Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 11.5.1994

Anlage 1

— IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (KLASSEN), DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Arbeitsweisen soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung von Heranwachsenden relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.

Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Erziehern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen verschiedenster Altersstufen und Zielsetzungen sowie die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von anthropogenen Grundlagen, kommunikativen Regulationen wie sozio-kulturellen Strukturen verstehen.

Die Schüler sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungs- und Denkebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, über den Einsatz von Erziehungs- und Bildungsmittel sowie über den Aufbau pädagogischer Planungen; Möglichkeit der Realitätsabschätzung von pädagogischen Konzepten insbesondere von Projekten und Programmen im Bereich der Hort- und Heimerziehung mit besonderer Akzentuierung der Führung Jugendlicher.

Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit den wesentlichen Problemen des Denkens und Wertens und deren vielfältigen Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Die Logik soll die Schüler soweit mit den allgemeinen Denkformen vertraut werden lassen, daß sie bewußter denken, die Richtigkeit von Behauptungen beurteilen und sachliche Argumentationsebenen selbständig finden können.

Durch Kenntnisse der Kulturanthropologie und der Geschichte der Pädagogik angeregt, sollen die Schüler in kritischer Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen verschiedener Kulturen und Epochen zu einem selbständig strukturierten Welt- und Menschenbild, zu persönlichen Standpunkten innerhalb der pluralen Welt und zu Reflexion ihrer aktuellen beruflichen Situation gelangen.

Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.

Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz und Wertschätzung jeglicher menschlicher Existenzform führen, damit dies in der Begegnung mit jungen Menschen und im steten Bemühen um die Verantwortbarkeit des eigenen pädagogischen Handelns seinen Niederschlag finden kann.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik.

Überblick über die Institutionen der Erziehung und Bildung unter besonderer Berücksichtigung ihrer Wichtigkeit für das Leben der Schüler wie ihrer pädagogischen Bedeutung.

Vertrautwerden mit grundlegenden Begriffen pädagogischen Handelns.

Erste Einsichten in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte) durch Analyse konkreter Situationen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler wie Analyse erzieherischer Traditionen in Österreich, fallweise auch von Erziehungspraktiken und Erziehungsweisheiten anderer Völker und Epochen.

Erste Einsicht in Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens, insbesondere in das Wirken der Leistungsmotivation; Sensibilisierung der Fremd- und Selbstbeobachtung; Gewinnen eines angepaßten Anspruchsniveaus als Schüler.

Kennenlernen und Anwenden der Grundsätze des Lernens (schülerzentrierte Bewältigung von Lernproblemen, Lernstufen).

Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels:

Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel, Spielgaben, Formen der Spielführung).

Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit erste Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der menschlichen Entwicklung; grundlegende Begriffe der Ethologie.

Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen; die Dimensionen der Entwicklung; prä-, peri- und postnatale Fakten, die Bedeutung des Säuglingsalters und der frühesten Kindheit; erste Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.

Fragen der Erziehung und Bildung des Menschen in der frühen Kindheit; Beziehungen, Prozesse und Probleme in der Familie und in den Institutionen der Fremdversorgung; Perspektiven der Kooperation zwischen Familie und ergänzender Erziehungseinrichtung; die wichtigsten Fragenkreise der Kleinkindpädagogik; Kleinkindpädagogen in Geschichte und Gegenwart.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:

soziale Person und soziales Handeln; Individuum und Gruppe (Gruppenformen, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen), Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enculturation); Soziale Gebilde (Soziometrie), soziale Kategorien, soziale Institutionen; Soziologie der Familie (Struktur- und Rollenwandel).

Grundbegriffe und Grundfragen der Pädagogik: Erziehung und Bildung; Motive und Ziele des Erziehungsvorganges; Erziehungsbedürftigkeit, Recht auf Erziehung; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltungen und Einstellungen, Erziehungsstile.

Pädagogische Analyse und Interpretation konkreter Situationen aus der Hort- und Heimpraxis wie aus dem familiären Erfahrungsbereich der Schüler; erstes Erarbeiten von Beurteilungsansätzen pädagogischen Handelns. Methoden der Selbstwahrnehmung in sozialer Integration, in sozialem Konflikt wie im Führungsverhalten. Methoden der Fremdwahrnehmung im Sinne des Unterscheidens alterstypischer, individueller und kollektiver Verhaltensformen und im Sinne der Verhaltensmodifizierung des Gruppenleiters.

Grundbegriffe und Grundfragen der Philosophie; Ursprung und Aufgabe des philosophischen Fragens in gegenwärtiger und historischer Sicht (exemplarisch). Wesen und Begründung der Erkenntnis aus der Sicht verschiedener philosophischer Betrachtungsweisen; wissenschaftliche Verfahren zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnis und deren kritische Reflexion; Grenzen der Erkenntnis.

Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audio-visuellen Bereich.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

  1. 4. Klasse:

Entwicklungspsychologie des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; Eigenart der Gruppenbildung und der Spielsituationen; Auffälligkeiten in der Entwicklung; Einblick in den Lehrplan, die Unterrichtsmittel und Methoden der Grundschule; die Situation des Volksschulkindes in Hort und Heim.

Aufbau des Bildungswesens in Österreich; Zusammenarbeit von Elternhaus, Schule und Heim, bzw. Tagesheimstätten; die historischen Wurzeln der Schulinternate.

Die Pubertät als biologisches, epochales und individuelles Phänomen, Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; Entwicklungsverwerfungen.

Fragen der Erziehung und Bildung des Pflichtschulkindes: Spiel, Arbeit, Leistung; emotionales, soziales und schulisches Lernen, Wertetraining; Freizeit, Medien, Konsum, Sexualität, Kreativität, Politische Bildung ua. Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und epochal bedingtes Geschehen; Überblick über die Kulturanthropologie.

Analyse und Interpretation pädagogischer Situationen, Beziehungen und Prozesse; Strukturzusammenhänge in der Führung von Gruppen; die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Bemühens. Aufarbeitung von erzieherischen Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler (Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen, Prophylaxe).

Gegenstand, Aufgaben und Methoden der Psychologie: Zusammenschau verschiedener psychologischer Disziplinen und Richtungen mit ihren berufsrelevanten Erkenntnissen.

Gegenstand, Aufgaben und Methoden der Pädagogischen Psychologie:

Entwicklungsförderung, Lernförderung, Verhaltenstraining; Milieukunde (Typologie des Milieus; Bedeutung, Faktoren, Kriterien, Milieutherapie); Grundtatsachen der Familienpsychologie und der Epochalpsychologie; Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation in Hort und Heim.

Gegenstand, Aufgaben und Methoden der Pädagogischen Soziologie: die soziale Dimension der Erziehung; Formen und Phasen der Sozialisierung; Sozialisationsdefekte und ihre pädagogischen Konsequenzen; Erziehung und Gesellschaft; Merkmale der Gegenwartsgesellschaft (Strukturproblem, Rollenwandel, Rollenkonflikte); Formen sozialer Differenzierung, Kriterien sozialer Schichtung; Formen der sozialen Kontrolle. Soziologie der Freizeit. Soziologie des abweichenden Verhaltens.

Geschichte, Aufgaben und Möglichkeiten der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik. Historische und epochale Aspekte der institutionalen Erziehung und Fremdversorgung. Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf den Beruf des Erziehers.

Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis: Funktion des Sprachzeichens (semantische, syntaktische und pragmatische). Objekt und Metasprache.

Grundzüge der Logik: Individuum und Name, Prädikate (Begriffe);

Aussagefunktionen und Aussagen (Urteile); Wahrheitsfunktionen;

Deduktion (Schlüsse). Axiome; einige Regeln des Definierens; das Problem der Induktion.

Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.

Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Zwei zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.

  1. 5. Klasse:

Rollenbild und Selbstverständnis des Berufserziehers; die besonderen Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des Hort- und Heimerziehers in der Gegenwart; Fragen der pädagogischen Verantwortung; Rollenengagement und Rollendistanz; Erzieher und Gesellschaft; Erzieher und Kultur; die Bezugssysteme innerhalb pädagogischer Institutionen; Fragen der Psychohygiene der helfenden Berufe; die historische Entwicklung des Berufes; große Erzieherpersönlichkeiten in Gegenwart und Vergangenheit;

Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand pädagogischer Kasuistik. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schüler.

Erziehung und Bildung im zweiten Lebensjahrzehnt: Lebens- und Entwicklungsformen des Jugendalters (Personalisation, Individuation);

individuelle, kollektive und epochale Aduldationskriterien, Jugendsoziologie; Jugend und Gesellschaft (Gruppen und Ichidentität);

Jugend in der Heimerziehung; Institutionen der Jugendarbeit.

Führung und Bildung des Erwachsenen (Zielsetzungen, Inhalte und Prinzipien); Institutionen und deren Funktion im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die sozialen Bezüge, auf die Elternarbeit und die Sozialpädagogik. Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.

Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung;

Persönlichkeitsfaktoren, Persönlichkeitstheorien;

Lebenslaufforschung; kreative und kollektive Lebensgestaltung in unserer Epoche.

Überblick über die erziehungswissenschaftlichen Aussagensysteme und über ihre Bedeutung für die Erziehungspraxis; Pädagogik als Wissenschaft, historische und epochale Ansätze, Theorienbildung;

Idealvorstellungen über Ziel und Wege pädagogischen Tuns; reale pädagogische Konzepte und Methoden; Überblick über die erzieherischen Strukturen von Lebensvorgängen und epochalen Gegebenheiten;

pädagogisch relevante Weltanschauungen und politische Gruppierungen unserer Epoche.

Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Wege der Verwirklichung von Zielen.

Einzelne philosophische Problemstellungen: das Realitätsproblem;

die Wirklichkeit und ihre Bereiche. Natur und Naturwissenschaft;

Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität. Die Bedeutung personaler Beziehungen; Recht und Macht. Werte, Wertungen und Normen; ästhetische und sittliche Grundhaltungen; die Verantwortbarkeit menschlichen Handelns; das Willensproblem. Die Sinnfrage; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.

Nach Möglichkeit Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie in ihrer Bedeutung für Strömungen der Pädagogik.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig. Im 2. Semester nur eine Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Pädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik soll die Schüler befähigen, die gewonnenen Einsichten und das erworbene Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Daher muß der Unterricht stets sowohl den schülerzentrierten Ansatz, als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen berücksichtigen. Diese erfahrungsorientierten Grundlagen sollen die Schüler auch dazu führen, pädagogisches Geschehen im Hinblick auf seine Struktur und seine Gesetzmäßigkeiten durchschauen zu können.

Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes, vor allem in den unteren Klassen, keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik - allenfalls Heil- und Sonderpädagogik - sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Gegebenenfalls ist auch mit den Lehrern der Gegenstände Geschichte (historische und politische Aspekte der Erziehung), Biologie und Umweltkunde (somatische Grundlagen, anthropologische Kriterien) sowie mit den Praxisstätten Kontakt aufzunehmen. Die Pädagogik sollte die Koordination mit allen Unterrichtsgegenständen im Hinblick auf den künftigen Beruf übernehmen.

Scheinbare Wiederholungen von Stoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern. Dabei ist repräsentative Fachliteratur heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Auf den Aufbau von Leseinteresse, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie ist Bedacht zu nehmen.

Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.

Die Unterrichtseinheiten, die der Philosophie gewidmet sind, haben die Aufgabe, Anregungen aus dem Erfahrungskreis der Schüler aufzunehmen und darauf aufbauend, soweit als möglich an das Philosophieren heranzuführen. Wichtig ist nicht sosehr die Anhäufung von Kenntnissen, sondern die Weckung und das Wachhalten des Interesses an der Philosophie. Durch das philosophische Fragen soll die Fähigkeit zur Reflexion entwickelt und die Fähigkeit zur Zusammenschau gefördert werden. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert und altersadäquat zu gestalten. Dabei ist zu Klarheit und Sachlichkeit auch in Diskussion und Teamarbeit zu erziehen. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze hinzuweisen.

Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Schülern als gleichwertig anzubieten und in persönlicher Stellungnahme des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen.

Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allem in der 2. Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schüler zu berücksichtigen. Initiativen der Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine aufbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der 2. Klasse vor allem die Hinführung der Schüler zum Sehen und Verstehen sozialer Abläufe zur Aufgabe hat.

In der 3. Klasse sollen die Schüler zum systematischen Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zur Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des Sachwissens sind den Schülern an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit in Horten und Heimen zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen der Situation Heranwachsender und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Verhaltens anzuleiten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.

Bezüglich der biologischen Grundlagen des Verhaltens ist auf den Kenntnissen der Biologie und Umweltkunde aufzubauen, bezüglich einer eingehenderen Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.

Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen und zu richtiger Verwendung von Fachausdrücken auch in Gruppenarbeit und Diskussion anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.

Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. und 4. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten.

In der 4. Klasse ist besonderer Wert auf das integrative Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu legen. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für selbständiges Arbeiten und kritisches Auseinandersetzen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur zu forcieren.

Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schüler zusammenzufassen. Dies geschieht

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.

Weiters sollen die Schüler befähigt werden, durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen, welche einer Sondererziehung bedürfen, zu unterscheiden. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren, und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse:

Allgemeiner Teil:

Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.

Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Konstitutions- und Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).

  1. 5. Klasse:

Spezieller Teil:

Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose.

Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen,

Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen.

Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände).

Einzelprobleme:

Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern;

Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten;

Suchtgiftproblematik; Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher.

Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.

Didaktische Grundsätze:

Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um dem Schüler die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.

Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen'' geübt und gefestigt werden.

Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.

DIDAKTIK

(insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll den künftigen Erzieher befähigen, aufgrund der Kenntnis der Ziele und beeinflussenden Faktoren, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen, Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit eigenverantwortlich zu planen, Methoden zu deren Realisierung zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren. Dazu gehört:

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Hort- und Heimpraxis):

Einführendes Kennenlernen der vielfältigen Spiel- und Beschäftigungsformen für Kinder und Jugendliche in Horten, Heimen und in der außerschulischen Jugendarbeit anhand ausgewählter praktischer Übungen.

Kennenlernen von Materialien und Bildungsmitteln zur Initiierung von Lern- und Bildungsprozessen im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich.

Vermittlung einiger methodischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse durch exemplarische Angebote.

Anleitung und Beratung beim Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen sowie einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung von Motivation für Erziehungs- und Bildungsprozesse in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit.

Anbahnen des Verstehens einer berufsspezifischen Fachsprache und Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Erster Überblick über die Hauptbereiche sozialpädagogischer Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Hort- und Heimerziehung.

Weckung des Verständnisses für die Komplexität der Einflußfaktoren und Bedingungsfelder der Hort- und Heimerziehung anhand konkreter Beispiele (Zielsetzungen, Arbeitsmethoden, Ortsbezogenheit, Gruppenstruktur, Zeitstruktur).

Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Veranstaltungen (Festen, Feiern, Unternehmungen ua.).

Einführung in die Grundprobleme der Lernerziehung und Lernbetreuung in Horten und Heimen. Exemplarisches Aufzeigen von rationellen und systematischen Lernmethoden.

Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Spielgut. Weiteres Kennenlernen der berufsspezifischen Fachsprache unter Einbeziehung einfacher berufsrelevanter Fachliteratur.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

  1. 3. Klasse (4 Wochenstunden):

Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzung mit den Faktoren, die das Erziehungsfeld Hort, Heim, Tagesheimstätte beeinflussen:

Erziehungs- und Bildungsziele; didaktisch-methodische Voraussetzungen und Prinzipien in einzelnen Erlebnisbereichen (Musik, Sport, bildnerisches Gestalten, Literatur, Medien ua.).

Positive Möglichkeiten und Chancen der Hort- und Heimerziehung und Methoden zur Realisierung.

Differenzierter Einblick in die verschiedenen Aufgabenbereiche des Erziehungs- und Bildungsprozesses in der Hort- und Heimerziehung wie:

Aufnahme und Eingliederung des Kindes und Jugendlichen in die Gemeinschaft; Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Heranwachsenden; spezielle pflegerische Aufgaben.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse in der Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um typische Gruppenstrukturen und -prozesse in Hort- und Heimgruppen zu erkennen.

Einführung in Methoden der Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung als Voraussetzung verantwortlichen pädagogischen Handelns.

Vermittlung methodischer Grundsätze, um die Lerntechniken zu verbessern und wirkungsvolle Lernbetreuung zu entwickeln. Exemplarisches Kennenlernen von pädagogischen Maßnahmen zur Förderung der Lernmotivation bei Kindern und Jugendlichen in Horten und Heimen.

Kenntnis von verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln, um die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen zu fördern.

Exemplarisches Angebot von Methoden der Animation und der Weckung von individuellen Interessen. Anleitung zu kommunikativem Handeln. Kenntnis verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses.

Kenntnis und sachgemäße Verwendung von Planungshilfen. Auseinandersetzung mit den Kriterien der prozeßorientierten Planung und den Gesichtspunkten der Reflexion über das Erziehungsgeschehen anhand von Modellen themenbezogener Handlungsfelder.

Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audio-visuellen Bereich.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

  1. 4. Klasse:

Auseinandersetzung mit den Bedingungen für eine effektive Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen (personell, räumlich, zeitlich, wirtschaftlich).

Kenntnis gefährdender Einflüsse auf den Erziehungs- und Bildungsprozeß sowie Vermittlung von Hilfen zur Vermeidung systemimmanenter Gefahren.

Differenzierte Auseinandersetzung mit Fragen der Qualifikation der Erzieherpersönlichkeit und dem Berufsbild des Hort- und Heimerziehers.

Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes und der Jugendlichen, insbesondere für die emotionale Erziehung, das Sozial- und Wertverhalten, religiös-weltanschauliche Einstellungen und spezielle Probleme der Sexualerziehung.

Kenntnis der Faktoren und Maßnahmen, die die Erziehung beeinflussen, Auseinandersetzung mit ihrer Wirksamkeit, ihren konkreten Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen. Anleitung zur Reflexion eigener Verhaltensmechanismen. Kenntnis von Methoden und Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation; verhaltenstherapeutische Grundsätze.

Weitere Auseinandersetzung mit gruppendynamischen und gruppenpädagogischen Erkenntnissen als Grundlage für eine pädagogisch verantwortbare Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen.

Aufgaben der Freizeiterziehung sowie Vermittlung von speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten der Spiel- und Freizeitpädagogik. Die Bedeutung der Animation und Motivation ist anhand exemplarischer Übungen aufzuzeigen; die Transferwirkung von Spielverhalten und Arbeitshaltungen.

Einführung in die Methoden der Gesprächsführung und Einüben grundlegender Techniken der Gesprächsführung.

Verschiedene Ursachen von Lernschwierigkeiten sowie ihre typischen Erscheinungsformen. Auseinandersetzung mit methodischen Hilfen zur Überwindung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten.

Grundfragen der Bildungsinstitution Schule; verschiedene Schulformen und Schultypen sowie deren spezifische Probleme und Förderungsmöglichkeiten. Formen und Probleme der Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort bzw. Heim.

Vertiefte Auseinandersetzung mit Fachliteratur und berufsbezogenen Medien.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Zwei zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.

  1. 5. Klasse:

Überblick über charakteristische Erziehungssituationen in Horten und Heimen: Möglichkeiten der Vorbereitung des jungen Menschen auf seine spätere Lebensführung; Beendigung des Heimaufenthaltes, Entlassung und Nachbetreuung; Integrationsprobleme.

Grundlagen demokratischer Verhaltensformen sowie methodische Anleitung, um sie bei Kindern und Jugendlichen in Horten und Heimen zu fördern.

Probleme der Zusammenarbeit zwischen Heim und anderen Erziehungsinstitutionen (Familie, Fürsorge, Schule, Kirche) sowie Medizinern, Therapeuten ua. Methodische Anleitung zur Entwicklung von konkreten Lernbetreuungsprogrammen oder Konzepten zur zielgerichteten Lernförderung.

Zusammenschau methodischer Sonderfragen der Hort- und Heimerziehung: Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabung; Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder; Methoden im Umgang mit verhaltensauffälligen und leicht behinderten Kindern und Jugendlichen in Horten und Heimen.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und

eine dreistündig.

Im zweiten Semester nur eine Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Das Prinzip der Selbsterfahrung soll im Unterricht angewendet werden und den künftigen Erzieher in Horten und Heimen zu individueller Förderung der Interessen der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen befähigen.

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler in Horten und Heimen. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte in Didaktik charakteristisch sein.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbsttätigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens und der verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur notwendig. Weiters sind Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen zu geben. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.

Dem Lehrer ist die Wahl von Methoden freigestellt, doch soll die Methodengerechtheit den Schülern transparent gemacht werden.

HORT- UND HEIMPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichtes ist es, die Schüler zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungarbeit (Anm.: richtig: Bildungsarbeit) in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Erziehers zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für diese umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit erforderlich sind.

Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Erziehers bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Erziehertätigkeit sensibilisieren.

Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Didaktik):

Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Erzieher sowie behutsames Mitwirken an Gruppen- und Freizeitprojekten mit Grundschulkindern insbesondere in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekanntgemacht werden.

Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.

An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.

In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Fortsetzen des Hospitierens in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen für Kinder im Pflichtschulalter mit spezieller Aufgabenstellung und erstes spontanes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen.

Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Erzieherfeld Hort und Tagesheimstätte beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse sowie in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Praxis einsetzen zu lernen.

An einfachen Beispielen vorbildlich geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Einführung in die selbständige Arbeit insbesondere in Horten und Tagesheimstätten und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.

Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte zur Sicherung des Unterrichtsertrages.

Besuche in verschiedenen ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.

Eine Praxiswoche im Hort bzw. der Tagesheimstätte.

  1. 3. Klasse (5 Wochenstunden):

Praktizieren in verschiedenen Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten derartiger Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining. Besuch verschiedener sozialpädagogischer Einrichtungen im Arbeitsfeld des Erziehers und Einführung in die selbständige Erzieherarbeit.

Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis.

Fallweises Hospitieren mit spezieller Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Zwei Praxiswochen im Heim.

Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen

oder ähnlichen Institutionen.

  1. 4. Klasse:

Praktizieren in Horten und Heimen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder und Jugendlicher bzw. der Gruppe.

Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.

Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort, die Tagesheimstätte und das Heim kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.

Einübung wünschenswerten Erzieherverhaltens. Einblick in weitere Berufsaufgaben des Erziehers sowie diverse administrative Arbeiten. Nach Möglichkeit Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Dabei vertieftes Kennenlernen der Zielsetzungen in Horten, Heimen und ähnlichen Institutionen sowie eingehendes Erleben ihrer Arbeitsweisen und praktischen Arbeit. Auswertung bzw. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Drei Praxiswochen im Heim.

Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen

oder ähnlichen Institutionen.

  1. 5. Klasse:

Besuch ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsbereiche; fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.

Weitgehend selbständiges Praktizieren bei Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Institutionen insbesondere Horten und Heimen; praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten.

Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und pädagogisch wertvoller, zweckmäßiger Aufzeichnungen für die Reflexion; spezielle Kasuistik; Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration einzelner Kinder insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen in die Gruppe.

Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams''; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.

Zwei Praxiswochen im 1. Semester mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Hort- und Heimpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit in Horten und Heimen und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis in der

  1. 1. Klasse von einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von

    Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.

Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch praktische Übungen im Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.

Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen fachdidaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Deutschunterricht soll zu Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache führen; er soll dazu befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen und kritische Sprachbetrachtung anstellen. Auf die berufsbezogene Pflege von Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.

Die Kenntnis der Wort- und Satzgrammatik an Hand von Texten und eine weitgehende Sicherheit in der Schreibrichtigkeit sollen als Grundlage dienen. Ziel der Sprachlehre ist das Aufdecken und Erkennen sprachlicher Strukturen und ihrer Funktionen, wobei, wenn möglich, auf berufsspezifische Problemstellungen eingegangen werden soll.

Als besondere Aufgabe gilt es, die Schüler zur Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen zu befähigen und auf eine gezielte Lernnachhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen vorzubereiten.

Die Schüler sind in die bedeutendsten Werke des deutschsprachigen Schrifttums, soweit diese bleibenden Wert haben oder für das Verständnis unserer Zeit wichtig sind, einzuführen; diesem Ziel soll auch ein knapper Überblick über den Entwicklungsgang der Dichtung dienen. Daneben sind aus der Weltliteratur Beispiele von hohem dichterischen Rang, bzw. von wesentlichem Einfluß auf die deutschsprachige Literatur zu behandeln. Besondere Beachtung gilt den Höhepunkten der österreichischen Literatur. Das Verständnis für den künstlerischen Wert sprachlicher Darstellung und dichterischer Gestaltung ist zu wecken und zu fördern. Der junge Mensch soll befähigt werden, sich mit literarischen Werken der Vergangenheit und der Gegenwart selbständig auseinanderzusetzen. Urteilsfähigkeit gegenüber dem großen Angebot des Büchermarktes mit seinen verschiedenen Textsorten, der Massenmedien und ihrer künstlerischen Aussage sowie der Werbung ist anzustreben. Weiters ist das Interesse und die Einsicht in Strukturen und Wirkungen von Texten verschiedener Art zu fördern.

Die Kenntnis ausgewählter Werke der in deutscher Sprache vorhandenen Kinder- und Jugendliteratur - unter besonderer Berücksichtigung des Schrifttums der Gegenwart - sowie allgemeingültiger Kriterien für deren Beurteilung ist zu vermitteln. Die Schüler sind über die erzieherische Wirkung verschiedenster Arten von Literatur zu informieren. Darüber hinaus soll die Verantwortlichkeit für die Verbreitung guter Kinder- und Jugendliteratur geweckt und Möglichkeiten zur Förderung der Lesefreudigkeit aufgezeigt werden.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (4 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Grundlagen der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen - zum Teil auch auswendig gelernter - Textstellen in Prosa und Versen.

Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener Gesprächsformen.

Kinder- und Jugendliteratur:

Einige Werke aus der dem Alter der Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme.

Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen. Märchen, Sage. Sammeln von Reimen und Geschichten.

Lektüre und Textbetrachtung:

Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist).

Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung sowie Übungen zu deren Sicherung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns. Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten.

Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audio-visuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.

Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf das Lesetempo, das Überblick- und Sinnerfassen.

Übungen im Diskutieren auf der Grundlage von Fachwissen und zum Dramatisieren.

Kinder- und Jugendliteratur:

Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische Gesichtspunkte sowie ethische und religiöse Werte.

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.

Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.

Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.

Ersinnen und Erzählen von Geschichten. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Hort- und Heimpraxis (Fachsprache, Systematik).

Schriftliche Arbeiten:

Sechs Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im ersten Semester; eine einstündige und zwei zweistündige im zweiten Semester.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung, usw.).

Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.

Kinder- und Jugendliteratur:

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativitätsimpuls).

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.

Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Methodische Hinweise für die Lernhilfe im Sprachunterricht. Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter. Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief.

Dramatisieren von Geschichten.

Kriterien zur Gestaltung unterschiedlicher Textsorten im Hinblick auf die Lernhilfe. Korrekturübungen an Hand von Beispielen.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.

  1. 4. Klasse:

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.

Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.

Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte.

Kinder- und Jugendliteratur:

Tendenzen der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder- und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsychologischen, jugend-soziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.

Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.

Lektüre und Textbetrachtung:

Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus, usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) - Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wechselwirkung zwischen Sprach- und Gesellschaftsform, Herkunftssprache, Sprache des Kindes. Sprachstörungen, Sprachspiele. Einblick in Lehrpläne aus Deutsch an Oberstufenformen.

Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien. Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung.

Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung. Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten. Literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).

Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei zweistündige im ersten Semester, eine zweistündige und zwei dreistündige im zweiten Semester.

  1. 5. Klasse:

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche, usw.).

Kinder- und Jugendliteratur:

Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.

Darstellungsmöglichkeiten. Methoden zur Förderung der Leselust bei

Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.

Lektüre und Textbetrachtung:

Die literarischen Strömungen des 20.Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.

Einfluß des ausländischen Schrifttums.

Medien und Literatur und ihre Wechselwirkung.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen und Film.

Rechtschreibung als Produkt eines Entwicklungsprozesses.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.

Methodik des Aufsatzunterrichtes im Hinblick auf Lernhilfe; Korrekturübungen anhand von Beispielen.

Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben, usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im 1. Semester und eine vierstündige im 2. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen einander im Unterricht durchdringen, damit von verschiedenen Gesichtspunkten die Leistung der Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die Schüler sind zur Verwendung von Nachschlagewerken (Sachbücher, Lexika) anzuleiten. Im Hinblick auf eine gezielte Lernnachhilfe im Fachbereich sind den Schülern entsprechende methodische Hinweise zu geben. Die Lehraufgaben sind so auszuwählen, daß besonders solche Probleme des persönlichen Lebens und der Gemeinschaft behandelt werden, die Kritikfähigkeit und Selbständigkeit verlangen. Dabei sollte die Berufsorientierung nicht übersehen werden.

