswahl und Akzentuierung der Lehrstoffe sowie bei der Bestimmung der Ziele jene Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen. Dazu gehören vor allem eine hohe Meinung vom angestrebten Beruf und die entsprechende Professionalität im Wissen und Handeln.
Hinsichtlich des Anspruches der Allgemeinbildung geht es sowohl um die Vermittlung eines soliden Basiswissens und Basiskönnens als auch um die Einführung in die wichtigsten Lern-, Arbeits- bzw. Studiertechniken als wesentlicher Grundlage für die Erteilung der Lernhilfe sowie für die selbständige Weiterbildung und die allfällige Aufnahme eines Studiums.
3. Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug
Im berufsorientierten Teil der Ausbildung ist dafür zu sorgen, daß die Veranstaltungen zur praktischen Tätigkeit theoriebezogen und die Veranstaltungen zur theoretischen Reflexion praxisbezogen erfolgen. Durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch das Praktischwerden der Theorie wird das unverzichtbare Ineinandergreifen von Praxis und Theorie sichergestellt. Darüber hinaus sind den Schülern in jedem Unterrichtsgegenstand Möglichkeiten der didaktischen Aufbereitung der Lehrstoffe bewußt zu machen, um sie dadurch im Hinblick auf ihre Berufsorientierung für das Problem der Didaktisierung zu sensibilisieren.
4. Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration
Die Lernangebote der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik sollen auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen und den schöpferischen Selbstaufbau der Persönlichkeit ermöglichen, welcher Körper und Geist, Gefühl, Gemüt und Wille, Denken und Handeln, Wissen und Können gleichermaßen einschließt.
Bei der Auswahl der Lehrstoffe soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf deren Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Hinsichtlich ihrer Berufsorientierung sollen die Schüler befähigt werden, sich zunehmend auch als verantwortliche Entscheidungsträger für erzieherisches Handeln zu begreifen.
5. Aktivierung und Motivierung
Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, die Freude am Erleben und Erforschen der Natur, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen auch hinsichtlich des außerschulischen Lebensbereichs aufgegriffen und geweckt, unterstützt und gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignen sich unter anderem auch vorbereitende Hausaufgaben und das Reflektieren des Unterrichts. All dies führt die jungen Menschen zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.
6. Strukturierung und Exemplarität
Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs. Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.
7. Lebensbezogenheit und Veranschaulichung
Im Unterricht sind Lerngelegenheiten zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Jugendlichen und der Schule, die Alltagssituationen, aktuelle Ereignisse oder Praxiserfahrungen bieten. Außerdem werden die Lehrenden versuchen, den Schülern die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Bildungsaufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftigtes Leben argumentativ einsichtig zu machen. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus.
Veranschaulichung verlangt von den Lehrenden, daß sie die Lehrstoffe dem Erleben und Erfahren der Jugendlichen mehr- bzw. vielsinnig oder durch Beispiele zugänglich machen. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.
8. Individualisierung durch Differenzierungsmaßnahmen
Individualisierung verlangt vom Lehrer, daß er trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Jugendlichen und ihrer Bedingtheit ernst nimmt und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird er die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schüler im allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet aufgrund bisheriger Lernerfahrungen im besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen, berücksichtigen (insbesondere in der ersten Klasse).
Die Unterschiedlichkeiten der Schüler betreffen im einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit; ihre Selbständigkeit, ihre Selbsteinschätzung, eventuell besondere individuelle Begabungen und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten sollen die Lehrer durch differenzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel unterschiedlich viele oder/und schwierige Aufgabenstellungen, verschiedene Sozialformen, Lehr-/Lernmittel, Lernzeit und Hilfestellung, entsprechen. Die zusätzliche verantwortungsbewußte Berücksichtigung der wahrgenommenen Lernfortschritte jedes einzelnen schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und hilft mit, unnötige Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.
9. Berücksichtigung verschiedener Lehr- und Lernformen
Der Unterricht ist so zu führen, daß die Schüler verschiedene Formen des Wissens- und Könnenserwerbs erfahren und erproben können: das gebundene und das freie Lernen, das informierende und experimentierende, das projektorientierte und entdeckende Lernen, das wiederholende und übende Lernen sowie das Lernen im Gespräch. Durch dieses vielfältige Angebot von Möglichkeiten der Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung sollen auch jene grundlegenden Denk- und Arbeitsmethoden erworben werden, die sowohl für das Berufsfeld des Erziehers (Hort, Heim, außerschulische Jugendarbeit) und für die ständige Fortbildung als auch für das erfolgreiche Aufnehmen eines Studiums von Bedeutung sind. Jedenfalls bedarf das geleitete Lernen der Ergänzung durch selbständiges Lernen.
10. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrags
Um die Lern- bzw. Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Schüler zu erhalten und womöglich zu steigern, werden die Lehrenden versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu werden sie trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anknüpfen an bereits Gelerntes, das Herstellen von Querverbindungen und durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen.
Zur Sicherung des Lernertrags eignen sich auch mündliche und schriftliche nachbereitende Hausaufgaben. Diese sind gemäß § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes so vorzubereiten, daß sie von den Schülern ohne die Hilfe anderer durchgeführt werden können. Auf die Belastbarkeit der Schüler ist – auch unter Berücksichtigung der anderen Unterrichtsgegenstände – besonders Bedacht zu nehmen.
Die Lernkontrolle und die Beobachtung der Schülerleistungen geben den Lehrenden Hinweise auf die Wirksamkeit ihrer Unterrichtsarbeit und auf Maßnahmen zu deren Verbesserung. Die Kontrolle des Unterrichtsertrags dient aber auch der Motivation der Schüler und informiert diese und deren Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte. Mit den Erziehungsberechtigten hat der Lehrer auch in dieser Hinsicht die erforderlichen Kontakte zu pflegen.
IV. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände 6) | Wochenstundenzahl | Summe | Lehr-ver-pflich-tungs-gruppe8) | |||||
Klasse | ||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | ||||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |
Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie) | - | 2 | 3 | 3 | 3 |
| II | |
Heil- und Sonderpädagogik | - | - | - | 1 | 2 |
| II | |
Didaktik (insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung) | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 |
| II | |
Hort- und Heimpraxis 1) 6) | 2 | 5 | 5 | 4 |
| III III | ||
Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 |
| I | |
Lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 |
| (I) | |
Geschichte und Sozialkunde | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 |
| (III) | |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 |
| (III) | |
Rechtskunde und Politische Bildung | - | - | - | - | 2 |
| III | |
Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
Physik | - | - | 2 | 1 | 2 |
| (III) | |
Chemie | - | 2 | 2 | - | - |
| (III) | |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 |
| III | |
Gesundheitslehre | - | - | - | 1 | - |
| (III) | |
Musikerziehung | 2 | 2 | 1 | 2 | 2 |
| (IVa) | |
Instrumentalunterricht |
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
| |
(Gitarre/Klavier) 2) | 2 | 1 | 1 | 0/1 | - |
| IV | |
|
|
|
|
|
|
|
| |
(Flöte/Akkordeon/Violine) 2) | - | 1 | 1 | 1/0 | - |
| IV | |
Rhythmisch-musikalische Erziehung | - | 1 | 1 | - | - |
| IV | |
Bildnerische Erziehung 3) | 2 | 2 | 2 | 2 | 0/2 |
| (IVa) | |
Werkerziehung 3) | 4 | 2 | 2 | 2 | 2/0 |
| (IV) | |
Leibeserziehung | 3 | 2 | 2 | 3 | 2 |
| (IVa) | |
B. Verbindliche Übungen 6) |
|
|
|
|
|
|
| |
Ergänzende berufskundliche Unterrichtsveranstaltungen Verkehrserziehung | 1 | - | - | - | - | 1 | IV | |
Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | II | |
Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich | - | 2 | - | - | - | 2 | V | |
Lernhilfe für die Grundschule | - | 1 | - | - | - | 1 | III | |
Kommunikationstechniken und Gruppendynamik | - | - | - | 1 | - | 1 | III | |
Buchhhaltung | - | - | - | - | 1 | 1 | III | |
Gesamtwochenstundenzahl | 33-36 | 35-38 | 34-37 | 34-37 | 34-36 | 174 6a) |
| |
c) Freigegenstände 6) 7) | Wochenstundenzahl | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe8) | |||||
Klasse | ||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | ||||
Stenotypie 4) 5) | (2) | (2) | (2) | - | - | 2 | (V) | |
Instrumentenbau 4) 5) | (2) | (2) | (2) |
|
|
| (V) | |
Rhythmisch-musikalische Erziehung 3) | - | - | - | 1 | 1 | 2 | IV | |
Instrumentalunterricht |
|
|
|
|
|
|
| |
Gitarre/Flöte/ Akkordeon/Violine | - | - | - | - | 1 | 1 | IV | |
Klavier | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | IV | |
Französisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
Italienisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
d) Unverbindliche Übungen 6) 7) |
|
|
|
|
|
|
| |
Chorgesang 4) | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | (V) | |
Spielmusik | - | 1 | 1 | 1 | - | 3 | V | |
Interkulturelle Erziehung 4) 5) | - | - | - | (2) | (2) | 2 | III | |
Darstellendes Spiel | 2 | 2 | 2 | - | - | 6 | V | |
Sprecherziehung 4) 5) | - | (2) | (2) | - | - | 6 | IV | |
Literaturpflege | - | - | - | 1 | 1 | 2 | (III) | |
Biologische Übungen 4) 5) | (2) | (2) | (2) | - | - | 2 | III | |
Fest- und Feiergestaltung, Brauchtumspflege sowie Volkstanzen | - | - | - | 2 | - | 2 | V | |
Fototechnik 4) 5) | (2) | (2) | - | - | - | 2 | V | |
Informatik 4) | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II | |
Medienkunde | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III | |
Leibeserziehung | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (IVa) | |
Selbsterfahrungsseminar | - | - | - | 2 | 2 | 4 | V | |
Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens 4) | - | - | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
e) Förderunterricht 6) 7) |
|
|
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| |
Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (II) | |
Lebende Fremdsprache | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
Musikerziehung | 2 | 2 | - | - | - | 4 | (IVa) | |
_______________________
1) Praxiswochen: Acht Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt. Dazu drei Wochen Ferialpraktikum in der 3. Klasse und drei Wochen Ferialpraktikum in der 4.Klasse.
2) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.
3) In der 4. Klasse das „1. Instrument" oder das „2. Instrument" und in der 5. Klasse Bildnerische Erziehung oder Werkerziehung nach Wahl der Schüler.
4) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden.
5) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden.
6) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt I Z 4.
6a) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen sind festzulegen; siehe Abschnitt I Z 4.
7) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf in jedem der in dieser Rubrik angeführten Unterrichtsgegenstände je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen.
8) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und sind dabei folgende Kriterien anzuwenden:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogisch-geisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Hort- und Heimpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
BILDUNGSZIELE UND LEHRAUFGABEN:
1. Der Religionsunterricht hat folgende Ziele zu verfolgen:
- -Er hat die Frage nach Gott, Welt und Leben zu wecken, zu reflektieren und dabei die Antwort aus Offenbarung und Kirche verstehbar zu machen.-Er hat insbesondere mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut zu machen.-Er muß in der Auseinandersetzung mit anderen Weltanschauungen und Ideologien zur persönlichen Entscheidung befähigen und zugleich Verständnis und Toleranz wecken.-Er soll versuchen, die Schüler zu einem religiösen Leben zu motivieren und aus dem Glauben zum verantwortlichen Handeln in Kirche und Gesellschaft zu ermutigen.-Der Religionsunterricht soll die unterschiedlichen Voraussetzungen und Erwartungen, die der Schüler für diesen Unterrichtsgegenstand mitbringt, berücksichtigen.
2. Aus dieser allgemeinen Aufgaben- und Zielbeschreibung (Globalziele) wurden für den vorliegenden Lehrplan folgende Richtziele formuliert:
Der Religionsunterricht soll den Schüler befähigen:
(theologischer Gesichtspunkt)
- A. Welt und Mensch (im Lichte des Glaubens und der wissenschaftlichen Erkenntnis) zu deuten;
- B. das befreiende Handeln Gottes für die Menschen und mit den Menschen zu sehen und anzuerkennen;
- C. die Bibel als Zeugnis des befreienden Handelns Gottes für die Menschen zu sehen und anzuerkennen;
- D. Inkulturation als Wesensmerkmal des christlichen Glaubens erfassen und zu verwirklichen;
- E. aus christlicher Verantwortung heraus handeln.
(anthropologischer Gesichtspunkt)
- 1. sich selbst zu verstehen und anzunehmen;
- 2. sich mit allen Menschen solidarisch sehen;
- 3. sich im Kosmos als abhängig und mitgestaltend bejahen;
- 4. in den Grunderfahrungen und -bedürfnissen die Sinnfrage wahrzunehmen.
Die Themen sind jeweils sowohl unter dem theologischen wie auch unter dem anthropologischen Gesichtspunkt zu behandeln.
UNTERRICHTSPRINZIPIEN UND ERZIEHUNGSANLIEGEN:
Für den Religionsunterricht haben die Unterrichtsprinzipien der Schultype Geltung wie für jeden anderen Unterrichtsgegenstand. Der Religionsunterricht dient dem Wissenserwerb im Sinne der Allgemeinbildung, der berufsvorbereitenden Ausbildung und ist den Erziehungsaufgaben der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) verpflichtet. Er nimmt diese Aufgaben im besonderen durch Beachtung folgender Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen wahr.
1. Theologische Unterrichtsprinzipien
- 1.1.Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und zum Menschen in ihrer unaufhebbaren Spannung:
2. Religionspädagogische Unterrichtsprinzipien
- 2.1.Das Prinzip der Symbolerschließung:
3. Anthropologische Unterrichtsprinzipien
- 3.1.Das Prinzip der Beachtung der individuellen und sozialen Beziehungen:
4. Schulisch-didaktische Unterrichtsprinzipien
- 4.1.Das Prinzip der Lebensnähe:
5. Erziehungsanliegen
- 5.1.Als integrierender Teil der österreichischen Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für folgende Bereiche zu:
- - Medienerziehung
- - Politische Bildung
- - Sexualerziehung
- - Erziehung zur Partner- und Elternschaft
- - Gewissensbildung
- - Friedenserziehung
- - Erziehung zu verantworteter Haltung im Beruf
- - Erziehung zu einem integrativen Lebensstil
Lehrinhalte:
Verbindliches Minimum an Lehrinhalt stellen die Themenfelder der einzelnen Klassen dar. Diese Themenfelder müssen in den Klassen, wo sie vorgesehen sind, zur Sprache kommen. Das Ausmaß und die Intensität wird durch die Situation der Schüler (Vorwissen, Aufnahmebereitschaft ua.) bestimmt. Es ist möglich, einzelne Aspekte eines Themas oder ein Themenfeld zur Gänze im Rahmen der übrigen Themen einzubringen.
Bei begründeten Raffungen (Stundenentfall) wird der Minimallehrplan erfüllt, wenn jedes der Themen mindest im Ausmaß einer Unterrichtseinheit zur Sprache kommt. Die in diesem Fall notwendigen Beschränkungen müssen jedoch die Grundaussage des Kernstoffes wahren.
Diese Beschränkung bietet dem Religionslehrer die Möglichkeit, neben dem verpflichtenden Lehrstoff auf andere Anliegen einzugehen, die die Schüler bewegen oder brauchen. Dabei werden in den meisten Fällen Inhalte aufgegriffen werden, die im Lehrplan an anderer Stelle oder in anderem Zusammenhang genannt sind.
Die Summe des bei den Lehrinhalten angegebenen Kernstoffes und des Erweiterungsstoffes ergibt einen Maximallehrplan, der zur Gänze nicht durchgeführt werden kann. Die im Erweiterungsstoff angegebenen Inhalte sind mögliche Erweiterungen, aus denen der Religionslehrer je nach Situation der Klasse eine Auswahl treffen kann.
Die beim Kernstoff angegebenen Inhalte sind nicht mit Stundenthemen identisch. Ein Teil dieser Inhalte ist für den Schüler eine Wiederholung aus früheren Schulstufen. Der Kernstoff umfaßt auch das erwartete Maturawissen im Sinne einer dem Schüler zumutbaren Gesamtschau.
1. KLASSE: „GEMEINSAM UNTERWEGS"
1.1 RELIGIONSUNTERRICHT UND RELIGIÖSE ERZIEHUNG | |
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1.2. DER MENSCH AUF DER SUCHE NACH GLÜCK UND SINN | |
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1.3. BERUFUNG ZUM LEBEN AUS DEM GLAUBEN | |
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1.4. LEBEN MIT LEID UND TOD | |
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1.5. DER GLAUBE AN DEN EINEN GOTT | |
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1.6. GOTTESERFAHRUNGEN IN DER BIBEL | |
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1.7. GLAUBE UND GOTTESBILD IN DEN KONFESSIONEN UND RELIGIONEN | |
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1.8. GRUNDBEDÜRFNISSE DES MENSCHEN | |
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1.9. LEBEN IN GEMEINSCHAFT | |
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1.10. GESTALT DES CHRISTLICHEN LEBENS | |
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2. KLASSE: „FREIHEIT UND SINNVOLLE BINDUNG"
2.1 FREIHEIT UND VERANTWORTUNG | |
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2.2. JUGEND IM AUFBRUCH | |
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2.3. SEKTEN UND RELIGIÖSE BEWEGUNGEN | |
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2.4. AUFBRÜCHE IM GEIST GOTTES | |
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2.5 VIELFALT DER BERUFUNGEN DURCH GOTT UND DIE ANTWORTEN DES MENSCHEN | |
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2.6. SINN UND BEDEUTUNG VON FREUNDSCHAFT | |
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2.7. FAMILIE UND GRUPPE ALS ORTE SOZIALEN LERNENS | |
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2.8. GEMEINSCHAFTSBILDUNG IN SCHULE UND KIRCHE | |
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2.9. JESUS VON NAZARETH IN SEINER ZEIT UND UMWELT | |
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2.10. JESUS CHRISTUS – DER ERLÖSER | |
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2.11. DIE BIBEL IM LEBEN EINES CHRISTEN | |
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3. KLASSE: „DEN GLAUBEN LEBEN – HANDELN AUS DEM GLAUBEN"
3.1. ZUM GLAUBEN KOMMEN – TAUFE | |
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3.2. GLAUBE ALS HALTUNG UND TAT – FIRMUNG | |
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3.3. SCHULUNG RELIGIÖSER GRUNDFÄHIGKEITEN (KRÄFTESCHULUNG) | |
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3.4. SYMBOLERZIEHUNG | |
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3.5. JESUSVERKÜNDIGUNG FÜR DAS KIND | |
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3.6. MENSCHENWÜRDE UND MENSCHENRECHTE | |
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3.7. DAS GEWISSEN UND DIE GEWISSENSBILDUNG DES KINDES | |
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3.8. GOTT BEFREIT ZUR LIEBE – DEKALOG UND BERGPREDIGT | |
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3.9. SCHULD UND VERSÖHNUNG | |
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3.10. FESTE UND FEIERN | |
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3.11. EUCHARISTIE | |
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4. KLASSE: „DER EINZELNE UND DIE GESELLSCHAFT"
4.1. PARTNERSCHAFT ALS CHRISTLICHES ANLIEGEN | |
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4.2. SINN DER GESCHLECHTLICHKEIT | |
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4.3. EHE UND FAMILIE | |
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4.4. ELTERN ALS KATECHETEN | |
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4.5. BERUF – ARBEIT – FREIZEIT | |
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4.6. DIE RELIGIÖSE ERZIEHUNG IM PFLICHTSCHULALTER | |
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4.7. SOZIALE GERECHTIGKEIT | |
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4.8. FRIEDE – GRUNDLAGE MENSCHLICHER GEMEINSCHAFT | |
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4.9. IDEOLOGIEN UND WELTANSCHAUUNGEN | |
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4.10. KIRCHE – GEMEINSCHAFT DER GETAUFTEN | |
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5. KLASSE: „LEBEN IN CHRISTLICHER VERANTWORTUNG"
5.1. RELIGIÖSE ERZIEHUNG – INHALTE UND WEGE | |
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5.2. GEBETSERZIEHUNG | |
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5.3. KIND UND BIBEL | |
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5.4. CREDO – BEZEUGUNG DES GLAUBENS | |
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5.5. SAKRAMENTE – BEZEUGUNG DES GLAUBENS IM FEIERN | |
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5.6. DIAKONIE – BEZEUGUNG DES GLAUBENS IN DER TAT | |
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5.7. LEBEN AUF DIE ZUKUNFT HIN | |
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VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (KLASSEN), DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
PÄDAGOGIK
(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Heranwachsenden relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Erziehern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen verschiedenster Altersstufen und Zielsetzungen sowie die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von anthropogenen Grundlagen, kommunikativen Regulationen sowie soziokulturellen Strukturen verstehen.
Die Schüler sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungs- und Denkebenen erwerben:
- -Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen;-Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, über den Einsatz von Erziehungs- und Bildungsmittel sowie über den Aufbau pädagogischer Planungen;-Möglichkeit der Realitätsabschätzung von pädagogischen Konzepten insbesondere von Projekten und Programmen im Bereich der Hort- und Heimerziehung mit besonderer Akzentuierung der Führung Jugendlicher.
Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit den wesentlichen Problemen des Denkens und Wertens und deren vielfältigen Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Die Logik soll die Schüler soweit mit den allgemeinen Denkformen vertraut werden lassen, daß sie bewußter denken, die Richtigkeit von Behauptungen beurteilen und sachliche Argumentationsebenen selbständig finden können.
Durch Kenntnisse der Kulturanthropologie und der Geschichte der Pädagogik angeregt, sollen die Schüler in kritischer Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen verschiedener Kulturen und Epochen zu einem selbständig strukturierten Welt- und Menschenbild, zu persönlichen Standpunkten innerhalb der pluralen Welt und zur Reflexion ihrer aktuellen beruflichen Situation gelangen.
Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungswerb befähigen.
Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz und Wertschätzung jeglicher menschlicher Existenszform (Anm.: richtig: Existenzform) führen, damit dies in der Begegnung mit jungen Menschen, ihren Eltern und Erziehern und im steten Bemühen und die Verantwortbarkeit des eigenen pädagogischen Handelns seinen Niederschlag finden kann.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik insbesondere Einsichten über den Erzieherberuf und das sozialpädagogische Handlungsfeld.
Überblick über die Institutionen der Erziehung und Bildung (Familie, Schule, Hort, Heim ua.) unter besonderer Berücksichtigung ihrer Wichtigkeit für das Leben der Schüler sowie ihrer sozialpädagogischen Bedeutung.
Vertrautwerden mit grundlegenden Begriffen pädagogischen Handelns auf verschiedenen Altersstufen sowie den Gesetzen der Kommunikation und der Gruppenbildung.
Erste Einsichten in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte) durch Analyse konkreter Erziehungssituationen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler, fallweise auch von Erziehungspraktiken und Erziehungsweisheiten anderer Völker und Epochen; interkulturelle Erziehung.
Erste Einsicht in Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens auf verschiedenen Altersstufen; Fremd- und Selbstbeobachtung. Anbahnen des Verstehens von Verhaltensauffälligkeiten.
Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Spielpädagogik; Medien des Spielens).
Überlegungen zum Lernbegriff; grundlegende Lernformen auf verschiedenen Altersstufen; Spiel und Lernen, Lernen in Gruppen. Schülerzentrierte Analyse von Lernproblemen. Gewinnen eines angepaßten Anspruchsniveaus als Schüler.
Vertraut werden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit erste Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
3. Klasse:
Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Ende des Grundschulalters; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen; die Dimensionen der Entwicklung; prä-, peri- und postnatale Fakten, die Bedeutung des Säuglingsalters und der frühestens Kindheit; Auswirkungen frühkindlicher Deprivation.
Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der menschlichen Entwicklung; grundlegende Begriffe der Ethologie.
Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit:
- -Beziehung, Prozesse und Probleme in der Familie und in den Institutionen der Fremdversorgung;-die wichtigsten Fragenkreise der Kleinkindpädagogik;-Verhaltensauffälligkeiten im Kleinkindalter.
Erziehung und Bildung des Grundschulkindes: Schulfähigkeit, Hort- und Heimfähigkeit; Eigenart der Gruppenbildung und der Spielsituationen; Einblick in die Lehrpläne und die Methoden der Grundschule.
Die Situation des Grundschulkindes in Hort und Heim: Spiel, Arbeit, Leistung; emotionales, soziales und schulisches Lernen, Wertetraining; Freizeit, Medien, Konsum, Sexualität, Kreativität, Politische Bildung ua. Verhaltensauffälligkeiten im Grundschulalter.
Intentionen und Möglichkeiten der Elternarbeit.
Pädagogische Analyse und Interpretation konkreter Situationen aus der Hort- und Heimpraxis wie aus dem familiären Erfahrungsbereich der Schüler; erstes Erarbeiten von Beurteilungsansätzen pädagogischen Handelns. Methoden der Fremdwahrnehmung im Sinne des Unterscheidens alterstypischer, individueller und kollektiver Verhaltensformen und im Sinne der Verhaltensmodifizierung durch den Gruppenleiter.
Grundbegriffe und Grundfragen der Philosophie; Ursprung und Aufgabe des philosophischen Fragens in gegenwärtiger und historischer Sicht (exemplarisch). Wesen und Begründung der Erkenntnis aus der Sicht verschiedener philosophischer Betrachtungsweisen; wissenschaftliche Verfahren zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnis und deren kritische Reflexion; Grenzen der Erkenntnis.
Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audio-visuellen Bereich.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
4. Klasse:
Grundbegriffe und Grundfragen der Pädagogik: Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und epochalbedingtes Geschehen; Überblick über die Kulturanthropologie. Motive und Ziele des Erziehungsvorganges; Erziehungsbedürftigkeit, Recht auf Erziehung; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltungen und Einstellungen; Erziehungsstile.
Aufbau des Bildungswesens in Österreich. Geschichte, Aufgaben und Möglichkeiten der Sozialarbeit und sozialpädagogischen Einrichtungen.
Die Pubertät als biologisches, epochales und individuelles Phänomen, Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie (Führung, Förderung, Modifikation) unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der allgemeinen Psychologie (Gegenstand, Methoden, Aufgaben und Richtungen), der Sozialpsychologie (insbesondere der Milieupsychologie), der Motivationspsychologie, der Tiefenpsychologie.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie: soziale Person und soziales Handeln; Individuum und Gruppe (Gruppenformen, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen), Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); Soziale Gebilde (Soziometrie), soziale Kategorien, soziale Institutionen; Soziologie der Familie (Struktur- und Rollenwandel). Soziale Dimensionen der Erziehung; Sozialisationsdefizite und ihre pädagogischen Konsequenzen; Erziehung und Gesellschaft; Formen sozialer Differenzierung, Kriterien sozialer Schichtungen; Formen der sozialen Kontrolle. Soziologie der Freizeit.
Analyse und Interpretation pädagogischer Situationen, Beziehungen und Prozesse; Strukturzusammenhänge in der Führung von Gruppen; die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Bemühens. Aufarbeitung von erzieherischen Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler (Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen, Prophylaxe).
Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis; Funktion des Sprachzeichens. Objekt und Metasprache.
Grundzüge der Logik: Begriffsfindung; Wahrheitsfunktion; deduktive und induktive Denkweisen; das Definitionsproblem.
Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.
Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
5. Klasse:
Rollenbild und Selbstverständnis des Berufserziehers; die besonderen Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des Erziehers in der Gegenwart; Fragen der pädagogischen Verantwortung; Rollenengagement und Rollendistanz; Erzieher und Gesellschaft; Erzieher und Kultur; die Bezugssysteme innerhalb pädagogischer Institutionen; Fragen der Psychologie der helfenden Berufe; die historische Entwicklung des Berufes; große Erzieherpersönlichkeiten in Gegenwart und Vergangenheit.
Erziehung und Bildung im zweiten Lebensjahrzehnt: Lebens- und Entwicklungsformen des Jugendalters (Personalisation, Individuation); individuelle, kollektive und epochale Aduldationskriterien, Jugendsoziologie; Jugend und Gesellschaft (Gruppen und Ichidentität); Jugend in der Heimerziehung; Institut der Jugendarbeit. Merkmale der Gegenwartsgesellschaft (Strukturproblem, Rollenwandel, Rollenkonflikte ua.).
Führung und Bildung des Erwachsenen (Zielsetzungen, Inhalte und Prinzipien); Institutionen und deren Funktion im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die sozialen Bezüge, auf die Elternarbeit und die Sozialpädagogik. Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.
Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitsfaktoren, Persönlichkeitstheorien; kreative und kollektive Lebensgestaltung in unserer Epoche.
Überblick über die erziehungswissenschaftlichen Aussagensysteme und über ihre Bedeutung für die Erziehungspraxis; Pädagogik als Wissenschaft, historische und epochale Ansätze, Theorienbildung; Idealvorstellungen über Ziel und Wege pädagogischen Tuns; reale pädagogische Konzepte und Methoden; Überblick über die erzieherischen Strukturen von Lebensvorgängen und epochalen Gegebenheiten; pädagogisch relevante Weltanschauungen und politische Gruppierungen unserer Epoche.
Einzelne philosophische Problemstellungen: das Realitätsproblem; die Wirklichkeit und ihre Bereiche. Natur und Kultur; Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität. Recht und Macht. Werte, Wertungen und Normen. Die Verantwortbarkeit menschlichen Handelns; das Willensproblem; die Sinnfrage; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig. Im 2. Semester nur eine Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Pädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik soll die Schüler befähigen, die gewonnenen Einsichten und das erworbene Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Daher muß der Unterricht stets sowohl den schülerzentrierten Ansatz, als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen berücksichtigen. Diese erfahrungsorientierten Grundlagen sollen die Schüler auch dazu führen, pädagogisches Geschehen im Hinblick auf seine Struktur und seine Gesetzmäßigkeiten durchschauen zu können.
Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes, vor allem in den unteren Klassen, keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik – allenfalls Heil- und Sonderpädagogik – sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Gegebenenfalls ist auch mit den Lehren anderer Unterrichtsgegenstände sowie mit den Praxisstätten Kontakt aufzunehmen.
Wiederholungen von Stoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern. Dabei ist repräsentative Fachliteratur heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Auf den Aufbau von Leseinteresse, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie ist Bedacht zu nehmen.
Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.
Die Unterrichtseinheiten, die der Philosophie gewidmet sind, haben die Aufgaben, Anregungen aus dem Erfahrungskreis der Schüler aufzunehmen und darauf aufbauend, soweit als möglich an das Philosophieren heranzuführen. Wichtig ist nicht sosehr die Anhäufung von Kenntnissen, sondern die Weckung und das Wachhalten des Interesses an der Philosophie. Durch das philosophische Fragen soll die Fähigkeit zur Reflexion entwickelt und die Fähigkeit zur Zusammenschau gefördert werden. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert und altersadäquat zu gestalten. Dabei ist zu Klarheit und Sachlichkeit auch in Diskussion und Teamarbeit zu erziehen. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze hinzuweisen.
Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Schülern als gleichwertig anzubieten und in persönlicher Stellungnahme des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen.
Dem schülerzentriertern (Anm.: richtig: schülerzentrierten) bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allen in der 2. Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schüler zu berücksichtigen.
Initiativen der Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine aufbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der 2. Klasse vor allem die Hinführung der Schüler zum Sehen und Verstehen sozialer Abläufe zur Aufgabe hat.
