Anlage 1 Lehrpläne – Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1993

Anlage 1

— D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziele des Unterrichtes in Chorgesang sind das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zu besserem Musikverständnis und der Gebrauch der Stimme als selbstverständliches Mittel musikalischer Äußerung.

Dabei sollen den Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Singens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.

Im Besonderen sind zu fördern:

  1. - richtige Atmung und Körpergefühl,
  2. - klangvolles Singen und Sprechen,
  3. - reine Intonation,
  4. - ökonomischer Gebrauch der Stimme und Aufbau einer stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit,
  5. - grundlegende Fähigkeiten der Chorleitung.

Lehrstoff:

  1. 1. bis 5. Klasse:

Stimmbildungsübungen zur Zwerchfellatmung und Atemreflex, zu

weichem Einsatz und Registerausgleich.

Artikulationsübungen.

Geistliche und weltliche Chorliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen, auch unter Einbeziehung von Instrumenten.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl der Chorliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schüler miteinzubeziehen.

Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Erarbeitung zu sehen.

Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten.

Besonders interessierten und begabten Schülern sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.

Vielfältige Auftritte des Chores, zB bei Gottesdiensten, Festen, Feieren und Wettbewerben, sind einzuplanen.

Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen sind zu nutzen.

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziele des Unterrichtes in Spielmusik sind das Kennenlernen von Instrumentalliteratur in Original und Bearbeitung als Weg zu besserem Musikverständnis und die Fähigkeit zum gemeinsamen Musizieren durch Konzentration und Rücksichtnahme.

Dabei sollen den Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.

Die im Instrumentalunterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind anzuwenden. Die in Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und praktischen Anwendungsmöglichkeiten des Orff-Instrumentariums sollen im Hinblick auf die berufliche Praxis intensiviert werden. Fähigkeiten zur Leitung von Spielmusikgruppen sollen erworben werden.

Lehrstoff:

  1. 2. bis 4. Klasse:

Spielliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen in Original und Bearbeitung, auch unter Einbeziehung von Singstimmen.

Spiel-mit-Stücke.

Didaktische Aspekte des Musizierens für die berufliche Praxis:

Handhabung und Einsatz des Orff-Instrumentariums. Gestaltung von Reimen, Stimmungsbildern und Geschichten. Liedbegleitung.

Anleitung zum Musizieren mit Kindern.

Auswahl geeigneter Spielliteratur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl der Spielliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schüler zu berücksichtigen.

Arrangements sind nach vorhandenen Instrumenten (auch Elektrophone und selbst gebaute Instrumente) und technischen Fertigkeiten der Schüler auszuwählen bzw. selbst einzurichten.

Besonders Interessierten und Begabten sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.

Vielfältige Auftritte der Spielmusikgruppe, zB bei Gottesdiensten, Festen und Feieren sind einzuplanen.

Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen sind zu nützen.

INTERKULTURELLE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat zum Ziel, in einer Zeit zunehmender Migration in allen Teilen der Welt die Probleme bewußt zu machen, die daraus sowohl für die Migranten als auch für die Population des jeweiligen Immigrationslandes entstehen. Ferner muß er jene Probleme, die sich aus der Zugehörigkeit der bodenständigen Volksgruppen zB. der Slowenen, Kroaten und Ungarn zur österreichischen Bevölkerung ergeben, sowie Probleme, die aufgrund der zunehmend stärker werdenden wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medialen Vernetzung Europas und der Welt entstehen, aufgreifen und erörtern. Aus solcher Bewußtheit - im kognitiven wie auch im emotionalen Bereich - sollen jene sozialen Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen entwickelt bzw. gefördert werden, die das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen nicht nur möglich machen, sondern zur Quelle positiver kreativer Lebensformen werden lassen.