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Von den vorhandenen Grundlagen ausgehend, ist über natürlich gegebene Sprechsituationen das freie Sprechen zu üben und durch verschiedene Kommunikationstechniken zu fördern, wobei neben dem vorbildlichen Sprechverhalten des Lehrers audio-visuelle Hilfsmittel eingesetzt werden sollen. Auf gutes richtiges Sprechen ist nicht nur in allen Bereichen des Deutschunterrichtes sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Die Fähigkeit, sich sicher und klar auszudrücken, soll durch planmäßig aufbauende Übungen erreicht werden. Verschiedene Textsorten mit altersgemäßer, berufsbezogener und dem Interessenbereich der Schüler entsprechender Themenstellung sollen geübt werden.

Lektüre, Textbetrachtung, Kinder- und Jugendliteratur:

Bei der altersentsprechenden Auswahl der Lektüre ist darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke in ihrer zeitlosen sowie epochegebundenen Dimension als Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse zu erfassen, kritisch zu überdenken und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist. Sie soll auf allen Stufen Beispiele aus der Gegenwartsliteratur als zeitlosen Lesestoff einschließen, und zwar über alle zur Verfügung stehenden Medien (wie Printmedien, Theater, Film, Hörspiel, Rundfunk, Fernsehen).

Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften in der Hort- und Heimerziehung zu sichern, sind die Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Sprachlehre soll der Reflexion grammatischer Phänomene, dem persönlichen Sprachgebrauch sowie der Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerung dienen. Auch bei der Interpretation soll eine grammatisch-stilistische Betrachtungsweise und ihre kommunikative Intention zum Tragen kommen. Sprachlehre und Rechtschreibung sollen den Deutschunterricht ganzheitlich durchdringen.

Bei Lehraufgaben, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch des Unterrichtes in Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis sind, ist enge Zusammenarbeit der betreffenden Lehrer erforderlich.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schüler zu Gewandtheit im Gebrauch der Fremdsprache führen. Dazu gehört eine phonetisch richtige Aussprache und die entsprechende Tonführung, die Kenntnis der zum korrekten Gebrauch der Sprache notwendigen Grammatik, ein angemessener Wort- und Phrasenschatz, das Vermögen, Gehörtes und Gelesenes in der fremden Sprache zu verstehen sowie die Fähigkeit, nicht zu schwierige Sachverhalte und Gedankengänge mündlich und schriftlich in der Fremdsprache, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den künftigen Beruf, idiomatisch auszudrücken.

Die Schüler sollen auch die Fähigkeit erwerben, eine erfolgreiche Lernhilfe in der Fremdsprache Englisch zu geben, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen und sozialen Seiten des Lernprozesses fördert.

Der Erzieher soll imstande sein, die verschiedenen Übungstypen und die damit verbundenen Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Er soll mit Bedingungen und Methoden vertraut sein, die den Übungserfolg herbeiführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern.

Übungen zur Lernhilfe sollten in allen fünf Klassen in den Unterricht integriert werden.

Der Einblick, den die jungen Menschen im Laufe des Unterrichts in der Fremdsprache in die Eigenart der englischsprechenden Länder und ihrer Menschen gewinnen, in deren politisches, gesellschaftliches und geistiges Leben, muß letzten Endes zur Achtung vor der Eigenheit der Menschen und Völker führen, zu größerem Verständnis für die Eigenart des eigenen Volkes und Landes und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, von Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw.

Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern.

Schulung der Sprechwerkzeuge im Hinblick auf eine phonetisch richtige Aussprache, wobei der englischen Tonführung und dem Sprechrhythmus besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden ist. Kennenlernen der internationalen Lautsymbole als Hilfe bei der Arbeit mit dem Wörterbuch.

Hörverstehen:

Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Tonband, Schallplatte, Schulfunk, Tonfilm). Die Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa: Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.

Leseverstehen:

Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher Art. Die Schüler sollen lernen, Texte mit Hilfe des Wörterverzeichnisses in ihrer Gesamtheit oder im Hinblick auf wichtige Einzelinformationen zu erfassen und so zur Freude am selbständigen Lesen (privater Lektüre) angeregt werden.

Sprachlehre:

Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der für die einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.

Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen:

richtige Bildung und Anwendung der Zeiten, continuous form, Frage, Verneinung, Wortstellung im einfachen und erweiterten Aussage- und Fragesatz, Vergleichsstufen des Eigenschaftswortes, Fürwörter, Verhältniswörter. Dabei geht es nicht darum, in erster Linie formale Kenntnisse zu erwerben, sondern die Fähigkeit, sich sprachlich möglichst richtig auszudrücken.

Schriftliche Arbeiten:

Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten, gegebenenfalls auch Diktate in Anlehnung an den Lesestoff zur Festigung der englischen Schreibung.

Fünf einstündige Schularbeiten, davon zwei im 1. Semester.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Weiterentwickeln der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schüler sollen in zunehmendem Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, die für die Schüler auf Grund ihrer voraussichtlichen Berufswahl von Bedeutung sind: Betätigungen mit Kindern, Rollenspiele und soziale Arbeitsformen; Erziehung und Heimerziehung; Freizeit; Reise- und Fremdenverkehr.

Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Hörverstehen:

Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, ebenso durch Erzählen und Nacherzählen kurzer pointenreicher Geschichten, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Der Schüler soll zunehmend imstande sein, anspruchsvollere Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, zB einfache Texte zu Fragen aus der Kinder- und Jugendpsychologie und dem Leben in Internat und Heim, Texte landeskundlicher Art, die neben Großbritannien und den USA auch andere Länder der englischsprechenden Welt einbeziehen. Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen im Umgang mit dem Wörterbuch, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens.

Versuche persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit Schwerpunkten auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Gebrauch von past tense und present perfect tense, Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.

Schriftliche Arbeiten:

Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen. Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuche im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.

Sechs einstündige Schularbeiten, je drei im Semester.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiterzuentwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben im Argumentieren über einfachste Sachverhalte. In die Themenkreise sollen nun auch kulturelle Belange wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten. Eventuell Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.

Fortsetzen der planmäßigen Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Hörverstehen:

Erweitern und Schärfen des Hörverstehens unter schwierigeren Bedingungen. Die Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.

Leseverstehen:

Hinführen zum verständnisvollen und kritischem Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen, etwa aus dem Erlebnisbereich und der Umwelt der Schüler sowie Themen aus dem pädagogischen und kulturellen Bereich. Motivieren zu selbständigem Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman).

Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit Schwerpunkten auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren. Dazu gehören:

längere, zusammenhängende schriftliche Äußerungen in Form von einfachen Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Bilddeutungen, Inhaltsangaben, Nacherzählungen, anspruchsvollere Briefe usw.

Vier Schularbeiten, in jedem Semester eine einstündig und eine zweistündig.

  1. 4. Klasse:

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.

Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.

Hörverstehen:

Das Hörverstehen ist an anspruchsvolleren Aufgaben weiter zu schulen und zu verbessern.

Leseverstehen:

Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Leseguts aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, eventuell Texte über große englische und amerikanische Erzieherpersönlichkeiten. Die Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Ein bis zwei Kurzgeschichten oder Ausschnitte aus einem umfangreicheren Werk der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur.

Sprachlehre:

Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen.

Vier zweistündige Schularbeiten, je zwei im Semester.

  1. 5. Klasse:

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen zur Nacherzählung von Gehörtem und Gelesenem sowie im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie in Rede und Wechselrede notwendig und brauchbar sind.

Hörverstehen:

Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schüler sollen imstande sein, anspruchsvollere Texte zu verstehen, wiederzugeben und zu interpretieren.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens anhand von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und an Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens eine Ganzschrift.

Sprachlehre:

Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 5. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse sowie von Interpretationen und Zusammenfassungen von Gelesenem und Gehörtem; gelegentliche Übungen im Übersetzen aus dem Englischen und ins Englische.

Drei Schularbeiten, davon zwei zweistündige im 1. Semester, eine dreistündige im 2. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.

Die Lernziele des modernen Fremdsprachenunterrichts werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was der Schüler mit seinen Fremdsprachenkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie auch die Planung des Unterrichts bestimmen.

Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen zu Werthaltungen, wie Toleranz gegenüber dem anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erziehen.

Zum mündlich-produktiven Bereich:

Im mündlich kommunikativen Bereich besteht das Ziel darin, die Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im mündlich-produktiven Bereich große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage- und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; ausgehend von Dialogmustern Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung; ua. Gelegentlich können Übersetzungen von praktischem Wert (Rezepte, Arbeitsanleitungen, Annoncen, Dolmetschen einfacher Sachverhalte, ua.) durchgeführt werden.

Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Auftretende Mängel sind durch Übungen wie Imitationsübungen, Übungen im Unterscheiden ähnlicher Laute, Sammeln von Wörtern nach phonetischen Gesichtspunkten, ua. zu beseitigen. Das Verwenden von Schallplatten, Tonbändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung der Schüler an verschiedene Sprecher und Akzente.

Der Schüler soll den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz des Schülers stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist vom Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreicheres Wiederholen und Anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten wie Sachgebiete, Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua. geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.

Zum Hör- und Leseverstehen:

Ausgehend von Zielvorstellungen, wonach erworbene Sprachkenntnisse für den zukünftigen Benützer der Fremdsprache von praktischem Nutzen sein sollen, werden gezielte Übungen zur Entwicklung des selbständigen Hör- und Leseverstehens einen festen Platz in der Unterrichtsplanung finden müssen. Hiezu bieten sich auch lehrbuchunabhängige kürzere, humorvolle oder spannende Texte an, deren Inhalte geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Schüler zu erregen. Ziel der Übungen zum Hör- und Leseverständnis ist es, die Schüler zu befähigen, sich selbständig mit der fremden Sprache zu beschäftigen, Theateraufführungen zu besuchen, Filme anzuschauen, Bücher zu lesen und fremdsprachige Sendungen zu hören. Dieser selbständige Spracherwerb ist gelegentlich in den Unterricht einzubeziehen bzw. zu überprüfen.

Geeignete Übungsformen sind unter anderem Übungen mit dem Wörterbuch zum Herausfinden der richtigen Bedeutung eines Wortes;

Übungen im Erschließen unbekannter Wörter aus dem Zusammenhang;

Übungen zum Erfassen wesentlicher Tatsachen oder Informationen durch wiederholtes Lesen bzw. Hören eines Textes, der der Lernstufe in Länge und Schwierigkeitsgrad angemessen ist; Herausfinden des Handlungsfadens durch Notieren bzw. Unterstreichen der für die Handlung wichtigen Wörter bzw. Wortgruppen als Vorbereitung für Wiedergaben und Interpretationen; Hinlenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail zum Üben selektiven Hörens und Lesens;

Ausfüllen von Diagrammen anhand gehörter oder gelesener Texte; alle Arten von Zuordnungs-, Einsetz- und Ergänzungsübungen.

Zur Grammatik:

Auch im Bereich der Sprachlehre hat der praktische Aspekt der Spracherlernung Vorrang. Obwohl grammatische Korrektheit im Ausdruck auch eines der Ziele im Fremdsprachenunterricht ist, darf der Erwerb von Grammatikkenntnissen nicht zum Hauptanliegen werden. Daher werden auch grammatische Erscheinungen in solchen lebensnahen Situationen dargeboten und geübt, die diese Formen tatsächlich verlangen. Nur in den Phasen des Erklärens, der Regelfindung und in bestimmten Übungsphasen wird die zu erlernende Struktur aus dem Kontext herausgehoben. Beginnend mit stärker gelenkten, über weniger gesteuerte bis hin zu freien Übungen soll der Schüler zur praktischen Sprachanwendung gelangen. Geeignete Übungsformen wie Analogieübungen, Einsetzübungen, Ergänzungsübungen, Zuordnungsübungen, Umformungsübungen ua. sowie das Erarbeiten von Gesetzmäßigkeiten werden zunächst durch visuelle Lernhilfen wie Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Folien, Schriftkarten, Diagramme, Schemata, Symbole, Signale, übersichtliche Tafelbilder ua. unterstützt.

Beim Umformen ist darauf zu achten, daß die umgeformten Sätze sprachlich und inhaltlich genauso stimmen, d.h. kontextualisierbar sind, wie die vorgegebenen. Je geübter die Schüler werden, desto mehr können die Einsichtnahme rein verbal und das Üben unter Rücknahme der Hilfestellung erfolgen. Auch die Gegenüberstellung deutscher und englischer Strukturen wird dort notwendig sein, wo es zu Interferenzerscheinungen zwischen Muttersprache und Fremdsprache kommt.

Zu den schriftlichen Übungen:

Die schriftlichen Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen und als sinnvolle Ergänzung der mündlichen Übungen in einem zeitlich vertretbaren Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen.

Als schriftliche Übungsformen eignen sich: Nacherzählungen, die eventuell auch erweitert und ausgeschmückt werden können oder deren Schluß der Phantasie der Schüler überlassen wird; das Umwandeln dramatischer Texte in eine oder mehrere Erzählungen, auch in der Form, daß einzelne handelnde Personen herausgegriffen werden und über die betreffenden Sachverhalte berichten oder dazu Stellung nehmen;

das Dramatisieren von Erzähltexten, wo die entsprechenden idiomatischen Voraussetzungen bereits vorhanden sind;

Textzusammenfassungen sowie persönliche Stellungnahmen zu verschiedenen Themen. Die meisten dieser Übungen sind auch in Briefform möglich, wie ja Berichten und Briefeschreiben überhaupt ein fester Bestandteil der schriftlichen Übungen sein sollte. Schriftliche Übungen sollen auch die Grundlage für Schularbeiten bilden.

Übersetzungsübungen können gelegentlich im Unterricht durchgeführt werden, dürfen aber bei Schularbeiten nicht gefordert werden.

Zur Lernhilfe:

Die künftigen Erzieher sind in schülerorientierte Verhaltensweisen, wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerschaft, Ausnützen aller Hilfsmittel zur Erklärung und Rücksichtnahme auf die besonderen Lernbedürfnisse des einzelnen Schülers als unentbehrliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen einzuführen.

Geeignete Übungsformen sind ua.:

Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern;

Übungen im Herstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Tabellen;

Übersichten ua. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen und Strukturen oder zum Ableiten von Regeln;

Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben;

Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes zum Einüben von Strukturen, Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen;

Übungen im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse;

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden);

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext;

Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat einen gegenwartsbezogenen Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens zu vermitteln, wobei Ursachen, Anlässe und Zusammenhänge zu verdeutlichen sind. Die so vertiefte Allgemeinbildung soll dem jungen Staatsbürger und zukünftigen Erzieher das Verständnis des Zeitgeschehens ermöglichen und zu seiner politischen Mündigkeit beitragen.

Die Kenntnis der Geschichte Österreichs und die politische Bildung sollen zur Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit sowie zur Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der österreichischen Demokratie in Gegenwart und Zukunft führen; die Vermittlung von sozialkundlichen Bildungsstoffen soll die Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung fördern.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Grundbegriffe zu Aufgaben und Methoden des Faches.