In der 3. Klasse sollen die Schüler zum systematischen Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zur Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des Sachwissens sind den Schülern an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit in Horten und Heimen zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen der Situation Heranwachsender und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Verhaltens anzuleiten.
Bezüglich der biologischen Grundlagen des Verhaltens ist auf den Kenntnissen der Biologie und Umweltkunde aufzubauen, bezüglich einer eingehenderen Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.
Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen und zu richtiger Verwendung von Fachausdrücken auch in Gruppenarbeit und Diskussion anzuleiten.
Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.
Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. und 4. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.
In der 4. Klasse ist besonderer Wert auf das integrative Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu legen. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.
Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für selbständiges Arbeiten und kritisches Auseinandersetzen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur zu forcieren.
Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schüler zusammenzufassen. Dies geschieht
- -durch seminaristische Arbeiten (Partner- und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und Eigenständigkeit der Schüler) und in individuellen Arbeiten;-durch aktuelle Problemstellungen; in differenzierter Auseinandersetzung sollten originäre Problemlösungen entwickelt werden können (dabei ist den Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Vorgängen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten bewußt zu machen);-durch Zusammenschau der gesamten Wirklichkeit der Hort- und Heimerziehung;-durch Projektaufgaben unter Ausnützung der Konzentration des Unterrichtes mehrerer Unterrichtsgegenstände (dabei ist auf die Motivierung der Schüler zu späterer selbstverantwortlicher Weiterbildung hinzuarbeiten).
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.
Weiters sollen die Schüler befähigt werden, durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen, welche einer Sondererziehung bedürfen, zu unterscheiden. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren, und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.
Lehrstoffe:
4. Klasse:
Allgemeiner Teil:
Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.
Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Konstitutions- und Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).
5. Klasse:
Spezieller Teil:
Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose. Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen, Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen. Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände).
Einzelprobleme:
Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern; Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten; Suchtgiftproblematik; Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher.
Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.
Didaktische Grundsätze:
Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.
Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen" geübt und gefestigt werden.
Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.
DIDAKTIK
(insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die künftigen Erzieher dazu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit auf Grund ihres Wissens um die Ziele, Einflußfaktoren und konkreten Realisierungsmöglichkeiten eigenverantwortlich zu planen, geeignete Methoden zu entwickeln und diese auf ihre Wirksamkeit zu reflektieren. Dazu gehören unter anderem:
- -Überblick über das gesamte sozialpädagogische Berufsfeld unter besonderer Berücksichtigung der institutionellen Pädagogik;-Wissen um die Möglichkeiten bzw. Grenzen und aktuellen Probleme institutioneller Pädagogik;-Einsicht in die Komplexität des Lebensraumes „Heim" als einem vernetzten System;-Befähigung zur Umsetzung humanwissenschaftlicher Erkenntnisse in berufspraktisches Handeln; Verringerung des Theorie-Praxis-Gefälles;-Befähigung zur Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit, zur Motivation von Kindern und Jugendlichen zur Auslösung und Begleitung von Lernprozessen, zur Persönlichkeitsbildung in allen ihren Teilbereichen, zur Entwicklung spezieller Stütz- und Fördermaßnahmen ua.;-Befähigung zur Arbeit in einem Team, zur Steuerung von Gruppenprozessen, zur Gesprächsführung und Kontaktlösung;-Kenntnis berufsbezogener Fachliteratur sowie geeigneter Bildungsmittel und Materialien für die praktische Arbeit;-Reflexion, Analyse und Aufarbeitung der in der Hort- und Heimpraxis gewonnenen Erfahrungen.
Lehrstoff:
1. Klasse (in Verbindung mit Hort- und Heimpraxis):
Überblick über die Spiel- und Beschäftigungsformen für Kinder und Jugendliche mit ausgewählten praktischen Übungen.
Exemplarische Einführung in Methoden zur Motivation Heranwachsender und zur Auslösung einfacher Lern- und Bildungsprozesse im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich.
Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur, Materialien und Bildungsmittel für die Erziehungspraxis.
Anleitung und Beratung beim Aufbau systematischer und ausbaufähiger berufsbezogener Sammlungen sowie einer Spiel- und Beschäftigungskartei.
Aufzeigen von rationellen und systematischen Lernmethoden (Grundprobleme des Lernens) und Reflektieren des eigenen Lernverhaltens.
Einführung in die berufsspezifische Fachsprache.
2. Klasse:
Erster Überblick über sozialpädagogische Einrichtungen.
Einflußfaktoren und Bedingungsfelder erfolgreicher institutioneller Erziehung: Aufgaben; Zielsetzungen; Raumstruktur; Zeitstruktur; Arbeitsmethoden.
Allgemeine Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Erziehers; spezielle Sicherheitsvorkehrungen.
Konkrete Möglichkeiten der Lernerziehung und Lernbetreuung: Ziele, Förderung der Lernmotivation, rationelle Lernmethoden, methodische Prinzipien erfolgreicher Lernhilfe in der Hort- und Heimerziehung.
Methodisch-didaktische Voraussetzungen und Grundsätze einzelner Erlebnisbereiche: zB Spielerziehung, Leseerziehung, Bewegungserziehung, Medienerziehung, musisch-kreative Erziehung.
Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Anboten aus der Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen. Einblick in Kriterien einer prozeßorientierten Planung.
Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Spielgut. Weiteres Kennenlernen der berufsspezifischen Fachsprache unter Einbeziehung einfacher berufsrelevanter Fachliteratur.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit pro Semester.
3. Klasse:
Auseinandersetzung mit Grundkenntnisse der Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um Gruppenphänomene besser erkennen und Gruppenprozesse gezielter steuern zu können: Gruppe als sozialer Lebens- und Lernraum – Eingliederung.
Kenntnis verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses.
Einführung in Methoden der Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung als Voraussetzung verantwortlichen pädagogischen Handelns.
Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzungen mit den Faktoren und Maßnahmen, die die Erziehung beeinflussen, deren Wirksamkeit, ihren konkreten Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen.
Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes und der Jugendlichen, insbesondere für die emotionale Erziehung, das Sozial- und Wertverhalten, für religiös-weltanschauliche Einstellungen und spezielle Probleme der Sexualerziehung.
Einführung in die Animative Didaktik, Freizeitpädagogik; soziokulturelle Animation und Freizeitmanagement. Überblick über freizeitpädagogisch relevante Institutionen und Organisationen. Grundkenntnisse der Methodik kommunikativen und freizeitpädagogischen Handelns.
Einführung in die speziellen Aufgaben, Arbeitsmethoden, Möglichkeiten und Grenzen der Einrichtungen der Heil- und Sonderpädagogik, einschließlich der pflegerischen Aufgaben.
Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audio-visuellen Bereich.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
4. Klasse:
Bedeutung und Formen von Teamarbeit in der Sozialpädagogik; partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und sonstigen im Erziehungsfeld Wirkenden.
Führung von alternativen Formen wie Außenwohngruppen, Wohngemeinschaften; wirtschaftliche, organisatorische sowie Planungsfragen insbesondere Budgetplanung, Wohnungsunterlagen ua.
Entwicklung spezieller Lernprogramme bei Auftreten besonderer Lernschwierigkeiten; kompensatorische Lernförderung. Förderung von Spezialbegabungen. Einführung in methodische Handlungsansätze der Museumspädagogik.
Umgang mit verhaltensauffälligen bzw. behinderten Kindern und Jugendlichen. Reflexion des eigenen Erzieherverhaltens.
Kenntnis von Methoden und Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation; Hinweis auf verhaltens-therapeutische Grundsätze.
Interkulturelles Lernen und Integration.
Einführung in die Methoden und grundlegenden Techniken der Gesprächsführung.
Kennenlernen verschiedener Strategien zur Konfliktlösung.
Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung; Umgang mit persönlichen Daten; Führung schriftlicher Aufzeichnungen; Führungsbericht.
Vertiefte Auseinandersetzung mit Fachliteratur und berufsbezogenen Medien.
Schriftliche Arbeiten
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.
5. Klasse:
Positive Möglichkeiten und Grenzen der Hort- und Heimerziehung; Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung systemimmanenter Gefahren.
Grundlagen demokratischer Prinzipien und deren Umsetzungsmöglichkeiten bei Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen bzw. im Berufsfeld.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachexperten (Sozialarbeitern, Therapeuten, Ärzten, Kliniken ua).
Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder.
Überblick über charakteristische Erziehungssituationen in sozialpädagogischen Einrichtungen: Möglichkeiten der Vorbereitung der jungen Menschen auf die spätere Lebensführung; Beendigung des Heimaufenthaltes, Entlassung und Nachbetreuung.
Der Erzieherberuf: zB Berufsbild, gesellschaftliches Image, berufs- und standespolitische Fragen, persönliche und fachliche Qualifikation des Berufserziehers, besondere berufliche Belastungen, Fort- und Weiterbildung, Psychohygiene, Supervision; Stellung des Erziehers in der Jugendwohlfahrt.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig.
Im zweiten Semester nur eine Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrplan in Didaktik ist als Rahmenlehrplan zu verstehen. Die Angaben des Lehrstoffes sind nicht im Sinne einer strengen Systematisierung zu verstehen; Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen sich am Erlebnishintergrund, an den konkreten Praxiserfahrungen und den Bedürfnissen der Schüler orientieren. Durch aufbauende, kontinuierliche Strukturierung der Lehrinhalte sollte dem Schüler jedoch ein geordneter Überblick über den Lehrstoff vermittelt werden.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbständigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in der sozialpädagogischen Arbeit zu ermöglichen.
Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens unter verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.
Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur in allen Klassen notwendig. Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen sollen angeboten und fachorientierte Lehrausgänge durchgeführt werden.
Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie den musischen Ausbildungsbereichen zu sichern.
Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.
HORT- UND HEIMPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Zentrales Anliegen des Unterrichts ist es, die Schüler zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Erziehers zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für diese umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit erforderlich sind.
Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Erziehers bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit Erziehertätigkeit sensibilisieren.
Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.
Lehrstoff:
1. Klasse (in Verbindung mit Didaktik):
Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Erzieher sowie behutsames Mitwirken an Gruppen- und Freizeitprojekten mit Grundschulkindern insbesondere in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekanntgemacht werden.
Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.
An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.
In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.
2. Klasse:
Fortsetzen des Hospitierens in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen für Kinder im Pflichtschulalter mit spezieller Aufgabenstellung und erstes spontanes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen.
Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Berufsfeld Hort und Tagesheimstätte beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse sowie in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Praxis einsetzen zu lernen.
An Beispielen vorbildlich geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Einführung in die selbständige Arbeit insbesondere in Horten und Tagesheimstätten und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.
Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte zur Sicherung des Unterrichtsertrages.
Besuche in verschiedenen ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.
Eine Praxiswoche im Hort bzw. der Tagesheimstätte.
3. Klasse:
Praktizieren in verschiedenen Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten derartiger Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining. Besuch verschiedener sozialpädagogischer Einrichtungen im Arbeitsfeld des Erziehers und Einführung in die selbständige Erzieherarbeit.
Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen auch in Hinblick auf die Ferialpraxis.
Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis. Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Festen und Feiern. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente. Pflege erzieherisch wertvoller Bräuche und Traditionen.
Fallweises Hospitieren mit spzieller (Anm.: richtig: spezieller) Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining. Vorbereitung der Ferialpraxis.
Zwei Praxiswochen im Heim.
Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen oder ähnlichen Institutionen.
4. Klasse:
Praktizieren in Horten und Heimen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder und Jugendlicher bzw. der Gruppe.
Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.
Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort, die Tagesheimstätte und das Heim kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.
Einübung wünschenswerten Erzieherverhaltens. Einblick in verschiedene Berufsaufgaben des Erziehers sowie diverse administrative Arbeiten. Nach Möglichkeit Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Dabei vertieftes Kennenlernen der Zielsetzungen in Horten, Heimen und ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen sowie eingehendes Erleben ihrer Arbeitsweisen und praktischen Arbeit. Auswertung bzw. Vorbereitung der Ferialpraxis.
Drei Praxiswochen im Heim.
Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, – heimen oder ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen.
5. Klasse:
Kennenlernen ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsbereiche; fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Weitgehend selbständiges Praktizieren bei Kindern und Jugendlichen in verschiedenen sozialpädagogischen Institutionen insbesondere Horten und Heimen, praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefe Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und pädagogisch wertvoller, zweckmäßiger Aufzeichnungen für die Reflexion; spezielle Kasuistik; Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration einzelner Kinder insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen in die Gruppe.
Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams"; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Zwei Praxiswochen im 1. Semester mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Hort- und Heimpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit in Horten und Heimen und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis in der 1. Klasse von einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch praktische Übungen im Verhaltenstraining – auch unter Verwendung audio-visueller Medien – soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.
Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.
Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen didaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Deutsch soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zur Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Sprache führen. Er soll befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- -kritische Sprachbetrachtung-Pflege berufsspezifischer Kommunikationsformen-standortsprachliche Kompetenz beim Lesen und Schreiben-sinnerfassendes und sinnvermittelndes Lesen-Kenntnisse der Textgrammatik-Förderung der Schreibrichtigkeit-Erkennen sprachlicher Strukturen und ihrer Funktion-Lektüre fiktionaler und nichtfiktionaler, deutschsprachiger und fremdsprachiger Texte-Überblick über die zeitbezogene Einordnung von Texten, unter vorrangiger Behandlung österreichischer Texte-Förderung des Verständnisses für den ästhetischen Wert von Texten-selbständiges Auseinandersetzen mit Texten durch die den Schüler zur kritischen Stellungnahme – auch im Hinblick auf die Erteilung der Lernhilfe-Kenntnis von ausgewählten Werken der Kinder- und Jugendliteratur-Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur-Einsicht in die Bedeutung von Hort und Heim für die Verbreitung von adäquater Kinder- und Jugendliteratur (auch im Wege der Elternberatung)-Bewußtmachen der Mitverantwortung des Hortes und Heimes für die sprachliche und somit sozio-kulturelle Entwicklung der Kinder-Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen-Vorbereitung auf gezielte Lernhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Grundlage der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen – zum Teil auch auswendig gelernter – Textstellen in Prosa und Versen (Kinderreime, Märchen, phantastische Geschichten usw.)
Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener Gesprächsformen.
Kinder- und Jugendliteratur:
Einige Werke aus der dem Alter der Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme. Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen; Märchen, Sage. Sammeln von Reimen und Geschichten.
Lektüre und Textbetrachtung:
Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist.) Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung sowie Übungen zu deren Sicherung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns.
Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten. Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.
Schriftliche Arbeiten:
Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.
2. Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audio-visuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.
Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf das Lesetempo, das Überblick- und Sinnerfassen.
Übungen im Diskutieren (auf der Grundlage von Fachwissen) und Dramatisieren.
Kinder- und Jugendliteratur:
Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.
Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische Gesichtspunkte sowie ethnische und religiöse Werte.
Lektüre und Textbetrachtung:
Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.
Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.
Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.
Ersinnen und Erzählen von Geschichten. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Hort- und Heimpraxis (Fachsprache, Systematik).
Schriftliche Arbeiten:
Fünf Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im 1. Semester, eine einstündige und eine zweistündige im 2. Semester.
3. Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung, usw.). Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.
Kinder- und Jugendliteratur:
Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativimpulse).
Lektüre und Textbetrachtung:
Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.
Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Bewußtmachen eigener Lernwege.
Methodische Hinweise für die Lernhilfe im Sprachunterricht. Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter. Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief. Dramatisieren von Geschichten.
Schriftliche Arbeiten:
Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je Semester.
4. Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.
Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.
Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte.
Kinder- und Jugendliteratur:
Tendenz der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder- und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsycholgischen (Anm.: richtig: entwicklungspsychologischen), jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.
Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.
Lektüre und Textbetrachtung:
Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) – Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wechselwirkung zwischen Sprach- und Gesellschaftsform, Herkunftssprache, Sprache des Kindes. Sprachstörungen, Sprachspiele.
Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien.
Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung. Hinweise im Hinblick auf Lernhilfe.
Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung. Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Problemarbeiten, Literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).
Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.
Schriftliche Arbeiten:
Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je Semester.
5. Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche usw.)
Kinder- und Jugendliteratur:
Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien. Darstellungsmöglichkeiten. Methoden zur Förderung der Leselust bei Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.
Lektüre und Textbetrachtung:
Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.
Einfluß des ausländischen Schrifttums.
Medien und Literatur in ihrer Wechselwirkung.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen und Film.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.
Methodik des Aufsatzunterrichtes im Hinblick auf Lernhilfe; Korrekturübungen anhand von Beispielen.
Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben, usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im 1. Semester und eine dreistündige im 2. Semester.
Didaktische Grundsätze:
Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen einander im Unterricht durchdringen, damit von verschiedenen Gesichtspunkten aus die Leistung der Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die Schüler sind zur Verwendung von Nachschlagewerken (Sachbüchern, Lexika) anzuleiten. Im Hinblick auf eine gezielte Lernnachhilfe im Fachbereich sind den Schülern entsprechende methodische Hinweise zu geben. Die Lehraufgaben sind so auszuwählen, daß besonders solche Probleme des persönlichen Lebens und der Gemeinschaft behandelt werden, die Kritikfähigkeit und Selbständigkeit verlangen. Dabei sollte die Berufsorientierung nicht übersehen werden.
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Von den vorhandenen Grundlagen ausgehend ist über natürlich gegebenen Sprechsituationen das freie Sprechen zu üben und durch verschiedene Kommunikationstechniken zu fördern, wobei neben dem vorbildlichen Sprechverhalten des Lehrers audiovisuelle Hilfsmittel eingesetzt werden sollen.
Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur in allen Bereichen des Deutschunterrichts, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Die Fähigkeit, sich sicher und klar auszudrücken, soll durch planmäßig aufbauende Übungen erreicht werden. Verschiedene Textsorten mit altersgemäßer, berufsbezogener und dem Interessenbereich der Schüler entsprechender Themenstellung soll geübt werden.
Lektüre, Textbetrachtung, Kinder- und Jugendliteratur:
Bei der altersentsprechenden Auswahl der Lektüre ist darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke in ihrer zeitlosen sowie epochegebundenen Dimension als Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse zu erfassen, kritisch zu überdenken und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist. Sie soll auf allen Stufen sowohl Beispiele aus der Gegenwartsliteratur als auch zeitlosen Lesestoff einschließen, und zwar über alle zur Verfügung stehenden Medien (wie Printmedien, Theater, Film, Hörspiel, Rundfunk, Fernsehen).
Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften in der Hort- und Heimerziehung zu sichern, sind die Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Sprachlehre soll die Reflexion grammatischer Phänomene, dem persönlichen Sprachgebrauch sowie der Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerung dienen. Auch bei der Interpretation soll eine grammatisch-stilistische Betrachtungsweise und ihre kommunikative Intention zum Tragen kommen. Sprachlehre und Rechtschreibung sollen den Deutschunterricht ganzheitlich durchdringen. Partnerarbeit soll die Einübung in die Lernhilfe fördern.
Bei Lehraufgaben, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch des Unterrichtes in Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis sind, ist enge Zusammenarbeit der betreffenden Lehrer erforderlich.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wichtigstes Ziel des Englischunterrichtes an Bildungsanstalten – neben fachspezifischen und fächerübergreifenden Aspekten – ist der Aufbau einer entsprechenden Kommunikationsfähigkeit, der die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Leseverstehens und des schriftlichen Ausdruckes zu Grunde liegen. Dadurch sollen die Schüler in die Lage versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht zu handeln, das heißt Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich richtig auszudrücken.
Hörverstehen:
Die Schüler sollen imstande sein, gesprochene Sprache vor allem in direktem Kontakt zu verstehen.
Sprechen:
Sie sollen im zukünftigen Berufsalltag imstande sein, Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen und sich sach-, situations- und partnergerecht auszudrücken.
Leseverstehen:
Sie sollen den Sinn fremdsprachlicher Texte erfassen; bei der Textauswahl sollte das Berufsfeld mitberücksichtigt werden.
Schreiben:
Sie sollen imstande sein, sich in der Fremdsprache vorwiegend in jenen Formen auszudrücken, welche von kommunikativem Wert sind.
Lernhilfe:
Aufgrund der eigenen Lernerfahrung und didaktisch-methodischer Hinweise, bereits ab der 1. Klasse, sollen die zukünftigen Erzieher imstande sein, erfolgreich Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache Englisch zu geben. Sie sollen mit Bedingungen und Methoden vertraut sein, Übungserfolge herbeizuführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern.
Im Sinne der Persönlichkeitsbildung hat der Englischunterricht das Ziel, mehr Achtung vor der Eigenart anderer Menschen und Völker zu wecken und so die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit anzuregen.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Hörverstehen:
Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Kassette, Videoband, Schulfunk, Tonfilm). Die Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.
Sprechen:
Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw., auch mit Hilfe von Bildgeschichten und Fotos.
Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern.
Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.
Leseverstehen:
Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher Art. Wecken der Freude am Lesen anhand entsprechender Texte.
Sprachlehre:
Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der auf den einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.
Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen: Richtige Bildung und Anwendung der Zeiten, continuous form, Frage, Verneinung, Wortstellung im einfachen Aussage- und Fragesatz, Vergleichsstufen des Eigenschaftswortes, Fürwörter, Verhältniswörter. Dabei geht es nicht darum, in erster Linie formale Kenntnisse sondern die Fähigkeit zu erwerben, sich sprachlich möglichst richtig auszudrücken.
Schriftliche Arbeiten:
Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten. Regelmäßige Schul- und Hausübungen zur Festigung und Anwendung von im Unterricht erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten.
Fünf einstündige Schularbeiten, zwei im 1. Semester, drei im 2. Semester.
2. Klasse:
Hörverstehen:
Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Die Schüler sollen zunehmend imstande sein, Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen. Bei der Auswahl von Texten sollten Dialoge, einfache Interviews, aber auch Lieder und Reime berücksichtigt werden.
Sprechen:
Weiterentwicklung der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schüler sollten in zunehmenden Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, die für die Schüler auf Grund der Wahl dieser Schulart von Interesse und Bedeutung sind: Betätigung mit Kindern, vor allem Anleitungen zum Bauen, Werken, Malen ua., zu Rollenspiel und zu sozialen Arbeitsformen; Freizeit; Reise.
Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.
Leseverstehen:
Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, Texte landeskundlicher Art. Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens. Versuche persönlicher Stellungnahmen zum Gelesenen.
Sprachlehre:
Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Gebrauch von past tense und present perfect tense, Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.
Schriftliche Arbeiten:
Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen, Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuch im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.
Fünf einstündige Schularbeiten, davon zwei oder drei im 1. Semester.
3. Klasse:
Hörverstehen:
Erweitern und schärfen des Hörverstehens. Die Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte (auch Interviews, Dialoge, Erzählungen, Phantasiegeschichten, Lieder) trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.
Sprechen:
Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiterzuentwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben mit Argumentieren über einfachste Sachverhalte.
In die Themenkreise sollen auch kulturelle Belange, wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten. Allenfalls Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.
Schulung der Aussprache und der Intonation im Kontext.
Leseverstehen:
Hinführen zum verständnisvollen und kritischen Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen. Motivieren zum selbständigen Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman, Jugendliteratur).
Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.
Sprachlehre:
Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).
Schriftliche Arbeiten:
Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren. Dazu gehören: längere, zusammenhängende schriftliche Äußerungen in Form von einfachen Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Bilddeutungen, Inhaltsangaben, Nacherzählungen, anspruchsvollere Briefe ua.
Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.
4. Klasse:
Hörverstehen:
Das Hörverstehen ist an Aufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades weiter zu schulen und zu verbessern.
Sprechen:
Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.
Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.
Leseverstehen:
Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Lesegutes aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, allenfalls Texte über Erziehungsfragen und große Erzieherpersönlichkeit. Die Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Proben aus der englischsprachigen Literatur des
- 19. und 20. Jahrhunderts, darunter eine Ganzschrift.
Sprachlehre:
Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.
Schriftlich Arbeiten:
Schriftliche Übungen, die sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen, Bewerbungsschreiben.
Vier Schulareiten (Anm.: richtig: Schularbeiten), davon die erste einstündig, die weiteren zweistündig; je zwei im Semester.
5. Klasse:
Hörverstehen:
Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schüler sollen imstande sein, anspruchsvollere Texte zu verstehen, wiederzugeben und zu interpretieren.
Sprechen:
Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie notwendig und brauchbar sind.
Leseverstehen:
Weitere Schulung des Leseverstehens anhand von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und aus Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens eine Ganzschrift.
Sprachlehre:
Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.
Schriftliche Arbeiten:
Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die fünfte Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse sowie von Interpretationen und Zusammenfassungen von Gelesenem und Gehörtem.
Zwei zweistündige Schularbeiten, je Semester eine.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.
Die Lernziele des modernen Fremdsprachunterrichtes werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was der Schüler mit seinen Fremdsprachkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie die Planung des Unterrichts bestimmen.
Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen zu Werthaltungen, wie Toleranz gegenüber den anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Lernhilfe, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erzielen.
Zum Sprechen:
Im Bereich des Sprechens besteht das Ziel darin, die Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im Bereich des Sprechens große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage- und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen ausgehend von Dialogmustern; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung ua.
Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, Übungen sollten jedoch nur im Kontext vorgenommen werden. Das Verwenden von Kassetten und Videobändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung an verschiedene Sprecher.
Die Schüler sollen den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist vom Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreiches Wiederholen und anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten, wie Sachgebiete und Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua. geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.
Zum Hör- und Leseverstehen:
Zur Unterstützung des Hörverstehens sollten entsprechende Methoden berücksichtigt werden:
- 1. In der Vorentlastungsphase: Bildimpuls; „brainstorming";
„advance organizers" (Leitfragen) – „pre-questions";
„key-words" mit deren Hilfe eine Geschichte vor dem Hören oder Lesen erraten werden soll.
- 2. Während des Hörens: „multiple-choice" – Fragen (auch nach dem Hören möglich); „gap-textes" – Lückentexte (zB Lieder); „note-taking".
- 3. Nach dem Hören: (mündlich oder schriftlich möglich): zB bei „open-ended texts" einen Schluß finden; einen anderen Schluß finden als den, der vorgegeben ist; „summary".
Ausgehend von Zielvorstellungen, wonach erworbene Sprachkenntnisse für den zukünftigen Benützer der Fremdsprache von praktischem Nutzen sein soll, werden gezielte Übungen zur Entwicklung des selbständigen Hör- und Leseverstehens einen festen Platz in der Unterrichtsplanung finden müssen.
Hiezu bieten sich auch vom Lehrbuch unabhängige kürzere humorvolle oder spannende Texte an, deren Inhalte geeignet sind die Aufmerksamkeit der Schüler zu erregen zB vereinfachte Werke, Kinder- und Jugendbücher, Märchen. Ziel der Übungen zum Hör- und Leseverstehen ist es, die Schüler zu befähigen, sich selbständig mit der fremden Sprache zu beschäftigen, Theateraufführungen zu besuchen, Filme anzuschauen, Bücher zu lesen und fremdsprachige Sendungen zu hören. Dieser selbständige Spracherwerb ist gelegentlich in den Unterricht einzubeziehen bzw. zu überprüfen.
Übungen zum Erfassen wesentlicher Tatsachen „intensive reading" oder überfliegendes Lesen (zB skimming, scanning) oder Informationen durch wiederholtes Lesen bzw. Hören eines der Lernstufe in Länge und Schwierigkeitsgrad angemessenen Textes; herausfinden des Handlungsfadens durch Notieren bzw. Unterstreichen der für die Handlung wichtigen Wörter bzw. Wortgruppen als Vorbereitung für Wiedergaben und Interpretationen; Hinlenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail zum Üben selektiven Hörens und Lesens; Ausfüllen von Diagrammen anhand gehörter oder gelesener Texte; alle Arten von Zuordnungs-, Einsetz- und Ergänzungsübungen.
Zur Grammatik:
Auch im Bereich Sprachlehre hat der praktische Aspekt der Spracherlernung Vorrang. Obwohl grammatische Korrektheit im Ausdruck auch eines der Ziele im Fremdsprachunterricht ist, darf der Erwerb von Grammatikkenntnissen nicht zum Hauptanliegen werden. Daher werden auch grammatische Erscheinungen in solchen Lebensnahen Situationen dargeboten und geübt, die diese Formen tatsächlich verlangen. Nur in den Phasen des Erklärens, der Regelfindung und in bestimmten Übungsphasen wird die zu erlernende Struktur aus dem Kontakt herausgehoben. Beginnend mit stärker gelenkten, über weniger gesteuerte bis hin zu freien Übungen sollen die Schüler zur praktischen Sprachanwendung gelangen. Geeignete Übungsformen, wie Analogieübungen, Einsetzübungen, Ergänzungsübungen, Zuordnungsübungen, Umformungsübungen ua., sowie das Erarbeiten von Gesetzmäßigkeiten werden zunächst durch visuelle Lernhilfen, wie Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Folien, Schriftkarten, Diagramme, Schemata, Symbole, Signale, übersichtliche Tafelbilder ua. unterstützt. Beim Umformen ist darauf zu achten, daß die umgeformten Sätze sprachlich und inhaltlich genauso stimmen, dh. kontextualisierbar sind, wie die vorgegebenen. Je geübter die Schüler werden, desto mehr können die Einsichtnahme rein verbal und das Üben unter Rücknahme der Hilfestellung erfolgen. Auch die Gegenüberstellung deutscher und englischer Strukturen wird dort notwendig sein, wo es zu Interferenzerscheinungen zwischen Muttersprache und Fremdsprache kommt.
Zu den schriftlichen Übungen:
Die schriftlichen Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen und als sinnvolle Ergänzung der mündlichen Übungen in einem zeitlich vertretbaren Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen.
Als schriftliche Übungsformen eignen sich: Nacherzählungen deren Schluß der Phantasie der Schüler überlassen wird; das Umwandeln dramatischer Texte in eine oder mehrere Erzählungen in der Form, daß einzelne handelnde Personen herausgegriffen werden und über die betreffenden Sachverhalte berichten oder dazu Stellung nehmen; das Dramatisieren von Erzähltexten, wo die entsprechenden idiomatischen Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Die meisten dieser Übungen sind auch in Briefform möglich, wie ja Berichten und Briefschreiben überhaupt ein fester Bestandteil der schriftlichen Übungen sein sollte. Schriftliche Übungen sollen auch die Grundlage für Schularbeiten bilden. Übersetzungsübungen dürfen bei Schularbeiten nicht gefordert werden.
Von den angeführten didaktischen Möglichkeiten ist in angemessener Form und Intensität Gebrauch zu machen. Jegliche einseitige Behandlung von Lehrstoffen ist zu vermeiden, eine Integration verschiedener Lehraufgaben und methodischer Prinzipien ist anzustreben. Die Lehrer sollen dadurch zur Methodenvielfalt angehalten werden.
Zur Lernhilfe:
Die künftigen Erzieher sollen im eigenen Unterricht didaktisch-methodisch gezielten Fremdsprachenunterricht erleben und „Lernhilfe" zunächst als Partnerarbeit in der eigenen Klasse üben. Weiters sind sie während aller Klassen in schulorientierte Verhaltensweisen, wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerarbeit, Ausnützen aller Hilfsmittel zur Erklärung und Rücksichtnahme auf besondere Lernbedürfnisse des einzelnen Schülers als unentbehrliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen einzuführen.
Geeignete Übungsformen (auf der Grundlage die Lehrpläne „Englisch" in den Schulen im Pflichtschulalter) sind ua:
Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern;
Übungen im Herstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Tabellen; Übersichten ua. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen und Strukturen oder zum Ableiten von Regeln;
Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben;
Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes zum Einüben von Strukturen; Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen;
Übungen im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse;
Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten – Üben – Bewußtmachen – Anwenden);
Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext;
Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat einen gegenwartsbezogenen Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens zu vermitteln, wobei Ursachen, Anlässe und Zusammenhänge zu verdeutlichen sind. Aus den Einsichten in die politischen, rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Wechselbeziehungen soll der künftige Erzieher politisches Bewußtsein als Grundlage für die eigene Lebensgestaltung und für die Lösung gesellschaftlicher Probleme im Sinne der Demokratie und des Rechtsstaates entwickeln.