Die Schüler sollen lernen zu erkennen, daß viele Bedürfnisse, Eigenschaften, Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten allen Menschen zueigen sein können, wenngleich die Art ihrer Ausprägung, das heißt die kulturelle Identität der Menschen aus verschiedenen Ländern, sehr unterschiedlich sein kann, gemäß den unterschiedlichen Bedingungen in verschiedenen Lebensräumen zu verschiedenen Zeiten der geschichtlichen Entwicklung. Das bessere Verständnis der eigenen kulturellen Herkunft und Eigenart sowie derjenigen von Menschen aus anderen Kulturräumen soll helfen, etwaig bestehende Vorurteile abzubauen und die notwendigerweise entstehenden, gegenseitigen Mißverständnisse zu ertragen.

Die zukünftigen Erzieher sollen befähigt werden, mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und der gleichen) in der Kindergruppe möglichst adäquat umzugehen.

Lehrstoff:

  1. 4. und/oder 5. Klasse:
  1. - Bewußtwerdung von Vorurteilen, Stereotypen und Klischees,
  2. - Sensibilisierung für gefühlsmäßiges Angemutetsein von „fremd" und „vertraut",
  3. - Bewußtmachung von Konfliktpotentialen inhärent in interkulturellen Begegnungen,
  4. - Integration dieser Bewußtseinsinhalte in die eigene Identität, um den Umgang mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und dgl.) in der Kindergruppe möglichst adäquat zu gestalten.
  1. - spezielle räumliche Vorkehrungen,
  2. - spezielle materielle Ausstattung,
  3. - spezielle Rahmenbedingungen hinsichtlich Personal, Anzahl der Kinder pro Gruppe und Altersstruktur der Gruppe,
  4. - spezielle Planung (lang-, mittel- und kurzfristige Zielsetzungen) im Hinblick auf die Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten in die Arbeit im Hort und im Heim.
  1. - Verschiedenheit der Vorerfahrungen von Kindern, daher unterschiedliche Ausgangssituationen bei der Eingewöhnung,
  2. - Umgang mit Muttersprache und Zweitsprache,
  3. - das Spiel als Medium interkulturellen Lernens (Gleichheiten bzw. Unterschiede der Spielformen, der Spielregeln),
  4. - Möglichkeiten der Mitarbeit von mit der jeweiligen Muttersprache und Kultur vertrauten Personen im Kindergarten bzw. im Hort,
  5. - Möglichkeit, das Gruppenprofil (Gruppierungen innerhalb der Kindergruppe) zu beobachten, zu beeinflussen bzw. zu lenken,
  6. - Vermittlung von Alltagskultur in Erwachsenen/Kind und Kind/Kind Begegnung („small talk", Kleidung, Essen, Einkaufen, Sitten und Gebräuche und dgl.),
  7. - Spezielle Probleme der Zusammarbeit mit der Familie bzw. der Schule.

Didaktische Grundsätze:

Das bevorzugte didaktische Vorgehen der unverbindlichen Übung Interkulturelle Erziehung ist die Selbsterfahrung, möglichst im Rahmen von kulturell heterogenen Gruppen. Vermittlungsebene ist die Alltagskultur, und zwar sowohl die landesübliche als auch die fremder Länder. Es geht dabei um die Werte, Sitten und Traditionen, die in bestimmten Gesetzen, religiösen Vorschriften, Normen sowie in Gewohnheiten, Regeln und Bräuchen ihren Ausdruck finden. Sie sind Orientierungshilfen für das individuelle Verhalten des Menschen sowie für das Zusammenleben des Menschen im Rahmen (s)einer bestimmten Kulturzugehörigkeit.