Die Entwicklungsstufen menschlicher Zivilisation und Kultur in urgeschichtlicher Zeit, insbesondere in Österreich.

Beispiele für bleibende Leistungen altorientalischer Hochkulturen.

Modellhafte Erarbeitung grundsätzlicher Begriffe zur Staatenbildung, Entwicklung von Staaten und Staatsformen, zur Wechselwirkung von Staat und Kultur im Rahmen der griechischen Geschichte.

Die Entwicklung Roms zum Weltreich, der römische Rechtsbegriff und seine Auswirkungen, Austria Romana.

Germanisch-romanischer, byzantinischer, islamischer Kulturkreis.

Das Christentum als religiöser, politischer und kultureller Faktor in Spätantike und Mittelalter, abendländischer Dualismus von Kaisertum und Papsttum.

Mittelalterlicher Staatsbegriff, mittelalterliche Rechtsvorstellungen, Lehenswesen und ständische Ordnung.

Der Verfall der Königsmacht im Spätmittelalter (Landeshoheit, Hausmachtpolitik), wirtschaftliche Veränderungen und deren Folgen (Stadt, Bürgertum).

Das Werden Österreichs unter den Babenbergern und Habsburgern. Die abendländischen Kunststile Romanik und Gotik.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Das unterschiedliche Menschenbild der Antike und des Christentums (Wertschätzung der Arbeit, Personalität der Frau). Recht als ethische und als gesellschaftliche Norm. Stand, Klasse, Partei.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Der europäische Erkenntnisfortschritt am Beginn der Neuzeit, geistiger und künstlerischer Ausdruck desselben in Humanismus und Renaissance.

Reformation und katholische Erneuerung in der Spannung von religiösen Anliegen und weltlicher Machtpolitik. Der Dreißigjährige Krieg als europäisches Ereignis.

Frankreich unter Ludwig XIV. als Beispiel für den höfischen Absolutismus, dessen Wirtschaft und Kultur. Österreich unter Maria Theresia und Josef II. als Beispiel für den aufgeklärten Absolutismus, dessen Wirkungen bezüglich Toleranz und Humanität.

Türkenbedrohung und Türkenabwehr (Prinz Eugen). Die künstlerische Gestaltung des gegensätzlichen Lebensgefühles der Zeit in Barock und Rokoko.

Der Versuch der Verwirklichung der Ideen der Aufklärung in der Französischen Revolution (Vorbild der USA). Die Machtansprüche Napoleons, sein Bemühen um Legitimierung. Die Restauration des Gottesgnadentums auf dem Wiener Kongreß. Nationalismus, Liberalismus - ihr revolutionärer Durchbruch 1848.

Klassik, Romantik, Biedermeier im Zusammenhang mit den politischen Ereignissen.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Entfaltung der Einzelpersönlichkeit, religiöse Toleranz, Menschenrechte, Rechtsgleichheit, Verhältnis von Staat und Kirche.

Wesen und Antriebskräfte von Revolutionen, Evolution, Individuum und Masse. Begriffe Nation, Volk, Nationalismus, Chauvinismus.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Die erste Industrielle Revolution und die damit verbundene Veränderung der Gesellschaftsstruktur.

Lösungsversuche der sozialen Frage (Marxismus, christliche Soziallehre).

Europäische Krisenherde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, der Versuch ihrer Bewältigung durch die Gründung von Nationalstaaten, durch Kongresse und Bündnisse.

Die kleindeutsche „Lösung'' der „Deutschen Frage''.

Österreichs Probleme als Vielvölkerstaat (Ausgleich mit Ungarn, Dezemberverfassung 1867).

Die Kunst des Fin de siecle zwischen Epigonentum und Aufbruch. Imperialistische Politik der Weltmächte bis 1914.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Zusammenhang von Wirtschaftsformen und Gesellschaftsstrukturen. Privateigentum, Verstaatlichung. Ansprüche des einzelnen und des Staates. Der Wandel vom „Untertanen'' zum „Staatsbürger''. Die Entwicklung des Wahlrechts in Österreich. Politische Willensbildung. Die österreichische Verfassung (1920, 1929, 1945; Prinzipien). Sozialgesetzgebung.

  1. 4. Klasse:

Der Erste Weltkrieg, seine Auswirkungen auf europäische Staatsgebiete, Herrschaftsformen, Wirtschafts- und Sozialstrukturen.

Geschichte der 1. Republik in Österreich.

Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus.

Die Weltwirtschaftskrise in ihrer politischen Bedeutung.

Der Zweite Weltkrieg.

Die Weltsituation im Jahr 1945. Das Wachsen der Divergenz zwischen den USA und der Sowjetunion.

Besetzung und Wiederaufbau in der 2. Republik in Österreich, Erreichung des Staatsvertrages, Erklärung der immerwährenden Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Österreichs gegenwärtige Stellung und Aufgaben in Europa und in der Welt.

Schwerwiegende zwischenstaatliche Konflikte seit 1945, ihre Lösung auf friedlichem Wege oder die damit verbundenen kriegerischen Auseinandersetzungen.

Die Vereinten Nationen, andere zwischenstaatliche Einrichtungen und überstaatliche Organisationen.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Soziale Strukturen und Probleme in der pluralistischen Industriegesellschaft, im Ostblock und in den Entwicklungsländern; die Rolle der Bildung in diesen Gesellschaftsformen. Nationale, weltanschauliche, rassische Spannungen der Gegenwart, das Bemühen um die Verwirklichung der Menschenrechte. Die Manipulation des Menschen (Ideologie, Propaganda, Massenmedien, öffentliche Meinung).

  1. 5. Klasse:

Die modernen Naturwissenschaften und die zweite Industrielle Revolution; Gesellschaftsformen unserer Zeit.

Kunstströmungen der Moderne.

Krisenherde der Gegenwart. Transparentmachung des tagespolitischen

Geschehens.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Wesen und Aufgaben des modernen Staates, kritischere Betrachtung der derzeit bestehenden Staatsformen. Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Österreich.

Sozialkundliche Bildungsstoffe, die in allen Klassen zu behandeln sind:

Der Mensch als Person und soziales Wesen. Die Bedeutung der Familie. Gleichberechtigung der Geschlechter, Wertschätzung des Kindes. Sozialgeschichte des Kindes. Verschiedene Formen menschlicher Gemeinschaft. Staatenbildung, Staatstheorien, Staatsformen.

Zusammenhänge und Wechselbeziehungen von Wirtschaft, Zivilisation, Kultur.

Individuum und Gemeinschaft als Kulturschöpfer und Kulturträger, Kulturüberschichtungen, Kulturbeeinflussungen, Kulturkonflikte. Pluralismus von Wertvorstellungen, Interessenskonflikte.

Recht und Gesetz.

Religion und Gesellschaft, Kirche und Staat.

Wissenschaft und Gesellschaft, Wissenschaft und Staat.

Die Bedeutung von Erziehung, Bildung und Arbeit für das Individuum

und für die Gemeinschaft.

Der Freiheitsbegriff im Wandel der Zeit.

Erziehung zur Demokratie, Förderung des Demokratieverständnisses.

Didaktische Grundsätze:

Geschichtserkenntnis soll vor allem durch Aufhellung der Grundtatsachen, Triebkräfte und Probleme der einzelnen Epochen gewonnen werden. Abbildungen von Werken aus dem Bereich der bildenden und angewandten Kunst sollen so eingebracht werden, daß über ein kooperatives Aufschließen ihres Gehaltes an Symbolik der Ideenhorizont von Epochen faßbar wird. Die Stoffülle gebietet eine exemplarische Behandlung des Lehrstoffes. Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind - wo immer möglich - vorzuziehen.

Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden. Dabei ist insbesondere dem Unterrichtsprinzip Politische Bildung Rechnung zu tragen.

Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Daraus soll ein vertieftes Verständnis für die politischen und sozialen Gegenwartsfragen erwachsen, das die Schüler zu kritischer Urteilsfähigkeit hinführt.

Audio-visuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Lehrausgänge bzw. Exkursionen sowie Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde soll dem Schüler grundlegende Einsichten in die Beziehungen zwischen Menschen und geographischem Raum als Verfügungs- und Planungsraum menschlicher Gesellschaft vermitteln, der es ihm ermöglicht, sich unter Zuhilfenahme der allgemein zur Verfügung stehenden Bildungs- und Informationsmittel in der Heimat, im Staat und in der Welt zurechtzufinden, zu selbständigem Urteil zu gelangen und danach zu handeln. Aufbauend auf Dingen der Allgemeinen Geographie sind wirtschaftsgeographische Übersichten, die Darstellung raumbezogener Prozesse sowie signifikante exemplarische Detailstudien einzubeziehen.

Der Schüler soll Einblicke in die wichtigsten Natur- und Kulturlandschaften der Welt, insbesondere Österreichs und damit verbundene wirtschaftliche Verflechtungen gewinnen. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Aufbau, Ablauf und Wandel der Wirtschaft soll Verständnis für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Probleme wecken, zu einer geographisch-wirtschaftskundlichen Gegenwartskunde hinführen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Politischen Bildung leisten.

Der Unterricht soll das Gemeinschaftsverständnis fördern, ein Österreichbewußtsein wecken und zu mitmenschlichem Verantwortungsbewußtsein erziehen, indem er die Leistungen des Menschen in der Abhängigkeit von der Natur, sein zunehmendes Angewiesensein auf weltweite Zusammenarbeit und die Bedeutung wirtschaftlichen Denkens und Verhaltens bewußt macht.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Landschaftsökologische Betrachtung der Naturräume der Erde.

Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentliche daraus resultierende Probleme.

Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen in städtischen und ländlichen Lebensräumen.

Regionalgeographie Afrikas, Asiens (ohne Sowjetunion), Iberoamerikas, Australiens und Ozeaniens. Wirtschaftliche und politische Gegenwartsfragen der behandelten Regionen. Einfache Darstellung der Entwicklungsländerproblematik. Die Bedeutung der Meere vor allem als Verkehrs- und Wirtschaftsraum.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Wirtschaften, Bedürfnisse, Bedarf, Güter; Markt. Geld- und Kreditwesen (Kosten, Wert, Preis, Geld; Kapital, Kredit, Kapitalbildung, Investitionen).

Natur- und Kulturlandschaft. Wirtschaftsformen: Monokultur, tropische Agrarwirtschaft, Agrarreformen, Kibbuz, Volkskommune; Industrialisierungsbestrebungen; Bergbau. Infrastruktur.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

Physiogeographische Grundlagen der Räume Angloamerika, Sowjetunion und Europa (ohne Österreich). Exemplarische Behandlung einzelner Staaten und Räume unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen und politischer Gegenwartsfragen. Einsicht in den wirtschaftlichen und politischen Integrationsprozeß in Europa. Die Stellung europäischer Staaten in der Weltwirtschaft und Weltpolitik. Europäische Randgebiets- und Verdichtungsräume.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Erkennen der Zusammenhänge zwischen den begrenzten natürlichen Ressourcen, der sozioökonomischen Entwicklung und dem Lebensstandard.

Land- und Forstwirtschaft (Genossenschaftswesen). Energiewirtschaft. Industrielandschaft (Standorte und Typen der Industrie). Unternehmensformen. Wirtschaftssysteme.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Landschaftsökologische Betrachtung der Naturräume Österreichs:

Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentlicher daraus resultierender Probleme.

Lebensräume: Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen im städtischen und ländlichen Raum.

Wirtschaft: Einsicht in die Leistungsfähigkeit, regionale Differenzierung und Probleme der Wirtschaftssektoren. Die österreichische Wirtschaftsordnung. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und ihre Bedeutung (signifikante Kennziffern: Preis- und Lohnindex, Wachstums- und Arbeitslosenrate, uä.). Funktion und Organisation von Betrieben.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Grüner Plan. Bedeutung des Fremdenverkehrs. Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft. Funktionen und Strukturen des Kreditapparates, Notenbank, Währung.

  1. 5. Klasse:

Einsichten in das Nord-Südproblem und das Verhältnis Entwicklungsländer - Industrieländer.

Verständnis für die Notwendigkeit von Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und der Wirtschaftsbedingungen (Grundfragen der Raumordnung und des Umweltschutzes).

Ziele und Aufgaben der Wirtschaftspolitik unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Situation (Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Konjunkturschwankungen).

Wirtschaftsordnungen der Gegenwart.

Internationale Wirtschaftsorganisationen. Wirtschaftspolitischer

Vergleich der Großmächte und Machtblöcke.

Didaktische Grundsätze:

Geographie ist eine Gegenwartswissenschaft, die sich vor allem mit den Aktivitäten des Menschen im Raum befaßt. Der Lehrstoff der Geographie und Wirtschaftskunde ist daher bei dem immer schnelleren Wandel der politischen, wirtschaftlichen, technischen, kulturellen und gesellschaftlichen Situation ständigen Änderungen unterworfen, die der Unterricht entsprechend zu berücksichtigen hat. Festes Grundlagenwissen ist jedoch erforderlich.

Eine lückenlose Länder- und Wirtschaftskunde kann nicht das Ziel des Unterrichtes sein, die exemplarische Darstellung muß aber einen physiogeographischen Überblick über alle Erdräume ermöglichen.

Die wirtschaftlichen Begriffe und Sachgebiete sind nicht gesondert, sondern in Verbindung mit der Länderkunde und vornehmlich an Hand konkreter Beispiele zu behandeln; die Einheit des Unterrichtsgegenstandes Geographie und Wirtschaftskunde wird dadurch betont.

Einsicht in Aufgaben und Bedeutung der Wirtschaft und ihre Abhängigkeit von Landschaft, Politik und Gesellschaft, unter Berücksichtigung von Gegenwartsfragen in ihren geographischen und wirtschaftlichen Bedingungen, soll zu einem vertieften Verständnis politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme führen. Der wirtschaftliche Ablauf ist nicht als eine Folge von Sachverhalten nach dem Ursache-Wirkungs-Prinzip darzustellen, sondern als ein Prozeß, der innerhalb eines komplexen Systems in enger Verflechtung und Wechselwirkung mit anderen sozialen Prozessen abläuft. Im Rahmen der Wirtschaftserziehung ist die Bedeutung des Konsumentenschutzes aufzuzeigen.

Besonders in der 5. Klasse soll die Behandlung des Lehrstoffes soweit wie möglich Berichte und Referate der Schüler und auch Diskussionen mit einbeziehen. Die Schüler sollen angeleitet werden, wissenschaftliche Werke, Aufsätze, gegebenenfalls Zeitungsberichte und Informationen aus Film, Hörfunk und Fernsehen sowie eigene Beobachtungen zu verwenden und zu verwerten. Fallweise können Fachleute für Referate und Diskussionen herangezogen werden.