Die Kenntnis der Geschichte Österreichs soll zur Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit sowie zur Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der Gegenwart und Zukunft führen. Die Vermittlung von sozialkundlichen Bildungsstoffen unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Kindes, der Frau und der Familie in Vergangenheit und Gegenwart soll die Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung fördern.
Lernziele und Lerninhalte:
1. Klasse:
1. Entwicklung von Primärgesellschaften zu frühen Hochkulturen
Lernziele:
- -Einblick gewinnen in die Aufgaben und Methoden des Faches-Kennenlernen der für die Entwicklung der Menschheit bestimmenden naturräumlichen und sozialen Faktoren-Erkennen der wesentlichen Merkmale von Hochkulturen
Lerninhalte:
- -Grundbegriffe der Geschichts- und Sozialwissenschaft-Die Entwickungsstufen (Anm.: richtig: Entwicklungsstufen) menschlicher Zivilisation und Kultur in urgeschichtlicher Zeit, insbesondere in Österreich-Arbeitsteilung und geschlechtsspezifisches Rollenbild; die Bedeutung der Familie-Die Entwicklung einer differenzierten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in den frühen Hochkulturen
2. Politische Organisationsformen und kulturprägende Kräfte in der antiken Welt
Lernziele:
- -Gewinnen eines Überblicks über die Entwicklung von Staaten und Staatsformen; Verstehen der Wechselwirkungen von Staat und Kultur in der Antike-Erkennen der Problematik der politischen Organisation von Großreichen und von deren Einfluß auf Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur-Verstehen der Hellenisierung und Romanisierung als rechtschaffende und kulturverschmelzende Kräfte-Erkennen der Auswirkungen des Christentums auf das gesellschaftliche und kulturelle Leben
Lerninhalte:
- -Polis und Res pulica; gesellschaftliche Auseinandersetzungen in Athen und Rom, ihre Ursachen und Folgen; die Entwicklung und Funktion der Sklaverei; antike und moderne Demokratie; Sparta als antagonistisches Modell-Die Bedeutung griechischer Philosophie und Wissenschaft; die hellenistische Kultur-Die Entwicklung Roms zum Weltreich; der römische Rechtsbegriff und seine Auswirkungen; die Romanisierung – besonders am Beispiel Österreichs-Das Christentum als neuer religiöser, politischer und kultureller Faktor; das unterschiedliche Menschenbild der Antike und des Christentums (Wertschätzung der Arbeit, Personalität der Frau)
3. Von der Antike ins Mittelalter
Lernziele:
- -Erfassen von Kontinuität und Wandel in neu entstehenden Kulturkreisen-Verstehen der Feudalordnung im mittelalterlichen Europa
Lerninhalte:
- -Die Auswirkungen der germanischen Völkerwanderung in Europa-Der Islam als politische und kulturformende Kraft; das arabische Weltreich-Neuordnung Europas durch das Frankenreich, Entwicklung von Lehenswesen und Grundherrschaft
2. Klasse:
1. Europa im Mittelalter
Lernziele:
- -Verstehen des abendländischen Dualismus von Kaisertum und Papsttum-Gewinnen eines chronologischen und thematischen Überblicks über Das Werden Österreichs im Mittelalter und die Kunststile dieser Zeit-Erkennen der wirtschaftlichen Veränderungen im Spätmittelalter und deren Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft
Lerninhalte:
- -Die universalen Mächte Kaisertum und Papsttum, ihr Zusammenwirken und ihre Rivalität-Die Entwicklung der österreichischen Länder; Landesfürstentum, Hausmachtpolitik; Romanik und Gotik-Verfall der Feudalherrschaft im Spätmittelalter und Aufstieg des Bürgertums
2. Renaissance, Humanismus, religiöse Reformbestrebungen und Konflikte
Lernziele:
- -Erfassen des Erkenntnisfortschrittes am Beginn der Neuzeit-Erkennen der Bedeutung der überseeischen Expansion europäischer Staaten-Verstehen der religiösen Auseinandersetzungen in Reformation und Gegenreformation sowie ihres Zusammenhanges mit sozialem Wandel und politischem Machtkampf
Lerninhalte:
- -Humanismus und Renaissance als Ausdruck des neuen Selbst- und Weltverständnisses; Fortschritte der Wissenschaft, Erfindungen, Entdeckungen und Auswirkungen der kolonialen Expansion, Frühkapitalismus-Reformation und katholische Erneuerung in der Spannung von religiösen Anliegen und weltlicher Machtpolitik; der Dreißigjährige
3. Absolutismus und Aufklärung
Lernziele:
- -Erfassen der Wesensmerkmale des Absolutismus, seiner Wirkungen und Folgen-Gewinnen eines Überblicks über die Entwicklung Österreichs zur Großmacht-Verstehen des Barock als Ausdruck eines veränderten Lebensgefühles-Erkennen der Grundideen der Aufklärung und ihres Fortwirkens bis zur Gegenwart
Lerninhalte:
- -Das System des höfischen Absolutismus am Beispiel Frankreichs-Der Aufstieg Habsburgs in der Auseinandersetzung mit Frankreich und dem Osmanischen Reich. Die Kunst des österreichischen Barock-Ideen der Aufklärung; ihre Auswirkungen auf Gesellschaft, Religion, Staat und Wirtschaft-Der aufgeklärte Absolutismus in Österreich unter Maria Theresia und Josef II.
4. Revolutionäre Prozesse am Ende des 18. Jahrhunderts und restaurative Gegenbewegungen
Lernziele:
- -Erfassen der Ursachen von Freiheitsbewegungen und revolutionären Prozessen sowie der Möglichkeiten ihrer Durchsetzung-Erkennen der Gefahr totalitärer Machtansprüche bei Revolution, Gegenrevolution und Restauration
Lerninhalte:
- -Das Werden einer modernen Demokratie in den USA-Die Französische Revolution-Das napoleonische Hegemonialsystem; nationale Freiheitsbewegungen in Europa-Der Wiener Kongreß und die Restauration; Vormärz und Biedermeier in Österreich
3. Klasse:
1. Gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat
Lernziele:
- -Erkennen der Wechselwirkungen zwischen wissenschaftlichen, technologischen und politischen Entwicklungen-Kennenlernen verschiedener Lösungsversuche für die Bewältigung der sozialen Spannungen und Krisen des Industriezeitalters-Erfassen des Liberalismus und Nationalismus als gesellschaftsformende und staatsbildende Kräfte im 19. Jahrhundert-Erkennen der Grundlagen, Formen und Auswirkungen imperialistischer Politik
Lerninhalte:
- -Die erste Industrielle Revolution und die damit verbundene Veränderung der Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur; ihre Auswirkungen auf die Familie-Frau und Kind in den verschiedenen Gesellschaftsschichten des 19. Jahrhunderts-Entstehung und Weiterentwicklung sozialistischer Theorien und christlicher Soziallehren-Liberalismus und Nationalismus, ihr Durchbruch in den Revolutionen von 1848-Nationale Einigungsbewegungen und Entstehen neuer Nationalstaaten-Imperialistische Politik der Weltmächte bis 1914
2. Österreich 1848 bis 1914
Lernziele:
- -Verstehen der Probleme eines Vielvölkerstaates-Erkennen von Zusammenhängen zwischen außenpolitischen Vorgängen und innenpolitischen Entwicklungen-Erfassen des Wandels vom Untertanen zum Staatsbürger durch die Einführung von Verfassung und Wahlrecht-Begreifen der Kunst als Spiegel gesellschaftlicher Zustände
Lerninhalte:
- -Die Nationalitätenfrage, der Ausgleich mit Ungarn, die Entwicklung der Verfassung-Die außenpolitische Entwicklung; Balkan- und Bündnispolitik-Wirtschaftliche und soziale Probleme; Entwicklung des Wahlrechts; Entstehung der politischen Parteien und der Interessensverbände-Die Kunst des Fin de siecle zwischen Epigonentum und Aufbruch
4. Klasse:
1. Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit
Lernziele:
- -Erkennen der Ursachen für die Erschütterung der Vorrangstellung Europas-Erfahren der katastrophalen Auswirkungen eines weltweiten Vernichtungskrieges mit moderner Kriegstechnik-Verstehen der krisenhaften Erscheinungen im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich während der Zwischenkriegszeit-Erkennen der Ursachen für die Entwicklung autoritärer und totalitärer Ideologien und Herrschaftssysteme
Lerninhalte:
- -Der Erste Weltkrieg, seine Auswirkungen auf europäische Staatsgebiete, Herrschaftsformen, Wirtschafts- und Sozialstrukturen-Oktoberrevolution und Sieg des Kommunismus in Rußland; Stalinismus in der Sowjetunion-Die Wirtschaftsmacht USA; die Weltwirtschaftskrise und ihre Auswirkungen-Faschismus in Italien; Nationalsozialismus in Deutschland
2. Österreich von 1918 – 1938
Lernziel:
- -Erkennen der Bedeutung weltanschaulicher Gegensätze und politischen Machtstrebens für die Entwicklung des Staatswesens-Erfassen der Ursachen für das Fehlen des Staatsbewußtseins und für die Abhängigkeit vom Ausland
Lerninhalte:
- -Auflösung der Donaumonarchie und Kampf um das Staatsgebiet-Das Entstehen der demokratischen Republik und die neue Verfassung-Die politischen Parteien; Wirtschaftsprobleme; Radikalisierung des politischen Lebens; Austromarxismus und Austrofaschismus; Bürgerkrieg; Ständestaat-Kultur der Zwischenkriegszeit-Der Untergang Österreichs
3. Der Zweite Weltkrieg
Lernziel:
- -Erfassen der Ursachen und Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges-Betroffenheit über die Massenvernichtung in Konzentrationslagern und im Bombenkrieg und über die Zwangsdeportation von Millionen Menschen
Lerninhalte:
- -Ursachen des Zweiten Weltkrieges-Verfolgungen und Massenvernichtungen; Freiheits- und Widerstandsbewegungen
4. Weltpolitik und Staatenwelt seit 1945
Lernziele:
- -Gewinnen von Einsichten in die Wechselbeziehungen der Völker und Staaten und in die permanenten Veränderungen im weltpolitischen System-Erkennen der Gründe für die Krisenanfälligkeit der gegenwärtigen Welt-Erkennen des Interessenkonfliktes zwischen Entwicklungsländern und Industriestaaten-Kennenlernen der Integrationsbestrebungen europäischer Staaten
Lerninhalte:
- -Die Weltsituation im Jahr 1945; die Teilung Europas; der Kalte Krieg; Politik der Koexistenz und Entspannung; die Umwälzungen im Ostblock 1989 und ihre Folgen-Schwerwiegende zwischenstaatliche Konflikte seit 1945, friedliche Lösungsstrategien oder kriegerische Gewaltakte-Die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen-Entkolonisierung in Asien und Afrika; wirtschaftliche und politische Probleme der Entwicklungsländer; der Nord-Süd-Konflikt; der Einfluß des religiösen Fundamentalismus auf die Politik-Politische und wirtschaftliche Integrationsbestrebungen Europas
5. Klasse:
1. Österreich: die Zweite Republik
Lernziele:
- -Erfassen der Entwicklung eines Österreichbewußtseins-Erkennen der Vor- und Nachteile von Koalitions- und Alleinregierungen-Erkennen der Bedeutung des Staatsvertrages und der österreichischen Neutralität-Begreifen der gegenwärtigen Aufgaben und der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt
Lerninhalte:
- -Die Wiedererrichtung des österreichischen Staates und die geistige Neuorientierung-Besetzung und Ringen um den Staatsvertrag; der wirtschaftliche Wiederaufbau-Die Entwicklung der politischen Parteien und ihrer Programme; Koalitionen und Alleinregierungen-Die österreichische Neutralität und die umfassende Landesverteidigung-Die Brückenfunktion Österreichs in der gegenwärtigen Weltpolitik
2. Politische und gesellschaftliche Probleme unserer Zeit
Lernziele:
- -Erkennen der Notwendigkeit politischer Mitwirkung und Mitverantwortung-Gewinnen von Einsichten in die Bedingungen der Friedenssicherung-Sensibel werden für die Probleme von Minderheiten, sozial Schwachen, Frauen und Kindern-Erfassen der Auswirkungen der zweiten Industriellen Revolution und der Fortschrittsideologie-Erfassen der Zusammenhänge aktueller politischer Ereignisse
Lerninhalte:
- -Politische Mitwirkungsmöglichkeiten in der rechtsstaatlichen Demokratie; Verhältnis von Gruppeninteressen und Gesamtinteresse; Gefährdung der Demokratie durch extremistische Gruppen-Möglichkeiten des Abbaues von Gewalt zwischen Einzelmenschen, Gruppen, Völkern und Staaten; Rüstungskontrolle und Friedensbewegungen-Menschen- und Bürgerrechte und die Probleme ihrer Durchsetzung aufgrund verschiedener Rechtsvorstellungen und Sozialstrukturen-Die Rolle der Frau in verschiedenen Epochen und Kulturen; bedeutende Frauenpersönlichkeiten in der Geschichte; das Streben nach Gleichberechtigung; Frauenprobleme der Gegenwart-Kinderarbeit in Vergangenheit und Gegenwart; Erziehung und Bildungspolitik im historischen Wandel-Einblick in die Geschichte institutioneller Kinderbetreuung und -erziehung in Österreich-Die zweite Industrielle Revolution; Ambivalenz der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung; Arbeitswelt und Freizeit; Verantwortung für die Umwelt-Transparentmachung des tagespolitischen Geschehens
Didaktische Grundsätze:
Der Geschichts- und Sozialkundeunterricht soll durch Setzung von Schwerpunkten unter Anwendung des exemplarischen Prinzips die Stellung des Menschen in der Gesellschaft während verschiedener Epochen unter Beachtung der jeweils dominierenden politischen, wirtschaftlichen, religiösen und kulturellen Kräfte zeigen; Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind – wo immer möglich – vorzuziehen.
Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden. Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Für die Erarbeitung und wiederholende Zusammenfassung der Geschichte der Frau und des Kindes in der obersten Klasse ist die Möglichkeit eines projektorientierten Unterrichts gegeben.
Die Themenkreise in den einzelnen Klassen sind in Lernziele und Lerninhalte gegliedert. Dem Lehrer bleibt es überlassen, diese zu gewichten, die für die Erreichung der Lernziele vorgegebenen Lerninhalte auszuwählen und allenfalls, soweit es die Unterrichtszeit erlaubt, zusätzliche Lerninhalte einzubringen.
Audiovisuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Exkursionen zu historischen Stätten sowie der Besuch von Ausstellungen und Museen dienen darüber hinaus einem vertieften Verständnis einzelner historischer Epochen. Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Ziel einer ganzheitlichen geographisch/wirtschaftskundlichen Erziehung ist der Erwerb von Haltungen, Fähigkeiten und Kenntnissen.
„Haltungen" meint: verantwortungsvolles, sachgemäßes und solidarisches Verhalten zum künftigen Wohle von Natur und Mensch.
„Fähigkeiten" bedeutet: geographische/wirtschaftskundliche Informationen finden, interpretieren und für die Lösung von Fragen anwenden können.
„Kenntnisse" umfaßt: das Wissen um räumliche Muster, raumwirksame und wirtschaftliche Prozesse zur Bewältigung des zukünftigen Lebens.
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde soll zum erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:
Entwicklung der Fähigkeit, erworbenes Wissen und gewonnene Einsichten im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben bei räumlichen, wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen anzuwenden.
Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik des Raumes, der Wirtschaft und der Gesellschaft vermitteln.
Die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen.
Entwicklung und Anwendung von topographischem Orientierungswissen, räumlichen Ordnungsvorstellungen und Orientierungsfertigkeiten.
Sich der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bewußt werden.
Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme.
Die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen.
Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können.
Die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen über Österreich und die Welt kritisch zu beurteilen.
Einsicht in den Wandel der Produktionsprozesse und Verständnis für Veränderungen der Arbeits- und Berufswelt.
Die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren erkennen und zu den Auswirkungen menschlicher Eingriffe Stellung nehmen können.
Landschaften als Lebensräume ökonomisch und ökologisch einschätzen und Interessengegensätze bei der Nutzung von Räumen somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen können.
Weitere zur Verarbeitung geographisch-wirtschaftlicher Informationen notwendige Arbeitsmittel und -verfahren kennen und diese vermehrt für die selbständige Informationsauswertung einsetzen können.
Die persönliche Rolle als Konsument kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen. Raum, Gesellschaft und Wirtschaft auch fächerübergreifend mit benachbarten natur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinien betrachten können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Auseinandersetzung des Menschen mit seiner natürlichen und sozialen Umwelt
1. Die Erde und ihre Darstellungsmöglichkeiten
Lernziele:
- -Die Gestalt der Erde und ihre Bewegungen beschreiben und deren Folgewirkungen erklären-Geographische Darstellungsmöglichkeiten erkennen und interpretieren-Hilfsmittel zur Orientierung anwenden
Lerninhalte:
Geoid, Revolution, Rotation, Ekliptik.
Beleuchtungsverhältnisse; Globus, Karte, Bilder, Graphiken, Tabellen; Gradnetz, Zeitzonen, Orientierung im Gelände.
2. Die landschaftsökologischen Zonen der Erde
Lernziele:
- -Die Verbreitung der natürlichen Landschaftskomponenten (Geofaktoren) analysieren und erklären-Wechselbeziehung von Relief, Klima, Boden und Vegetation beispielhaft aufzeigen-Landschaftsökologische Zonen der Erde als natürliche Lebensräume sehen und bewerten
Lerninhalte:
Formen des Reliefs und ihre Entstehung; Erklärung der Temperatur- und Niederschlagsverteilung der Erde; Klima- und Vegetationszonen der Erde; Wechselbeziehungen zwischen Boden, Klima, Relief und Vegetation; Charakterisierung und Verbreitung der landschaftsökologischen Zonen.
3. Der Mensch und seine wirtschaftlichen Bedürfnisse
Lernziele:
- -Bedürfnisbefriedigung und Güterknappheit als Ursachen wirtschaftlicher Aktivitäten des Menschen erfassen-Antriebskräfte der Entwicklung einer Volkswirtschaft kennen
Lerninhalte:
Der Mensch und seine materiellen Bedürfnisse, das ökonomische Prinzip, Wirtschaften als Folge von Knappheiten, Arbeitsteilung und Geldwirtschaft als Kennzeichen volkswirtschaftlicher Entwicklung, der Einsatz von Produktionsfaktoren
4. Bevölkerungsstrukturen, ihre Entwicklungen und Veränderungen
Lernziele:
- -Die räumliche Verteilung der Erdbevölkerung beschreiben-Die Ursachen, Formen und Folgen demographischer Prozesse erklären
Lerninhalte:
Topographische Verteilungsmuster der Weltbevölkerung, Kennziffern demographischer Prozesse, Regelhaftigkeiten und Entwicklungstendenzen der Bevölkerung, Bevölkerungswanderungen an Staatenbeispielen, regionale Beispiele zur Bevölkerungsentwicklung bei unterschiedlichen ökonomischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen.
5. Regionale Differenzierung nach kulturellen und sozio-ökonomischen Merkmalen
Lernziele:
- -Prägende Kulturfaktoren und grundlegende sozioökonomische Indikatoren kennen-Die Gliederung der Erde nach kulturellen und sozioökonomischen Gesichtspunkten begründen
Lerninhalte:
Die großen Sprachengruppen, die Verbreitung der Weltreligionen, unterschiedliche Lebensformen (mit besonderer Berücksichtigung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen); Gliederung der Erde unter Einbeziehung kultureller Merkmale; wichtige soziale und wirtschaftliche Kennzahlen, Gliederung der Erde nach sozioökonomischen Kriterien.
2. Klasse:
Wirtschaftsformen und städtische Lebensweisen
1. Nutzung der natürlichen Ressourcen und ihre Folgen
Lernziele:
- -Agrarsoziale Strukturen und agrare Nutzungsformen und -zonen der Erde beschreiben und erklären-Vorkommen und Begrenztheit mineralischer und fossiler Rohstoffe erkennen
Lerninhalte:
Soziale und ökonomische Strukturen der Landwirtschaft, Verteilung, Produktion und weltwirtschaftliche Bedeutung wichtiger Rohstoffe; Verkehrserschließung, Landschaftsveränderung und Wertwandel von Naturräumen durch den wirtschaftenden Menschen, Nutzung ökologischer Grenzräume und Neulandgewinnung, Entstehung und Auflösung von Landnutzungszonen.
2. Prozesse der Industrialisierung
Lernziele:
- -Die Unterschiede zwischen Modellen und realen Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen erkennen-Die Ausbreitung der industriellen Entwicklung über die Erde aufzeigen und deren Rahmenbedingungen und Antriebskräfte an Beispielen darstellen-Industrielle Denkweisen und Arbeitsformen erkennen und deren Übergreifen auf andere Wirtschaftsbereiche erfassen
Lerninhalte:
Komponenten von Wirtschaftssystemen, ökonomische Modellvorstellungen, Konkretisierung an Staatenbeispielen. Soziale, politische und wirtschaftliche Voraussetzungen und Interessen, das räumliche Potential, externe Bedingungen. Alte und neue Industrieregionen der Erde, Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandart; Kapitaleinsatz, Massenproduktion, Formen der Rationalisierung und der Automation, Spezialisierung, Konzentrationserscheinungen und Marktstrategien; Auswirkungen auf andere Wirtschaftsbereiche.
3. Unternehmen und Betriebe
Lernziele:
- -Innerbetriebliche Organisation kennenlernen-Einsicht in grundsätzliche unternehmerische Entscheidungen gewinnen-Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Unternehmen verstehen
Lerninhalte:
Unternehmerische Grundentscheidungen und ihre Faktoren: Forschung und Entwicklung, Produkt, Produktionsprozeß, Absatzmarkt, Finanzierung und Investition, Marketing, Unternehmensführung, Materialwirtschaft, Bilanz. Beispiele von Unternehmensformen und rechtlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit.
4. Industrie und Umwelt
Lernziele:
- -Einsicht gewinnen in die Spannungsverhältnisse zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen-Die Notwendigkeit internationaler umweltpolitischer Maßnahmen als Folge der fortschreitenden technologisch-wirtschaftlichen Entwicklung verstehen
Lerninhalte:
Aktuelle Fallstudie von Umweltproblemen, die sich überregional auswirken.
5. Die Stadt als Ausdruck wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen
Lernziele:
- -Den weltweiten Vorgang der Verstädterung in seinen Ursachen, Abläufen und Auswirkungen beschreiben und seine unterschiedlichen Ausprägungen erläutern-Struktur und funktionale Gliederung von Städten in verschiedenen Kluturkreisen (Anm.: richtig: Kulturkreisen) vergleichen-Die Qualität des urbanen Lebensraumes bewerten
Lerninhalte:
Der Verstädterungsprozeß in einzelnen Regionen der Erde, Pushund (Anm.: richtig: Push- und) Pullfaktoren der Verstädterung, Satellitenstädte, Marginalsiedlungen, Besonderheiten der Verstädterung in Entwicklungsländern. Die Stadt als wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt. Städtische Funktionen als Ausdruck wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Strukturen und Entwicklungen. Stadtbilder, gewachsene und geplante Städte, urbanes Leben: ökologische und soziale Umweltprobleme einer Großstadt; Stadt-Umland-Beziehungen.
6. Regionale Disparitäten
Lernziele:
- -Räumliche Differenzierung in Aktiv- und Passivräume aufzeigen
Lerninhalte:
Beispiele aus verschiedenen Regionen der Erde, Kriterien der Abgrenzung, Mechanismen, die zur Herausbildung von Aktiv- und Passivräumen führen.
3. Klasse:
Raum, Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs
1. Lagebeziehungen und Naturraumpotential
Lernziele:
- -Die Bedeutung der Lagebeziehungen für Österreich erfassen-Die unterschiedlichen naturräumlichen Voraussetzungen österreichischer Landschaften für die ökonomischen Tätigkeiten erkennen
Lerninhalte:
Veränderungen der Lagebeziehung und deren Auswirkungen; landschaftsökologische Grundlagen, naturräumliche Gliederung, politisch-administrative Einheiten.
2. Demographische und gesellschaftliche Entwicklungen
Lernziele:
- -Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse-Ursachen und Auswirkungen des sozioökonomischen Strukturwandels der Gegenwart analysieren
Lerninhalte:
Strukturen, Entwicklung und Verteilung der österreichischen Bevölkerung, Bevölkerungsprognosen, Auswirkungen des demographischen Wandels, die Veränderungen der Erwerbsstruktur, nicht bezahlte Dienstleistungen, soziale und berufliche Mobilität, Arbeitsmarkt, Einkommens- und Vermögensverteilung.
3. Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme
Lernziele:
- -Leistungen und Strukturmerkmale der österreichischen Volkswirtschaft und deren Veränderungen anhand wesentlicher ökonomischer Daten erfassen-Die außenwirtschaftlichen Verflechtungen Österreichs in ihrer Bedeutung für die Gesamtwirtschaft erkennen und beurteilen
Lerninhalte:
Volkswirtschaftliche Kennzahlen und Strukturdaten, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, sektorale Gliederung der Wirtschaft, die volkswirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs, Handels- und Kapitalverflechtungen mit dem Ausland, Zahlungsbilanz, Österreichs Stellung in der Weltwirtschaft.
4. Wirtschafts- und Sozialpolitik
Lernziele:
- -Die österreichische Wirtschaftsordnungen, deren Träger, Ziele und Instrumente kennenlernen-Maßnahmen zur Umsetzung konkreter wirtschafts- und sozialpolitischer Ziele kennen und deren politische und ökonomische Effizienz einschätzen
Lerninhalte:
Träger, Instrumente und Ziele der Wirtschafts- und Sozialpolitik, die Praxis der sozialen Marktwirtschaft in Österreich, Eigentumsverhältnisse in der österrichischen (Anm.: richtig: österreichischen) Wirtschaft, Wirtschaftsverbände und Sozialpartnerschaft, öffentliche Haushalte und Budgetpolitik. Zielkonflikte anhand konkreter Beispiele aus der Tagespolitik, Wechselbeziehungen zwischen Konsumverhalten und Wirtschaft.
5. Regionale Disparitäten
Lernziele:
- -Regionale Unterschiede der wirtschaftlichen und demographischen Dynamik und ihre Konsequenzen für Raum und Bevölkerung beobachten und einschätzen-Verständnis für die Notwendigkeit von räumlichen Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung von Lebens- und Wirtschaftsraum
Lerninhalte:
Raumtypen anhand von Beispielen, zentrale Orte und ihre Bedeutung für den ländlichen Raum, der Agglomerationsprozeß und seine Folgen, Zentralräume und Stadtregionen, Merkmale des stadtnahen und des stadtfernen Raumes, Funktionswandel eines ausgewählten Raumes, kommunalpolitische Probleme anhand eines konkreten Beispiels, Instrumente und Institutionen der Raumordnung in Österreich
6. Ökologie- und Umweltprobleme
Lernziele:
- -Wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Interessen als Ursachen ökologischer Probleme erkennen-Fähigkeiten zur verantwortungsvoller Mitgestaltung des Lebensraumes erwerben-Maßnahmen zur Pflege von Siedlungs- und Landschaftsbild beurteilen
Lerninhalte:
Nutzungskonflikte anhand konkreter Beispiele, Instrumente der Umweltpolitik, Möglichkeiten der persönlichen Mitwirkung bei umweltpolitischen Maßnahmen, Landschaftsschutz, Dorferneuerung, Stadtsanierung.
5. Klasse:
Kraftfelder der Weltwirtschaft und Weltpolitik
1. Fragen der europäischen Integration
Lernziele:
- -Integrationsbestrebungen in Europa analysieren-Die Auswirkungen der europäischen Integration auf Österreich anhand von Beispielen aufzeigen
Lerninhalte:
Wirtschaftliche und politische Motive und Zielsetzungen, konkurrierende nationale und regionale Interessen; Auswirkungen supranationaler Organisationen; politische und wirtschaftliche Anpassungsprobleme.
2. Fragen der Weltwirtschaft
Lernziele:
- -Handelspolitische Intentionen in Theorie und Praxis vergleichen-Ziele und Funktionen internationaler Wirtschaftsorganisationen beschreiben-Die Waren- und Zahlungsströme in ihren Grundzügen kennen
Lerninhalte:
Beispiele für Liberalisierung und Protektionismus, internationale Wirtschaftsorganisationen, Währung, Wechselkurs, Märkte und Börsen, internationale Arbeitsteilung, transnationale Konzerne.
3. Globale Disparitäten und Wahrnehmungen von Völkern und Staaten
Lernziele:
- -Erkennen, wie unterschiedliche Vorstellungen über Völker, Länder und Orte zustande kommen-Unterschiedliche Vorstellungen und Wertungen des Entwicklungsbegriffes diskutieren-Ursachen unterschiedlicher Entwicklung an regionalen Beispielen aufzeigen-Die Problematik der Entwicklungspolitik durchleuchten
Lerninhalte:
Unterschiedliche Informationsquellen, gesteuerte oder zufällige Wahrnehmung, unterschiedliche Wertvorstellungen. Leitbilder und Wertvorstellungen für Entwicklung, Lebensqualität und Entwicklung, Problematik sozioökonomischer Indikation, endogene und exogene Ursachen und deren Verflechtung, Motive, Träger und Instrumente der Entwicklungspolitik, Zusammenarbeit von Industrie- und Entwicklungsländern, Vorstellungen über eine neue Weltwirtschaftsordnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff der einzelnen Klassen steht jeweils unter einem Jahresthema, das wiederum in Themenkreise gegliedert ist. Innerhalb der Themenkreise haben die Lernziele vorrangige Bedeutung, vor allem als Filterfunktion gegenüber der Stoffülle der Lerninhalte.
Die Reihenfolge von Themenkreisen, Zielstellungen und Lerninhalten bildet eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, die auch abgeändert werden kann, wenn es die aktuelle Unterrichtssituation erfordert. Die eingehende Auseinandersetzung mit Grundfragen des Faches Geographie und Wirtschaftskunde ist einer zwar lückenlosen aber oberflächlichen Durchnahme aller Lerninhalte grundsätzlich vorzuziehen.
Die Auswahl der Beispiele, durch die die Themenkreise im Unterricht konkretisiert werden, soll nach folgenden Gesichtspunkten erfolgen:
- 1. Aussagekraft,
- 2. Vorwissen, Interessen und Verständnis der Schüler
- 3. Aktualtität (Anm: richtig: Aktualität) und Lebensnähe,
- 4. Sicherung topographischer Grundkenntnisse,
- 5. vorhandenes Unterrichtsmaterial.
Der Unterricht soll darauf ausgerichtet sein, die Schüler in die Lage zu versetzen, das erworbene Wissen in sachlich richtiger und altersadäquater Form an Kinder und Jugendlichen, auch im Sinne der Lernhilfe, weiterzugeben. Zusammenhänge und die Bildung klarer Begriffe haben Vorrang vor einer Überfrachtung des Unterrichts durch Fakten. Topographisches Wissen bedeutet die Fähigkeit zur räumlichen Orientierung. Auf die Entwicklung dieser Fähigkeit ist bei jeder geeigneter Unterrichtssituation Bedacht zu nehmen.