Es geht dabei um das erzieherische Bemühen, neben der als natürlich empfundenen, selbstverständlichen (im eigentlichen Sinn des Wortes!) Alltagskultur auch andere kennenzulernen und als gleichwertig anzuerkennen. Solche Kenntnis kann den Erfahrungshorizont im Sinne von Multikulturalität erweitern helfen und so den friedlichen Umgang der Menschen untereinander fördern. Interkulturelle Orientierung in der Bildungsarbeit soll verhindern helfen, daß Kinder anderer kultureller Provenienz um jeden Preis - auch den des Verlustes der eigenen Identität - in unsere Kultur integriert werden, aber auch, daß die eigene, österreichische Kultur verwässert, verallgemeinert, angeglichen wird, weil das gleichermaßen den Verlust der eigenen Identität zur Folge hätte. Die Verteidigung der Unterschiede wie auch der Gleichheiten der jeweiligen Identität gegenüber autoritärer und/oder totalitärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser Arbeit.

Daraus entwickeln sich Spannungen und Konflikte, deren Opfer zumeist die Angehörigen der „fremden" Kultur sind. Diese Thesen sollten als Grundlage des Unterrichtes dienen.

Interkulturelle Orientierung der Bildungsarbeit kann nicht in der bedingungslosen Integration von Kindern anderer Kulturräume in unser Wertsystem münden. Die Verteidigung der Unterschiede und Identitäten gegenüber jeglicher totalitärer und autoritärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser pädagogischen Arbeit. Demnach soll Interkulturelle Erziehung im Hort und Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit auch keine schleichende Landnahme durch fremde Kulturen, sondern eine Bereicherung unseres kulturellen Lebens sein.

Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis durchführen können. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechungen sowie Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schüler persönliche Möglichkeiten entfalten können.

Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.

DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist

  1. - eine Sensibilisierung im Hinblick auf Selbsterfahrung, Partnererfahrung und Raumwahrnehmung;
  2. - die Erziehung zur kritischen Wahrnehmung von Kommunikationssignalen;
  3. - die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Handhabung und Darbietung szenischen Materials;
  4. - die Bedachtnahme auf die beruflichen Erfordernisse im Hinblick auf die Auswahl der Spielformen und Stoffe.
  1. - soziale Interaktionsfähigkeit auf der Basis darstellender Spiele erwerben;
  2. - eigene Kreativität bei verbalen und nonverbalen Kommunikationsformen innerhalb der Gruppe kennenlernen und entfalten;
  3. - szenisches Spiel in seiner gesellschaftlichen und erzieherischen Funktion durchschauen;
  4. - kreativen Einsatz der sprachlichen, mimischen und körperlichen Ausdrucksfähigkeit bei szenischen Aktivitäten aller Art erproben;
  5. - dramaturgische Problemlösungen in allen Bereichen des szenischen Spieles planen und durchführen.

Lehrstoff:

  1. 1. bis 3. Klasse:

Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter, der Altersstufe angemessener Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.

Didaktische Grundsätze:

Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunützen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit in Horten, Heimen und ähnlichen Institutionen und der außerschulischen Jugendarbeit sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.

Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.

SPRECHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist die Verbesserung der für den künftigen Beruf erforderlichen Sprechweisen und Sprechtechniken sowie der Fähigkeit, persönlich gestaltete und frei gehaltene Rede- und Gesprächsführung im Beruf einsetzen zu können.

Lehrstoff:

  1. 2. oder 3. Klasse:

Einführung in die wesentlichen physiologischen Vorgänge beim Sprechen; Beachtung der richtigen Atemtechnik; Lautlehre;

Artikulation und Stimme; verschiedene Arten des Stimmeinsatzes;

Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.

Übung im lautreinen Sprechen. Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens auch an Beispielen aus der Literatur sowie aus Kinder- und Jugendbüchern.

Verschiedene Formen didaktischen Sprechens: erzählendes Sprechen, Sprachakzente, erzieherisches Sprechen, praxisbezogenes Sprechen.

Erproben von Möglichkeiten in der Vortragstechnik. Übung im Gesprächs- und Diskussionsverhalten.

Möglichkeiten zum Erkennen und Hilfen zum Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindern in Horten und Heimen.