In allen Klassen sind Lehrausgänge bzw. Exkursionen nach Möglichkeit durchzuführen. Zur Veranschaulichung des Lehrstoffes sollen audio-visuelle Hilfsmittel verwendet werden.

Zur Wahrung der Berufsbezogenheit sind alle sich bietenden Querverbindungen zum Unterricht in Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis herzustellen.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundlegende Kenntnisse aus dem Österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Kenntnis der für die Ausübung des Erzieherberufes wichtigsten Rechtsvorschriften privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur.

Fähigkeit, einfache Eingaben an Behörden und Gerichte zu verfassen.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse:

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen:

Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).

Aus dem Privatrecht:

Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);

Grundzüge des Sachwaltergesetzes.

Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;

Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindesstatt.

Schenkung, Testament, gesetzliche Erbfolge.

Sache, Besitz, Eigentum, Haftung und Haftpflicht; Schadenersatz.

Berufsbezogene Verträge (Pflegschaftsvertrag, Dienstvertrag, Versicherungsvertrag und andere).

Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung; Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitsschutz, Mutterschutz; Mitbestimmung der Arbeiter im Betrieb; Anstellung im vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; Lohn- und Einkommensteuer.

Aus dem öffentlichen Recht:

Grundlegendes aus dem Schulrecht: Grundzüge der Schulorganisation (Schularten); Schulpflicht; Schulbehörden.

Der Jugendschutz und das Jugendwohlfahrtswesen, insbesondere Beschäftigung Jugendlicher, Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung, Jugendgericht. Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Horte, Heime, Tagesheimstätten und Dienstrecht der Erzieher an diesen Institutionen des zutreffenden Landes.

Aufbau des Gerichtswesens; grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter; wichtigste Rechtsmittel.

Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen im Dienste der Verkehrserziehung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.

Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde) nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so behandelt werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefen und Festigen des Lehrstoffes der Unterstufe.

Zentrales Anliegen des Unterrichtes ist es, die Kenntnis jener mathematischen Grundlagen zu vermitteln, die für das Verständnis und die Anwendung von Rechenoperationen in verschiedenen Sachgebieten und in der Berufspraxis erforderlich sind; dabei ist die Entwicklung und Schulung der mathematischen Betrachtungsweise, insbesondere des funktionalen mathematischen Denkens zu fördern.

Das Anschauungs- und Abstraktionsvermögen ist auszubilden; auf eine klare und scharfe mathematische Denkweise ist zu achten; die erforderliche sprachliche Ausdrucksweise ist besonders zu pflegen.

Weiters sollen die Schüler befähigt werden, in Mathematik fachlich und methodisch richtige Lernhilfe im gegenständlichen Stoffumfang zu geben.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

Adäquate Grundbegriffe aus der Mengenlehre als Grundlage für die Anwendung in speziellen Lehrstoffgebieten: Menge und Element, Darstellung von Mengen, Vergleich von Mengen (Gleichheit, Gleichmächtigkeit, Teilmengen), Verknüpfung von Mengen (Durchschnitt, Vereinigung, Differenz- und Produktmenge).

Zahlenmengen (N, Z, Q, I, R), geometrische Veranschaulichung, Grundrechnungsarten in Q, Rechengesetze (Begriff der Gruppe bzw. des Körpers).

Terme und Termumformungen, Potenzen (Exponenten aus N).

Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen, Bruchgleichungen, einfache Textaufgaben.

Gebrauch des elektronischen Taschenrechners.

Lösen von quadratischen Gleichungen mit einer Variablen in R, Satz

von Vieta.

Grundbegriffe der Geometrie (Punkt, Strecke, Halbgerade, Gerade, Winkel, Figur, Körper), Längen-, Winkel-, Flächen- und Raummaß.

Konstruktion von Dreiecken aus Seiten und Winkeln (Kongruenzsätze), merkwürdige Punkte im Dreieck, Vierecke, regelmäßige Vielecke, Kreis und Kreisteile.

Lehrsatzgruppe des Pythagoras, Umfang und Flächeninhalt ebener Figuren, Kreisberechnungen.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

Kongruenz- und Ähnlichkeitsabbildungen, Strahlensatz. Funktionsbegriff, lineare Funktion.

Lineare Gleichungen und Gleichungssysteme mit zwei und drei Variablen, Textaufgaben.

Darstellung von Körpern (Parallelprojektion), Oberflächen- und Volumsberechnung (Prisma, Pyramide, Pyramidenstumpf, Zylinder, Kegel, Kegelstumpf, Kugel).

Potenzen (Exponenten aus Z und Q), Zahlensysteme (dekadisches, binäres), Wurzeln.

Zahlenfolgen (Monotonie, Beschränktheit, Konvergenz) und Reihen (Konvergenz).

Potenzfunktionen, Eigenschaften von reellen Funktionen (Monotonie, Beschränktheit, Symmetrie, Umkehrfunktion).

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Lösen von algebraischen Gleichungen höheren Grades mit einer Variablen in R.

Ganze und gebrochene rationale Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktion (exponentielles Wachstum).

Winkelfunktionen, Berechnung von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz), einfache Anwendungsaufgaben.

Vektoren der Ebene, Koordinatendarstellung, Addition und Subtraktion, Multiplikationen eines Vektors mit einer reellen Zahl, Skalarprodukt, Betrag eines Vektors.

Analytische Geometrie der Ebene: Mittelpunkt und Länge einer Strecke, Darstellung von Geraden, Schnittpunkt von zwei Geraden, Auftragen von Strecken, Abstand zwischen Punkt und Gerade, Flächeninhalt des Dreieckes.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten (eine davon zweistündig), zwei je Semester.

  1. 4. Klasse:

Grenzwerte und Stetigkeit von reellen Funktionen, Differentialquotient, Ableitungsfunktionen, Kurvendiskussionen (Polynomfunktionen) und Extremwertaufgaben.

Bestimmtes und unbestimmtes Integral, Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung, Anwendungen der Integralrechnung (Flächen- und Längenberechnung).

Schriftliche Arbeiten:

Vier zweistündige Schularbeiten, zwei je Semester.

  1. 5. Klasse:

Komplexe Zahlen (Gauß'sche Zahlenebene), Rechnen mit komplexen Zahlen (Körper der komplexen Zahlen), quadratische Gleichungen mit komplexen Lösungen.

Analytische Darstellung des Kreises, Schnittpunkte von Kreis und Gerade, Kreistangenten.

Kegelschnitte (einfachste Lage im Koordinatensystem), Schnittpunkte mit Geraden, einfache Aufgaben aus der Differential- und Integralrechnung.

Beschreibende Statistik: relative Häufigkeit, Histogramme, Mittelwert und Streuung.

Wahrscheinlichkeitsbegriff, bedingte Wahrscheinlichkeit, Wahrscheinlichkeitsverteilung (Erwartungswert und Varianz), Normalverteilung.

Grundelemente der beurteilenden Statistik.

Zusammenfassende und vertiefende Wiederholung des Lehrstoffes aus

vorhergehenden Klassen.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten, im 1. Semester zwei zweistündige, im

  1. 2. Semester eine dreistündige Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Die Aufgaben sind möglichst lebensnah und berufsbezogen zu stellen; die Schüler sind stets zum Durchdenken und zur selbständigen Lösung der gestellten Aufgaben anzuleiten. Zu den beispielhaften Anwendungsgebieten sollte Wirtschaft, Umwelt, Freizeit, Arbeitswelt gehören.

Das Verständnis für die Beweisbedürftigkeit mathematischer Aussagen ist zu fördern.

Auf das Schätzen von Ergebnissen und die Übung des Kopfrechnens ist besonders Bedacht zu nehmen.

Die Anweisungen zur Lernhilfe sollen - möglichst von praktischen Beispielen ausgehend - bereits im Zusammenhang mit dem jeweils angebotenen Lehrstoff gegeben werden. Dabei sollen - auch im Zusammenwirken mit der Hort- und Heimpraxis - die häufigsten Fehlerquellen im mathematischen Denken und Arbeiten der Schüler und die wichtigsten gedächtnismäßigen Stützen zur Sicherung des erarbeiteten Lehrgutes aufgezeigt werden.

Um fähig zu sein, Kindern und Jugendlichen verschiedener Gruppen (Horte und Heimtypen) Lernhilfe zu geben, sind die Schüler mit mehreren Möglichkeiten der Bekämpfung mathematischer Fehler vertraut zu machen.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufgabe des Physikunterrichtes ist es, grundlegende Kenntnisse aus allen Teilgebieten der Physik zu vermitteln und durch typische Beispiele Hinweise auf Methoden physikalischer Forschung zu geben. Dadurch soll der Schüler die Bedeutung der Physik für das heutige Weltbild, ihre Verflechtung mit anderen Wissenschaften und den Einfluß der Naturwissenschaften auf die Gesellschaft erkennen.

Technische Errungenschaften sollen behandelt werden, wobei ihr Wert nach ihrer Leistung für den Menschen zu bemessen ist.

Der Verkehrserziehung kommt eine besondere Bedeutung zu.

Das Experiment soll nach Möglichkeit Ausgangspunkt physikalischer Betrachtungen sein, wobei dem Schülerexperiment ein besonderer Wert beizumessen ist. Dabei sollen sorgfältiges Arbeiten, genaues Beobachten, korrektes sprachliches Formulieren der Ergebnisse geübt werden.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Einführung in die Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.

Grundlagen der Mechanik: Die Grundgrößen Länge und Zeit, die gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegung, Modell freier Fall, Masse und Kraft, Masse und Gewicht, Kraft und Druck, Arbeit und Leistung, potentielle und kinetische Energie, Erhaltungssätze von Energie und Impuls, Stoß; physikalische Probleme im Straßenverkehr.

Aufbau der Materie und Grundlagen der Wärmelehre: Atom, Molekül, Wärme als Molekularbewegung, Temperatur und Temperaturmessung, thermische Ausdehnung, Brownsche Bewegung, kinetische Deutung von Temperatur und Wärmemenge, spezifische Wärme, Modell ideales Gas, Gasgesetze, absolute Temperatur, Wärmehauptsätze, Umwandlung von Wärme in mechanische Energie, Verbrennungskraftmaschinen, der Energiehaushalt der Erde und Energieprobleme, irreversible Prozesse.

Grundlagen der Wetterkunde.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Krummlinige Bewegung, Kreisbewegung, Zentralkraft, Drehimpuls, Gravitationsgesetz, Planetenbewegung, Keplergesetze, der Aufbau unseres Sonnensystems, Feldbegriff, Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit, Probleme der Raumfahrt.

Schwingungen und Wellen: Gesetz von Hooke, harmonische Bewegung, Federpendel und Fadenpendel, Eigenschwingungen, Resonanz, transversale und longitudinale Wellen, der Schall als longitudinale Welle, Interferenz, stehende Wellen, Schwebungen. Huygens-Prinzip, Reflexion, Brechung, Beugung. Dopplereffekt.

Die Ausbreitung des Lichtes: Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes, Lichtgeschwindigkeit, Reflexion, Brechung, Spiegel, Linsen.

Der Wellencharakter des Lichtes: die Lichthypothesen von Newton und Huygens, Interferenz von kohärentem Licht, Beugung am Spalt und am Gitter, Spektren, Spektralanalyse, Polarisation.

  1. 4. Klasse:

Die bewegte elektrische Ladung: Ohmsches Gesetz, Gesetze der Stromverzweigung, Stromarbeit und Stromleistung.

Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer Erscheinungen:

Elektromagnetische Induktion und einfache Anwendungen, Gleich- und Wechselstrom, Widerstand und Leistung des Wechselstroms.

Probleme der Elektrizitätsversorgung in Österreich. Elemente der Halbleiterphysik.

  1. 5. Klasse:

Der elektrische Schwingkreis. Elektromagnetische Wellen. Prinzipien von Rundfunk und Fernsehen.

Hülle und Kern des Atoms im Überblick.

Strahlenschutz.

Didaktische Grundsätze:

Der Physikunterricht soll im allgemeinen von den Beobachtungen der Naturerscheinungen ausgehen und sie in überschaubaren Experimenten reproduzieren. Mit den Hilfsmitteln der Mathematik sollen anhand praktischer, altersgemäßer Beispiele die theoretischen Grundlagen verdeutlicht werden. Zur Veranschaulichung helfen Experimente - insbesonders das Schülerexperiment - Modelle, audio-visuelle Medien, Diagramme und Tabellen.

Allgemeine physikalische Abläufe sollen an typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf solche Lerninhalte zu richten ist, die fächerübergreifende Funktion besitzen.

Die aktive Mitarbeit des Schülers ist durch Schülerexperimente und durch Bildung von Arbeitsgruppen zu intensivieren.

Auf die sich in seinem Beruf ergebenden physikalischen Probleme des Alltags soll der Schüler vorbereitet werden. Beispiele berufsspezifischer physikalischer Fragen zur Umwelt sollen an Einzelbeispielen erläutert werden, um auch so den Praxisbezug herzustellen.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufgabe des Chemieunterrichtes ist es, das Verständnis für die chemischen Vorgänge in Alltag, Natur und Technik zu wecken, sowie gleichzeitig bewußt zu machen, daß jede Materie Gegenstand chemischer Betrachtung sein kann.

Der Schüler soll die Stellung der Chemie im modernen Weltbild, sowie Aufgaben und gesellschaftlich-zivilisatorische Bedeutung chemischer Forschung und Technik erkennen. Die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse aus anorganischer, organischer und allgemeiner Chemie sollen den Schüler zu verantwortungsbewußter Verwendung chemischer Substanzen in allen Lebensbereichen insbesondere in der zukünftigen Berufsarbeit befähigen. Der Behandlung von Umweltproblemen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Der Aufbau der Stoffe:

Reinstoff, Gemisch, Elemente, Verbindungen; chemische Schreibweise, Atom, Struktur der Atomhülle, Radioaktivität, Periodensystem;

Chemische Bindungen (Atombindung, Ionenbindung, Elektronegativität, Metallbindung);

Molekulare, salzartige, metallische Stoffe; zwischenpartikuläre Kräfte und Zusammenhang mit Aggregatzuständen.

Eigenschaften und chemische Veränderungen von Stoffen:

Die Luft (Zusammensetzung).

Sauerstoff: Oxidation, Reduktion, Feuer, Feuerlöschen, Heizen.

Das Wasser: Das Wassermolekül (Bindung und Struktur), Anomalie, Wasser als Lösungsmittel, Wasserstoff.