Alle Sozial- und Aktionsformen haben ihre Berechtigung im Unterricht, solange ihr Einsatz gründlich überlegt wird und zum Erwerb bestimmter Qualifikationen führt. Besondere Bedeutung kommt dem projektorientierten und dem fächerübergreifenden Unterricht zu, da beide die Zusammenschau der Fächer fördern.
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muß sich auch vermehrt der realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen und Betriebserkundungen können Schüler unmittelbar räumliche und wirtschaftliche Situationen und Prozesse beobachten und erleben.
Das Fach Geographie und Wirtschaftskunde ist eines der medienintensivsten Fächer. Der regelmäßige Einsatz von Medien aller Art ermöglicht die Selbsttätigkeit der Schüler und fördert individuelles, wie soziales Lernen und Üben.
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es – auch unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte – die Kenntnis jener wichtigsten Gesetze und Verordnung sowie der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im sozialpädagogischen Berufsfeld erforderlich sind. Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen:
Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).
Aus dem Privatrecht:
Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft); Grundzüge des Sachwaltergesetzes. Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte des Kindes; Rechte und Pflichten der Eltern; Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindesstatt.
Die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.). Schadenersatzrecht; Haftung und Haftpflicht.
Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen (insbesondere auch bei Beschäftigung Jugendlicher): Sozialversicherung: Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Versicherungsschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlichen Dienstverhältnis, Lohn- und Einkommensteuer.
Aus dem öffentlichen Recht:
Jugendfürsorge: Jugendwohlfahrt, Jugendschutz (zB Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung).
Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Horte, Heime, Tagesheimstätten) und Dienstrecht der Erzieher in diesen Institutionen des zutreffenden Landes.
Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.
Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte); grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter; wichtigste Rechtsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.
Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des Einzelnen bilden.
Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.
Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde) nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.
Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so behandelt werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:
- - Übersetzen von Problemstellungen in die mathematische Symbolsprache,
- - exaktes Arbeiten und Argumentieren,
- - planmäßiges und konsequentes Vorgehen beim Lösen von Aufgaben,
- - präzise Darstellung von Ergebnissen,
- - Herstellen des Transfers von bereits gelernten Fertigkeiten und Methoden auf neue Aufgabenstellungen,
- - zweckmäßiges Umgehen mit technischen Hilfsmitteln,
- - korrektes Anwenden der Rechengesetze,
- - exakte graphische Darstellung von mathematischen Zusammenhängen,
- - Überprüfen und Abzuschätzen von Ergebnissen auf ihre Richtigkeit,
- - Entwickeln von logischen Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme,
- - Erwerb von Wissen über die Entwicklung mathematischen Verständnisses (Grundsätze und Prinzipien des frühpädagogischen Handelns in Bezug auf mathematische Vorläuferfertigkeiten),
- - Herstellen von Zusammenhängen zwischen mathematischen Strukturen und den ihnen zugrunde liegenden frühen Grundkompetenzen,
- - Vertraut sein mit den Inhaltsdimensionen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsdimensionen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz (Mindestanforderung ist ein grafikfähiger Taschenrechner), Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die folgenden Einsichten:
- - Wesentliche Erkenntnisse für mathematische Früherziehung und Lernhilfe nutzen können,
- - die Erkenntnis, dass Argumentieren und Kommunizieren in Angewandter Mathematik charakteristisch sind,
- - die Erfahrung, dass das Lösen von Aufgaben Freude und Selbstvertrauen bringen kann,
- - das Bewusstsein, dass mathematisches Denken und mathematische Erkenntnisse in den unterschiedlichen Lebens-, Wissens- und Berufsbereichen angewendet werden können.
Lehrstoff:
1. Klasse
Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“
Rechnen mit Zahlen und Zahlenmengen:
- - Die Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen, reellen und komplexen Zahlen kennen und ihren Zusammenhang argumentieren können;
- - Zahlen und Intervalle auf der Zahlengeraden darstellen;
- - Zahlen im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen können;
- - Zahlenangaben in Prozent verstehen und anwenden können;
- - Runden und Überschlagsrechnen beherrschen.
Rechnen mit Maßen:
- - Zahlen als Maßzahlen von Größen verstehen, die Maßzahlen zwischen verschiedenen Einheiten umrechnen;
- - Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen können.
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“
Variablen und Terme
- - Mit Variablen und Termen (Klammern, Binomischen Formeln und Brüchen) rechnen können;
- - Potenzgesetze mit ganzzahligen Exponenten verstehen, sie begründen und anwenden können.
Gleichungen und Formeln
- - Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen auflösen und die Lösungsmenge interpretieren können;
- - Formeln nach einer ihrer Variablen umformen können;
- - Probleme aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen in Form einer Gleichung modellieren und die Ergebnisse in Bezug auf die Problemstellung interpretieren und dokumentieren können.
Lineare Gleichungssysteme
- - Gleichungssysteme anwendungsbezogen aufstellen und lösen können;
- - die Bedingungen für die Lösbarkeit von linearen Gleichungssystemen mit zwei Variablen argumentieren, grafisch veranschaulichen und interpretieren können.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“
Funktionen
- - Die Definitionen der Funktion und Relation kennen und argumentieren können;
- - Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen zwei Größen verstehen und interpretieren können.
Lineare Funktionen
- - Die Funktionsgleichung für die lineare Funktion (f(x) = k x +d) kennen, den Graphen im Koordinatensystem darstellen und den Anstieg k sowie den Ordinatenabschnitt d rechnerisch und grafisch ermitteln können;
- - den Begriff der Umkehrfunktion kennen und die Gleichung der Umkehrfunktion rechnerisch und grafisch ermitteln können;
- - die Nullstelle der linearen Funktion berechnen, grafisch bestimmen und als Lösung einer linearen Gleichung interpretieren können;
- - den Schnittpunkt zweier linearer Funktionen grafisch bestimmen und berechnen können.
Schulartenspezifischer Kompetenzbereich
Empirische Funktionen
- - aus berufsfeldbezogenen Untersuchungen grafisch darstellen können;
- - grafische Darstellungen von empirischen berufsfeldbezogenen Funktionen interpretieren und argumentieren können.
Mengen
- - Verknüpfungen von Mengen (Durchschnitt, Vereinigung und Differenz) ermitteln, grafisch darstellen und interpretieren können; Mengendiagramme anwenden und interpretieren können.
Modelle für mathematische Lernhilfe in der Volksschule
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten an ausgewählten Beispielen Modelle für die Lernbegleitung und erstellen mathematisch orientierte Lernspiele und Anschauungsmaterial für die Entwicklung des Zählens, der Zählstrategien, zur Zahlenverarbeitung und für die mathematische Kompetenzentwicklung in der Volksschule sowie Lernhilfen zum Erwerb des Ziffern- und des Zahlbegriffs, Lernhilfen zum Erfassen des Mengenbegriffs, Lernhilfen beim Rechnen mit Maßen und bei Fertigkeiten des Wägens, Messens und Vergleichens.
Schularbeiten: zwei einstündige Schularbeiten
Portfolio zur mathematischen Lernhilfe
2. Klasse
Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“
Komplexe Zahlen
- - in der Gauß’schen Ebene darstellen können und die Addition bzw. Subtraktion durchführen und veranschaulichen können.
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“
Gleichungen
- - Quadratische Gleichungen aufstellen, lösen und die verschiedenen reellen und komplexen Lösungsfälle argumentieren können;
- - Formeln der elementaren Geometrie anwenden und umformen können;
- - zur Lösung von Gleichungen höheren Grades Technologie angemessen einzusetzen wissen.
Potenzgesetze
- - Potenzgesetze mit rationalen Exponenten verstehen, sie begründen und in Beispielen veranschaulichen und anwenden können;
- - Potenz- und Wurzelschreibweise ineinander überführen können.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“
Funktionen
- - Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen (vom Typ f(x) = xn mit ganzzahligem n) und dieWurzelfunktion (f(x) = x1/2) darstellen sowie ihre Eigenschaften interpretieren können;
- - Schnittpunkte zweier Funktionen grafisch bestimmen und berechnen können.
Kompetenzbereich „Stochastik“
Beschreibende Statistik
- - Häufigkeiten (absolut, relativ und prozentuell) grafisch darstellen und interpretieren und die Auswahl einer bestimmten Darstellungsweise in Anwendungsaufgaben argumentieren können;
- - Mittelwerte und Streuungsmaße berechnen und interpretieren können (Arithmetisches Mittel, Median, Modus, Standardabweichung, Spannweite, Quartile und Quartilsabstand);
- - Regression und Korrelation von zweidimensionalen Datenmengen anschaulich erklären, mit Technologieeinsatz bestimmen und die Ergebnisse interpretieren können.
Schulartenspezifischer Kompetenzbereich
Statistik:
- - Daten erheben können und den Unterschied bei der Bearbeitung von qualitativen und quantitativen Merkmalen kennen;
- - Datenmanipulierbarkeit argumentieren können;
- - die beschreibende Statistik auf berufsfeldbezogene Untersuchungen anwenden können.
Modelle für mathematische Lernhilfen in der Volksschule
An ausgewählten Beispielen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler Modelle, Lernhilfen und Anschauungsmaterial für die Lernbegleitung zum Verständnis von Raumorientierung, Raumvorstellung, Vergleich von Flächen, Form, Größe, Symmetrien, Muster und Strukturen und von allgemeinen geometrischen Begriffen.
Schularbeiten: zwei einstündige Schularbeiten
Portfolio zur mathematischen Lernhilfe
3. Klasse
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“
Vektoren und Matrizen
- - Die Definitionen von Vektor und Matrix kennen;
- - zweidimensionale Vektoren im Koordinatensystem darstellen können;
- - Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar sowie Skalarprodukt von zweidimensionalen Vektoren geometrisch interpretieren und in praktischen Aufgabenstellungen anwenden können;
- - Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mittels Technologieeinsatzes lösen können.
Exponentialgleichungen und Logarithmen
- - Exponentialgleichungen (vom Typ a x = b bzw. e λx = c, wobei a, b, λ, c reelle Zahlen sind) mit Logarithmieren lösen können;
- - logarithmische Rechengesetze kennen und anwenden können;
- - für das Lösen von komplexeren Exponentialgleichungen Technologie adäquat einsetzen können.
Trigonometrie
- - Sinus, Kosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren können;
- - rechtwinklige Dreiecke auflösen können;
- - Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen mit Einsatz von Technologie lösen können.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“
Exponentialfunktion und Logarithmusfunktion
- - Graphen von Exponentialfunktionen (vom Typ f(x) = a · bx; b ist eine positive reelle Zahl) mit ihren charakteristischen Eigenschaften kennen und im Kontext deuten können;
- - die Begriffe „Halbwertszeit“ und „Verdoppelungszeit“ kennen, ermitteln und im Kontext deuten können;
- - die Logarithmusfunktion als Umkehrfunktion der Exponentialfunktion kennen.
Folgen und Reihen
- - Das Bildungsgesetz von arithmetischen und geometrischen Folgen kennen und anwenden können;
- - die Definition der Reihe wissen.
Schulartenspezifischer Kompetenzbereich
Modelle für Zu- und Abnahmeprozesse
- - Lineare Funktionen und Exponentialfunktionen als Modelle für die Beschreibung von Zu- und Abnahmeprozessen vergleichen und sinnvoll einsetzen können;
- - den Zusammenhang von linearen Funktionen mit arithmetischen Folgen und von Exponentialfunktionen mit geometrischen Folgen bei der Beschreibung von Zu- und Abnahmevorgängen argumentieren können;
- - Berechnungen von praxisrelevanten Zu- und Abnahmeprozessen durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren können.
Modelle für mathematische Lernhilfen beim Übergang von der Volkschule in die Sekundarstufe 1
An ausgewählten Beispielen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die mathematische Lernbegleitung und erstellen mathematisch orientierte Lernspiele und Anschauungsmaterial für die Verarbeitung von Zahlen und von Relationen: „größer, kleiner, gleich“, für die grundlegende Rechenfertigkeit mit Zahlen und für das Verständnis der elementaren Geometrie.
Schularbeiten: zwei Schularbeiten, mindestens eine davon zweistündig
Portfolio zur mathematischen Lernhilfe
4. Klasse
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“
Trigonometrie
- - Einfache Aufgabenstellungen mit Sinus- und Kosinussatz lösen und die Ergebnisse interpretieren können.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“
Trigonometrische Funktionen
- - Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß) darstellen und an Hand des Einheitskreises argumentieren können.
Kompetenzbereich „Analysis“
Differenzialrechnung
- - Über einen intuitiven Grenzwertbegriff und einen intuitiven Stetigkeitsbegriff einer Funktion verfügen,
- - Monotonie und Polstellen der Funktion diskutieren können;
- - die Begriffe Differenzenquotient (mittlere Änderungsrate) und Differentialquotient („momentane“ Änderungsrate) verstehen und zur Lösung von Aufgaben einsetzen können;
- - den Begriff der Ableitungsfunktion kennen;
- - Potenz-, Polynom- und einfache Exponentialfunktionen differenzieren und das Ergebnis interpretieren können;
- - Ableitung von zusammengesetzten Potenz-, Polynom- und einfachen Exponentialfunktionen mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summe-, Faktor-, Produkt- und Kettenregel) berechnen können;
- - lokale Extrema, Krümmungsverhalten, Wendepunkte von Potenz- und Polynomfunktionen mit Hilfe der Ableitung(sfunktion) berechnen und beschreiben können;
- - Funktionsgleichungen aus anwendungsbezogenen Kontexten aufstellen können (Umkehraufgaben).
Kompetenzbereich „Stochastik“
Wahrscheinlichkeitsrechnung
- - Den klassischen und statistischen Wahrscheinlichkeitsbegriff verwenden und deuten können;
- - die Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse anwenden;
- - bedingte Wahrscheinlichkeiten für einfache Sachverhalte über Baumdiagramme darstellen und berechnen können;
- - den Begriff der Zufallsvariablen kennen und anwenden, die Verteilungsfunktion und die Kenngrößen (Erwartungswert und Varianz) einer Zufallsvariablen bestimmen und argumentieren können.
Schulartenspezifischer Kompetenzbereich
Extremwertprobleme
- - Extremwertprobleme modellieren und transferieren, Rechnungen durchführen und Ergebnisse argumentieren können (Nebenbedingungen: Text, Ähnlichkeit und Pythagoreischer Lehrsatz).
Modelle für mathematische Lernhilfen beim Übergang von der Sekundarstufe 1 in die Sekundarstufe 2
An ausgewählten Beispielen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die mathematische Lernbegleitung und erstellen mathematisch orientierte Lernspiele und Anschauungsmaterial im Bereich von Zahlen, von geometrischen Formen und von einfachen Funktionen und Relationen.
Schularbeiten: zwei zweistündige Schularbeiten
Portfolio zur mathematischen Lernhilfe
5. Klasse
Kompetenzbereich „Analysis“
Integralrechnung
- - Den Begriff Stammfunktion kennen sowie den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion in deren grafischer Darstellung erkennen und beschreiben können;
- - Stammfunktionen von Potenz- und Polynomfunktionen berechnen können;
- - den Begriff des bestimmten Integrals auf der Grundlage eines intuitiven Grenzwertbegriffes als Grenzwert einer Ober- und Untersumme deuten können;
- - das bestimmte Integral als orientierten Flächeninhalt deuten können;
- - das bestimmte Integral von Potenz- und Polynomfunktionen zur Berechnung des Flächeninhalts nutzen.
Kompetenzbereich „Stochastik“
Wahrscheinlichkeitsrechnung
- - Die Binomialverteilung kennen und im Kontext nutzen und interpretieren können;
- - Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung modellieren, Wahrscheinlichkeiten berechnen, graphisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren können.
Schulartenspezifischer Kompetenzbereich
Stetige Wahrscheinlichkeitsverteilung
- - Die Normalverteilung kennen und im Kontext nutzen und interpretieren können;
- - die Bedeutung von Erwartungswert und Standardabweichung in Bezug auf die Normalverteilungskurve kennen und veranschaulichen können;
- - Situationen erkennen und beschreiben können, in denen mit Binomialverteilung bzw. mit Normalverteilung modelliert werden kann;
- - die Wahrscheinlichkeitsrechnung auf berufsbezogene Problemstellungen anwenden können.
Modelle für mathematische Lernhilfen in der Sekundarstufe 2
An ausgewählten Beispielen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die allgemeine mathematische Lernbegleitung und erstellen passende mathematisch orientierte Lernspiele und Anschauungsmaterial, wobei zu beachten ist, dass das mengen- und zahlenbezogene Vorwissen Einfluss auf die späteren Leistungen im Mathematikunterricht hat. Jugendliche mit Rechenschwierigkeiten haben häufig Unsicherheiten in den pränumerischen Grundlagen aus dem Kleinkind- und Vorschulalter.
Wiederholung aller Themengebiete
Schularbeiten: zwei zwei- bis dreistündige Schularbeiten
Portfolio zur mathematischen Lernhilfe.
PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Physik soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten.
Fächerübergreifende Ziele:
1. Zur Befähigung der Schüler zur Mündigkeit und zu Verantwortungsbewußtsein sich selbst gegenüber: Fähigkeit, die Wechselbeziehungen zwischen Naturwissenschaften, Technik, Gesellschaft und Politik zu erkennen und kritische zu beurteilen. Erkennen, daß Forschung und Verantwortung untrennbar sind. Bereitschaft und Fähigkeit, konstruktiv zu Problemblösungen (Anm.: richtig: Problemlösungen) beizutragen. Im besonderen auch die Bereitschaft zuzuhören und auf andere einzugehen. Einsicht in die Stellung des Menschen in der Natur und im Kosmos gewinnen. Fähigkeit, durch richtiges Einschätzen von Gefahren zur Unfallverhütung beizutragen.
2. Zur Befähigung der Schüler zu Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Mitwelt und der Umwelt: Erkennen, daß zwischen dem Stand naturwissenschaftlicher Forschung (mit Einschluß der Grundlagenforschung) in einem Staat und dessen wirtschaftlicher und politischer Bedeutung ein Zusammenhang besteht. Erkennen der Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Forschern und Politikern bei Entscheidungsprozesesses. Erkennen, daß Naturwissenschaft das Ergebnis der Arbeit zahlreicher Menschen aus vielen Nationen ist und daher die Zusammenarbeit und Verständigung zwischen den Völkern fördert. Einsicht, daß Forschung von der Öffentlichkeit unterstützt, aber auch kontrolliert werden muß. Einsicht, in welcher Weise die Auswirkungen der naturwissenschaftlich-technischen Entwicklung unsere Umwelt verändert. Den Einfluß der Naturwissenschaften auf die Geisteshaltung der Menschheit erfassen.
3. Zur Befähigung der Schüler, notwendige Einsichten, grundlegende Verfahrensweisen und Haltungen im Sinne der Studierfähigkeit zu gewinnen: Bereitschaft und Fähigkeit, naturwissenschaftliche Probleme zu erkennen und mit geeigneten Mitteln Lösungsversuchen anzustellen. Fähigkeit, erworbene Kenntnisse auf verwandte Probleme anzuwenden und Analogien zu erkennen. Einsicht in die Arbeitsweise der Technik anhand bestimmter technischer Entwicklungen. Kenntnis von Beiträgen österreichischer Forscher. Fähigkeit, Informationen aufzusuchen, zu verarbeiten und weiterzugeben. Fähigkeit, Arbeiten in der Gruppe zu organisieren und durchzuführen.
Fachspezifische Ziele:
1. Wissen und Verständnis: Grundlegende physikalische Erscheinungen und Versuche in ihrem Ablauf beschreiben können. Grundlegender Umgang mit physikalischen Größen und Begriffen. Verstehen physikalischer Erscheinungen des Alltags. Verständnis der physikalischen Grundlagen technischer Geräte. Einblick in physikalische Modellvorstellungen und ihre Aussagekraft.
2. Fähigkeiten und Fertigkeit: Fähigkeit, genau zu beobachten, Einzelheiten zu sehen und das Beobachtete sprachlich richtig wiederzugeben. Fähigkeit, einfache Experimente durchzuführen und deren Ergebnisse zu interpretieren. Erkennen der Bedeutung von Meßfehlern und Abschätzen ihrer Folgen. Einblick in den Gebrauch der Mathematik zur Beschreibung physikalischer Zusammenhänge, in die graphische Darstellung von Meßreihen sowie die Auswertung von Graphen gewinnen. Fertigkeit in der Lösung einfacher physikalischer Aufgaben. Fähigkeit, physikalische Vorgänge mit Hilfe grundlegender bekannter Gesetze oder Modelle zu erklären.
3. Einsichten, Bewertungen und Haltungen: Anbahnen der Fähigkeit, Ergebnisse und Verfahrensweisen der Physik in ihrer technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung zu beurteilen. Fähigkeit, Informationen und Darbietungen der Massenmedien kritisch zu beurteilen. Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation beim Beobachten, Experimentieren und Forschen. Erreichen eines energie- und umweltbewußten Verhaltens auf Grund gewonnener Einsichten. Einsicht, daß persönliche Weiterbildung auf dem Wissensgebiet der Physik notwendig ist. Einsicht, daß physikalische Denkweisen unter dem Zwang neuer Erkenntnisse modifiziert werden müssen. Einsicht, daß physikalisches Wissen für demokratische Entscheidungsprozesses unerläßlich ist. Einsicht, daß die Naturwissenschaften und damit auch die Physik einen wesentlichen Teil der menschlichen Kultur darstellen.
Lehrstoff:
3. Klasse:
Einführung in die Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.
Grundlagen der Mechanik: Die Grundgrößen Länge und Zeit, die gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegung, Modell freier Fall, Masse und Kraft, Masse und Gewicht, Kraft und Druck, Arbeit und Leistung, potentielle und kinetische Energie, Erhaltungssätze von Energie und Impuls, Stoß; physikalische Probleme im Straßenverkehr.
Aufbau der Materie und Grundlagen der Wärmelehre: Atom, Molekül, Wärme als Molekularbewegung, Temperatur und Temperaturmessung, thermische Ausdehnung, Brownsche Bewegung, kinetische Deutung von Temperatur und Wärmemenge, spezifische Wärme, Modell ideales Gas, Gasgesetze, absolute Temperatur, Wärmehauptsätze, Umwandlung von Wärme in mechanische Energie, Verbrennungskraftmaschinen, der Energiehaushalt der Erde und Energieprobleme, irreversibel Prozesse. Grundlagen der Wetterkunde.
4. Klasse:
Krummlinige Bewegung, Kreisbewegung, Zentralkraft, Drehimpuls, Gravitationsgesetz, Planetenbewegung, Keplergesetze, der Aufbau unseres Sonnensystems, Feldbegriff, Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit, Probleme der Raumfahrt.
Schwingungen und Wellen: Gesetz von Hooke, harmonische Bewegung, Federpendel und Fadenpendel, Eigenschwingungen, Resonanz, transversale und longitudinale Wellen, der Schall als longitudinale Welle, Interferenz, stehende Wellen, Schwebungen. Huygens-Prinzip, Reflexion, Brechung, Beugung. Dopplereffekt.
Die Ausbreitung des Lichtes: Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes, Lichtgeschwindigkeit, Reflexion, Brechung, Spiegel, Linsen. Der Wellencharakter des Lichtes: die Lichthypothese von Newton und Huygens, Interferenz von kohärentem Licht, Beugung am Spalt und am Gitter, Spektren, Spektralanalyse, Polarisation.
5. Klasse:
Die bewegte elektrische Ladung: Ohmsches Gesetz, Gesetze der Stromverzweigung, Stromarbeit und Stromleistung.
Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer Erscheinungen: Magnetfeld, elektromagnetische Induktion und einfache Anwendungen, Gleich- und Wechselstrom, Widerstand und Leistung des Wechselstroms.
Probleme der Elektrizitätsversorgung in Österreich.
Elemente der Halbleiterphysik.
Der elektrische Schwingkreis. Elektromagnetische Wellen. Prinzipien von Rundfunk und Fernsehen.
Hülle und Kerns des Atoms im Überblick. Strahlenschutz.
Didaktische Grundsätze:
Der Physikunterricht soll im allgemeinen von den Beobachtungen der Naturerscheinungen ausgehen und sie in überschaubaren Experimenten reproduzieren. Mit den Hilfsmitteln der Mathematik sollen anhand praktischer, altersgemäßer Beispiele die theoretischen Grundlagen verdeutlicht werden. Zur Veranschaulichung helfen Experimente – insbesondere das Schülerexperiment – Modelle, audiovisuelle Medien, Diagramme und Tabellen.
Allgemeine physikalische Abläufe sollen in typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf solche Lerninhalte zu richten ist, die fächerübergreifende Funktion besitzen.
Die aktive Mitarbeit der Schüler ist durch das Schülerexperiment und durch Bildung von Arbeitsgruppen zu intensivieren. Auf die sich in Horten und Heimen ergebenden physikalischen Probleme des Alltags sollen die Schüler vorbereitet werden. Beispiele berufsspezifischer physikalischer Fragen zur Umwelt sollen an Einzelbeispielen erläutert werden, um auch so den Praxisbezug herzustellen.
CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Chemieunterricht soll das Verständnis für die chemischen Vorgänge im Alltag, in Natur und Technik wecken.
Die Schüler sollen die Stellung der Chemie im modernen Weltbild, sowie Aufgaben und gesellschaftlich-zivilisatorische Bedeutung chemischer Forschung und Technik erkennen. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus allen Bereichen der Chemie soll die Schüler nicht nur zu verantwortungsbewußter Verwendung chemischer Substanzen in allen Lebensbereichen, sondern auch zu Stellungnahmen zu aktuellen Problemen der Chemie in bezug auf die Umwelt befähigen. Im Hinblick auf die Bedeutung der zukünftigen Berufsarbeit kommt der Behandlung von Umwelteinflüssen überragende Bedeutung zu; ein durchgehendes Unterrichtsprinzip stellt die Wechselwirkung von Ökologie und Ökonomie dar.
Dazu sind notwendig:
1. Die Kenntnis der Stoffeigenschaft, die bezüglich ihrer Anwendung im täglichen Leben und ihrer Auswirkungen auf den menschlischen (Anm.: richtig: menschlichen) Organismus und die Umwelt von Bedeutung sind.
Voraussetzung dafür ist das Kennenlernen
- -des Aufbaues der Materie und der damit im Zusammenhang stehenden Gesetzmäßigkeiten,-stofflicher Veränderungen und der dafür notwendigen Bedingungen,-einfacher Arbeitsmethoden, um Zusammenhänge zwischen Eigenschaft und Aufbau von Stoffen zu erfassen.
2. Die Anwendung ausgewählter Arbeitsmethoden auf einfache chemische Problemstellungen im Demonstration- und Schülerexperiment.
3. Das Wecken und Festigen des Sicherheitsbewußtseins beim Umgang mit Chemiekalien und Geräten im Labor und im Alltag.
4. Das Umsetzen von chemischen Sachverhalten in die chemische Fachsprache.
5. Das Entwickeln des Verständnisses für Modellvorstellungen zur Deutung der Struktur und der davon abhängigen Eigenschaften der Stoffe.
6. Das Erfassen der Bedeutung von analytischen Methoden und Verfahren zur Strukturaufklärung, um das Verhalten der Stoffe von den einfachsten Molekülen bis zu biochemischen Systemen aus ihrem Aufbau ableiten zu können.
Die Schüler sollen Bedeutung und Stellung der Chemie im Rahmen der Naturwissenschaften erkennen und Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen herstellen können. Dazu dienen Themen wie: Energie; Rohstoffe; Recycling; Auswirkung menschlicher Tätigkeit auf Boden, Wasser und Luft sowie Maßnahmen zur Reinhaltung; Beiträge der Chemie zum Schutz des Lebensraumes und der Gesundheit.
Die Schüler sollen zu verantwortungsbewußter Haltung beim Einsatz technischer Hilfen befähigt werden. Das Sicherheitsbewußtseins beim Arbeiten mit Materialien und beim Umgang mit Lösungsmitteln (Werken; Bildnerische Erziehung) ist, besonders auf das in diesen Schularten vorgesehene Arbeiten mit Kindern, zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff:
2. Klasse:
1. Chemie vermittelt Kenntnisse von den Stoffen unserer Umwelt und ihrer praktischen Bedeutung. Gewinnung von Einsichten durch Beispiele aus dem Alltag: Umweltschutzmaßnahmen; Gewinnung und Wiederverwertung von Rohstoffen.
Aufgabenbereiche:
- -Charakterisierung von Stoffen und stofflichen Veränderungen-Beispiele für Trennmethoden-Beispiele für die Bestimmung von Stoffeigenschaften-Beispiele für chemische Vorgänge im Alltag-Berücksichtigung der Gesichtspunkte Sicherheit und Umwelt
2. Bausteine der Stoffe
Erkennen des Zusammenhanges zwischen:
- -Atombau und Periodensystem-Atombau und chemischen Eigenschaften der Elemente
- a) Kleinste Teilchen
Bausteine von Atomen: Proton, Neutron, Elektron. Charakterisierung der Atome durch: chemische Symbole, Protonenzahl, Massenzahl, Atommasse
- b) Elektronen ändern ihre Energiezustände innerhalb eines Atoms
Grundzustand und angeregter Zustand, Ionisierungsenergie
Modellvorstellung zur Deutung dieser Phänomene: Orbitalmodell (Orbitale als Aufenthaltsbereiche der Elektronen)
- c) Die Ordnung der Elemente
Aufbauprinzip der Elektronenhülle
Einteilung des Periodensystems:
- - Haupt- und Nebengruppenelemente (s-, p-, d- und f-Block)
- - 18-Gruppen-Periodensystem
- - Verteilung von Metallen und Nichtmetallen,
Ableitung physikalischer und chemischer Eigenschaften von Elementen aus ihrer Stellung im Periodensystem (Alkalimetalle, Halogene, Edelgase oder auch andere Gruppen).
Querverbindungen – zB Physik: Elemente und Isotope, Modellbild vom Aufbau der Materie, Emission und Absorption, Spektralanalyse, Elektronenhülle des Atoms, Periodensystem.
3. Die chemische Bindung – Der Zusammenhalt der Teilchen und die Eigenschaften der Stoffe.
- a) Aus Elementen entstehen Verbindungen: Formel, chemische Reaktion, chemische Gleichung
- b) Stoffklassen und Bindungstypen
Beispiele für Stoffklassen aus Alltag, Technik und Umwelt; Elektronegativität als Grundlage für verschiedene Bindungstypen
- c) Ionenbildung – Salze
Elektronenabgabe und -aufnahme, Kationen und Anionen, Ionenwertigkeit
Oxidation und Reduktion als Begriffe
Ionengitter
Charakteristische Ionenverbindungen
- d) Atombindung – Molekulare Stoffe
Bindung gleichartiger und ungleichartiger Nichtmetallatome
Charakteristische Eigenschaften polarer und unpolarer Moleküle
Atomgitter und Molekulargitter
- e) Metallbindung – Metalle
Charakteristische Metalleigenschaften Elektronengasmodell.
Atome treten in den meisten Fällen nicht frei auf, sondern in Atomverbänden bzw. Verbindungen vereinigt. Die Art der Atome und die chemische Bindung bestimmen die Eigenschaften der Atomverbände bzw. Verbindungen. Daraus ergeben sich die Möglichkeiten der experimentellen Darstellung und praktischen Gewinnung wichtiger Elemente und Verbindungen.