Didaktische Grundsätze:

Die erarbeiteten Grundlagen bilden die Voraussetzung für die verschiedensten Sprechsituationen, die im angewandten Sprechen (erzieherischen Sprechen) ihren Niederschlag finden, wobei das vorbildliche Sprechverhalten des Lehrers und die Zuhilfenahme audiovisueller Mittel die Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles bilden soll. Werden Teilbereiche des Sprechaktes zeitweise isoliert geübt, so müssen sie immer wieder in den gesamten Sprechablauf einmünden.

Dieses Angebot sollte insbesondere denjenigen Schülern empfohlen werden, für die - über die im Pflichtgegenstand Deutsch der ersten Klasse angebotene Sprecherziehung hinaus - eine spezielle Förderung im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit zweckmäßig erscheint.

LITERATURPFLEGE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, das Verständnis für Dichtung zu vertiefen sowie das Interesse an der Lektüre, an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen zu fördern.

Lehrstoff:

  1. 4. und 5. Klasse:

Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung des Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.

Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schüler.

Didaktische Grundsätze:

Literaturpflege ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand Deutsch zugemessenen Unterrichtsstunden.

Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung die Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.

BIOLOGISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht baut auf dem Unterricht des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde auf und orientiert sich an dessen Lernzielen und -inhalten, soll diese aber insbesondere auf dem praktischen Sektor erweitern und vertiefen sowie die Schüler zum selbständigen Arbeiten anleiten und hinführen.

Lehrstoff:

  1. 1. oder 2. oder 3. Klasse:

Kennenlernen und Einüben der wichtigsten in der Biologie und Umweltkunde gebräuchlichen Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken. Schulung der Beobachtung und der Fähigkeit, das Beobachtete in adäquater Weise richtig wiederzugeben und darzustellen. Darüber hinaus sollten die Schüler speziell die Fähigkeit erwerben:

  1. - zur sachgerechten Verwendung von Arbeitsgeräten,
  2. - zur Einrichtung und Betreuung einer permanenten Ausstellung von verschiedenen Naturobjekten,
  3. - zum selbständigen Anlegen von Sammlungen,
  4. - zur eigenständigen Betreuung von Zimmerpflanzen und Kulturen,
  5. - zur Einrichtung und Pflege von Aquarien, Terrarien, Kleinbiotopen,
  6. - zum exemplarischen Beobachten von Tieren (unter Einhaltung und Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen),
  7. - zum eingehenden Studium von Naturobjekten mit Hinweisen auf Methoden wissenschaftlicher Forschung.

Didaktische Grundsätze:

Diese Vertiefung sollte in Einzel- und in Gruppenarbeit erfolgen. Die Schüler sollten durch die eigene Betätigung Zusammenhänge des Naturgeschehens besser erfassen und eine auf Verständnis beruhende verantwortungsvolle Einstellung zur Natur gewinnen, um sie Kindern und Jugendlichen vermitteln zu können. Durch die eigene Betätigung sollen die Schüler wertvolle Impulse für die Berufsarbeit gewinnen.

Auf Genauigkeit bei der Durchführung der Beobachtungen und Versuche ist stets Wert zu legen. Das Führen von Protokollen ist zweckmäßig. Die gültigen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.

FEST- UND FEIERGESTALTUNG, BRAUCHTUMSPFLEGE SOWIE VOLKSTANZEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, verschiedene Formen der Fest- und Feiergestaltung sowie der Brauchtumspflege, die im Lebensraum Hort und Heim sowie in ähnlichen Institutionen möglich und sinnvoll sind, im Eigenerleben zu erproben, um sie in der Berufspraxis an junge Menschen weitergeben zu können.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse:

Übungen zur Durchführung von Festen und Feieren im Jahreskreis und zu besonderen Anlässen, wie sie auch in Horten und Heimen sowie in ähnlichen Institutionen wichtig sind, etwa: Erntedank, Martinsumzug, Nikolaus, Advent, Weihnachten, Fasching, Sonnenwende, Abschlußfest, Elternabend, Geburtstagsfest, Staatsfeiertag, Nationalfeiertag, Weltag (Anm.: richtig: Welttag) des Kindes ua. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente bei Festen und Feiern: Spielleitung, Conference, Vortragen von Gedichten uä., musikalische Darbietung, verschiedene Formen des darstellenden Spiels (Sketch, Stegreifspiel, Pantomime ua.).