Die chemische Reaktion: Chemische Grundgesetze; die Triebkräfte chemischer Reaktionen; Streben nach Energieminimum bzw. Zustand größter Unordnung; Energieumsatz bei chemischen Reaktionen (Aktivierungsenergie, Reaktionsenergie, Katalysatoren); Reaktionsgeschwindigkeit, reversible Reaktionen, chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz; allenfalls elektrochemische Reaktionen.

Säuren und Basen, Salze: Protolyse (Neutralisation), Brönstedt-Definition, pH-Wert, Indikatoren, Salze.

Die Elemente und ihre Verbindungen: Vorkommen, wichtigste

Eigenschaften, allenfalls: Darstellung.

  1. 7. Gruppe des Periodensystems: Chlor und seine Verbindungen

    (Kochsalz, Salzsäure, allenfalls: Chlorate); Begriff der Oxidationszahl und Redoxvorgänge; Brom, Jod, Fluor.

  1. 6. Gruppe des Periodensystems: Schwefel (Allotropie); Sulfide und Sulfate als Minerale; Schwefeloxide; schwefelige Säure, Schwefelsäure; Schwefelwasserstoff.
  2. 5. Gruppe des Periodensystems: Stickstoff, Ammoniak; Stickoxide,

    Salpetersäure; Phosphor; Stickstoff- und Phosphordünger; Überdüngung, Stickstoffkreislauf.

  1. 4. Gruppe des Periodensystems: Kohlenstoff (Grafit und Diamant);

    Inkohlungsprozeß; Oxide des Kohlenstoffes; Kohlensäure und Carbonate;

    Mörtel, Kalkverwitterung; Silizium (Halbleiter), Silikate und Silikatbaustoffe (Glas, Beton).

    Die Metalle: allgemeine Metalleigenschaften; Aluminium, Silber (Fotografie), Eisen und Stahl. Allenfalls: Magnesium, Natrium, Kupfer.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Einführung in die „Organische Chemie''.

Die Kohlenwasserstoffe:

Erdöl (Vorkommen, Entstehung, Gewinnung, Aufarbeitung); Alkane, Alkene, Alkine, aromatische Verbindungen (Molekülbau, Struktur, Stellungs- und geometrische Isometrie, Nomenklatur); wichtigste Reaktionstypen (Substitutionsreaktion, Additionsreaktion, Crack-Reaktion).

Derivate von aliphatischen und zyklischen Kohlenwasserstoffen

(Aufbau, Nomenklatur, wichtigste Eigenschaften):

Halogenderivate.

Hydroxidderivate: Alkohole (alkoholische Gärung). Allenfalls:

mehrwertige Alkohole, Phenole.

Carbonyle: Aldehyde, Ketone.

Carbonsäure und subsituierte Carbonsäure (optische Aktivität),

Ester (Veresterung und Spaltung).

Ether.

Stickstoffderivate: Amine (Anilin), Amide.

Allenfalls: die wichtigsten Reaktionsmechanismen (Substitutionsmechanismus, radikalisch und elektrophile Additionsmechanismen, elektrophile Reaktionen).

Nährstoffe und Nahrungsmittel:

Kohlehydrate: Aufbau, Monosaccharide (Trauben-, Fruchtzucker), Disaccharide (Saccharose, Milchzucker), Polysaccharide (Stärke, Zellulose).

Fett und Öle: Aufbau und Verdauung.

Proteine: Aminosäuren, Aufbau von Proteinen (allenfalls Enzyme).

Weitere Bestandteile der Nahrungsmittel: Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe.

Konservierung der Nahrungsmittel, Unterschied Nahrungsmittel und Genußmittel.

Besondere Kapitel der angewandten organischen Chemie:

Treibstoffe (Oktanzahl), Treibstoffzusätze, alternative Treibstoffe.

Halbsynthetische und vollsynthetische Kunststoffe (Reaktionstypen, Einteilung nach grundlegenden Eigenschaften).

Seife und Waschmittel (Waschwirkung, Zusammensetzung).

Farbstoffe: Wechselwirkung mit dem Licht im Zusammenhang mit dem Molekülbau.

Arzneimittel und Drogen; allenfalls: Kosmetika.

Umweltchemie:

Luft: Schadstoffe (Entstehung und Beseitigung).

Wasser: Verschmutzung, Güteklasse, Klärung, allenfalls:

Wasserstofftechnologie.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll auf lebensnahe Probleme, mit denen die Schüler bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche täglich konfrontiert werden, ausgerichtet sein. Die Beschränkung auf Grundkenntnisse ergibt sich aus der raschen Entwicklung der chemischen Forschung.

Leicht verständliche Experimente sollen Erkenntnisse über das Wesen verschiedener Stoffe und den Zusammenhang zwischen ihrer Struktur und ihren Eigenschaften vermitteln, um das Verständnis für die Natur zu vertiefen, sowie die Vor- und Nachteile der Chemie in der menschlichen Zivilisation zu erklären.

Besondere Berücksichtigung verlangen Probleme des Umweltschutzes (Wasser, Luft, Boden), Nahrungsmittelchemie und Pharmakologie, Kunststoffindustrie und Energieversorgung. Wichtig sind Kenntnisse über die Behandlung und Anwendung verschiedener chemischer Substanzen (zB Arzneien, Detergentien, Farbstoffe) und deren Wirkung auf den menschlichen Organismus (bei Verätzungen und Vergiftungen), deren Brennbarkeit, Explosivität, Radioaktivität. Hinweise zur Ergänzung der Ausbildung in Erster Hilfe sind unbedingt zu empfehlen. Im Unterricht soll auf aktuelle in den Medien dargebotene Probleme vorrangig eingegangen werden.

Die Schüler sollten dazu angehalten werden, sowohl einzeln als auch in kleinen Gruppen einfache Experimente durchzuführen und zu interpretieren. Hierbei ist den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen besonderes Augenmerk zu schenken. Die Schüler sind immer wieder auf deren Einhaltung - insbesondere in der zukünftigen beruflichen Tätigkeit - hinzuweisen.

Exkursionen und Lehrausgänge in chemische Betriebe oder Laboratorien sind zur Ergänzung des Unterrichtes nach Möglichkeit durchzuführen.

Wichtig ist die Herstellung von Querverbindungen zu anderen naturwissenschaftlichen Unterrichtsgegenständen (Physik, Biologie und Umweltkunde, Gesundheitslehre), sowie zur Didaktik und Praxis.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichtes ist es, dem jungen Menschen die Mannigfaltigkeiten der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich zu machen. Dies soll ihn dazu befähigen, die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen. Der Schüler soll sowohl das Prinzip der Individualität des Menschen als auch sein Eingefügtsein in die Gesellschaft und deren Verflechtung mit der gesamten Natur verstehen und anerkennen lernen. Gleichzeitig soll er die vielfältigen Möglichkeiten, die Natur für die Zwecke des Menschen zu nutzen, aber auch die Grenzen seiner Macht, seine eigene Abhängigkeit und seine Verpflichtung gegenüber der Natur und der Gesellschaft erkennen.

Grundlegende Information über die der Natur innewohnenden Gesetzmäßigkeiten und die Schulung des kritischen Beobachtens sollen den Schüler dazu befähigen, in seinem zukünftigen Beruf als Erzieher Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich der Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und deren Beobachtungsfreude zu wecken.

Der Schüler soll mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt.

Er soll Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen.

Im weiteren soll dem jungen Menschen Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart gewährt werden.

Die Erziehung zur Achtung des Lebens soll Grundlage des Unterrichtes sein.

Ziel ist der verantwortungsbewußte junge Mensch, der aus Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere als Erzieher in Horten und Heimen - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen, im weiteren Sinne das Überleben der Menschheit und die Erhaltung der Natur in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Die Zelle als lebende Einheit (Bau und Funktion). Von der Ein- zu

Vielzelligkeit: Zellteilung, Zellkolonie - Gewebe - Organ.

Aufbau und Abbau organischer Substanz: Photosynthese (Assimilation) und Dissimilation (Atmung, Gärung, Fäulnis).

Stoffaufnahme, -leitung und -speicherung bei Pflanzen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Organe. Wasserhaushalt.

Bewegung und Wachstum der Pflanzen.

Exemplarische Darstellung pflanzlicher und tierischer Einzeller.

Überblick über das natürliche System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt.

Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger Pflanzenfamilien der Blütenpflanzen.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Aufbau der Erde: Schalenbau, Gebirgsbildung, Vulkanismus, Erdbeben.

Gesteins-, Mineral-, Kristallbegriff an Hand von Beispielen. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung der Minerale und Gesteine, die für die österreichische Wirtschaft von Bedeutung sind.

Lebensraum „Boden'': Bodenbildung; Bodentypen; landwirtschaftliche

Nutzung. Umweltprobleme: Erosion, Überdüngung, Monokultur, Grundwasser.

Ökologie: Nahrungskreislauf, Kreislauf der Stoffe und Energiefluß. Biologisches Gleichgewicht. Natürliche und künstliche Umwelt (Natur-, Kulturlandschaften). Biotop, Biozönose, Ökosystem. Störungen in Ökosystemen und Möglichkeiten der Abhilfe (Wasser, Wasserversorgung, Abwässer; Müll, Müllverwertung; Luftverschmutzung; Umweltgifte;

Lärm-, Landverlust, Aufforstung; Landschaftspflege).

Anpassung von Pflanzen und Tieren an jahreszeitliche Abläufe;

Biorhythmen.

Pflanzen und Tiere unter spezifischen Lebensbedingungen: Wiese, Laub-, Nadel- und Mischwald, Steppensee, Aulandschaft, Moor, Gebirgssee, Bergwald, Hochgebirge.

Naturschutz in Österreich.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Biologie des menschlichen Körpers: Bewegungsapparat; Organe des Stoffwechsels; Nervensystem, Sinnesorgane, Hormone. Fortpflanzungsbiologie des Menschen. Geburtenregelung, Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.

Ernährungshygiene: Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Pflege des Dentalapparates.

Psychosomatik: Suchtgefährdung (Alkohol, Nikotin, Drogen); Arzneimittelmißbrauch.

  1. 4. Klasse:

Ethologie: ererbte und erlernte Verhaltensweisen bei Tieren.

Einzel-, Gruppenverhalten. Humanethologie: biologische Grundlagen und spezifisch menschliche Verhaltensweisen.

  1. 5. Klasse:

Genetik: klassische Vererbungslehre. Molekulargenetik. Angewandte Genetik (Tier-, Pflanzenzucht). Humangenetik (Erbforschung, Erbkrankheiten).

Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen. Herkunft des Menschen.

Didaktische Grundsätze:

Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemein-biologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Durch überlegte Schwerpunktsetzung ist ein praxisbezogener Unterricht anzustreben. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Geographie und Wirtschaftskunde, Chemie, Physik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte.

Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat und durch intensive Ausnützung der audio-visuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.

Kenn- und Bestimmungsübungen, die der Vertiefung der systematischen, morphologischen und ökologischen Kenntnisse dienen, sowie Übungen in der Handhabung des Mikroskopes, in der Herstellung von Präparaten, als auch in der Erstellung einfacher Versuchsanordnungen sind durchzuführen. Lehrausgänge bzw. Exkursionen sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen. Der Unterricht aus „Biologie und Umweltkunde'' soll die moderne Forschung mit ihren gesicherten Ergebnissen berücksichtigen.

GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, dem jungen Menschen einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Er soll über hygienische Maßnahmen in Horten und Heimen informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht gewonnenen Erkenntnisse sollen den Schüler zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.

Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse:

Gesichtspunkte für eine gesunde Lebensführung; persönliche Hygiene vor allem unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit.

Hygiene in Hort und Heim. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Arten der Infektion, wichtige Infektionskrankheiten insbesonders des Kindes, Maßnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung (Impfung, Desinfektion).

Umgang mit Arzneimitteln.

Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Hort und im Heim. Hausapotheke. Grundlegende Kenntnisse der Krankenpflege. Psychohygiene.

Didaktische Grundsätze:

Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Hort und im Heim maßgebend.

Im Schüler soll das Gefühl der Verantwortung für die eigene Gesundheit sowie jene der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen geweckt werden. Insbesonders sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern der naturwissenschaftlichen Fachbereiche, der Pädagogik und Heil- und Sonderpädagogik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Musikerziehung soll die angehenden Erzieher dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen, sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.

Die Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.

Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder und Jugendliche für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüberhinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugenderziehung zu vermitteln. Weiters sind die Voraussetzungen für gezielte Elternberatung im musischen Bereich zu schaffen.

Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Liedern.

Hör- und Treffübungen, Gedächtnis- und Erfindungsübungen. Singen nach Gehör und nach Noten. Ein- und mehrstimmige Lieder, ausgehend vom Erfahrungsbereich der Schüler, insbesondere Kinder-, Volkslieder, Kanons.

Rhythmische Schulung, Unabhängigkeitsübungen, Transponieren von Liedern, schlagtechnische Übungen, rhythmische Klatschspiele, elementare Instrumentalbegleitung zu Lied und Spiel. Ständige Schulung des rhythmischen Gefühls und des Gefühls für rhythmische Form. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.

Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebaute Instrumente) und Erlernen ihrer Spieltechnik.

Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche: Klangexperimente, musikalische Spiele, Liedbegleitung, Improvisation (Querverbindung zum Instrumentenbau); Verbalisieren, Dramatisieren, spielerischer Umgang mit technischen Geräten.

Musikkunde:

Hilfestellung zur eigenen Standortbestimmung im Bereich der Musik. Übersicht über die vielfältigen Erscheinungsformen von Musik; Einfluß und Stellenwert in der heutigen Gesellschaft. Technische Mittler von Musik. Physikalische Grundlagen der Schallerzeugung.

Notenkunde.

Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypien, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedform.

Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.

Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Fortsetzung der Stimm- und Gehörbildung - auch am Lied; Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens bei gesteigerter Anforderung beim Singen und Musizieren. Fortsetzen der vokalen und instrumentalen Musikpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder mit gesteigerten Anforderungen. Einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons.

Übungen im Blattsingen. Tonfolgen, die über die Melodik einfacher Volkslieder hinausgehen. Übungen im zweistimmigen Singen.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik.

Verklanglichen von Geschichten oder Bildern (Querverbindung zu Deutsch und Bildnerischer Erziehung).

Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen. Gestalten von Singtänzen nach vorgegebenen Liedern.

Musikkunde:

Erweitern der vorhandenen Kenntnisse. Vierklänge und ihre Umkehrungen. Dreiklangsumkehrungen aller Stufen, einfache drei- und vierstimmige Kadenzen (Querverbindung zur Instrumentalmusik).

Der Baßschlüssel.

Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Umgang mit technischen Mittlern von Musik.

Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsform. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.