Didaktischer Hinweis:
Die dazu notwendigen Sicherheitsaspekte sind zu beachten und zu besprechen, die Probleme der Beeinflussung der Umwelt aufzuzeigen und die Bedeutung einer verantwortungsbewußten Haltung beim Einsatz technischer Hilfsmittel zu betonen.
4. Chemische Vorgänge – Energieumsatz bei chemischen Reaktionen und ihre praktische Bedeutung
- a) Energieumsatz bei chemischen Reaktionen (einfache Beispiele)
- b) Chemisches Gleichgewicht (Prinzip des kleinsten Zwanges)
- c) Protolysen (Säure-Base-Reaktionen) pH-Wert/Indikatoren
- d) Redox-Reaktionen Elektrochemische Reaktionen, Galvanische Zellen (Akkumulator, Batterie, Umwelt).
5. Der Mensch im Spannungsfeld zwischen Umwelt und Technik
Ausgewählte Themen und technologische Prozesse
- -Rohstoffbeschaffung-Rückgewinnung von Rohstoffen (Recycling)-Energieausnützung-Nebenprodukte bei chemischen Prozessen-Umweltbelastung
Aus folgenden Beispielen kann eine Auswahl getroffen werden:
Wasser: | Lösungsmittel, Wasserhärte |
Kochsalz: | Elektrolyse und Solvayverfahren (Natronlauge, Soda, Chlor, Halogene, Abraumsalze) |
Schwefel: | Schwefeldioxid, Gips, Schwefelsäure, Schwefelwasserstoff |
Kalk: | gebrannter und gelöschter Kalk |
Luft: | Ammoniaksynthese, Salpetersäureherstellung, Düngemittel |
Phosphate: | Phosphor, Phosphorsäuren, Düngemittel |
Silikate: | Glas, Keramik, Zement |
Metalle: | Gewinnung, Anwendung, Korrosion |
Wirtschaftliche und umweltrelevante Aspekte: | Emissionen, Immissionen, Verunreinigungen, Recycling. |
Didaktischer Hinweis:
Durchführung von Messungen, Abschätzung und Interpretation von Meßergebnissen; einschätzen von Meßwerten (pH-, MAK-, MIK-Wert, ppm und ppb).
Querverbindungen:
zB Physik: Leitfähigkeit, Elektrolyse, Korrosion Biologie und Umweltkunde: Reinigung von Luft und Wasser, Düngemittel, Minerale.
Mathematik:
Interpretation von Meßwerten.
Geographie und Wirtschaftskunde:
Rohstoffbeschaffung.
3. Klasse:
6. Grundlage der Organischen Chemie
Aus der historischen Entwicklung der organischen Chemie soll die Bedeutung organischer Verbindungen in der heutigen Zeit für Technik und Alltag verdeutlicht werden
- a) Der Bauplan organischer Verbindungen
Die Bindungseigenschaften des Kohlenstoffatoms bedingen die Vielfalt organischer Verbindungen Kohlenwasserstoffe: Alkane, Alkene, Alkine, Aromaten
Die Kohlenwasserstoffgerüste dieser Verbindungen bilden die Grundgerüste aller abgeleiteten organischen Verbindungen (Derivate).
Arten der Isomerie
Nomenklatur der Kohlenwasserstoffe
Fremdatome im Kohlenstoffgerüst (Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel, Halogene).
Didaktischer Hinweis:
Zur Veranschaulichung von unterschiedlichen Strukturen sind Molekülbaukästen zu verwenden.
- b) Eigenschaften der Kohlenwasserstoffe: Experimentelle Unterscheidung verschiedener Kohlenwasserstofftypen durch Untersuchungen physikalischer und chemischer Eigenschaften.
7. Herstellung organischer Verbindungen aus fossilen Rohstoffen
Erdgas, Erdöl und Kohle sind Energieträger und Syntheserohstoffe. Ihr Einsatz als Primärenergieträger ist mit Umweltproblemen verbunden. Die Verwendung dieser Stoffe als Syntheserohstoffe führt zu den Reaktionstypen Substitution, Addition, Elimination, Umlagerung
und Polymerisation
- a) Erdgas – Erdöle – Kohle
Unterschiede in der Zusammensetzung
Bedeutung:
- - Rohstoff
- - Energieträger
- b) Aliphate – Aromate
Basisprodukte industrieller Synthesen.
Didaktischer Hinweis:
Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, bei Versuchen zur Löslichkeit, Brennbarkeit und Reaktionsfähigkeit unter Beachtung der Sicherheitsdatenblätter.
8. Derivate der Kohlenwasserstoffe, die Halogene, Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel enthalten
Bedeutung funktioneller Gruppen für die Eigenschaften organischer Verbindungen. Herstellung, Eigenschaften, Reaktionen und Anwendungen der folgenden Stoffklassen an ausgewählten Beispielen auch in Zusammenhang mit dem Kapitel 10, Hinweis auf mögliche Umweltbelastungen und Toxizität
- a) Halogenverbindungen
Aliphatische und aromatische Halogenkohlenwasserstoffe
Lösungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Kühl- und Treibmittel
- b) Hydroxyverbindungen – Alkohole und Phenole
Ein- und mehrwertige Hydroxyverbindungen Oxidierbarkeit von Alkoholen
Alkoholische Getränke, Lösungsmittel, Frostschutzmittel, Treibmittel
- c) Aldehyde und Ketone
Syntheserohstoffe, Lösungsmittel, Aromastoffe
- d) Carbonsäuren
Carbonsäuren als Synthese- und Naturprodukte (zB Methansäure, Ethansäure-Essig, Milchsäure, höhere Fettsäuren), Chirale Verbindungen – optische Aktivität
- e) Ester
Prinzip der Veresterung und ihrer Umkehrung (Hydrolyse bzw. Verseifung), Bedeutung der Ester als Lösungsmittel und Aromastoffe
- f) Stickstoffverbindungen
Aufbau von Aminen und Säureamiden
Aminosäuren – prinzipieller Aufbau natürlicher Aminosäuren, Nitroverbindungen.
Didaktischer Hinweis:
Mit Hilfe einfacher Reaktionen sollen die Schüler nach Möglichkeit in selbst durchgeführten Experimenten an Produkten aus dem Alltag deren Eigenschaften und Inhaltstoffe (Anm.: richtig: Inhaltsstoffe) erkennen.
9. Ausgewählte organische Verbindungen
Durch Kombination von Verbindungen mit verschiedenartigen funktionellen Gruppen und unterschiedlichen sterischem Aufbau entstehen durch Synthese neue Verbindungsklassen.
- a) Fette
Aufbau und Bedeutung als Nahrungsmittel und technischer Rohstoff
- b) Kohlehydrate
Aufbau verschiedener Kohlehydrate: Mono-, Di- und Polysacharide
Bedeutung von Zucker und Stärke als Nahrungsmittel
Cellulose als Textilrohstoff
- c) Proteine
Proteinaufbau aus Aminosäuren (Aminosäurensequenz)
Funktion der Proteine im Organismus
- d) Nucleinsäuren
Bausteine der Nucleinsäuren
Unterschied zwischen DNA und RNA
Bedeutung für die Weitergabe der genetischen Information und Synthese körpereigener Proteine
- e) Wasch- und Reinigungsmittel
Gewinnung von Seifen
Waschmittel, der Natur nachgebaute Syntheseprodukte
- f) Kunststoffe
Struktur und allgemeines Syntheseprinzip
Eigenschaften von Polymeren
- g) Farbstoffe
Strukturmerkmale farbiger Verbindungen an Beispielen natürlicher und synthetischer Farbstoffe. Beispiele für die Synthese von Farbstoffen
- h) Nahrungsmittel (Rückstände, Haltbarmachung).
Didaktischer Hinweis:
Mit Hilfe einfacher Reaktionen sollen die Schüler in selbst durchgeführten Experimenten an Produkten aus dem Alltag deren Eigenschaften erkennen. Querverbindungen zu Biologie und Umweltkunde.
10. Chemie im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie
An ausgewählten Beispielen sollen positive und negative Auswirkungen bei der Herstellung und Anwendung organischer Stoffe verdeutlicht werden. Möglichkeiten des Recyclings organischer Verbindungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrplan enthält die Grundlagen der Allgemeinen, Anorganischen und Organischen Chemie, wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis Wert zu legen ist.
Dem Konzept liegt die Methode zugrunde, ausgehend von den Eigenschaften der Stoffe und ihren einfachsten Bausteinen bis zu höheren Strukturen vorzudringen. Innerhalb eines Lernjahres kann die Reihenfolge der einzelnen Kapitel entsprechend der Jahresplanung in sinnvoller Weise geändert werden.
Durch das Erkennen von Gesetzmäßigkeiten soll das Verständnis für Vorgänge in der Natur vertieft werden. Praktische Beispiele sollen die Theorie ergänzen. Lebensnahen Problemen, mit denen die Schüler bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit in Horten, Heimen sowie der außerschulischen Jugendarbeit, täglich konfroniert (Anm.: richtig: konfrontiert) werden, ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Schülerexperimente, Lehrausgänge und Exkursionen sollen nach Möglichkeit zur Vertiefung der Praxisbezogenheit durchgeführt werden.
Diskussionen über aktuelle Anlässe und Probleme fördern die Entwicklung eigenständiger Gedankengänge und Lösungsmöglichkeiten. Dabei sollen Querverbindungen zu den anderen Naturwissenschaften und zur Didaktik hergestellt werden.
Das Interesse der Schüler kann durch Bildung von Arbeitsgruppen oder Durchführung von Projektunterricht verstärkt werden. Gruppenarbeit fördert die Selbstätigkeit (Anm.: richtig: Selbsttätigkeit) beim
- -Durchführen von Experimenten-Abschätzen von Gefahrenmomenten-Entwickeln eines Sicherheitsbewußtseins-Beobachten-Auswerten-Protokollieren-Erfassen neuer Zusammenhänge und-Entwickeln neuer Ideen.
Die Diskussion über die Ergebnisse einer Gruppenarbeit fördert die Entwicklung eigenständiger Gedankengänge und Lösungsmöglichkeiten. Durch die Formulierung der Ergebnisse wird die Ausdurcksweise (Anm.: richtig: Ausdrucksweise) inhaltlich und sprachliche geformt.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Biologie und Umweltkunde soll, unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, jungen Menschen die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen sowie folgende Bildungsziele beachten:
Die Schüler sollen befähigt werden,
- -die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen;-den Menschen in seiner Individualität aber auch seinem Eingefügtsein in die Gesellschaft und die Gesamtheit der Natur zu erkennen;-die vielfältigen Möglichkeiten, die Natur im Interesse des Menschen verantwortungsbewußt zu nützen, aber auch Einblick zu gewinnen, daß Eingriffe in biologisch-ökologische Systeme nur nach verantwortungsvoller Prüfung erfolgen dürfen;-durch grundlegende Informationen über die der Natur innewohnenden Gesetzmäßigkeiten und die Schulung des kritischen Beobachtens im künftigen Erzieherberuf, Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich der Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und Beobachtungsfreude zu wecken.
Die Schüler sollen
- -mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt;-Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen;-Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart erhalten;-zu Achtung vor dem Leben und Verantwortungsbewußtsein gegenüber Mitwelt, Umwelt und Nachwelt gelangen.
Ziel ist der verantwortungsbewußte Mensch, der aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse und seiner Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich – insbesondere in Horten oder Heimen – Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen im weiteren Sinne die Erhaltung der Natur und des Lebens in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Die Zelle als lebende Einheit. Zellaufbau und Zellfunktionen.
Bakterien und Viren. Wichtige pflanzliche und tierische Einzeller. Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zelldifferenzierung, Arbeitsteilung, Zellkolonie, Gewebe, Organ.
Überblick über das System der Pflanzen. Algen, Pilze, Flechten, Moose, Farnpflanzen, Samenpflanzen- unter Berücksichtigung bedeutender Pflanzenfamilien und geschützter Pflanzen.
Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Assimilation, Dissimilation, Stoffaufnahme, Stoffleitung und Speicherung von Stoffen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Pflanzenorgane. Kreislauf der Stoffe und Energiefluß.
Reizreaktionen der Pflanzen.
Überblick über das System der Tiere. Baupläne unter Berücksichtigung bedeutender Vertreter sowie geschützter Tiere. Funktionssysteme (Bewegung, Kreislauf, Stoffwechsel, Empfindungs- und Steuerungssysteme, Fortpflanzung).
2. Klasse:
Stellung der Erde im Weltall. Entstehung und Aufbau der Erde. Schalenbau. Struktur und Entstehung wichtiger Gesteine. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung von Mineralen und Gesteinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind; Energieträger. Bodenbildung.
Ökologie: Grundbegriffe (Biosphäre, Ökosystem, Biotop, Biozönose): Abiotische und biotische Umweltfaktoren; Anpassung von Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen; Beziehung der Tiere zur Umwelt-Anpassungen an verschiedene Lebensräume; Nahrungsketten; Nahrungskreisläufe; Staatenbildung; Symbiose; Parasitismus. Naturnahe und naturferne Ökosysteme – ausgewählte Beispiele heimischer Lebensräume (Tümpel, Bach, Wald, Boden, Stadt, ua.).
Das biologische Gleichgewicht, Störfaktoren und Möglichkeiten der Abhilfe: Wasser (Wasseraufbereitung, Kläranlagen), Boden (Erosion, Düngung, Verdichtung, Humus), Luft (Luftverschmutzung, Luftreinhaltung), Abfall (Vermeidung und Beseitigung, Recycling). Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren: Chemikalien und Gifte, Lärm, Streß. Naturschutz; Arten- und Biotopschutz.
3. Klasse:
Bau, Funktion und Entwicklung der menschlichen Organsysteme unter dem besonderen Aspekt der Gesunderhaltung; Pflege des Dentalapparates. Ausgewählte Regelsysteme: Aufbau und Entwicklung des aktiven und passiven Bewegungsapparates. Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Organe des Stoffwechsels (Verdauung, Enzyme, Atmung, Blut- und Kreislaufapparat, Immunsystem, Ausscheidung).
Haut; Ganzheitskosmetik. Hormonale Steuerung.
Nervensystem; Psychohygiene; Gefährdung des Menschen durch verschiedene Suchtgifte (beispielsweise durch Alkohol, Nikotin und Drogen), Arzneimittelmißbrauch. Sinnesorgane. Fortpflanzungsbiologie des Menschen: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Paß. Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.
4. Klasse:
Ethologie: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Reflexe, Automatismen, Instinktverhalten; Lernverhalten; einsichtiges Verhalten). Beispiele für Verhaltenskreise (Sozialverhalten, Aggression, Sexualverhalten uä.).
Richtige Haltung von Nutz- und Haustieren.
Humanethologie: Typisch menschliche Verhaltensweisen; Gebrauch und Mißbrauch in verschiedenen Lebensbereichen (Werbung, Kindchenschema, ua.)
5. Klasse:
Genetik: Klassische Vererbungslehre; Mutation und Modifikation; Molekulargenetik. Angewandte Genetik: Tier- und Pflanzenzucht; Humangenetik (Erbkrankheiten, Eugenische Maßnahmen); Gentechnik.
Evolution: Abiotische und biotische Evolution; Evolution der zellulären Organisation – molekularbiologische und biochemische Aspekte der Zellfunktionen. Evolutionstheorien. Beweise der Evolution. Stammesgeschichte des Menschen.
Ausgewählte Beispiele der Biotechnologie.
Didaktische Grundsätze:
Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemeinbiologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind Aktualität, Lebensnähe sowie Praxisbezug sehr wichtig. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit miteinzubeziehen. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Geographie und Wirtschaftskunde, Chemie, Physik, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis, Leibeserziehung) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte. Von großer Bedeutung ist weiters die Erziehung der Jugendlichen zu umwelt- und gesundheitsbewußten Staatsbürgern.
Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat und durch intensive Ausnützung der audiovisuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.
Kleine physiologische und ökologische Versuche sowie das Beobachten der Natur im jahreszeitlichen Wechsel sind durchzuführen. Die Schüler sollen dabei selbst aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung, Darstellung und Auswertung der Ergebnisse.
Einschlägige Schulveranstaltungen wie Exkursionen, Lehrausgänge und Projektwochen sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.
GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, den jungen Menschen einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Sie sollen über hygienische Maßnahmen in Horten und Heimen – einschließlich Küchenhygiene informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht – unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte – gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schülern zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.
Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.
Lehrstoff:
4. Klasse:
Die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Körpers anhand ausgewählter Beispiele: Zivilisationskrankheiten; Einfluß von Genußmitteln und Suchtgiften; Psychopharmaka; Umgang mit Arzneimitteln.
Umgehen mit gesundheitlich belasteten Kindern (beispielsweise Diabetiker, Epileptiker, Allergiker, an Neurodermitis erkrankte Kinder, ...).
Gesunderhaltung des menschlichen Körpers, gesunde Lebensführung und Hygiene unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit anhand ausgewählter Beispiele: Ganzheitskosmetik. Zahnhygiene. Förderung des kindlichen Bewegungsapparates; Haltungsfehler und Haltungsschäden; Bewegungserziehung; Ergonomie. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Wichtige Infektionskrankheiten insbesondere des Kindes – Wesen, Entstehung, Verlauf, Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Impfpaß. Hygiene in Horten und Heimen einschließlich Küchenhygiene. Psychohygiene.
Öffentliche Gesundheitsvorsorge.
Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Hort und Heim.
Hausapotheke.
Didaktische Grundsätze:
Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Hort und im Heim maßgebend.
Die Schüler sollen Einsicht über die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern der naturwissenschaftlichen Fachbereiche, der Pädagogik, Heil- und Soderpädagogik (Anm.: richtig: Sonderpädagogik) sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.
Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden. Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Musikerziehung soll die angehenden Erzieher dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen, sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.
Die Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.
Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder und Jugendliche für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugenderziehung zu vermitteln. Weiters sind die Voraussetzungen für gezielte Elternberatung im musischen Bereich zu schaffen.
Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Liedern.
Hör- und Treffübungen, Gedächtnis- und Erfindungsübungen. Singen nach Gehör und nach Noten. Ein- und mehrstimmige Lieder, ausgehend vom Erfahrungsbereich der Schüler, insbesondere Kinder-, Volkslieder, Kanons.
Rhythmische Schulung, Unabhängigkeitsübungen, Transponieren von Liedern, schlagtechnische Übungen, rhythmische Klatschspiele, elementare Instrumentalbegleitung zu Lied und Spiel. Ständige Schulung des rhythmischen Gefühls und des Gefühls für rhythmische Form. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.
Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebaute Instrumente) und Erlernen ihrer Spieltechnik.
Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche: Klangexperimente, musikalische Spiele, Liedbegleitung, Improvisation (Querverbindung zum Instrumentenbau); Verbalisieren, Dramatisieren, spielerischer Umgang mit technischen Geräten.
Musikkunde:
Hilfestellung zur eigenen Standortbestimmung im Bereich der Musik. Übersicht über die vielfältigen Erscheinungsformen von Musik; Einfluß und Stellenwert in der heutigen Gesellschaft. Technische Mittler von Musik. Physikaliche (Anm.: richtig: Physikalische) Grundlagen der Schallerzeugung.
Notenkunde:
Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypien, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedform.
Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie – Asymmetrie, Spannung – Lösung, Kontrast.
Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.
2. Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Fortsetzung der Stimm- und Gehörbildung – auch am Lied; Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens bei gesteigerter Anforderung beim Singen und Musizieren. Fortsetzen der vokalen und instrumentalen Musikpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder mit gesteigerten Anforderungen. Einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons.
Übungen im Blattsingen. Tonfolgen, die über die Melodik einfacher Volkslieder hinausgehen. Übungen im zweistimmigen Singen.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik.
Verklanglichen von Geschichten oder Bildern (Querverbindung zu Deutsch und Bildnerischer Erziehung).
Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen. Gestalten von Singtänzen nach vorgegebenen Liedern.
Musikkunde:
Erweitern der vorhandenen Kenntnisse. Vierklänge und ihre Umkehrungen. Dreiklangsumkehrungen aller Stufen, einfache drei- und vierstimmige Kadenzen (Querverbindung zu Instrumentalunterricht).
Der Baßschlüssel.
Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Umgang mit technischen Mittlern von Musik.
Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsform. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.
Einführung in die Probleme der Musikerziehung insbesondere in Horten und Heimen; Möglichkeiten der Hörerziehung und des Musikkonsums.
3. Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Singen, Stimmbildung und Gehörbildung sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes der Klasse mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen. Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens.
Im tonalen Bereich Üben und Singen in Moll und in den Kirchentonarten, soweit im dargebotenen Liedgut vorhanden.
Funktionelles Hören: Finden des Funktionsbasses bzw. der 3. Stimme unter Verwendung vor allem des alpenländischen Volksliedes. Dirigieren mit gesteigerten Anforderungen. Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen mit praktischen Übungen.
Singen im Dienste der Werkbetrachtung.
Instrumentales Gestalten mit gesteigerten Anforderungen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).
Improvisation einzeln und in Gruppen.
Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung (Querverbindung zur Spielmusik).
Musikkunde:
Die Modulation als harmonisches Phänomen, insbesondere in der Anwendung bei der instrumentalen Liedbegleitung. Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik wie Sonate, Symphonie, Konzert, Cantate.
Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Analyse und Interpretation musikalischer Erscheinungsformen wie E-Musik, Jazz, Folklore, Schlager, Beat, Pop; Musikindustrie. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts. Gestalten von Musikhörstunden.
Stufen der musikalischen Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen als Grundlage für eine altersgemäße Musikerziehung. Aufgaben der Musikerziehung in Hort und Heim.
4. Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes und Jugendlichen. Fragen der Mutation.
Festigen und Erweitern des erworbenen Liedschatzes. Gesänge für drei- und vierstimmigen Chor im gleichen und gemischten Satz aus verschiedenen Epochen. Lieder für den geselligen Kreis.
Anleitung zu selbständigem musikalischem Gestalten (Auswahl der Instrumente und Instrumentierung von Liedern). Verklanglichen einer Textvorlage. Anleitung zur Herstellung von instrumentalen Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Anleitung zum Selbsterfinden von Texten und Melodien; Einsetzen von Akkordbezeichnungen zu gegebenen Melodien. Einblick in die musikalischen und technischen Möglichkeiten jugendlicher Musiziergruppen neuen Typs.
Musikkunde:
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Besprechung von Konzerten, Opernaufführungen, Rundfunksendungen und Schallplatten.
Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich und den Beruf.
Spezielle Aufgaben der Musikerziehung und der Musikausübung in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugenderziehung. Vertrautheit mit dem wissenschaftlich erforschten musikalischen Verhalten Jugendlicher.
5. Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Singen von schwierigen Liedern oder Chören, allenfalls auch solchen, die tonartlich nicht gebunden sind. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente (Blockflöten, Gitarren und beliebige Ensembleformationen).
Musikkunde:
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem im Hinblick auf das verwendete Liedgut.
Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik. Einsicht in die weitreichenden sozialen Implikationen von Musik und Musikindustrie.
Erörterung und Diskussion von Praxiserfahrungen. Methoden der Liedvermittlung. Erkennen von Stimmfehlern, Möglichkeiten der Abhilfe.
Anregung zum Umgang mit Fachliteratur. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).
Didaktische Grundsätze:
Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.
Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schüler in Horten, Heimen sowie in der außerschulischen Jugenderziehung sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Hort- und Heimpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Hort, Heim und außerschulische Jugendarbeit sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen. In diesem Sinne ist auch mit den Lehrern der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis in geeigneter Weise zusammenzuarbeiten, um die Übertragung der Methoden zu sichern.
Beim Singen-Musizieren-Gestalten sind drei Ebenen zu beachten:
- 1. Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.
- 2. Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich" und der „Arbeit am Lied" erfolgen. Mutanten sollten vom Singen nicht ausgeschlossen werden, doch darf ihnen nur der Tonraum zugemutet werden, den sie mühelos bewältigen können (wo immer möglich, sind sie zum Instrumentalmusizieren heranzuziehen).
- 3. Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung, zB in der Fest- und Feiergestaltung.
Auch für das instrumentale Musizieren ist das Prinzip der drei Ebenen anwendbar:
- 1. Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.
- 2. Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmittel und instrumentalen Spieltechniken.
- 3. Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.
Die im Instrumentalunterricht erworbenen Fertigkeiten sind schon von der 1. Klasse an, insbesondere aber in der 4. und 5. Klasse in den Dienst der Musikerziehung zu stellen, allenfalls auch unter Einbeziehung außerhalb der Schule erlernter Instrumente.
Den Schülern sollte bewußt gemacht werden, daß das instrumentale Musizieren nicht nur Bedeutung im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse hat, sondern wesentlich zur persönlichen Selbstverwirklichung beitragen kann. In diesem Sinne ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern aller anderen einschlägigen Unterrichtsgegenstände zu pflegen.
Die Musikkunde sollte ebenso wie die Instrumentenkunde an praktisches Erleben anschließen bzw. eine Systematisierung der im elementaren Singen und Musizieren gewonnenen Erfahrungen bringen. Das Erwerben und Erweitern von musikkundlichen Kenntnissen ist aber nicht als übergeordnetes Lernziel anzusehen, sondern hat einerseits dem Vertiefen der musikalischen Wahrnehmungsfähigkeit zu dienen, andererseits die nötigen Grundlagen für das Vermitteln und Umsetzen von Musik im Beruf zu liefern. Die ausgewählten Hörbeispiele sollen aus Meisterwerken verschiedener Epochen stammen, wobei auch die zeitgenössische Musik zu berücksichtigen ist. In der 1. bis 3. Klasse sollen die Schüler die Werke zunächst von Funktion, Bedeutung und musikalischer Form her erfassen lernen. In der 4. und 5. Klasse sind Musikgeschichte und Stilkunde schwerpunktmäßig zu berücksichtigen, dabei ist eine Beschränkung auf Höhepunkte geboten. Bei der Besprechung einzelner Beispiele sind, wo immer möglich, die Zusammenhänge zwischen der Musik weit zurückliegender Zeiträume und der Musik der Gegenwart bzw. der jüngeren Vergangenheit herzustellen. Biographische Hinweise haben nur dem Verständnis der Werke zu dienen.
Im Unterricht sind solche Werke vorzuziehen, die von den Schülern oder vom Lehrer musiziert werden können, doch ist auch der Einsatz der technischen Mittler unentbehrlich. Neben der Kenntnis der Funktion sollte die Befähigung zum Umgang mit Tonträgern und Wiedergabegeräten sowie deren Einsatz in Freizeit und Beruf vermittelt werden. In der Werkbetrachtung sind die Möglichkeiten eines fächerübergreifenden Unterrichtes wahrzunehmen.
Methodische Fragen im Hinblick auf die Musikerziehung in Hort-, Heim- und Jugendgruppe sind, falls erforderlich, sofort in den Unterricht miteinzubeziehen. Dabei sind auch die unterschiedlichen Formen der Fest- und Feiergestaltung zu berücksichtigen. Bei geeigneten Gelegenheiten sollte der Lehrer von der Möglichkeit der Diskussion zur Verlebendigung des Unterrichts Gebrauch machen.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Aufgrund dessen sollen die angehenden Erzieher befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- -Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit-Aneignung musikkundlicher Kenntnisse in ständiger Verbindung mit Musikerziehung-Kreativer und improvisatorischer Einsatz des Instrumentes-Eigenständiges Musizieren im Solo- und Ensemblespiel-Praxisbezogene Verwendung des Instrumentes-Erwerb didaktischer Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung
Alle genannten Lernziele sollen der persönlichen musikalischen Entfaltungsmöglichkeit dienen und den sichern Umgang mit dem Instrument in der beruflichen Tätigkeit gewährleisten.
Gitarre
Lehrstoff:
1. Klasse:
Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.
Wechselschlag.
Melodiespiel in verschiedenen Lagen;
Melodiespiel mit Lagen- und Saitenwechsel.
Tonleitern.
Daumenschlag, Dämpftechnik.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gleichzeitiges Singen und Spielen einstimmiger Melodien – zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Seiten.
Blattleseübungen.
Akkordanschlag, Zerlegungen, einfache Schlagtechnik.
Einfache Kadenzen in Dur und Moll.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
Melodiespiel anhand der Liedsammlung.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, nach Gehör und nach Noten.
2. Klasse:
Haltung.
Tonbildungsübungen.
Tonleitern mit Lagenwechsel.
Improvisation und kreatives Gestalten mit dem Instrument.
Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes.
Blattspielübungen.
Festigung der rhythmisch Fähigkeiten.
Erweiterte Kadenzen in Dur und Moll.
Barregriff, Anwendung des Kapodasters.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Techniken nach Gehör und nach Noten.
Vor-, Zwischen- und Nachspiele.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis; leichte Etüden; leichte Sololiteratur, die sich auch am Interessenbereich der Schüler orientiert.
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
Transponieren von Melodie und Begleitung in Tonarten, die der Kinder- bzw. Jugendstimme entsprechen.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten.
Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Anleitung zum solistischen Einsatz des Instrumentes in Hort und Heim.
3. Klasse:
Haltung.
Tonbildungsübungen.
Bindetechnik.
Lagenwechsel.
Barregriffübungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Blattspielübungen.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten und Tongeschlechtern.
Verwendung von Nebenstufen, Jazz- und Popularmusikakkorden.
Einfache Modulationen.
Wechselbässe, Baßdurchgänge.
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
Selbständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagsarten, besonders in Tonarten, die der Kinderstimme bzw. der Stimme Jugendlicher entsprechen.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit.
4. Klasse:
Technische Übungen.
Bindungen.
Barregriff.
Anschlagsarten.
Lagenwechsel.
Tonbildung.
Verzierungen.
Begleitung von Volks-, Kunst- und Popularmusik, gegebenfalls Einbeziehung von E-Gitarre und E-Baß.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Kammermusik und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Liedbegleitung mit Wechselbaß, Baßdurchgang und unter Verwendung von Nebenstufen auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit.
Klavier
Lehrstoff:
1. Klasse:
Körperhaltung, Hand- und Fingerhaltung. Anleitung zu einer effizienten Spieltechnik. Fingerübungen (Tonleitern, Akkorde). Anschlagtechnik. Erziehung zur Selbständigkeit beider Hände. Artikulation und Phrasierung.
Anleitungen zum selbständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen.
Einfache homophone und polyphone Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen.
Einfache Kadenzen und ihre Anwendung: Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten.
Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele.
Gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung.
2. Klasse:
Fortsetzung der elementartechnischen Übungen.
Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen in Verbindung mit formaler Betrachtung und stilistischen Eigenheiten der jeweiligen Epochen.
Blattspielübungen, vor allem im Bereich der Kinderlieder.
Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis. Einfache Transpositionsübungen im Zusammenhang mit Liedbegleitung.
Anleitungen für Vor- und Zwischenspiele.
Improvisations- und Gestaltungsübungen unter Berücksichtigung formaler Gestaltungsprinzipien (Motiv, Wiederholung, Sequenz, Fortspinnung, Kontrast, Veränderung ...).
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung.
3. Klasse:
Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.
Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen unter Berücksichtigung von Spielstücken, die auch in der beruflichen Praxis verwendbar sind (zB Tanzsätze).
Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor- und Zwischenspielen (gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente).
Transpositionsübungen.
Improvisations- und Gestaltungsübungen. Klanggeschichten.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis.
4. Klasse:
Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten von Klavierstücken (Fingersatz, Artikulation, Phrasierung, Dynamik, Agogik).
Das Klavier als Solo-, Kammermusik- und Begleitinstrument im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung.
Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Klavier, die in der beruflichen Praxis verwendbar sind.
Improvisationsübungen. Klanggeschichten.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung und Didaktik.