Kritische Auseinandersetzung mit Sinn und Formen des Brauchtums. Pflege erziehlich wertvoller Bräuche und Traditionen bei verschiedenen Anlässen des Heimlebens. Vermittlung von einfachen Tanzschritten für Gruppentänze sowie von Grundschritten und -figuren des Volkstanzes.

Didaktische Grundsätze:

Die Schüler sollen die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für die einzelnen Aktivitäten weitgehend selbst mitgestalten, um so aus der Erfahrung zu lernen. Sie sollen möglichst selbständig aktiv werden können und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Im Rahmen der Auswertung der einzelnen Aktivitäten sind im Sinne des Transfer auf die Erziehertätigkeit methodische Hinweise zu geben, auch in Zusammenarbeit mit Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.

FOTOTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit in der Bewältigung fototechnischer Aufgaben wie Aufnahmetechnik und Ausarbeitung zur Anwendung in einer zeitgemäßen und sinnvollen Freizeitgestaltung insbesondere mit Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

  1. 1. oder 2. Klasse:

Kenntnisse über die Grundprinzipien der Fotografie und dem Umgang mit Kamera samt Zubehör (zB Wechselobjektive, Vorsatzlinsen, Filter, Blitzgerät).

Vertrautheit mit verschiedenen Kameraarten und -systemen (zB Gehäuse, Filmformat, Verschluß, Objektiv, Belichtungsmessung). Zusammenspiel von Blende und Belichtungszeit; einige Filmarten; Bildgestaltung und Bildaufbau.

Praktische Übungen: Aufnahmetechnik, Blitzlichttechnik, Nahaufnahmen, Entwickeln und Vergrößern; Drehen eines Kurzfilmes (zB Super 8 mm).

Möglichkeit der Auswertung des erworbenen Wissens und Könnens im Dienste der Hort und Heimpraxis (wie sinnvolle Freizeitgestaltung, Beitrag für Gruppen- und Heimchronik, Elternabend mit Film oder Diaschau ua.).

Didaktische Grundsätze:

Für den Unterricht in Fototechnik sind Experten des betreffenden Sachgebietes heranzuziehen.

Durch geeignete Aufgabenstellung im Hinblick auf das Umsetzen und Anwenden des Lehrstoffes in die künftige Erzieherpraxis ist der Ertrag in dieser unverbindlichen Übung zu sichern.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, einfache Problemlösungsstrategien selbst zu entwickeln, sie in geeigneter Weise mit Mitteln der Informatik umzusetzen und in geeigneter Form zu beschreiben. Sie sollen lernen, für ihr Handeln den Computer als Werkzeug einzusetzen, aber dabei auch Möglichkeiten und Grenzen der Mikroelektronik zu erkennen. Sie sollen ihr Wissen auf dem Hardware- und Softwaresektor festigen und vertiefen.

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse:

Vertiefung der Kenntnisse in einer bereits bekannten Programmierungssprache Vertiefung der Kenntnisse über ein bereits bekanntes Betriebssystem. Methoden des systematische Problemlösens. Modularisierung.

Umsetzen von Daten in Graphik.

Vertiefung der Kenntnisse über die Textverarbeitung. Unterrichtsprojekte mit fächerübergreifender Thematik insbesondere im Bereich der Lernhilfe.

Didaktische Grundsätze:

Die didaktischen Hinweise bei der verbindlichen Übung „Informatik" sind sinngemäß anzuwenden.

MEDIENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll Grundkenntnisse über Kommunikationsphänomene vermitteln.