Flöte
(Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)
A. Blockflöte
Lehrstoff:
2. Klasse:
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte.
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
3. Klasse:
Erlernen einer 2. Flöte (Quintabstand).
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.
Intonationsübungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Spiel nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit.
4. Klasse:
Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation und Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit.
B. Bambusflöte
Lehrstoff:
2. Klasse:
Bau einer Sopran- oder Altbambusflöte oder Weiterverwendung bzw. Fertigstellung der im Freigegenstand Instrumentenbau gebauten Bambusflöte.
Übung zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, gemäß dem Bauvorgang.
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Verwendung von Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
Einsatz des Instrumentes in Horten und Heimen. Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
3. Klasse:
Bauen und Erlernen einer 2. Bambusflöte (Quintabstand).
Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von kleinen Schäden.
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.
Intonationsübungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Praxisorientiertes Spiel nach Gehör und nach Noten.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Vor-, Zwischen- und Nachspiele.
Blattspielübungen.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten, allenfalls Bau einer weiteren Bambusflöte.
Sololiteratur im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen (Originalliteratur und Bearbeitungen), auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
Einsatz des Instrumentes in der Hort- und Heimpraxis.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit.
4. Klasse:
Bauen und Spielen weitere Bambusflöten nach Bedarf.
Genaue Kenntnisse zum Beheben von Schäden.
Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.
Variieren von Liedern für Kinder und Jugendliche. Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf den Einsatz in der Hort- und Heimpraxis.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich, anhand der Liedsammlung. Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit.
C. Querflöte
Lehrstoff:
2. Klasse:
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne (Tonbereich drei Oktaven c1-c4).
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Praxis.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
3. Klasse:
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.
Intonationsübungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Spiel nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Praxis.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.
4. Klasse:
Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation und Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte. Ensemblespiel, auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.
Akkordeon
Lehrstoff:
2. Klasse:
Einführung auf das Instrument
- -Sitzhaltung, Haltung des Instrumentes, Hand-, Fingerhaltung-Vorübungen zur Balgführung, zum Spiel auf der Baß- wie Diskontseite
Beidhändiges Spiel im Fünftonraum
- -Beidhändiges Spiel mit ganzen, halben und Viertelnoten im 4/4- wie 3/4 Takt-Einführung des Haltebogens-Spiel mit punktierten Noten-Spiel mit Pausen in der rechten und linken Hand-Spiel mit Achtelnoten
Erweiterung des Tonraumes bis zur Oktave und darüber hinaus
- -Spiel im 6-, 7-, 8- und Mehrtonraum,-Intervallsprünge bis zur Terz-Vorübungen zum Dehnen der Finger, Übergreifen, Untersetzten-Stummer Fingerwechsel
Einführung in das mehrstimmige Spiel im Diskant
- -Spiel in Terzen und Sexten
Grundlagen des Baßspieles
- -Treffübungen auf der Grundbaßreihe-Grundbässe in Verbindung mit Durakkorden, Mollakkorden und Septakkorden-Wechselbaß mit Dur- und Septakkorden
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erarbeiten eines Spielrepertoires für Hort und Heim
- -Kinder- und Volkslieder österreichischer Tradition mit verschiedenen Baßbegleitungen-Transponierübungen einfachster Art: Sekund-, Oktav- und Terzabstände-Selbständiges Finden richtiger Baßbegleitungen-Liedgut für den Jahresfestkreis: St. Nikolaus, St. Martin, Advent-,Weihnachtsliedgut ua.
Theoretisches Fachwissen
- -Übersicht über die Handzungeninstrumente-Beschreibung des Instrumentes
3. Klasse:
Erweiterung des Tonraumes über zwei Oktaven hinaus
- -Vertiefung der Diskanttechnik des Tonleiterspieles-Intervallsprünge bis zu einer Oktave
Erweiterung des Baßspieles
- -Wechselbaß mit Dur-, Moll- und Septakkorden-Erarbeiten gängiger Baßfiguren-Artikulationsübungen: staccato, legato, portato-Rhythmische Übungen der Baßbegleitung-Einführung des Terzbasses
Instrumentenspezifische Phrasierungstechniken
- -Übungen zur Dynamik (p, mf, f, cresc., decresc.)-Vorübungen zur Artikulation: legato, staccato, portato-Einfache Verzierungen: Vorschlag, Pralltriller, Mordent
Einführung in die Orginalliteratur (Anm.: richtig: Originalliteratur)
- -Erarbeitung einfacher Konzertstücke unter Berücksichtigung der richtigen Dynamik und Phrasierung bezüglich der Balgführung-Hörbeispiele klassischer Akkordeonmusik
Einführung in das Zusammenspiel
- -Duospiel unter Anleitung des Lehrers-Selbsttätiges Einüben von Duostücken
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Erarbeitung eines Spielrepertoires für Hort und Heim
- -Kinder- und Volkslieder der österreichischen Tradition mit höherer Spielanforderung-Internationale Folklore-Primavistaspiel-Transponieren höherer Anforderungen-Spiel im Bereich von 3 Kreuz – 3b-Finden von Baßbegleitungen zu vorgegebenen Melodien-Finden einer zweiten Stimme-Liedbegleitung
Erweiterung des mehrstimmigen Spieles im Diskant
- -Verstärktes zweistimmiges Spiel in Sexten-Akkordspiel-Spiel mit gefesselten Fingern
Theoretisches Fachwissen
- -Einführung in die Originalliteratur (Solo, Duo, Ensemble, Orchester) mit Hilfe von Hörproben-Geschichte und Entwicklung des Akkordeons-Das Prinzip der freischwingenden Durchschlagzunge (Tonerzeugung)-Registrierung
4. Klasse:
Spiel über den gesamten Diskanttonraum
- -Einstimmiges Spiel höherer technischer wie rhythmischer Anforderung-Polyphone Spielstücke-Spiel mit Synkopen, Umgang und Einsatz der Register, Spiel bis 4 Kreuz und 4b-Spiel einfacher Kadenzen
Sicherung der instrumentenspezifischen Phrasierungstechniken
- -Vertiefende Übungen zur Dynamik und Artikulation-Verzierungen höheren Schwierigkeitsgrades: Triller, Vibrato, Arpeggio, Glissandi, ...
Vertiefung des Baßspieles
- -Sextakkord in Dur und Moll-Quartsextakkord in Dur und Moll-Versuche zeitgenössischer Balgtechniken wie Bellow shake-Einführung in das Melodiebaßspiel
Erarbeitung von Originalliteratur
- -Erarbeitung eines zyklischen Werkes-Erarbeitung eines polyphonen Stückes im Stile Bach-Einführung in zeitgenössische Werke seriellen Charakters-Hörspiele der verschiedenen Richtungen
Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Führung einer Spielgruppe
- -Selbsttätiges Ensemblespiel in Orginalbesetzung (Anm.: richtig: Originalbesetzung)-Aufbau und Leitung einer Spielgruppe-Einführen von Zusatzinstrumenten: Basso, Elektronium-Zusammenspiel mit anderen Instrumenten-Beispiele konzertanter Ensemble-, Orchesterwerke
Erarbeiten eines Spielrepertoires für Hort und Heim
- -Einstudieren von Chorliedern mit Hilfe des Akkordeons-Finden von Vor-, Nach-, Zwischenspielen-Improvisationsübungen: Vertonen von Reimen, Geschichten, ua.-Spiel zur Unterhaltung und zum Tanz
Einführung in die Reparaturkunde
- -Behebung kleiner Schäden
Theoretische Grundlagen
- -Überblick über die Orginalliteratur (Anm.: richtig: Originalliteratur)-Aufbau eines Akkordeonensembles, -Orchesters-Zusatzinstrumente und ihre Einsatzmöglichkeiten im Akkordeonorchester/Ensemble
Didaktische Grundsätze:
Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer vor Aufgaben, die besondere didaktische Vorbereitungen erfordern, damit alle Schüler der Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen aktiv Anteil nehmen können. Grundsätzlich ist zu vermeiden, daß der Gruppenunterricht als eine verkürzte Form des Einzelunterrichts verstanden wird.
Da das Leistungsniveau bei den einzelnen Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit und der Übungsmöglichkeit meist sehr unterschiedlich ist, sollten möglichst Schüler annähernd gleicher Leistungsstufen in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Von Anfang an sind kreatives Gestalten, Improvisation, Gehörbildung, rhythmisches Empfinden und notationsfreies Spiel in Verbindung mit Atmen, Singen und Bewegen zu pflegen.
Körper-Rhythmus und andere Instrumente können zur Erarbeitung, Ergänzung und Vertiefung eingesetzt werden. Musikkundliche Kenntnisse sind in der instrumentalen Praxis anzuwenden. Den Schülern sind die notwendigen technischen Anleitungen zum eigenständigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen, zum improvisatorischen Einsatz des Instrumentes sowie Methoden des selbständigen Übens zu vermitteln.
Des Erlernte soll im Musikunterricht sowie im Rahmen der Fest- und Feiergestaltung dargeboten werden.
Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instruments sind durch gelegentliches Vorspiel von Werken aus alter und neuer Zeit, auch unter Einsatz technischer Mittler, aufzuzeigen.
Im Interesse eines künstlerisch orientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Hort- und Heimpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Instrumentenbau, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.
Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülern ermöglichen, das Instrument sowohl berufsspezifisch, als auch zur persönlichen Bereicherung einsetzen zu können.
Violine
Lehrstoff:
2. Klasse (aufbauend auf Vorkenntnissen):
Kinder- und Tanzlieder in den ersten 3 Lagen (auswendig).
Unterhaltungsliteratur.
Austerzen von Liedern, Bassstimme dazu spielen.
1. Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).
Kammermusik und ihre Interpretation aus Musikepochen, im Zusammenwirken mit Musikerziehung.
Erarbeiten eines Repertoires für die berufliche Praxis. Technische Übungen.
Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit.
Tonleitern und Zerlegungen über 3 Oktaven, Flageolettspiel.
Einfaches Doppelgriffspiel.
3. Klasse:
Tanzmusikrepertoire: Kindertanzlieder, Standardtänze, Volkstänze, Transpositionsübungen anhand von Liedern.
Sonaten: Konzerte unterschiedlicher Epochen, die auf den Unterricht in Musikerziehung abgestimmt sind.
Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten).
Tänze und rhythmische Übungen unter Zuhilfenahme der Violine.
Ausbau des Repertoires für die berufliche Praxis.
Fortsetzung der technischen Übungen.
4. Klasse:
Festigung und Erweiterung des Repertoires, insbesondere für die berufliche Praxis.
Werke (Solo- und Kammermusik aus Musikepochen), die im Unterricht in Musikerziehung durchgenommen werden.
Fortsetzung der technischen Übungen.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Rhythmisch-musikalische Erziehung hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Aufbauend auf Eigenerfahrung soll er das Verständnis für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung vermitteln. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- -Primärerfahrungen mit Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven, affektiven, sozialen und motorischen Bereich-Sensibilisierung der Sinne und Körpererfahrung-Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit-Entfaltung des schöpferischen Umgangs mit Musik und Bewegung im persönlichen und beruflichen Bereich-Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe-Einsicht in psychosomatische Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben-Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf-Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die Rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzubeziehen.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, taktil, visuell, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung. Differenzierung von Eindrücken über die einzelnen Sinneskanäle zur Förderung der Aufmerksamkeit, der Konzentrations- und Merkfähigkeit. Steigerung der Aufnahmebereitschaft und Fähigkeit zur angemessenen flexiblen Verarbeitung von wechselnden Ansprüchen der Umwelt.
Entwicklung von Körperbewußtsein. Erfahrung des Wechselspiels von körperlicher Spannung und Entspannung und deren Auswirkung auf den emotionalen Bereich. Ansätze zur Analyse der nonverbalen Körpersprache. Vielfältige Bewegungserfahrungen zur Erweiterung des eigenen Bewegungsrepertoires. Differenzierung des individuellen Bewegungsausdrucks durch Spiel, Imitation, Improvisation und Gestaltung mit und ohne Material. Steigerung der Bewegungsqualität in der praktischen Auseinandersetzung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Rhythmus, Takt), Dynamik, Melodie, Form.
Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens sowie zur Steierung (Anm.: richtig: Steigerung) des musikalischen Bewegungsausdrucks. Musikalische Improvisation zur Bewegung mit Körperinstrumenten, Sprache, Stimme, auf Stabspielen, Flöten und selbst gebautem Instrumentarium. Erarbeiten von Bewegungsabläufen frei improvisierten und gebunden Tanzformen unter Einbeziehung von Liedern, Texten und Spielen, mit instrumentaler Illustration und Begleitung im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern. Tänzerische Gestaltung von Musikstücken. Einsicht in die charakteristischen Merkmale und Elemente von Musik und deren Auswirkungen auf den Bewegungsausdruck und auf soziale Beziehungen.
Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Vorgänge. Bewußtmachen nonverbaler Kommunikationsformen in Einzel-, Partner- und Gruppenaufgaben. Entwicklung von Selbständigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Einfühlungsvermögen, Anpassung, Toleranz, Fairneß sowie der Fähigkeit zur Kooperation und zum Lösen von Konflikten. Umsetzen der Eigenerfahrung im Bereich des sozialen Lernens bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Entwicklung und Förderung von Phantasie und Kreativität in Bewegung und Musik mit Materialien und Objekten. Intensivieren der Erlebnisfähigkeit. Didaktische Auswertung und Anwendung von rhythmisch-musikalischen Spielformen unter Berücksichtigung von Kombinationsmöglichkeiten mit sensomotorischem Training und freiem Gestalten.
Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Elemente der Rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungsansatz in allen Bereichen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Didaktische Analyse von Modellen Rhythmisch-musikalischer Erziehung in Hort und Heim. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen. Beobachten von gruppendynamischen Vorgängen. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Kinder- und Jugendgruppe.
3. Klasse:
Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit und Vertiefung der gewonnenen Erfahrungen.
Fortführung der Körperbildung, Haltungsschulung und Korrektur der Körperaufrichtung sowie Vertiefen des Körperbewußtseins. Differenzierung der Bewegungs- und Fortbewegungsarten. Bewegungsbeispiele. Erarbeiten komplexer Bewegungsabläufe am Platz und im Raum. Weitere Bewegungsimprovisation unter Einbeziehung von Liedern, Texten, Spielen und instrumentaler Begleitung (auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen). Kennenlernen von Möglichkeiten der Körperbildung und Verständnis für die psychosomatischen Vorgänge; Folgerungen für das persönliche und berufliche Leben.
Improvisation mit Musikinstrumenten, Sprache, Stimme unter Einbeziehung von Spielmaterialien und Bewegung. Bedeutung der Singstimme für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Einfache musikalische Formmodelle wie Liedformen, Rondo, Kanon, Variation.
Anwendung und Auswertung der verschiedenen Materialien unter neuen Aspekten (wie Spiel, Kommunikation, sensomotorisches Training, Gestaltung).
Vertiefte Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen; Umsetzung dieser Erfahrungen auf das soziale Lernen, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen. Gemeinschaftsfördernde Übungen mit Hilfe von Musik und Bewegung (Singen, Tanzen, Musizieren; Gestalten von Liedern, Sprüchen, Tanzstücken, szenischem Spiel).
Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung".
Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungshilfe, Hinführen zu deren Einsatz in der eigenen pädagogischen Arbeit. (Ausarbeiten von Themen für die Übernahme von Übungseinheiten in der Kleingruppe). Vermitteln der methodisch-didaktischen Grundsätze der Rhythmisch-musikalischen Erziehung. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Lernhilfe (Mengenlehre, Sprachförderung, Schreibförderung, logisches Denken ua.). Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur. Nachbesprechung und Analyse von selbständig durchgeführten Übungsabläufen mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen im Rahmen der Hort- und Heimpraxis.
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe wird die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und emotionalen Kräfte angestrebt. Das Erfahren und Erkennen ihrer Wechselbeziehung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung soll auch den Sozialbezug miteinschließen. Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden, müssen auf Eigenerfahrungen aufbauen und durch Analyse sowie Reflexion bewußt gemacht werden. Einschlägige Literatur dient als Anregung und Vertiefung des Verständnisses. Die Zusammenarbeit mit Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis ist wahrzunehmen.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Apsekte (Anm.: richtig: Aspekte) enthalten.
Generelles Ziel ist es, die in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen fachtypischen Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen zu erweitern, zu differenzieren und zu vertiefen. Insbesondere sollen die Schüler dazu geführt werden, ihr bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es in zunehmendem Maße bewußt und zielorientiert einsetzen zu können:
- -für persönlichen Ausdruck-für visuelle Verständigung-für die Arbeit in Horten und Heimen sowie der außerschulischen Jugendarbeit-zur Verfeinerung der Wahrnehmungsfähgikeit (Anm.: richtig: Wahrnehmungsfähigkeit)
Darüber hinaus sollen die Schüler elementare Sach- und Methodenkenntnisse für eine Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien erwerben und zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots sowie zu einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur geführt werden.
Insbesondere sollen die Schüler befähigt werden, für ihre künftige Arbeit in Horten und Heimen sowie der außerschulischen Jugendarbeit bildnerische Tätigkeiten bei Kindern und Jugendlichen anzuregen, entsprechende Gestaltungs- und Verfahrensweisen, Materialien und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.
Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsbildung leisten.
Lehrstoff:
1. und 2. Klasse:
Praktische Arbeit
Bereiche: | Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik) |
| Ornament |
| Schrift und Typografie |
Bildnerisches Gestalten:
Lernziele:
Die Schüler sollen:
- -ihre Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln erweitern, sowie unter Berücksichtigung individueller Ausdrucksmöglichkeiten Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenständlicher Aufgabenstellungen gewinnen,-ihre Sachkenntnis und Kenntnisse verschiedener Arbeitsverfahren erweitern und zielorientiert einsetzen lernen,-Probleme bildnerischen Gestaltens hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkennen und entsprechende Lösungen finden,-zunehmend befähigt werden, Arbeitsschritte zu organisieren und auszuführen, allein aber auch in der Gruppe,-lernen, bildnerisches Gestalten zu einer verfügbaren Methode der Verfeinerung sinnlicher Erfahrungen, visueller Mitteilung, persönlichen Ausdrucks und schöpferischen Handelns zu gebrauchen.
Teilbereich Farbe:
Die Schüler sollen:
- -aufbauend auf den Lehrstoff der vorhergegangenen Bildung sich mit Farbe auseinandersetzen lernen (Ordnungsprinzipien, Grundfarben, Mischfarben, Farbfamilien, Farbqualitäten, Farbwirkungen, Farbkontraste ua.),-Einsatzmöglichkeiten der Farbe als Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger kennenlernen und anwenden können.
Teilbereich Grafik (Handzeichnung und Drucktechniken):
Die Schüler sollen:
- -die verschiedenen Verfahren in ihrer Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeit kennenlernen,-die Druckgrafik als Medium der Vervielfältigung, der Information und als künstlerisches Ausdrucksmittel kennenlernen und für schulische, berufsbezogene und persönliche Zwecke einsetzen können.
Lerninhalte:
- -Deckende und lasierende Malweise.-Unterschiedliche Farbmaterialien (Deckfarben und Dispersionsfarben, Aquarellfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechende Werkzeuge (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel ua.) und geeignete Malgründe, (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).-Farbdifferenzierung und Farbmodulation.-Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe.-Farbkontrast.-Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Textur, Schraffur.-Verschiedene graphische Materialien (Grafik, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und entsprechende Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).-Hochdrucktechniken (zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Linolschnitt) Schablonendruck, Siebdruck, Tiefdruck.
Ornament:
Lernziele:
Die Schüler sollen:
- -Grundprinzipien der ornamentalen Gestaltung kennen und-insbesondere berufsbezogen anwenden lernen.
Lerninhalte:
- -Freies und angewandtes Ornament, Grundprinzipien wie Spiegelung, Streuung, Reihung, Flächenfüllung mit geeigneten Werkzeugen und Materialien.
Schrift und Typografie:
Lernziele:
Die Schüler sollen:
- -Sicherheit in der Ausformung der Buchstaben und Gestaltung von Schriftbildern gewinnen,-Schrift anwenden lernen, unter Beachtung des flächenübergreifenden Prinzips auch für schulische und berufsbezogene Aufgaben.
Lerninhalte:
- -Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift, rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern mit verschiedenen Werkzeugen.-Allenfalls: Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigen (Anm.: richtig: vorgefertigten) Buchstaben.
Werkbetrachtung – Kunstbetrachtung
Lernziele:
Die Schüler sollen:
- -Begriffe und Fachausdrücke erarbeiten und anwenden lernen,-Einblicke gewinnen in das Wesen der Kunstgattungen,-die Werkstruktur analysieren,-die inhaltliche Bedeutung von Werken erkennen,-das Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung klären,-die Frage nach Entstehungsbedingungen von Werken stellen,-Einsichten gewinnen in künstlerische Schaffensprozesse und zu einer fundierten Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst gelangen,-in der Lage sein, signifikante Kunstwerke in das Gesamtbild einer Kultur einzuordnen und elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge herzustellen.
Lerninhalte:
- -Exemplarische Werke aus den Bereichen Malerei, Graphik und Ornament-womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit,-einfache Analysen und Interpretationsversuche.
Didaktik
Lernziele (1. bis 5. Klasse):
Die Schüler sollen:
- -Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere fachbezogene Aktivitäten in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit reflektieren lernen,-das im Unterricht erworbene Bildungsgut nicht nur für sich selbst, sondern unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte in der außerschulischen Jugendarbeit sinnvoll nutzen, gezielt einsetzen lernen und in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen treffen lernen,-Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie im Hinblick auf die Arbeit im Hort befähigen, den entsprechenden Lehrplaninhalten der 5. bis 9. Schulstufe gerecht zu werden,-durch Einblicke in die Entwicklungsstufen der bildnerischen Gestaltungsweisen der Kinder und Jugendlichen, bildnerische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,-erkennen, daß bildnerisches Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen und Begabungen von wesentlicher Bedeutung ist,-befähigt werden, für ihre Arbeit in Hort und Heim unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeitsgrad) zu erstellen,-ihre in „Kunstbetrachtung" erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
Lerninhalte:
- -Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das Bildnerische Gestalten mit Kindern und Jugendlichen geeignet sind. Erörten (Anm.: richtig: Erörtern) von motivierenden Aufgabenstellungen für Hortkinder und Jugendliche.-Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für den Hort und die außerschulische Jugendarbeit geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind.-Einsatz von Drucktechniken, Schrift und Schriftgestaltung für Fest- und Feiergestaltung, im Rahmen der Elternarbeit und als Mittel der Information.
3. und 4. Klasse:
Praktische Arbeit
Bereiche | Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik) |
| Schrift und Typografie |
| Ornament |
| Planzeichnen |
| Apparative Medien |
Lernziele:
Siehe 1. und 2. Klasse, darüber hinaus:
Planzeichnen:
Die Schüler sollen:
- -grundlegende gebundene Abbildungsverfahren (Schnitte, Risse, Pläne ua.) anfertigen und angemessen einsetzen können.
Apparative Medien:
Die Schüler sollen:
- -im Umgang mit apparativen Medien vertraut werden,-erfahren, daß auch Foto, Film, Video und andere Geräte (Computer, Kopiergerät ua.) geeignete Medien für bildnerisches Gestalten, zur Dokumentation und Interpretation von Realität sowie zur Kommunikation sind.
Lerninhalte:
Bildnerisches Gestalten:
- -Freies Gestalten,-Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Bau und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen,-Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung in Hort und Heim,-Perspektive; Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzepten,-großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte,-Farbe in Bezug auf Thema und Aussage, als optisches Signal und Symbol,-Bildfolgen (Comics) zur Darstellung einfacher Handlungsabläufe, – das Bilderbuch, das Kinder- und Jugendbuch.
Schrift und Typografie:
- -Einsatz von Schriftarten, vorgefertigte Buchstaben, von Computer und Kopiergerät ua.
Ornament:
- -Lerninhalte der 1. und 2. Klasse mit gesteigerten, gestalterischen und technischen Anforderungen, allenfalls auch mit Hilfe apparativer Medien (Foto, Computer).
Planzeichnen:
- -Entwurf, Dokumentation und anschauliche Mitteilung von einfachen baulichen, räumlichen und gegenständlichen Gegebenheiten,-Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schüler.
Apparative Medien:
- -Praktische Übungen und Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten.
Kunstbetrachtung
Lernziele:
Siehe 1. und 2. Klasse
Lerninhalte:
- -Die Kinderzeichnung: Aufzeigen von Gestaltungsprinzipien und Gesetzmäßigkeiten anhand von geeigneten Beispielen. Bedeutung der Kinderzeichnung für die Kunst des 20. Jahrhunderts.-Das Bilderbuch: Erarbeiten von Bewertungskriterien (zB Aussagewert, künstlerische Gestaltung); historische Entwicklung des Kinder- und Jugendbuches.-Naturstudien in Malerei und Grafik (Skizze, Entwurf, Studie);-Gebrauchsgrafik (Plakat, Schrift, Typografie ua.);-Erscheinungsformen der Perspektive in der bildenden Kunst;-Exemplarische Werke der Architektur, Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauelemente.-Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen.
Didaktik
Lernziele:
Siehe 1. bis 5. Klasse.
Lerninhalte:
- -Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise des Kindes (Gründe für die kindliche Farbwahl, Formgebung ua.),-Hinführung zu differenzierter Farb- und Formgebung,-Technik und Aussage von Illustrationen in Kinder- und Jugendbüchern, Bildgeschichten, Comic-strips und Trickfilmen,-Erarbeiten von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung,-Anbahnen eines Qualitätsempfindens,-Methoden der Kunst- und Werkbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen anhand von Reproduktionen und Originalen,-Gestaltung der beruflichen Umwelt: Einsatz von Sachzeichnen, Raum- und Dekorationskonzepten.
5. Klasse:
Praktische Arbeit
Bildnerisches Gestalten (grafischer und farbiger Bereich sowie Bereich apparativer Medien).
Lernziele:
Siehe 1. bis 4. Klasse.
Lerninhalte:
- -Selbstgewählte Aufgaben zur Entfaltung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit.
Kunstbetrachtung
Lernziele:
Siehe 1. bis 4. Klasse.
Lerninhalte:
- -Stilgeschichtliche und kunsthistorische Zusammenhänge in den wesentlichen Kunstepochen und den Bereichen Architektur, Plastik, Malerei und Grafik,-Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen der apparativen Medien.
Didaktik
Lernziele:
Siehe 1. bis 5. Klasse.
Lerninhalte:
- -Auseinandersetzung mit Aufbaureihen im Hinblick auf die zunehmende Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen sowie Bereicherung der Bildgestaltung,-Schaffung von räumlichen und materiellen Bedingungen für die bildnerische Arbeit; Motivitation zu bildnerischem Gestalten;-die Bedeutung des bildnerischen Gestaltens für Kinder und Jugendliche.
Didaktische Grundsätze:
Allgemeines:
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.
Querverbindungen zwischen den Bereichen aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Pädagogik ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere auch in den Besuchspraxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler in einer Mappe zusammengestellt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die didaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit in Hort/Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit festzuhalten.
Schwerpunktsetzungen in der Bildnerischen Arbeit in den einzelnen Klassen schließen eine Behandlung in anderen Klassen nicht aus.
Praktische Arbeit
Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.
Zum Bildnerischen Gestalten ist eine dem Entwicklungsstand der Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.
Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).
Planzeichnen darf nicht als Selbstzweck betrieben werden. Komplizierte Verfahren sind auszuschließen. Ebenso sind Konstruktionsaufgaben der Darstellenden Geometrie kein Auftrag dieses Teilbereiches der Bildnerischen Erziehung. Die hergestellten Pläne und Werkzeichnungen sind als sachliches Verständigungsmittel vornehmlich für die Berufswelt aufzufassen.
Im Bereich der apparativen Medien soll der Ausbildungsschwerpunkt bei Darstellungsprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten liegen und nicht im Technischen. Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in fast allen Unterrichtsgegenständen, bei Unterrichtsprojekten, im Berufsalltag, auch als Mittel der Dokumentation, im Dienste von Schulveranstaltungen ua. sollen dargelegt und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Didaktik, Hort- und Heimpraxis sowie Pädagogik, wahrgenommen werden.
Das Ornament wird insbesondere im Rahmen des Textilen Gestaltens, des Werkens, der Raum- und Bühnengestaltung und facherübergreifend bei der Gestaltung von Festen und Feiern sinnvoll und berufsbezogen Anwendung finden.
Grundprinzipien ornamentaler Gestaltung können ua. im Rahmen der Kunstbetrachtung sowie des Studiums vor dem Objekt erarbeitet werden.
Kunstbetrachtung – Werkbetrachtung
Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen sie aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der verschiedenen AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).
Didaktik
Den Schülern ist die Möglichkeit zu einer späteren Erweiterung des Berufsfeldes über Hort- und Heimerziehung hinaus in Richtung außerschulischer Jugendarbeit durch entsprechende Planungen der Unterrichtsarbeit ab der 1. Klasse zu sichern.
Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll jedem Schüler bewußtgemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gegeben ist, zB Einsatz und Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien, Organisation von Arbeitsschritten, Vermeidung von Fehlerquellen ua.
Die Berücksichtigung der Altersgemäßheit bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie bei der Auswahl des Schwierigkeitsgrades und des Arbeitsumfanges ist den Schülern auch bei den einzelnen Arbeitsschritten bewußtzumachen.
WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Werkerziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten.
Die Werkerziehung soll die Schüler befähigen,
- -fachtypische und didaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für eigene Werktätigkeit, aber auch bei der Berufstätigkeit in Hort und Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.
Darüber hinaus sollen die Schüler mit exemplarischen Problemen der Produkt- und Umweltgestaltung vertraut werden, insbesondere die ökologische Problematik dieses Bereiches in Gegenwart und Zukunft erkennen und zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung hingeführt werden.
Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Werken:
Textiles Gestalten:
2. Klasse:
Werken:
Praktische Arbeit
Lernziele (1. bis 5. Klasse):
Die Schüler sollen:
- -ihre werktechnischen und gestalterischen Fertigkeiten und Erfahrungen ständig erweitern und festigen,-bei der Gestaltung von Werkstücken die Arbeitsmittel, Werkstoffe und Arbeitsverfahren sachgerecht und ökonomisch einsetzen lernen,-Werkstoffe, Werkzeuge und Verfahren richtig benennen können,-Probleme bei der Gestaltung von Werkstücken hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkennen und lösen können,-erkennen, daß bei der Gestaltung von Werkstücken (Produkten) Funktion, Material (Werkstoffe) und Form in Einklang zu bringen sind.
Lerninhalte (1. und 2. Klasse):
Werken:
Körperhaftes und räumliches Gestalten:
Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermache, Plastilin, Seife ua.). Aufbauend auf den Erkenntnissen der vorhergegangenen Schulstufen Erweitern der Erfahrungen bei der Gestaltung von Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Heranziehen auch weiterer Materialien wie Gips, Holz ua.
Montageverfahren mit verschiedenen vorgefunden Materialien.
Gußverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß, Zinnguß, Abdruckverfahren).
Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen ua.; allenfalls auch großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen ua.; Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen.
Produktgestaltung:
Flechten mit verschiedenen Materialien.
Papierarbeiten (auch Faltarbeiten wie Mützen, Schiffchen, Faltschachteln ua.).
Kindgemäßes Spielzeug aus verschiedenen Materialien.
Gefäßkeramik:
Daumenschale, Aufbaukeramik, Glasieren und Engobieren, Plattenkeramik, allenfalls Drehen auf der Töpferscheibe.
Textiles Gestalten:
Gestaltung textiler Produkte:
Raumtextilien, textiles Gebrauchsgut, freie Textilgestaltung unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden, flächenverarbeitenden Verfahren, allenfalls Bekleidung.
3. Klasse:
Werken:
Textiles Gestalten:
4. Klasse:
Werken:
Lerninhalte (3. und 4. Klasse):
Werken:
Körperhaftes und räumliches Gestalten:
Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Kinderspiele und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel) sowie von Puppen für das Figurentheater, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten und Masken (auch Bühnengestaltung).
Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen in Horten und Heimen (auch im Freien).
Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung.
Produktgestaltung:
Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck).
Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.
Allenfalls: Gestaltung von Keramik mit erhöhten Anforderungen.
Textiles Gestalten:
Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in textilen Techniken, aufbauend auf die Erfahrungen und Kenntnisse der ersten und zweiten Klasse.
Kombinieren von Techniken, die auch an Werkstücken für das kindliche Spiel anzuwenden sind (zB Herstellen von Puppen für das Lern- und Bühnenspiel); Anfertigen von Tieren in textilen Techniken (dreidimensional).
Allenfalls: ein Werkstück für den persönlichen Gebrauch.
5. Klasse:
Lerninhalte:
Werken:
Der Schüler hat aus einem selbstgewählten Bereich eine praktische Arbeit zu erbringen, die unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte in Umfang und Differenziertheit über dem Niveau der vorhergehenden Lernstufen zu stehen hat.
Wahlbereiche sind: Körperhaftes und räumliches Gestalten, Produktgestaltung, Textiles Gestalten.
Werkbetrachtung
Lernziele (1. bis 5. Klasse):
Werken/Textiles Gestalten:
Die Schüler sollen:
- -bei der Beurteilung von Werkstücken sachgemäße Kriterien anlegen lernen,-Einsichten gewinnen in das Zusammenwirken von Funktion, Material und Verfahren anhand von Werken aus verschiedenen Kulturkreisen, Vergangenheit und Gegenwart und auch der Volkskunst,-bei Bewertung von Produkten aus Gegenwart und Vergangenheit zu verfeinertem Qualitätsempfinden und fundierten Werthaltungen geführt werden.
Lerninhalte (1. und 2. Klasse):
Werken:
Spielzeug
Werke der Plastik, Keramik
Materialauswahl
Produktanalyse
Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung.
Textiles Gestalten:
Textile Arbeiten aus dem Bereich der Kunst, Volkskunst, aus verschiedenen Zeiten und Ländern.
Lerninhalte (3. und 4. Klasse):
Werken:
Kritierien (Anm.: richtig: Kriterien) für die Bewertung von Produkten (Gebrauchswert, ästhetischer und ökonomischer Wert).
Subjektive und objektive Bewertung.
Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration: Technische Probleme wie Veränderungen der Bühne, Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen, Zuschauerperspektive ua. Grundtypen des Bühnenspiels wie Guckkastenbühne, Arena ua.
Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern in Hort und Heim.
Einblicke in entsprechende Formen des Brauchtums.
Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.
Textiles Gestalten:
Beachtung der optischen und haptischen Wirkung von textilen Materialien an typischen Werken in verschiedenen Techniken.
Bekleidungsgeschichte, erläutert an wenigen exemplarischen Beispielen.
Mode und Modetrends.
Kritisches Konsumverhalten.
Lerninhalte (5. Klasse):
Exemplarische Auseinandersetzung mit Werken aus den Bereichen „Körperhaftes und räumliches Gestalten", „Produktgestaltung", „Textiles Gestalten" unter Berücksichtigung der europäischen Kunst, einschließlich Volkskunst und Brauchtum, allenfalls auch außereuropäischer Kulturkreise.
Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck. Stilprobleme.
Didaktik
Lernziele (1. bis 5. Klasse).
Die Schüler sollen:
- -Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere fachbezogene Aktivitäten in Hort, Heim und außerschulischer Jugendarbeit reflektieren lernen,-das im Unterricht erworbene Bildungsgut nicht nur für sich selbst, sondern unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte in Kinder- und Jugendarbeit sinnvoll nutzen und gezielt einsetzen sowie in selbständiger, eigenverantwortlicher, pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit in Hort, Heim und außerschulischer Jugendarbeit treffen lernen,-Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie im Hinblick auf die Arbeit in Hort und Heim befähigen, den entsprechenden Lehrplaninhalten der Schule der 6- bis 14-jährigen gerecht zu werden,-durch Einblicke in die Entwicklungsstufen und Gestaltungsweisen von Kindern und Jugendlichen, gestalterische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,-erkennen, daß Werken und Textiles Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann und für die Integration von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und Behinderungen von wesentlicher Bedeutung ist,-befähigt werden, für die Arbeit in Hort und Heim unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeiten und Materialien) zu erstellen,-die in „Werkbetrachtung" erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
Lerninhalte (1. und 2. Klasse):
Werken/Textiles Gestalten:
Organisation von Arbeitsschritten,
Möglichkeiten zur Motivation,
Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeiten,
Wecken des Verständnisses für handwerkliche Anforderungen verschiedener Techniken,
Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Funktion, Form und Farbe) im Hinblick auf die Arbeit in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit,
Formmöglichkeiten im plastischen Bereich mit Kinder und Jugendlichen,
Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug,
Hinweise zur Herstellung von Spielgaben und zur Ausstattung von Festen und Feiern insbesondere in Horten und Heimen.
Lerninhalte (3. und 4. Klasse):
Werken/Textiles Gestalten:
Auseinandersetzung mit Aufbaureihen zu plastischer Gestaltung und Produktgestaltung in Hort und Heim,
Möglichkeiten des Einsatzes von Dekoration, Spielzeug, Bühnengestaltung, Kostümen, Puppen ua. in Hort und Heim,
Gestaltung der beruflichen Umwelt.
Lerninhalte (5. Klasse):
Theoretische Auseinandersetzung mit der in Praktischer Arbeit gewählten Aufgabenstellung.
Didaktische Grundsätze:
Allgemein:
Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in der Jahresplanung der Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.
Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Pädagogik, Hort- und Heimpraxis) werden empfohlen und sollen wahrgenommen werden. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere in Übungs- und Besuchspraxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotographien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten von Hort, Heim und außerschulischer Jugendarbeit, sollen – eventuell in Beispielsreihen – gegeben werden.
Schwerpunktsetzungen von Bereichen in den einzelnen Klassen, dies schließt ihre Behandlung in anderen Klassen nicht aus.
Werken/Textiles Gestalten:
Praktische Arbeit:
Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Medien ist Bedacht zu nehmen. Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit den geplanten Werkstücken gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellung, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zur Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig. Erziehung zur Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Kostenberechnungen sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen befähigen.
Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benutzung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
Bei Bühnengestaltung sind Improvisation und Gestaltung mit einfachen Mitteln unter Ausnützung vorhandener räumlicher Gegebenheiten vorrangig zu bedenken. Bühnengestaltung kann auch im Hinblick auf fächerübergreifende Aspekte Lerninhalt der Bildnerischen Erziehung sein.
Werkbetrachtung:
Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung soll von eigenen praktischen Erfahrung der Schüler ausgehen. Einsichten in Sachverhalte sollen womöglich selbständig erarbeitet werden. Die Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen.
Die Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (Lehrausgänge ua.).
Didaktik:
Die Erweiterung des Berufsfeldes im Hinblick auf außerschulische Jugendarbeit soll den Schülern durch entsprechende Planung der Unterrichtsarbeit ab der 1. Klasse gesichert werden.
Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll den Schülern transparent gemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Besondere Hinweise scheinen beim Einsatz und der Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien sowie bei der Organisation von Arbeitsschritten angebracht.
Bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie der Auswahl des Schwierigkeitsgrades ua. ist auf Altersgemäßheit zu achten.
LEIBESERZIEHUNG
Der Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik hat
- -einerseits die Fähigkeit der Schüler zum Bewegen, Spielen, Leisten und zu gesunder Lebensführung durch entsprechende Zielsetzungen weiterzuentwickeln und festzulegen,-andererseits ist im didaktisch-methodischen Bereich die berufsspezifische Ausbildung für die sportliche Freizeitgestaltung in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit zu berücksichtigen.
Für den ersten Bereich ist der „Lehrplan für Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten" (BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung) vollinhaltlich heranzuziehen.
Die didaktisch-methodische Ausbildung, umfaßt eine Ergänzung und Erweiterung des schon genannten Lehrplanes für Leibesübungen. Sie ist in allen Klassen in engem Zusammenhang mit der praktischen Ausbildung zu vermitteln.
Didaktisch-methodische Ausbildung
Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Klassen anknüpfend an Gelegenheiten, die sich in der praktischen Ausbildung ergeben, in verstärktem Ausmaß in der 3. bis 5. Klasse zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, der Bewegungslehre, Sortpsychologie (Anm: richtig: Sportpsychologie), Sportsoziologie und Sportbiologie exemplarisch enthalten. Einzelne Bereiche der didaktischmethodischen Ausbildung sind ab der 4. Klasse nach Möglichkeit im Rahmen der Hort- und Heimpraxis zu erarbeiten.
1. Begriffserklärungen:
- -Einführung in Fachsprache und Fachliteratur; Gerätekunde-Kenntnis der Funktion und der Inhalte einer Systematik der Leibesübungen.-Kenntnis der Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstandes Leibesübungen.-Wissen um Verknüpfung von Sport, Politik und Wirtschaft, zB anhand von internationalen Sportereignissen oder einzelnen Sportarten.
2. Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsstufen:
- -Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen jeden Alters und Geschlechts.-Sammlung von altersspezifischen Übungs- und Spielgut.
3. Die Bedeutung des Sports für behinderte Kinder und Jugendliche:
- -Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit von Behinderten, zB bei einfachen Spielen, Schwimmen, rhythmische Bewegungsschulung usw.
4. Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses:
- -Kenntnis der Lehr- und Lernstufen mit Erarbeitung von praktischen Beispielen aus verschiedenen Sportarten.
5. Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:
- -Kenntnis der Struktur von methodischen Reihen.-Sammlung und Anwendung von methodischen Übungs- und Spielreihen.
6. Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:
- -Vorbereitung von Übungseinheiten und deren aufbauende Planung auf längere Sicht.-Kenntnis der verschiedenen Organisationsformen.
7. Intensivierungsmöglichkeiten von Übungen:
- -Kenntnis von verschiedenen Intensivierungsmaßnahmen, wie Zusatzaufgabe, Stationsbetrieb, Gerätebahn, Circuit-Training ua.-Kenntnis von Trainingsmethoden zur Verbesserung der motorischen Grundlagen.
8. Gesundheitserziehung:
- -Körperliche Leistungsfähigkeit und Gesundheit.-Haltungsschwächen – Haltungsschäden – Ausgleichsfunktion der Leibesübungen.-Umweltbedingungen und Hygiene.-Ernährung und Gesundheit.-Alkohol-, Nikotin-, Drogenmißbrauch.-Leibesübungen und geistige Gesundheit.
9. Sicherheitsmaßnahmen:
- -Wissen um die Unfall- und Verletzungsgefahr.-Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen. Beherrschung von Sicherungs- und Hilfegriffen, Geräteüberprüfung, Verwendung von Matten, Ordnungsrahmen ua.-Kenntnis der Baderegeln, Pistenregeln, Sicherheitsbestimmungen bei Wandertagen und Skikursen, Schulsportwochen usw.-Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen unter erschwerten Rahmenbedingungen.-Verhaltensweisen bei Unfällen.
10. Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:
- -Kenntnis der wichtigsten Spiel- und Wettkampfregeln, Schiedsrichter-, Kampfrichter- und Spielleitertätigkeit.-Kenntnis der wichtigsten Organisationsformen: zB Planung und Durchführung eines Sportfestes, Anwendung der verschiedenen Austragungsarten von Wettspielen usw.
11. Organisationsformen des österreichischen Sports:
- -Kenntnis der Struktur und Funktionsweisen des Sports: Verbandstruktur, Vereinssport, Schulsport, Fitness-Sport usw.
12. Sportbiologische Grundkenntnisse:
- -Kenntnisse über die Auswirkungen des sportlichen Trainings auf das Herz-Kreislauf-System.-Erleben und Erkennen der Leistungsfähigkeit des eigenen Herz-Kreislauf-Systems bei verschiedenen Belastungsformen.-Kenntnisse über die Arbeitsweise und Trainierbarkeit der Muskulatur.
Didaktische Grundsätze:
Die Erweiterung und Verbesserung des motorischen Eigenkönnens der Schüler ist anzustreben; die Inhalte der didaktisch-methodischen Ausbildung sind eng an das praktische Handeln anzuknüpfen und vorrangig von diesem ausgehend zu vermitteln.
Die angesprochenen Lernziele sollen alle als Prinzipien den Verlauf des Unterrichts und die damit verbundene Reflexion über das Unterrichtsgeschehen schon ab der 1. Klasse mitbestimmen.
Bei der Vermittlung der Lerninhalte kommt einerseits der Zusammenarbeit mit den Lehrern für Didaktik der Hort- und Heimpraxis sowie auch mit den Übungshorterziehern besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist jeder Ansatz des fächerübergreifenden Unterrichtes auszunützen sowie ein allfälliges Hospitieren der sportlichen Freizeitgestaltung in Heimen und Horten zu ermöglichen.
Im Verlauf der Ausbildung ist die praxisorientierte Wissensvermittlung über verschiedene unterrichtliche Verfahren zu intensivieren: zB transparente Unterrichtsweise (begründete Unterrichtsverfahren), häufige Verwendung didaktisch-methodischen Begleitmaterials (Film, Bild, schriftliche Unterlagen ua.), Kleingruppenarbeit, Arbeitsaufträge, Umgang mit der vorhandenen Fachliteratur (Schulbibliothek).
Wenn möglich sollen im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten (Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen) didaktische Schwerpunkte im Zusammenhang mit dem für die Ausbildung spezifischen Lerninhalten gesetzt werden (zB Skilauf, Schwimmen, psychomotorischen Förderung, vorbeugendes Haltungsturnen).
Das Erreichen eines für die beruflichen Erfordernisse ausreichenden Schwimmkönnens (Erarbeiten der für den Helferschein geltenden Leistungen) ist von wesentlicher Bedeutung.
Die Schüler sind von Anfang an zur Mitgestaltung der Übungsstunden (zB Üben, Trainieren, Versuchen, Experimentieren) anzuregen.
Durch Arbeitsaufträge (zB schriftliche Vorbereitungen zur Durchführung von Bewegungsangeboten, Übungsheinheiten (Anm.: richtig: Übungseinheiten) sind Selbständigkeit und Eigenverantwortung bei der Planung und Organisation der Sporterziehung von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:
Die Schüler sollen
- -ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Bewältigung verschiedener spezieller Aufgaben im Rahmen einer verantwortungsbewußten Erziehertätigkeit erforderlich sind, erwerben und einüben.
Sie sollen insbesondere
- -befähigt werden, Sofortmaßnahmen, zur Sicherheit und in der Ersten Hilfe zu setzen, als Multiplikatoren, Aufgaben der Verkehrserziehung wahrzunehmen sowie durch Erwerb von Grundlagen in den neuen Technologien diese im künftigen Wirkungsbereich zu nützen; dabei sollen die Schüler – ausgehend vom gegenwärtigen Stand der Informatik, insbesondere deren Denk- und Arbeitsweisen, Möglichkeiten ihrer Anwendung und Perspektiven ihrer möglichen Weiterentwicklung kennenlernen;-grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten im Hinblick auf Erfordernisse im künftigen Beruf erlangen sowie Lernhilfe in der Grundschule insbesondere in Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik einüben;-in den letzten Klassen Sensibilität für Gruppenprozesse erwerben,-Einblick in aktuelle einschlägige Arbeits- und Forschungsprojekte gewinnen;-Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung der einfachen Arbeiten des Rechnungswesens, sowie Kenntnis der Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und der Folgen von Mängeln erwerben; Vertrautheit mit der einfachen Buchhaltung insbesondere Budgetplanung, Kontoführung, Rechnungsführung, Material- und Inventarverwaltung und Einblick in Personalverrechnung gewinnen.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Verkehrserziehung:
Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung bei Kindern und Jugendlichen.
Dazu gehört zB
- -Festigung von verkehrsgerechtem Verhalten und Aufbau einer kritischen verantwortungsbewußten Einstellung zum Straßenverkehr;-Übungen zur Verbesserung der eigenen Leistung und der Erfassung, Analyse und Bewertung von Verkehrssituationen aus eigener und fremder Sicht;-Festigung eigenverantwortlichen Handelns und partnerschaftlichen defensiven Verhaltens.
Sicherung der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen notwendigen fachlichen Voraussetzungen. Diese sind
- -Kenntnis der sozialpsychologischen Grundlagen und der adäquaten Lehrpläne zur schulischen Verkehrserziehung;-Möglichkeiten für eine ergänzende Verkehrserziehung in Horten und Heimen, aufbauend auf die schulische Verkehrserziehung;-Bedeutung der Übungen in der Verkehrsrealität und Möglichkeiten der Umsetzung;-Kenntnis der für die jeweilige Altersstufe wichtigen Verkehrsregeln und -zeichen sowie der Zusammenhänge zwischen Straßenbeschaffenheit, Verkehrs- und Witterungseinflüsse, Fahrzeugart und Verkehrsteilnehmer.
Planung der Verkehrserziehung im Hort und Heim. Dabei ist zu berücksichtigen
- -die Anwendung didaktischer Modelle in Ergänzung der jeweiligen schulischen Verkehrserziehung;-der Einsatz geeigneter Methoden;-die Entwicklung konkreter Beispiele kurz-, mittel- und langfristiger Planung;-die Zusammenarbeit mit Eltern und Exekutive.
Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen im Erzieherdienst.
Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutung, Anlegen von Verbänden. Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen verschiedenster Art). Gesamtkörperpflege bei Kindern und Jugendlichen.
Informatik:
Einführung in die Grundbegriffe der EDV (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Exemplarische Anwendung auf praktische Problemstellungen aus verschiedenen persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Lebensbereichen sowie aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen (in Form von Beispielen).
Hardware:
Erste Einführung in die Hardware (Aufbau und Arbeitsweise): Prozessor, Speicher, Peripherie.
Software:
Grundzüge einer problemorientierten Programmiersprache, um einfach Probleme mit dem Computer lösen zu können. Programmstrukturen. Datenstrukturen.
Arbeiten mit Anwendersoftware, insbesondere Textverarbeitung, Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation.
Auswirkungen im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Bereich. Aspekte des Datenschutzes.
Didaktischer Hinweis:
Durch praktisches Arbeiten am Computer sollen die Schüler mit elektronischer Datenverarbeitung vertraut gemacht werden. Dazu sollen neben der Analyse und Lösung einfacher logischer Probleme auch Aufgabenstellungen aus praxisnahen Gebieten behandelt werden (zB Statistik, Buchhaltung).
Wenn möglich, sollte im Unterricht Kontakt mit fertiger Software angeboten werden. Die Schüler sollten auch Einblick gewinnen, wie Kinder mit Mikroelektronik umgehen lernen.
2. Klasse:
Hauswirtschaftlich gesundheitlicher Bereich:
Ausarbeitung von Speiseplänen, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.
Aufbau und Pflege von Tischkultur.
Hauswirtschaftliche Arbeiten.
Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und gesundheitlichen Geischtspunkten (Anm.: richtig: Gesichtspunkten).
Pflege der gebräuchlichen Zimmer- und Gartenpflanzen;
Grundbegriffe des Blumenarrangierens.
Lernhilfe für die Grundschule:
Didaktische Hinweise zur gezielten Lernhilfe für Grundschulkinder auf der Basis des einschlägigen Lehrplans. Dabei geht es darum,
- -den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen;-beim Verfassen von Texten zur Selbständigkeit im Schreiben zu motivieren;-das Rechtschreibkönnen kontinuierlich zu erweitern;-durch erhöhte Lesefertigkeit vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten zu ermöglichen;-Sachverhalte der Umwelt mit Hilfe von Zahlen, Größen und Operationen zu durchdringen sowie räumliche Vorstellungen aufzubauen (Gewinnen von Zahlbegriffen, handlungsorientiertes Darstellen, Durchgliederung und operatives Durchforschen des jeweiligen Zahlenraumes);-grundlegende mathematische Techniken sowie praktische mathematische Fertigkeiten zu erwerben.
4. Klasse:
Kommunikationstechniken und Gruppendynamik:
Gruppendynamische Spiele und Übungen. Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens; Einübung personzentrierter Gesprächsführung insbesondere mit Erwachsenen.
Verhaltenstraining; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen.
Aufbau, Ziele und Bedeutung der Erwachsenenbildung unter Darstellung einzelner spezifischer Formen und Einrichtungen. Anbahnen einer sinnvollen Zusammenarbeit mit derartigen Institutionen, auch unter Berücksichtigung der Elternbildung.
Aktuelle Arbeits- und Forschungsgebiete, abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf sozialpädagogische Belange.
5. Klasse:
Buchhaltung:
Begriff, Gliederung und Teilgebiete des Rechnungswesens; Interessenten am Rechnungswesen; gesetzliche Bestimmungen, Systeme der Buchführung, Abrechnungssysteme in Horten und Heimen sowie Wohngemeinschaften; Belege, Belegbearbeitung, Ausstellung von Rechnungen, Buchführungspflicht – Aufzeichnungspflicht; Kassabuch und Bankbuch (Brutto-Verbuchung); die Umsatzsteuer, Kassabuch-Nettoverbuchung; allenfalls Verwendung von Buchhaltungs-Software.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll vorrangig die Selbständigkeit der Schüler gewährleisten, um den Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten in einzelnen berufsbezogenen Sachbereich zu sichern.
Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung das Verantwortungsbewußtsein der Schüler gefördert werden. Dadurch soll der Transfer für die praktische Arbeit in Horten, Heimen sowie der außerschulischen Jugendarbeit sichergestellt werden.
Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen zum Teil erforderlich. Für den Bereich der Verkehrserziehung sind acht bis zehn Stunden vorzusehen.
C. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben in der Minute nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969, aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben; Erziehung zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.
Ein weiteres Ziel ist die Beherrschung der Schreibmaschine im Zehn-Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellung; der Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat und Band allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute.
Lehrstoff:
1. oder 2. oder 3. Klasse:
Kurzschrift:
Die Verkehrskurzschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen allenfalls Einführung in die Eilschrift.
Maschinschreiben:
Richtige Körper- und Handhaltung.
Bearbeiten des Griffeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdfjklö); möglichst fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben nach Diktat bzw. Band – allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen, Großschreiben) sowie der Zahlen und Zeichen. Erarbeiten praktischer Beispiele (Briefe, Tabellen ua.), Kenntnis einiger Vervielfältigungsverfahren.
Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind. Richtige Pflege der Schreibmaschine. Allenfalls Kennenlernen einfacher Textverarbeitung.
Didaktische Grundsätze:
1. Auf graphische und systematische Korrektheit im Schreiben und
auf sicheres Lesen, nicht nur der eigenen sondern auf fremder Niederschriften, ist zu achten. Das Beherrschen der Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der Kurzschrift zu sichern.
Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.
Die Ansage- und Abschreibübungen sind der Umwelt der Schüler und den Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, sodaß die kurzschriftliche Praxis für die einzelnen möglichst umfassend wird.
2. Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüberhinaus sollen die Schüler mit verschiedenen in der zukünftigen Berufspraxis vorkommenden geläufigen Aufgaben vertraut gemacht werden.
Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf losen Blättern durchzuführen und in Mappen zu ordnen.
INSTRUMENTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Instrumentenbau soll sowohl unter fachspezifischen, als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Auf Grund dessen sollen die angehenden Erzieher befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- -Bau einfacher Musikinstrumente,-Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten,-kreativer und improvisatorischer Einsatz der Instrumente,-Erwerb der Fähigkeit, einfache Musikinstrumente mit Kindern und Jugendlichen – entsprechend der jeweiligen Entwicklungsstufe herzustellen,-praxisbezogene Verwendung der Instrumente.
Durch das eigenständige Herstellen des Instrumentariums soll dem Schüler ein besonderer Zugang zu den Instrumenten und zum Musizieren eröffnet werden.
Die Verbindung von herkömmlichem und selbstgefertigtem Instrumentarium soll dem Schüler erweiterte Klang- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Berufspraxis eröffnen.
Lehrstoff:
1. oder 2. oder 3. Klasse:
Bau einfacher Musikinstrumente (Schlaghölzer, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumente, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfacher Flöten, eines Stabspieles uä.) in entsprechender handwerklicher und klanglicher Qualität.
Richtige Handhabung und Pflege der Instrumente.
Praktische Anwendung durch Experimentieren und Improvisieren mit Geräuschen, Klängen und vorgegebenen musikalischen Strukturen.
Didaktische Grundsätze:
Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Besondere Bedeutung kommt ständiger Gehörschulung zu. Beim Experimentieren und Improvisieren soll rhythmisches Empfinden geweckt und gefördert werden. Unter Einbezug der Fest- und Feiergestaltung ist gemeinsames Musizieren mit selbstgebauten Instrumenten zu fördern.
Im Interesse eines praxisorientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Hort- und Heimpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Instrumentalunterricht, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.
Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülern ermöglichen, die Instrumente sowohl berufsspezifisch, als auch zur persönlichen Bereicherung einzusetzen.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
(siehe Pflichtgegenstand)
Lehrstoff:
4. Klasse:
5. Klasse:
Intensives Üben der eigenen Bewegungsabläufe, angeregt durch Musik, Graphik, Gegenstand, Raum. Üben der psychosomatischen Entspannung und des Aufbaues einfacher Bewegungen. Vertieftes Erleben musikalischer Strukturen durch intensives Hören, bewegungsmäßiges Gestalten, kreatives Weiterentwickeln.
Methodische Übungen (mündlich, schriftlich und praktisch), Rhythmik als Entwicklungshilfe: Vorbereitung der Schulreife, Begriffsbildung, Gruppenintegrierung. Rhythmik in Pubertät und Adoleszenz.
Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum angemessenen Umgang mit Aggression und Spannung von Kommunikations- und Konzentrationsschwäche; Bedeutung der Rhythmisch-musikalischen Erzieher in der Sprachheilpädagogik und Behindertenarbeit.
Aufbau von Übungseinheiten und Übungsabfolgen. Vorbereitung praktischer Arbeit in kleinen Übungseinheiten mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen; Nachbesprechung und Analyse von Erfahrungen in der Praxis. Ausarbeiten von Themenkreisen. Möglichkeiten der Rhythmisch-musikalischen Erziehung im Tages- und Jahresablauf, in Horten und Heimen; insbesondere bei der Gestaltung von Festen, Feiern, Meditionen (Anm.: richtig: Meditationen) ua.
Didaktische Grundsätze:
(siehe Pflichtgegenstand)
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
(siehe Pflichtgegenstand)
Gitarre
Lehrstoff:
5. Klasse:
Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.
Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.
Kammermusik und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Begleitung von Liedern für Kinder und Jugendliche.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Transponieren von Melodie und Begleitung.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium. Solistischer Einsatz des Instrumentes in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarabeit (Anm.: richtig: Jugendarbeit).
Blockflöte
Lehrstoff:
5. Klasse:
Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Esembleliteratur (Anm.: richtig: Ensembleliteratur). Stilgerechte Verzierungen. Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche.
Erfinden einer 2. Stimme.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspiel.
Improvisation und kreatives Gestalten, im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern sowie zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Bambusflöte
Lehrstoff:
5. Klasse:
Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.
Stilgerechte Verzierungen.
Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche. Erfinden einer 2. Stimme.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, sowie zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Akkordeon
Lehrstoff:
5. Klasse:
Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.
Sololiteratur aus verschiedenen Stilrichtungen.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Begleitung von Liedern für Kinder und Jugendliche ohne Angabe von Akkordbezeichnungen.
Improvisationsübungen mit höheren Anforderungen. Fortführen der Übung zum Finden von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von literarischen Vorgaben, allenfalls in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit.
Didaktische Grundsätze:
(siehe Pflichtgegenstand)
Klavier
Bildungs- und Lehraufgabe:
(siehe Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht)
Lehrstoff:
1. Kursjahr:
Elementartechnische Übungen.
Intervall- und Motivübungen: Hören-Benennen-Spielen (Singen).
Einfache Spielstücke und Liedsätze.
Allenfalls einfache Improvisationsversuche.
2. Kursjahr:
Fortführen der elementartechnischen Übungen.
Fortführen der Intervall- und Motivübungen.
Einfache Vortrags- und Übungsstücke.
Gelegentlich: vierhändiges Spiel.
Allenfalls Improvisations- und Gestaltungsübungen.
3. Kursjahr:
Technische Übungen und leichte Etüden.
Leichte Sonatinensätze und einfache polyphone Spielstücke.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Vierhändige Spielstücke.
4. Kursjahr:
Technische Übungen und Etüden.
Sonatinen und Vortragsstücke verschiedener Epochen, leichtere polyphone Spielstücke.
Vierhändige Spielstücke.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Musiziergut zur Fest- und Feiergestaltung sowie für den Alltag.
5. Kursjahr:
Technische Übungen und Etüden mit gesteigerten Anforderungen.
Erweitern der in den Vorjahren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Anspruchsvollere Spielliteratur nach Begabung des Schülers.
Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Anleitung zu selbständigem Erarbeiten von Spielliteratur.
Einsatzmöglichkeiten des Klaviers im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugendarbeit.
Didaktische Grundsätze:
(siehe Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht)
Im Freigegenstand Klavier ist der Schüler aufgrund des Gutachtens eines Fachlehrers seinem Können entsprechend in ein bestimmtes Kursjahr einzureihen. Während der Studienzeit ist eine Versetzung in ein anderes Kursjahr möglich.
Durch die Einführung des Freigegenstandes Instrumentalunterricht (Klavier) soll nicht der außerschulische Instrumentalunterricht ersetzt, sondern auf die speziellen Anforderungen des Einsatzes im Beruf hingearbeitet werden.
Violine
Lehrstoff:
5. Klasse:
Festigung des im Pflichtgegenstand angeführten Lehrstoffes.
Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.
Sololiteratur aus verschiedenen Stilrichtungen.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.
Repertoireerweiterung im Hinblick auf den Einsatz im künftigen Berufsfeld.
Förderung des selbständigen kreativen Gestaltens.
Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.
FRANZÖSISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung der Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.
Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt. Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen erforderlich sind.
Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben Frankreichs.
Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Sprachgebiete:
Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Tagesablauf, Jahreszeiten, Monate; auf der Straße; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen.
Sprachpflege:
Schulung des Gehörs (unter Verwendung audiovisueller Hilfsmittel), Vermittlung einer möglichst einwandfreien Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge, Umformungen und Einsetzübungen. Auswendiglernen kurzer Texte.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Befehlsform ohne Fürwort, einfache Frage, Verneinung, Wortstellung, Übereinstimmung der Satzglieder, Artikel, Teilungsartikel, Hauptwort, Eigenschaftswort, Zahlwort, häufige Präpositionen; persönliches, besitzanzeigendes, hinweisendes rückbezügliches und bezügliches Fürwort (1. und 3. Fall); Gegenwart, passe compose der regelmäßigen und häufigsten unregelmäßigen Zeitwörter.
Lektüre:
Kurze Beschreibungen, Geschichten, Dialoge, Bilderbücher, einfache Gedichte, Lieder.