Die Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien wie Spielfilm, Hörfunk, Fernsehen ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.

Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten, Heimen sowie der außerschulischen Jugenderziehung anzuwenden.

Lehrstoff:

  1. 4. und 5. Klasse:

Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.

Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. und deren Einsatz im Beruf, insbesodere auch in der Elternarbeit.

Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.

Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).

Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit und die Auswertung von Medien. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung im Hortleben.

Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.

Didaktische Grundsatze:

Die Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit, erwerben können.

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Geräteturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), andererseits sie aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in die didaktischen und leibeserziehlichen Anliegen und Aufgaben (siehe auch Pflichtgegenstand).

Lehrstoff:

  1. 1. bis 5. Klasse:

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.

Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).

Spezifische Übungsangebote für Kinder und Jugendliche, die der motorischen Förderung besonders bedürfen.

Jugendgemäße Trainingsformen.

Didaktische Grundsätze:

Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.

Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.

Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen ua.) ist zu beachten.

Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.

SELBSTERFAHRUNGSSEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den zukünftigen Erziehern soll bewußt gemacht werden, daß die eigene Person das wesentlich „Instrument" ihres beruflichen Handelns darstellt. Sie sollen erkennen, daß Lernen nicht nur durch verstandesmäßige Einsicht (kognitive Ebene) erfolgt, sondern auch das gefühlsmäßige Erleben (emotionale Ebene) einschließt. Daher sollen die Schüler angeleitet werden, ihr Verhalten in der Gruppe selbst zu diagnostizieren sowie selbständig Verhaltensziele zu erarbeiten, die ihren Fähigkeiten und der jeweiligen Situation angemessen sind.

Lehrstoff:

  1. 4. und 5. Klasse:

Didaktische Grundsätze:

Für den Bereich der Interaktion des Lehrens und Lernens innerhalb der Selbsterfahrungsgruppe haben jene Hauptbereiche Gültigkeit, deren subjektive Erlebniskomponenten in bestimmten Experimenten erfahrbar werden:

Prozeßanalyse (durch graphische Soziometrie),

Rollenfunktionen in der Gruppe,

Kommunikation,

Wahrnehmung und Übermittlung von Information,

Sprache und Zuhören,

Dimensionen der Kooperation.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

  1. 3. bis 5. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Die Schüler sollen anhand angemessener Aufgabenstellungen und auch als Beitrag zu Forschungsprojekten des Bundesinstitutes für

Sozialpädagogik:

  1. - Sachverhalte und Probleme schwerpunktartig in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen, Zusammenhängen, Folgen und Verbindungen erkennen, exakt beobachten und wahrnehmen,
  2. - mit logischem und kritischem Denken, klarer Begriffsbildung, sinnvoller Fragestellung, kontrollierter Abstraktion und Verallgemeinerung zu sachgerechten Urteilen und Einstellungen gelangen,
  3. - mit differenziertem schriftlichem Ausdrucksvermögen Darstellungsformen zur Beschreibung und Begründung konkreter wie abstrakter Sach- und Denkverhalte anwenden können;
  4. - sie sollen zum Aufsuchen geeigneter Informationsquellen und ihrer sachgerechten Nutzung,
  5. - zum Anwenden grundlegender Lern- und Arbeitstechniken und Hilfsmittel, zum Auswählen von Informationen, zum intentionsgerechten Argumentieren und zum Erkennen von Manipulationen,
  6. - zum systematischen und planvollen Arbeiten sowie, zumindest in Ansätzen, zum Anwenden von Einsichten in grundlegende wissenschaftliche Verfahrensweisen und Denkvorstellungen angeregt und angeleitet werden.

Dies schließt auch die Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit des Arbeitens, die angemessene Zitierung der benützten Hilfsmittel und einwandfreie sprachliche und äußere Form der Arbeit ein.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008880

Dokumentnummer

NOR12107643

alte Dokumentnummer

N6199330903J

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