Schriftliche Arbeiten:
Abschreibübungen, Diktate, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzung einfacher, zusammenhängender Sätze zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformungen von Sätzen. Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
2. Klasse:
Sprachgebiete:
Erweiterung des Tagesablaufes zuhause und im Beruf, Wetter, Einkaufen, Lebensmittel, Mahlzeiten, Gäste, Kleidung, Mode, Spiele.
Sprachpflege:
Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter Berücksichtigung der Satzmelodie. Beschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Zusammenfassungen und Umformungen, Alltagsdialoge.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Festigung und Erweiterung der Grundkenntnisse. Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit in Verbindung mit étre. Steigerung des Eigenschaftswortes. Bildung, Verwendung und Steigerung des Umstandswortes, Verwendung von en und y. Festigung und Erweiterung der unregelmäßigen Zeitwörter; futur; futur proche; passé récent, imparfait.
Lektüre:
Wie 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen. Weiters leichte Textproben aus der französischen Kinder- und Jugendliteratur.
Schriftliche Arbeiten:
Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an den gelesenen Text, kurze Erlebnisberichte, gelegentliche Übersetzungsübungen, einfache Privatbriefe.
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
3. Klasse:
Sachgebiete:
Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit, Welt des Kindes, Familie und Gesellschaft, Rolle von Mann und Frau.
Sprachpflege:
Fortsetzung der Ausspracheschulung; Hörübungen; Erarbeitung eines Grundwortschatzes aus den Sachgebieten. Einfache Stellungnahme, Nacherzählungen, Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit mit dem 4. Fall. Verwendung von passé composé und imparfait. Gebrauch der Nennform. Unbetonte persönliche Fürwörter mit der Befehlsform. Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter, conditionnel I und II, plusqueparfait. Bedingungssätze, Zeitsätze.
Lektüre:
Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, nicht zu schwierige Textproben aus der modernen französischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Didaktik:
Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern, Geschichten. Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Außer den bisherigen Übungen: Kurze Zusammenfassungen der gelesene Texte und einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen.
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
4. Klasse:
Sachgebiete:
Pädagogische und psychologische Thematiken aus dem Bereich der Kindererziehung und Entwicklung des Kindes; Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; soziale und sozialpädagogische Einrichtungen in Frankreich.
Sprachpflege:
Gespräche über Gelesenes; Praxisberichte; Übungen im Lesen größerer Abschnitte.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Bildung und Verwendung des Passiv; passé simple (nur passives Wissen und Erkennen anhand von Texten); Bildung und Verwendung des Subjonctif. Indirekte Rede.
Lektüre:
Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich; ansonsten wie 3. Klasse mit gesteigerten Anforderungen.
Didaktik:
Erweiterung der Sammlung. Auswahl an geeigneten Kinder- und Jugendbücher. Einführung in die Besonderheiten des Sprachkodes von Kindern und Jugendlichen.
Schriftliche Arbeiten:
Wie bisher, außerdem: Stellungnahmen zu Fragen aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich.
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
5. Klasse:
Sprachgebiete:
Aktuelle Themen des Weltgeschehens; Vertiefung der berufsspezifischen Thematiken.
Sprachpflege:
Anregungen zu spontanen sprachlichen Äußerungen durch Gruppen- und Klassengespräche.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Wiederholung und Vertiefung der erworbenen Sprachkenntnisse.
Lektüre:
Texte zu aktuellen Themen.
Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Frankreich beleuchten.
Didaktik:
Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses mehrsprachig erzogener Kinder.
Besonderheiten und Problematik von gemischtsprachigen Kinder- und Jugendinstitutionen in Österreich.
Schriftliche Arbeiten:
Verkürzungen längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage; persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzungen mit Gegenwartsproblematiken und berufsspezifischen Fragen.
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).
Die Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.
Verschiedene Möglichkeiten, den Schülern die französische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nutzen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor) und durch Selbstätigkeit der Schüler zu erreichen.
Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.
Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.
Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweise ist Bedacht zu nehmen.
ITALIENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung der Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.
Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt, Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen
erforderlich sind.
Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben
Italiens.
Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Sachgebiete:
Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Haus; Uhr, Tagesablauf, Monate, Jahreszeiten; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen, Alter; auf der Straße.
Sprachpflege:
Schulung des Gehörs (unter Heranziehung audiovisueller Hilfsmittel); Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge sowie Umformungen und Einsetzübungen: Auswendiglernen kurzer Texte.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Hauptwort mit Artikel: Eigenschaftswort: Mehrzahlbildung des Haupt- und Eigenschaftswortes, ihre Übereinstimmung in Geschlecht und Zahl; die mit dem Artikel verschmelzbaren Vorwörter a, di, in, su; persönliches Fürwort, besitzanzeigendes Fürwort, fragendes und hinführendes Fürwort; Grund- und Ordnungszahlen; Hilfszeitwörter avere und essere; regelmäßiges Zeitwort in der aktiven Form der Gegenwart, der zusammengesetzten Vergangenheit (passato prossimo); das rückbezügliche Zeitwort, einige unregelmäßige Zeitwörter; Frage, Verneinung; Mengenangaben; bezügliche Fürwörter.
Lektüre:
Beschreibungen, Geschichten, Bilderbücher, einfache Gedichte, Lieder, Dialoge.
Schriftliche Arbeiten:
Abschreibübungen, Diktate, ausgehend vom durchgearbeiteten Lesestoff, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzungen zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformung von Sätzen, Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.
Vier einstündige Schularbeiten pro Unterrichtsjahr.
2. Klasse:
Sprachgebiete:
Erweiterung des Tagesablaufes (Geschäfte, Markt, Warenhaus), Kleidung, Mode, Mahlzeiten, Speisen und Getränke, Spiele.
Sprachpflege:
Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter besonderer Berücksichtigung der Satzmelodie, Bildbeschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Umformungen, Alltagsdialoge, Verwendung von Tonbändern.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Zukunft; Befehlsform; regelmäßige und unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes; die betonten und unbetonten persönlichen Fürwörter; Zeitwort; imperfetto – passato prossimo – trapassato prossimo.
Lektüre:
Wie in der 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen; leichte Textproben aus Kinder- und Jugendbüchern.
Schriftliche Arbeiten:
Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an die gelesenen Texte, Übersetzungsübungen; kurze Erlebnisberichte, einfache Briefe.
Vier einstündige Schularbeiten pro Unterrichtsjahr.
3. Klasse:
Sachgebiete:
Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit (Arzt, Spital, Apotheke); Welt des Kindes, Familie und Gesellschaft, Rolle von Mann und Frau.
Sprachpflege:
Sprechübungen: Ordnung des Wortschatzes nach Sachgebieten mit besonderer Berücksichtigung der für den beruflichen Alltag nötigen Ausdrücke und Wendungen. Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte und einfache Stellungnahmen.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Gerundium, Bildung und Verwendung des Konditionals und des Konjunktivs, soweit es zum Verständnis des Lesestoffes notwendig ist. Befehlsform 3. Person. Leideform; unregelmäßige Mehrzahlbildung der Hauptwörter.
Lektüre:
Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel; nicht zu schwierige Textproben der modernen italienischen Literatur: Berücksichtigung von Kinder- und Jugendliteratur.
Didaktik:
Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern und Geschichten; erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Außer den bisherigen Übungen, kurze Zusammenfassungen der gelesenen Texte, einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen (zB Texte, Hörbeispiele).
Vier einstündige Schularbeiten pro Unterrichtsjahr.
4. Klasse:
Sachgebiete:
Pädagogische, psychologische Themenkreise aus dem Bereich der Kindererziehung und der Entwicklung des Kindes; Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; soziale und sozialpädagogische Einrichtungen in Italien.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Systematische Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter und über den Gebrauch der Zeiten und der Modi; bezügliche Fürwörter cui und quale; Gebrauch der wichtigsten Vor- und Bindewörter.
Lektüre:
Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich, sonst wie 3. Klasse mit gesteigerten Anforderungen.
Didaktik:
Erweiterung der Sammlung; Auswahl an geeigneten Kinder- und Jugendbüchern. Einführung in die Besonderheiten des Sprachkodes von Kindern und Jugendlichen.
Schriftliche Arbeiten:
Wie bisher; außerdem Stellungnahme zu Fragen aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich.
Vier Schularbeiten, eine davon zweistündig.
5. Klasse:
Sachgebiete:
Aktuelle Themen des Weltgeschehens; Vertiefung der berufsspezifischen Thematiken.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Zusammenfassung, Vertiefung und Ergänzung des bisher Gelernten; passato remoto, soweit es zum Verständnis des Lesestoffes notwendig ist.
Lektüre:
Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Italien beleuchten.
Sprachpflege:
Anregung zur spontanen sprachlichen Äußerung durch Gruppen- und Klassengespräche.
Didaktik:
Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses mehrsprachig erzogener Kinder; Besonderheiten und Problematik von gemischtsprachigen Kinder- und Jugendinstitutionen in Österreich.
Schriftliche Arbeiten:
Verkürzung längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage. Persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen und berufsspezifischen Fragen.
Vier Schularbeiten, eine davon zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).
Die Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.
Verschiedene Möglichkeiten den Schülern die italienische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nützen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit, und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor) und durch Selbsttätigkeit der Schüler zu erreichen.
Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.
Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.
Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweisen ist Bedacht zu nehmen.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziele des Unterrichtes in Chorgesang sind das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zu besserem Musikverständnis und der Gebrauch der Stimme als selbstverständliches Mittel musikalischer Äußerung.
Dabei sollen den Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Singens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.
Im Besonderen sind zu fördern:
- -richtige Atmung und Körpergefühl,-klangvolles Singen und Sprechen,-reine Intonation,-ökonomischer Gebrauch der Stimme und Aufbau einer stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit,-grundlegende Fähigkeiten der Chorleitung.
Lehrstoff:
1. bis 5. Klasse:
Lockerungsübungen.
Stimmbildungsübungen zur Zwerchfellatmung und Atemreflex, zu weichem Einsatz und Registerausgleich.
Artikulationsübungen.
Geistliche und weltliche Chorliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen, auch unter Einbeziehung von Instrumenten.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Chorliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schüler miteinzubeziehen.
Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Erarbeitung zu sehen.
Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten.
Besonders interessierten und begabten Schülern sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.
Vielfältige Auftritte des Chores, zB bei Gottesdiensten, Festen, Feieren und Wettbewerben, sind einzuplanen.
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen sind zu nutzen.
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziele des Unterrichtes in Spielmusik sind das Kennenlernen von Instrumentalliteratur in Original und Bearbeitung als Weg zu besserem Musikverständnis und die Fähigkeit zum gemeinsamen Musizieren durch Konzentration und Rücksichtnahme.
Dabei sollen den Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.
Die im Instrumentalunterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind anzuwenden. Die in Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und praktischen Anwendungsmöglichkeiten des Orff-Instrumentariums sollen im Hinblick auf die berufliche Praxis intensiviert werden. Fähigkeiten zur Leitung von Spielmusikgruppen sollen erworben werden.
Lehrstoff:
2. bis 4. Klasse:
Spielliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen in Original und Bearbeitung, auch unter Einbeziehung von Singstimmen.
Spiel-mit-Stücke.
Didaktische Aspekte des Musizierens für die berufliche Praxis:
Handhabung und Einsatz des Orff-Instrumentariums.
Gestaltung von Reimen, Stimmungsbildern und Geschichten.
Liedbegleitung.
Anleitung zum Musizieren mit Kindern.
Auswahl geeigneter Spielliteratur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Spielliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schüler zu berücksichtigen.
Arrangements sind nach vorhandenen Instrumenten (auch Elektrophone und selbst gebaute Instrumente) und technischen Fertigkeiten der Schüler auszuwählen bzw. selbst einzurichten.
Besonders Interessierten und Begabten sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.
Vielfältige Auftritte der Spielmusikgruppe, zB bei Gottesdiensten, Festen und Feieren sind einzuplanen.
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen sind zu nützen.
INTERKULTURELLE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat zum Ziel, in einer Zeit zunehmender Migration in allen Teilen der Welt die Probleme bewußt zu machen, die daraus sowohl für die Migranten als auch für die Population des jeweiligen Immigrationslandes entstehen. Ferner muß er jene Probleme, die sich aus der Zugehörigkeit der bodenständigen Volksgruppen zB. der Slowenen, Kroaten und Ungarn zur österreichischen Bevölkerung ergeben, sowie Probleme, die aufgrund der zunehmend stärker werdenden wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medialen Vernetzung Europas und der Welt entstehen, aufgreifen und erörtern. Aus solcher Bewußtheit – im kognitiven wie auch im emotionalen Bereich – sollen jene sozialen Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen entwickelt bzw. gefördert werden, die das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen nicht nur möglich machen, sondern zur Quelle positiver kreativer Lebensformen werden lassen.
Die Schüler sollen lernen zu erkennen, daß viele Bedürfnisse, Eigenschaften, Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten allen Menschen zueigen sein können, wenngleich die Art ihrer Ausprägung, das heißt die kulturelle Identität der Menschen aus verschiedenen Ländern, sehr unterschiedlich sein kann, gemäß den unterschiedlichen Bedingungen in verschiedenen Lebensräumen zu verschiedenen Zeiten der geschichtlichen Entwicklung. Das bessere Verständnis der eigenen kulturellen Herkunft und Eigenart sowie derjenigen von Menschen aus anderen Kulturräumen soll helfen, etwaig bestehende Vorurteile abzubauen und die notwendigerweise entstehenden, gegenseitigen Mißverständnisse zu ertragen.
Die zukünftigen Erzieher sollen befähigt werden, mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und der gleichen) in der Kindergruppe möglichst adäquat umzugehen.
Lehrstoff:
4. und/oder 5. Klasse:
Mögliche Zielperspektiven für die Arbeit im Hort und im Heim:
Erfahrungsbereich kulturelle Identität, basierend auf intra- und interpersonellen Erfahrungen und Einsichten
- -Bewußtwerdung von Vorurteilen, Stereotypen und Klischees,-Sensibilisierung für gefühlsmäßiges Angemutetsein von „fremd" und „vertraut",-Bewußtmachung von Konfliktpotentialen inhärent in interkulturellen Begegnungen,-Integration dieser Bewußtseinsinhalte in die eigene Identität, um den Umgang mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und dgl.) in der Kindergruppe möglichst adäquat zu gestalten.
Erfahrungsbereich Strukturierung und Organisation (Rahmenbedingungen, Raum, Zeit)
- -spezielle räumliche Vorkehrungen,-spezielle materielle Ausstattung,-spezielle Rahmenbedingungen hinsichtlich Personal, Anzahl der Kinder pro Gruppe und Altersstruktur der Gruppe,-spezielle Planung (lang-, mittel- und kurzfristige Zielsetzungen) im Hinblick auf die Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten in die Arbeit im Hort und im Heim.
Erfahrungsbereich Erziehungs- und Bildungsarbeit
- -Verschiedenheit der Vorerfahrungen von Kindern, daher unterschiedliche Ausgangssituationen bei der Eingewöhnung,-Umgang mit Muttersprache und Zweitsprache,-das Spiel als Medium interkulturellen Lernens (Gleichheiten bzw. Unterschiede der Spielformen, der Spielregeln),-Möglichkeiten der Mitarbeit von mit der jeweiligen Muttersprache und Kultur vertrauten Personen im Kindergarten bzw. im Hort,-Möglichkeit, das Gruppenprofil (Gruppierungen innerhalb der Kindergruppe) zu beobachten, zu beeinflussen bzw. zu lenken,-Vermittlung von Alltagskultur in Erwachsenen/Kind und Kind/Kind Begegnung („small talk", Kleidung, Essen, Einkaufen, Sitten und Gebräuche und dgl.),-Spezielle Probleme der Zusammarbeit mit der Familie bzw. der Schule.
Didaktische Grundsätze:
Das bevorzugte didaktische Vorgehen der unverbindlichen Übung Interkulturelle Erziehung ist die Selbsterfahrung, möglichst im Rahmen von kulturell heterogenen Gruppen. Vermittlungsebene ist die Alltagskultur, und zwar sowohl die landesübliche als auch die fremder Länder. Es geht dabei um die Werte, Sitten und Traditionen, die in bestimmten Gesetzen, religiösen Vorschriften, Normen sowie in Gewohnheiten, Regeln und Bräuchen ihren Ausdruck finden. Sie sind Orientierungshilfen für das individuelle Verhalten des Menschen sowie für das Zusammenleben des Menschen im Rahmen (s)einer bestimmten Kulturzugehörigkeit.
Es geht dabei um das erzieherische Bemühen, neben der als natürlich empfundenen, selbstverständlichen (im eigentlichen Sinn des Wortes!) Alltagskultur auch andere kennenzulernen und als gleichwertig anzuerkennen. Solche Kenntnis kann den Erfahrungshorizont im Sinne von Multikulturalität erweitern helfen und so den friedlichen Umgang der Menschen untereinander fördern. Interkulturelle Orientierung in der Bildungsarbeit soll verhindern helfen, daß Kinder anderer kultureller Provenienz um jeden Preis – auch den des Verlustes der eigenen Identität – in unsere Kultur integriert werden, aber auch, daß die eigene, österreichische Kultur verwässert, verallgemeinert, angeglichen wird, weil das gleichermaßen den Verlust der eigenen Identität zur Folge hätte. Die Verteidigung der Unterschiede wie auch der Gleichheiten der jeweiligen Identität gegenüber autoritärer und/oder totalitärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser Arbeit.
Daraus entwickeln sich Spannungen und Konflikte, deren Opfer zumeist die Angehörigen der „fremden" Kultur sind. Diese Thesen sollten als Grundlage des Unterrichtes dienen.
Interkulturelle Orientierung der Bildungsarbeit kann nicht in der bedingungslosen Integration von Kindern anderer Kulturräume in unser Wertsystem münden. Die Verteidigung der Unterschiede und Identitäten gegenüber jeglicher totalitärer und autoritärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser pädagogischen Arbeit. Demnach soll Interkulturelle Erziehung im Hort und Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit auch keine schleichende Landnahme durch fremde Kulturen, sondern eine Bereicherung unseres kulturellen Lebens sein.
Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis durchführen können. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechungen sowie Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schüler persönliche Möglichkeiten entfalten können.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist
- -eine Sensibilisierung im Hinblick auf Selbsterfahrung, Partnererfahrung und Raumwahrnehmung;-die Erziehung zur kritischen Wahrnehmung von Kommunikationssignalen;-die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Handhabung und Darbietung szenischen Materials;-die Bedachtnahme auf die beruflichen Erfordernisse im Hinblick auf die Auswahl der Spielformen und Stoffe.
Die Schüler sollen
- -soziale Interaktionsfähigkeit auf der Basis darstellender Spiele erwerben;-eigene Kreativität bei verbalen und nonverbalen Kommunikationsformen innerhalb der Gruppe kennenlernen und entfalten;-szenisches Spiel in seiner gesellschaftlichen und erzieherischen Funktion durchschauen;-kreativen Einsatz der sprachlichen, mimischen und körperlichen Ausdrucksfähigkeit bei szenischen Aktivitäten aller Art erproben;-dramaturgische Problemlösungen in allen Bereichen des szenischen Spieles planen und durchführen.
Lehrstoff:
1. bis 3. Klasse:
Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter, der Altersstufe angemessener Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.
Didaktische Grundsätze:
Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunützen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit in Horten, Heimen und ähnlichen Institutionen und der außerschulischen Jugendarbeit sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.
Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.
SPRECHERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Verbesserung der für den künftigen Beruf erforderlichen Sprechweisen und Sprechtechniken sowie der Fähigkeit, persönlich gestaltete und frei gehaltene Rede- und Gesprächsführung im Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
2. oder 3. Klasse:
Einführung in die wesentlichen physiologischen Vorgänge beim Sprechen; Beachtung der richtigen Atemtechnik; Lautlehre; Artikulation und Stimme; verschiedene Arten des Stimmeinsatzes; Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.
Übung im lautreinen Sprechen. Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens auch an Beispielen aus der Literatur sowie aus Kinder- und Jugendbüchern. Verschiedene Formen didaktischen Sprechens: erzählendes Sprechen, Sprachakzente, erzieherisches Sprechen, praxisbezogenes Sprechen.
Erproben von Möglichkeiten in der Vortragstechnik.
Übung im Gesprächs- und Diskussionsverhalten.
Möglichkeiten zum Erkennen und Hilfen zum Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindern in Horten und Heimen.
Didaktische Grundsätze:
Die erarbeiteten Grundlagen bilden die Voraussetzung für die verschiedensten Sprechsituationen, die im angewandten Sprechen (erzieherischen Sprechen) ihren Niederschlag finden, wobei das vorbildliche Sprechverhalten des Lehrers und die Zuhilfenahme audiovisueller Mittel die Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles bilden soll. Werden Teilbereiche des Sprechaktes zeitweise isoliert geübt, so müssen sie immer wieder in den gesamten Sprechablauf einmünden.
Dieses Angebot sollte insbesondere denjenigen Schülern empfohlen werden, für die – über die im Pflichtgegenstand Deutsch der ersten Klasse angebotene Sprecherziehung hinaus – eine spezielle Förderung im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit zweckmäßig erscheint.
LITERATURPFLEGE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, das Verständnis für Dichtung zu vertiefen sowie das Interesse an der Lektüre, an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen zu fördern.
Lehrstoff:
4. und 5. Klasse:
Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung des Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.
Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schüler.
Didaktische Grundsätze:
Literaturpflege ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand Deutsch zugemessenen Unterrichtsstunden.
Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung die Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.
BIOLOGISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht baut auf dem Unterricht des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde auf und orientiert sich an dessen Lernzielen und -inhalten, soll diese aber insbesondere auf dem praktischen Sektor erweitern und vertiefen sowie die Schüler zum selbständigen Arbeiten anleiten und hinführen.
Lehrstoff:
1. oder 2. oder 3. Klasse:
Kennenlernen und Einüben der wichtigsten in der Biologie und Umweltkunde gebräuchlichen Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken. Schulung der Beobachtung und der Fähigkeit, das Beobachtete in adäquater Weise richtig wiederzugeben und darzustellen. Darüber hinaus sollten die Schüler speziell die Fähigkeit erwerben:
- -zur sachgerechten Verwendung von Arbeitsgeräten,-zur Einrichtung und Betreuung einer permanenten Ausstellung von verschiedenen Naturobjekten,-zum selbständigen Anlegen von Sammlungen,-zur eigenständigen Betreuung von Zimmerpflanzen und Kulturen,-zur Einrichtung und Pflege von Aquarien, Terrarien, Kleinbiotopen,-zum exemplarischen Beobachten von Tieren (unter Einhaltung und Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen),-zum eingehenden Studium von Naturobjekten mit Hinweisen auf Methoden wissenschaftlicher Forschung.
Didaktische Grundsätze:
Diese Vertiefung sollte in Einzel- und in Gruppenarbeit erfolgen. Die Schüler sollten durch die eigene Betätigung Zusammenhänge des Naturgeschehens besser erfassen und eine auf Verständnis beruhende verantwortungsvolle Einstellung zur Natur gewinnen, um sie Kindern und Jugendlichen vermitteln zu können. Durch die eigene Betätigung sollen die Schüler wertvolle Impulse für die Berufsarbeit gewinnen.
Auf Genauigkeit bei der Durchführung der Beobachtungen und Versuche ist stets Wert zu legen. Das Führen von Protokollen ist zweckmäßig. Die gültigen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.
FEST- UND FEIERGESTALTUNG, BRAUCHTUMSPFLEGE SOWIE VOLKSTANZEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen befähigt werden, verschiedene Formen der Fest- und Feiergestaltung sowie der Brauchtumspflege, die im Lebensraum Hort und Heim sowie in ähnlichen Institutionen möglich und sinnvoll sind, im Eigenerleben zu erproben, um sie in der Berufspraxis an junge Menschen weitergeben zu können.
Lehrstoff:
4. Klasse:
Übungen zur Durchführung von Festen und Feieren im Jahreskreis und zu besonderen Anlässen, wie sie auch in Horten und Heimen sowie in ähnlichen Institutionen wichtig sind, etwa: Erntedank, Martinsumzug, Nikolaus, Advent, Weihnachten, Fasching, Sonnenwende, Abschlußfest, Elternabend, Geburtstagsfest, Staatsfeiertag, Nationalfeiertag, Weltag (Anm.: richtig: Welttag) des Kindes ua.
Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente bei Festen und Feiern: Spielleitung, Conference, Vortragen von Gedichten uä., musikalische Darbietung, verschiedene Formen des darstellenden Spiels (Sketch, Stegreifspiel, Pantomime ua.).
Kritische Auseinandersetzung mit Sinn und Formen des Brauchtums. Pflege erziehlich wertvoller Bräuche und Traditionen bei verschiedenen Anlässen des Heimlebens. Vermittlung von einfachen Tanzschritten für Gruppentänze sowie von Grundschritten und -figuren des Volkstanzes.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sollen die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für die einzelnen Aktivitäten weitgehend selbst mitgestalten, um so aus der Erfahrung zu lernen. Sie sollen möglichst selbständig aktiv werden können und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Im Rahmen der Auswertung der einzelnen Aktivitäten sind im Sinne des Transfer auf die Erziehertätigkeit methodische Hinweise zu geben, auch in Zusammenarbeit mit Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
FOTOTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit in der Bewältigung fototechnischer Aufgaben wie Aufnahmetechnik und Ausarbeitung zur Anwendung in einer zeitgemäßen und sinnvollen Freizeitgestaltung insbesondere mit Kindern und Jugendlichen.
Lehrstoff:
1. oder 2. Klasse:
Kenntnisse über die Grundprinzipien der Fotografie und dem Umgang mit Kamera samt Zubehör (zB Wechselobjektive, Vorsatzlinsen, Filter, Blitzgerät).
Vertrautheit mit verschiedenen Kameraarten und -systemen (zB Gehäuse, Filmformat, Verschluß, Objektiv, Belichtungsmessung). Zusammenspiel von Blende und Belichtungszeit; einige Filmarten; Bildgestaltung und Bildaufbau.
Praktische Übungen: Aufnahmetechnik, Blitzlichttechnik, Nahaufnahmen, Entwickeln und Vergrößern; Drehen eines Kurzfilmes (zB Super 8 mm).
Möglichkeit der Auswertung des erworbenen Wissens und Könnens im Dienste der Hort und Heimpraxis (wie sinnvolle Freizeitgestaltung, Beitrag für Gruppen- und Heimchronik, Elternabend mit Film oder Diaschau ua.).
Didaktische Grundsätze:
Für den Unterricht in Fototechnik sind Experten des betreffenden Sachgebietes heranzuziehen.
Durch geeignete Aufgabenstellung im Hinblick auf das Umsetzen und Anwenden des Lehrstoffes in die künftige Erzieherpraxis ist der Ertrag in dieser unverbindlichen Übung zu sichern.
INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen befähigt werden, einfache Problemlösungsstrategien selbst zu entwickeln, sie in geeigneter Weise mit Mitteln der Informatik umzusetzen und in geeigneter Form zu
beschreiben. Sie sollen lernen, für ihr Handeln den Computer als Werkzeug einzusetzen, aber dabei auch Möglichkeiten und Grenzen der Mikroelektronik zu erkennen. Sie sollen ihr Wissen auf dem Hardware- und Softwaresektor festigen und vertiefen.
Lehrstoff:
2. und 3. Klasse:
Vertiefung der Kenntnisse in einer bereits bekannten Programmierungssprache Vertiefung der Kenntnisse über ein bereits bekanntes Betriebssystem. Methoden des systematische Problemlösens. Modularisierung.
Umsetzen von Daten in Graphik.
Vertiefung der Kenntnisse über die Textverarbeitung. Unterrichtsprojekte mit fächerübergreifender Thematik insbesondere im Bereich der Lernhilfe.
Didaktische Grundsätze:
Die didaktischen Hinweise bei der verbindlichen Übung „Informatik" sind sinngemäß anzuwenden.
MEDIENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll Grundkenntnisse über Kommunikationsphänomene vermitteln.
Die Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien wie Spielfilm, Hörfunk, Fernsehen ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.
Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten, Heimen sowie der außerschulischen Jugenderziehung anzuwenden.
Lehrstoff:
4. und 5. Klasse:
Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.
Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. Und deren Einsatz im Beruf, insbesodere auch in der Elternarbeit.
Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.
Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).
Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit und die Auswertung von Medien. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung im Hortleben.
Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.
Didaktische Grundsatze:
Die Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit, erwerben können.
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Geräteturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), andererseits sie aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in die didaktischen und leibeserziehlichen Anliegen und Aufgaben (siehe auch Pflichtgegenstand).
Lehrstoff:
1. bis 5. Klasse:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).
Spezifische Übungsangebote für Kinder und Jugendliche, die der motorischen Förderung besonders bedürfen.
Jugendgemäße Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze:
Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.
Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen ua.) ist zu beachten.
Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.
SELBSTERFAHRUNGSSEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den zukünftigen Erziehern soll bewußt gemacht werden, daß die eigene Person das wesentlich „Instrument" ihres beruflichen Handelns darstellt. Sie sollen erkennen, daß Lernen nicht nur durch verstandesmäßige Einsicht (kognitive Ebene) erfolgt, sondern auch dasgefühlsmäßige Erleben (emotionale Ebene) einschließt. Daher sollen die Schüler angeleitet werden, ihr Verhalten in der Gruppe selbst zu diagnostizieren sowie selbständig Verhaltensziele zu erarbeiten, die ihren Fähigkeiten und der jeweiligen Situation angemessen sind.
Lehrstoff:
4. und 5. Klasse:
Theorie der Gruppe.
Lernen durch Erfahrung.
Methoden der sozialen Wahrnehmung und Beobachtung.
Umgang mit Konflikten, Theorie der Kommunikation.
Didaktische Grundsätze:
Für den Bereich der Interaktion des Lehrens und Lernens innerhalb der Selbsterfahrungsgruppe haben jene Hauptbereiche Gültigkeit, deren subjektive Erlebniskomponenten in bestimmten Experimenten erfahrbar werden:
Prozeßanalyse (durch graphische Soziometrie),
Rollenfunktionen in der Gruppe,
Kommunikation,
Wahrnehmung und Übermittlung von Information,
Sprache und Zuhören,
Dimensionen der Kooperation.
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
3. bis 5. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sollen anhand angemessener Aufgabenstellungen und auch als Beitrag zu Forschungsprojekten des Bundesinstitutes für Sozialpädagogik:
- -Sachverhalte und Probleme schwerpunktartig in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen, Zusammenhängen, Folgen und Verbindungen erkennen, exakt beobachten und wahrnehmen,-mit logischem und kritischem Denken, klarer Begriffsbildung, sinnvoller Fragestellung, kontrollierter Abstraktion und Verallgemeinerung zu sachgerechten Urteilen und Einstellungen gelangen,-mit differenziertem schriftlichem Ausdrucksvermögen Darstellungsformen zur Beschreibung und Begründung konkreter wie abstrakter Sach- und Denkverhalte anwenden können;-sie sollen zum Aufsuchen geeigneter Informationsquellen und ihrer sachgerechten Nutzung,-zum Anwenden grundlegender Lern- und Arbeitstechniken und Hilfsmittel, zum Auswählen von Informationen, zum intentionsgerechten Argumentieren und zum Erkennen von Manipulationen,-zum systematischen und planvollen Arbeiten sowie, zumindest in Ansätzen, zum Anwenden von Einsichten in grundlegende wissenschaftliche Verfahrensweisen und Denkvorstellungen angeregt und angeleitet werden.
Dies schließt auch die Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit des Arbeitens, die angemessene Zitierung der benützten Hilfsmittel und einwandfreie sprachliche und äußere Form der Arbeit ein.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:
Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klassen durchgenommenen Lehrstoffs für die Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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