Einführung in die Probleme der Musikerziehung insbesondere in Horten und Heimen; Möglichkeiten der Hörerziehung und des Musikkonsums.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Singen, Stimmbildung und Gehörbildung sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes der Klasse mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen. Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens.

Im tonalen Bereich Üben und Singen in Moll und in den Kirchentonarten, soweit im dargebotenen Liedgut vorhanden.

Funktionelles Hören: Finden des Funktionsbasses bzw. der 3. Stimme unter Verwendung vor allem des alpenländischen Volksliedes. Dirigieren mit gesteigerten Anforderungen. Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen mit praktischen Übungen.

Singen im Dienste der Werkbetrachtung.

Instrumentales Gestalten mit gesteigerten Anforderungen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).

Improvisation einzeln und in Gruppen.

Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung (Querverbindung zur Spielmusik).

Musikkunde:

Die Modulation als harmonisches Phänomen, insbesondere in der Anwendung bei der instrumentalen Liedbegleitung. Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik wie Sonate, Symphonie, Konzert, Cantate.

Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Analyse und Interpretation musikalischer Erscheinungsformen wie E-Musik, Jazz, Folklore, Schlager, Beat, Pop; Musikindustrie. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts. Gestalten von Musikhörstunden.

Stufen der musikalischen Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen als Grundlage für eine altersgemäße Musikerziehung. Aufgaben der Musikerziehung in Hort und Heim.

  1. 4. Klasse:

Singen, Musizieren, Gestalten:

Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes und Jugendlichen. Fragen der Mutation.

Festigen und Erweitern des erworbenen Liedschatzes. Gesänge für drei- und vierstimmigen Chor im gleichen und gemischten Satz aus verschiedenen Epochen. Lieder für den geselligen Kreis.

Anleitung zu selbständigem musikalischem Gestalten (Auswahl der Instrumente und Instrumentierung von Liedern). Verklanglichen einer Textvorlage. Anleitung zur Herstellung von instrumentalen Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Anleitung zum Selbsterfinden von Texten und Melodien; Einsetzen von Akkordbezeichnungen zu gegebenen Melodien. Einblick in die musikalischen und technischen Möglichkeiten jugendlicher Musiziergruppen neuen Typs.

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Besprechung von Konzerten, Opernaufführungen, Rundfunksendungen und Schallplatten.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich und den Beruf.

Spezielle Aufgaben der Musikerziehung und der Musikausübung in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugenderziehung. Vertrautheit mit dem wissenschaftlich erforschten musikalischen Verhalten Jugendlicher.

  1. 5. Klasse:

Singen, Musizieren, Gestalten:

Singen von schwierigeren Liedern oder Chören, allenfalls auch solchen, die tonartlich nicht gebunden sind. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente (Blockflöten, Gitarren und beliebige Ensembleformationen).

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem im Hinblick auf das verwendete Liedgut.

Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik. Einsicht in die weitreichenden sozialen Implikationen von Musik und Musikindustrie.

Erörterung und Diskussion von Praxiserfahrungen. Methoden der Liedvermittlung. Erkennen von Stimmfehlern, Möglichkeiten der Abhilfe.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.

Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schüler in Horten, Heimen sowie in der außerschulischen Jugenderziehung sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Hort- und Heimpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Hort, Heim und außerschulische Jugendarbeit sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen. In diesem Sinne ist auch mit den Lehrern der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis in geeigneter Weise zusammenzuarbeiten, um die Übertragung der Methoden zu sichern.

Beim Singen-Musizieren-Gestalten sind drei Ebenen zu beachten:

  1. 1. Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.
  2. 2. Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich'' und der „Arbeit am Lied'' erfolgen. Mutanten sollten vom Singen nicht ausgeschlossen werden, doch darf ihnen nur der Tonraum zugemutet werden, den sie mühelos bewältigen können. (Wo immer möglich, sind sie zum Instrumentalmusizieren heranzuziehen).
  3. 3. Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung, zB in der Fest- und Feiergestaltung.

    Auch für das instrumentale Musizieren ist das Prinzip der drei Ebenen anwendbar:

  1. 1. Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.
  2. 2. Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmittel und instrumentalen Spieltechniken.
  3. 3. Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.

    Die im Instrumentalmusikunterricht erworbenen Fertigkeiten sind schon von der 1. Klasse an, insbesondere aber in der 4. und 5. Klasse in den Dienst der Musikerziehung zu stellen, allenfalls auch unter Einbeziehung außerhalb der Schule erlernter Instrumente.

    Den Schülern sollte bewußt gemacht werden, daß das instrumentale Musizieren nicht nur Bedeutung im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse hat, sondern wesentlich zur persönlichen Selbstverwirklichung beitragen kann. In diesem Sinne ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern aller anderen einschlägigen Unterrichtsgegenstände zu pflegen.

    Die Musikkunde sollte ebenso wie die Instrumentenkunde an praktisches Erleben anschließen bzw. eine Systematisierung der im elementaren Singen und Musizieren gewonnenen Erfahrungen bringen. Das Erwerben und Erweitern von musikkundlichen Kenntnissen ist aber nicht als übergeordnetes Lernziel anzusehen, sondern hat einerseits dem Vertiefen der musikalischen Wahrnehmungsfähigkeit zu dienen, andererseits die nötigen Grundlagen für das Vermitteln und Umsetzen von Musik im Beruf zu liefern. Die ausgewählten Hörbeispiele sollen aus Meisterwerken verschiedener Epochen stammen, wobei auch die zeitgenössische Musik zu berücksichtigen ist. In der 1. bis 3. Klasse sollen die Schüler die Werke zunächst von Funktion, Bedeutung und musikalischer Form her erfassen lernen. In der 4. und 5. Klasse sind Musikgeschichte und Stilkunde schwerpunktmäßig zu berücksichtigen, dabei ist eine Beschränkung auf Höhepunkte geboten. Bei der Besprechung einzelner Beispiele sind, wo immer möglich, die Zusammenhänge zwischen der Musik weit zurückliegender Zeiträume und der Musik der Gegenwart bzw. der jüngeren Vergangenheit herzustellen. Biographische Hinweise haben nur dem Verständnis der Werke zu dienen.

    Im Unterricht sind solche Werke vorzuziehen, die von den Schülern oder vom Lehrer musiziert werden können, doch ist auch der Einsatz der technischen Mittler unentbehrlich. Neben der Kenntnis der Funktion sollte die Befähigung zum Umgang mit Tonträgern und Wiedergabegeräten sowie deren Einsatz in Freizeit und Beruf vermittelt werden. In der Werkbetrachtung sind die Möglichkeiten eines fächerübergreifenden Unterrichtes wahrzunehmen.

    Methodische Fragen im Hinblick auf die Musikerziehung in Hort-, Heim- und Jugendgruppe sind, falls erforderlich, sofort in den Unterricht miteinzubeziehen. Dabei sind auch die unterschiedlichen Formen der Fest- und Feiergestaltung zu berücksichtigen. Bei geeigneten Gelegenheiten sollte der Lehrer von der Möglichkeit der Diskussion zur Verlebendigung des Unterrichts Gebrauch machen.

INSTRUMENTALMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist die Beherrschung der jeweiligen Instrumente zum fachgerechten Einsatz in der beruflichen Tätigkeit. Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als praktische Ergänzung zu den im Unterricht aus Musikerziehung erworbenen Einsichten und Fähigkeiten soll dem Schüler vielfältige Möglichkeiten des eigenständigen Musizierens in Solo- und Ensemblespiel eröffnen. Die Kenntnis der künstlerischen und technischen Möglichkeiten der jeweiligen Instrumente sowie das schöpferisch-instrumentale Gestalten im beruflichen und persönlichen Bereich soll auch die Persönlichkeitsbildung fördern.

Gitarre

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Stimmen des Instrumentes, Haltung, Wechselschlag und andere technische Übungen. Melodiespiel in der I. und II. Lage. Melodiespiel mit Lagen- und Saitenwechsel unterstützt durch Mitspielen auf leeren und gegriffenen Baßsaiten. Tonleitern. Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien,

Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele.

Solospiel technisch leichter Stücke.

Melodiespiel bis zur VII. Lage. Zwei- und dreistimmige

Anschlagstechniken.

Einfache Kadenzen und ihre Anwendung. Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten.

Gemeinsames Musizieren auch mit anderen Instrumenten.

  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):

Fortsetzung der elementartechnischen Übungen. Tonleitern, Bindetechnische Spielweisen, Quergrifftechniken. Kadenzen in drei- und vierstimmigen Akkordverbindungen und Dominantseptakkorde.

Solospiel mit gesteigerten Anforderungen. Zwei- und dreistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und Unterstimme. Leichte Etüden.

Improvisations- und Gestaltungsübungen. Blattspiel einer Melodiestimme aus mehrstimmigen Spielgut mit und ohne Fingersatzhilfen. Gemeinsames Musizieren mit mehreren Gitarren zusammen und auch mit anderen Instrumenten.

Liedbegleitung in verschiedenen Techniken (allenfalls Barregriffe) nach Gehör und nach Noten. Erweiterte Kadenzen. Sammlung einschlägigen Liedgutes.

Die Gitarre im pädagogischen Einsatz (Querverbindung zur Praxis).

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.

Sololiteratur im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung der Originalmusik aus der Blütezeit des Instrumentes. Allenfalls Bearbeitungen für Gitarre aus dem Bereich der „E''- und „U''-Musik.

Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen im mehrstimmigen Zusammenspiel. Umstimmen der Saiten.

Die Gitarre als Kammermusikinstrument (Continuospiel) sowie im Einsatz für Fest- und Feiergestaltung.

Sicherheit in allen Arten der Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis. Erweiterung der Liedersammlung. Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

  1. 5. Klasse:

Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Anleitung zu selbständiger Erarbeitung von Spielliteratur.

Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf.

Erweiterung der Musizierpraxis auf diesem Instrument als Hausmusik und Kammermusikinstrument.

Vortrag der erarbeiteten Solo- und Ensemblestücke im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung.

Flöte

(Blockflöte oder Bambusflöte)

A. Blockflöte

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation, sowie der sicheren Spielfertigkeit (Tonbereich der Duodezim) dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand).

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern. Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten

(allenfalls Spiel auf weiteren Flöten).

Literaturübersicht.

  1. 5. Klasse:

Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Intonations- und Intervallübungen. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung des Schülers angepaßt.

Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.

Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme. Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.

Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Spiel auf weiteren Flöten).

Literatursammlung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Blockflöte aus verschiedenen Epochen.

B. Bambusflöte

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):

Bau einer Bambusflöte (oder Weiterverwendung der im Freigegenstand Instrumentenbau hergestellten Bambusflöte).

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation, sowie der sicheren Spielfertigkeit dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Bauen und Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand). Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten

(allenfalls Bau und Spiel auf weiteren Flöten).

Literaturübersicht.

  1. 5. Klasse:

Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung des Schülers angepaßt.

Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.

Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme.

Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.

Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Spiel auf weiteren Flöten).

Erweitern der Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Literatursammlung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Bambusflöte aus

verschiedenen Epochen.

Akkordeon

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):

Haltung des Instruments, Fingerhaltung und Handstellung, Vorübungen zur richtigen Balg- und Fingerartikulation, technische Übungen mit verschiedenen Rhythmen. Erarbeiten von Fingersatzproblemen bis zum 12-Tonraum (e'-g''). Baßbegleitungsübungen in einfachen Kadenzen sowie mit Einzelbaßtönen. Einfache Volks- und Kinderlieder im 5-8 Tonraum mit der entsprechenden Baßbegleitung. Erarbeiten aller grundlegenden spieltechnischen Fertigkeiten.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Erweiterung des Spieltonraumes; verschiedene Baßbegleitungsformen, auch mit Wechselbässen. Die Akkorde der Moll-, Septimen- und verminderten Septimenreihe. Doppelgriffe für die rechte Hand. Sichere Spielfertigkeit innerhalb von 2 Oktaven (c'-c'''); die Versetzungszeichen, Dur-, Molltonarten bis 3 Vorzeichen. Kinder- und Volkslieder, Volkstänze, leichtes Spielgut für Alltag, Fest und Feier in Hort und Heim; Erfinden richtiger Baßbegleitung zu Liedern. Zusammenspiel von einfachen mehrstimmigen Werken. Vorführen ausgewählter Werke der Akkordeonmusik. Literaturübersicht.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

  1. 5. Klasse:

Lehrstoff:

Mehrstimmiges Spiel; Übungen zur Förderung der Geläufigkeit; Baßbegleitungsformen in verschiedenen Rhythmen; einfache polyphone Spielübungen; leichte Stücke aus der Originalliteratur sowie musikalisch einwandfreie Bearbeitungen für Akkordeon; Lieder und Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore; Musiziergut zur Fest- und Feiergestaltung sowie für den Alltag.

Pflege des Zusammenspiels in mehrstimmigen Sätzen aus der Akkordeonoriginalmusik. Einsatzmöglichkeiten des Akkordeons im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten in Hort und Heim. Improvisieren. Transponieren. Einfache Begleitung einer Singstimme. Literaturübersicht.

Didaktische Grundsätze:

Im Verlauf des gesamten Instrumentalunterrichtes ist jede Gelegenheit zu nützen, die vielseitige Verwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen und zu üben. Zum Unterrichtsgegenstand Musikerziehung und zu den einschlägigen Freigegenständen sind die notwendigen Querverbindungen herzustellen. Im Hinblick auf die Anforderungen sowohl in der Hort- und Heimpraxis als auch im Unterrichtsgegenstand Musikerziehung sind den Schülern konkrete technische Anleitungen zum selbsttätigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen zu bieten. In diesem Sinne ist auch beim Unterricht in Instrumentalmusik auf die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen Kenntnisse Bedacht zu nehmen. Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instrumentes sind durch gelegentliches Vorspielen (auch unter Einsatz von Tonband und Schallplatte) von Werken aus alter und neuer Zeit aufzuzeigen.

Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der Einführung in die Literatur sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen. Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der Einführung in die Feiergestaltung als auch der Förderung des Verständnisses für Hausmusik, der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen Musikerleben dienen.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung; darauf aufbauend Weckung des Verständnisses für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung.

Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven , affektiven, sozialen und motorischen Bereich als Primärerfahrung bei gleichzeitigem Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf. Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit. Sensibilisierung der Sinne. Einsicht in die psychosomatischen Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben. Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe. Musik und Bewegung als Möglichkeiten der Entfaltung schöpferischen Tuns im persönlichen und beruflichen Bereich.

Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzubeziehen.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):

Sensibilisierung der Wahrnehmung (auditiv, visuell, taktil, haptisch, kinästhetisch). Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens (auditive Wahrnehmung) besonders im Hinblick auf eine zu steigernde Aufnahmebereitschaft des Körpers für Musik. Praktische Erfahrung mit Elementen, die Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Takt, Rhythmus), Dynamik, Melodie, Form. Differenzierung des Sehens anhand von Bewegungsbeobachtung. Tasten und Wiedergeben von Tasteindrücken. Transfer zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Sinneswahrnehmung, zB zwischen Hören und Tasten. Reflexion über unterschiedliche Erscheinungsformen und Zusammenhänge.

Entwicklung von Körperbewußtsein, Förderung von Koordinationsfähigkeit, Umgang mit dem körperlichen Gleichgewicht, Haltungsschulung einschließlich der Korrektur der Körperaufrichtung durch Ausgleich von Spannung und Entspannung. Erschließen vielfältiger Bewegungserfahrungen (insbesondere Flexibilität in den Grundbewegungsarten) durch Spiel, Improvisation und Imitation. Differenzierung der Bewegungsqualität in Bezug auf Raum, Zeit, Kraft, Partner, Musik, Objekt. Aufbau allenfalls versäumter Primärerfahrungen und deren Bedeutung für die Arbeit mit retardierten Kindern.

Kennenlernen von Musikinstrumenten aller Art (wie Körper als Instrument; Behelfsinstrumente; selbstgebautes Instrumentarium; Stabspiele, Schlag- und Geräuschinstrumente, Flöten) in Verbindung mit Bewegung. Musikalische Improvisation, vokale und instrumentale Begleitung von Bewegungsabläufen.

Kennenlernen verschiedener Materialien wie Reifen, Stäbe, Bälle, Tücher, Naturmaterialien, Alltagsgegenstände. Improvisatorisches Spiel mit unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung der Kombinationsmöglichkeiten. Auswertung der Arbeitsbehelfe im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern verschiedener Entwicklungsstufen.

Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen (Einzel-, Partner- und Gruppenübungen). Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Prozesse. Bewußtmachen non-verbaler Kommunikationssysteme. Entwicklung von Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewußtsein (durch den Wechselbezug von Selbständigkeit und Anpassung, Führen und Folgen, Ein-, Über- und Unterordnen).

Entwicklung und Förderung der Kreativität, Steigerung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Förderung von Gedächtnis und Orientierung durch alle Lehrstoffbereiche. Möglichkeiten der Umsetzung in der beruflichen Arbeit.

Einblicke in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Analyse von Hospitationen bei rhythmisch-musikalischer Arbeit im Hort. Entwicklungsspezifisches Arbeiten in verschiedenen Altersgruppen. Beobachten von gruppendynamischen Vorgängen.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit und Vertiefung der gewonnenen Erfahrungen.

Fortführung der Körperbildung, Haltungsschulung und Korrektur der Körperaufrichtung sowie Vertiefen des Körperbewußtseins. Differenzierung der Bewegungs- und Fortbewegungsarten. Bewegungsbeispiele. Erarbeiten einfacher sowie komplexer Bewegungsabläufe am Platz und im Raum. Bewegungsimprovisation unter Einbeziehung von Liedern, Texten, Spielen und instrumentaler Begleitung (auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen). Kennenlernen von Möglichkeiten der Körperbildung und Verständnis für die psychosomatischen Vorgänge; Folgerungen für das persönliche und berufliche Leben.

Improvisation mit Musikinstrumenten, Sprache, Stimme unter Einbeziehung von Spielmaterialien und Bewegung. Bedeutung der Singstimme für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Einfache musikalische Formmodelle wie Liedformen, Rondo, Kanon, Variation.

Anwendung und Auswertung der verschiedenen Materialien unter neuen Aspekten (wie Spiel, Kommunikation, sensomotorisches Training, Gestaltung).

Vertiefte Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen; Umsetzen dieser Erfahrungen auf das soziale Lernen, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen. Gemeinschaftsfördernde Übungen mit Hilfe von Musik und Bewegung (Singen, Tanzen, Musizieren; Gestalten von Liedern, Sprüchen, Tanzstücken, szenischem Spiel).

Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung''.

Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungshilfe; Hinführen zu deren Einsatz in der eigenen pädagogischen Arbeit. (Ausarbeiten von Themen, allmähliches Übernehmen von Übungseinheiten in der Kleingruppe). Vermitteln der methodisch-didaktischen Grundsätze der Rhythmisch-musikalischen Erziehung. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Lernhilfe (Mengenlehre, Sprachförderung, Schreibförderung, logisches Denken ua.m). Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur. Nachbesprechung und Analyse von selbständig durchgeführten Übungsabläufen mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen im Rahmen der Hort- und Heimpraxis.

Didaktische Grundsätze:

Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden sollen, müssen auf das eigene Tun und Erleben aufbauen (einschlägige Literatur sollte nur als Anregung oder zur Vertiefung des Verständnisses dienen). Ziel der rhythmisch-musikalischen Erziehung ist die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte und die Erkenntnis ihrer Wechselwirkung (ganzheitliche Erziehung, Bildung der Gesamtpersönlichkeit) auch im Hinblick auf den Sozialbezug.

Die Zusammenarbeit mit der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis ist zu pflegen. Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Pädagogik, Deutsch, Musikerziehung, Instrumentalmusik, Instrumentenbau, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung und Leibeserziehung sollen wahrgenommen werden.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bildnerische Erziehung baut auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen auf.

Durch enge Verbindung von vielfältiger bildnerischer Tätigkeit, Kunst- und Werkbetrachtung sowie fachdidaktischer Überlegungen sollen die Schüler jene Einsichten, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, die sie zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller bildnerischer Arbeit in Horten, Heimen und in der außerschulischen Jugendarbeit befähigen. Diese Arbeit schließt die Mitgestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern mit ein. Darüber hinaus sollen die Schüler dazu befähigt werden, ihr persönliches bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es zur Bereicherung ihrer Lebensgestaltung zu nutzen.

Durch Einblick in die Entwicklungsstufen der Bildformen und Gestaltungstypen, durch Einführung in die Fachdidaktik und Methodik des bildnerischen Gestaltens, sowie durch berufsbezogene Übungen sollen die Schüler befähigt werden, bildnerische Tätigkeiten bei Kindern und Jugendlichen anzuregen, entsprechende Materialien, Verfahrensweisen und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.

Elementare Sach- und Methodenkenntnisse für die Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien sollen zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots und einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur hinführen.

Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Erweitern der Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln sowie Gewinnen von Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenstandsbezogener Aufgabenstellungen. Berücksichtigung entwicklungsgemäßer Darstellungsweisen.

Graphischer Bereich:

Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Oberflächengestaltung mit graphischen Mitteln; tonwertiges Zeichnen.

Einsatz verschiedener graphischer Materialien (Graphit mehrerer Härtegrade, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und der entsprechenden Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).

Farbiger Bereich:

Deckende Malweise; gleichmäßiger Farbauftrag - sichtbarer Pinselduktus; aufbauende Malweise - Primamalerei. Einsatz unterschiedlicher Farbmaterialien (Deck- und Dispersionsfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechender Auftragsweisen (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel, Spritztechnik ua.). Verwendung verschiedener Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).

Ornamentaler Bereich:

Reihung, Flächenfüllung (mit gleichen und wechselnden Elementen) mit geeigneten Werkzeugen und Materialien (Buntstift, Filzschreiber, Kartoffeldruck, Pinseldruck). Betonen der formalen Beziehungen zwischen Ornament und Gegenstand.

Kunst- und Werkbetrachtung:

An exemplarischen Beispielen aus den Bereichen Malerei, Graphik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit - Eröffnen emotionaler und kognitiver Zugänge zu Kunstwerken. Erarbeiten des Zusammenhanges von Inhalt, Form, Aussage und der kulturhistorischen Einbindung.

Fachdidaktischer Bereich:

Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das bildnerische Gestalten mit Kindern und Jugendlichen geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen in den verschiedenen Berufsfeldern des Erziehers.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Hochdrucktechniken, zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Schablonendruck, Linolschnitt. (Papierschnitt und Reißtechnik als Vorform oder als Entwurf für Drucktechniken). Allenfalls Reservetechnik: Siebdruckverfahren mit verschiedenen Möglichkeiten der Schablonenherstellung. Graphische Zwischenverfahren, zB Monotypie.

Farbiger Bereich:

Feinabstufung und Farbmodulation, auch lasierende Malweise (Aquarell), Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe. Themengebundene Kontrastsetzung an exemplarischen Beispielen.

Theoretische Auseinandersetzung:

Kontrastlehre, Erarbeiten grundlegender Kontrastmöglichkeiten im graphischen und farblichen Bereich.

Schrift- und Typographie:

Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift (rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern). Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigten Buchstaben.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Werken der Druckgraphik und Malerei. Druckgraphische Verfahren. Ausdrucksqualitäten und Funktionen. Einfache Analysen und Interpretationsversuche.

Fachdidaktischer Bereich:

Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für das Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind (womöglich anhand von Beispielen).

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Grundfähigkeiten im sachlichen Zeichnen. Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Bau und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen. Erarbeiten von Normal- und Schrägrissen sowie deren Anwendung. Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung im Beruf.

Farbiger Bereich:

Farbe in Bezug zu Thema und Aussage. Farbe als optisches Signal und Symbol. Farbe in der Fest- und Feiergestaltung; Plakat.

Schrift- und Typographie:

Berufsbezogenes Anwenden der Schrift (Elterninformation, Programme, Beschilderung ua.). Schriftdesign. Erkennen von Ausdrucksqualitäten der Schrift.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Naturstudien in Malerei und Graphik (Skizze, Entwurf, Studie), Gebrauchsgraphik (Plakat, Schrift, Typographie) sowie Erscheinungsformen der Perspektive in der bildenden Kunst.

Fachdidaktischer Bereich:

Einblick in die Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise bei Kindern und Jugendlichen (Gründe für die kindliche Farbwahl, Möglichkeiten des Hinführens zu differenzierter Farb- und Formgebung ua.). Anhand von Arbeiten aus verschiedenen Altersstufen Aufzeigen von Ausdrucksformen bei Kindern und bei Jugendlichen.

Kunstbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen anhand von Bildbeispielen; Methoden der Werkbetrachtung bei Ausstellungs- und Museumsbesuchen.

  1. 4. Klasse:

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphisches und farbiges Gestalten sowie Schrift im Zusammenhang mit berufsbezogenen Aufgabenstellungen. Dekoratives Gestalten unter Einsatz verschiedener Materialien zur festlichen Ausschmückung von Räumen. Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzept.

Graphischer Bereich und farbiger Bereich:

Weitere Gestaltungstechniken zB Collage, Montage, Frottage.

Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte.

Farbe in der Raumgestaltung anhand praktischer Beispiele. Allenfalls freie Malerei.

Umwelt und Architektur:

Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schüler.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Zugänge zu Werken der Architektur an wenigen exemplarischen Beispielen (Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauformen).

Gegenüberstellung und Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen, Längs- und Querschnitte.

Fachdidaktischer Bereich:

Aufbau und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten und Comic-strips. Erarbeitung von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung.

  1. 5. Klasse:

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Selbstgewählte Aufgaben zur Entfaltung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Stilgeschichtliche und kunsthistorische Zusammenhänge in den wesentlichen Kunstepochen und den Bereichen Architektur, Plastik,

Malerei und Graphik. Medienbereich: Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen Foto - Film - Video. Werbung in ihrer Wirkweise und Absicht.

Fachdidaktisches Seminar:

Interpretation der Arbeiten von Kindern und Jugendlichen; Zusammenstellung von Reihen im Hinblick auf die Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen. Motivation zu bildnerischem Gestalten, zB Musikalische Graphik, Ausarbeitung von methodischen Konzepten. Möglichkeiten der Ausgestaltung von Hort- und Heimräumen sowie der Spielplatzgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

In der Bildnerischen Erziehung stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der theoretischen Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund. Bei der Auswahl der Stoffgebiete, Themen, Verfahrensweisen, Materialien und Techniken sind jene vorzuziehen, die einen Transfer zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ermöglichen.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln. Das ornamentale Gestalten hat seinen Schwerpunkt in der 1. Klasse, sollte aber bei Bedarf auch in anderen Schulstufen herangezogen werden.

Querverbindungen zwischen den Bereichen aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Beim Bildnerischen Gestalten ist eine dem Entwicklungsstand der Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.

Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).

Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen die Schüler aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den gewünschten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler in einer Mappe gesammelt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die fachdidaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit in den verschiedenen Berufsfeldern des Erziehers festzuhalten.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Werkerziehung soll auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen aufbauen. Die Schüler sollen einerseits dazu geführt werden, die für ihren künftigen Beruf notwendigen praktischen Werkverfahren zu beherrschen; andererseits sollen sie durch enge Verbindung der praktischen Arbeit mit Werkbetrachtung und fachdidaktischen Überlegungen sowie durch Erwerb von elementaren Sachkenntnissen Einsicht in Werkstoffgegebenheiten, Verfahrensweisen, in Zusammenhänge von Form, Funktion und Material gewinnen und so zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller Berufsarbeit befähigt werden. Diese Arbeit schließt die kreative Gestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern ein. Weiters sollen die Schüler dazu hingeführt werden, Kinder und Jugendliche in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugendarbeit für das Werken zu interessieren und sie zu eigenständiger Arbeit anzuregen.

Einblicke in Probleme der Produkt- und Umweltgestaltung aus Gegenwart und Vergangenheit sollen die Schüler zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen führen.

Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse

Werken (3 Wochenstunden):

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermache, Plastilin, Seife, Teig ua.). Aufbauend auf den Erkenntnissen der vorhergegangenen Schulstufen Erweitern der Erfahrungen bei der Gestaltung von Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Montageverfahren mit Materialien industriellen Ursprungs (zB Schachteln, Dosen, Textilien) und mit Naturmaterialien (zB Stroh, Rinde, Blätter, Zapfen).

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit den Formmöglichkeiten im plastischen Bereich für verschiedene Altersstufen (insbesondere der Pflichtschule). Hinweise auf Motivation, Aufbaureihen, Sozialformen und Organisation von Arbeitsprozessen.

Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überbrücken mit verschiedenen Materialien; Gewinnen elementarer Einsicht in statische Sachverhalte.

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten des Bauens im Schulkind- und Jugendalter (Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug).

Produktgestaltung:

Arbeiten mit verschiedenen Materialien (zB Flechten von Körben, Untersätzen, Matten; Drahtbiegearbeiten). Verschiedene Papierarbeiten (zB Aufziehen von Bildern, Anfertigen von Mappen und Passepartouts), insbesondere Faltarbeiten (zB Mützen, Schiffchen, Faltschachteln). Kindgemäßes Spielzeug und Beschäftigungsmaterial aus verschiedenen Materialien, Dekorationsobjekte.

Werkbetrachtung von Spielzeug im Hinblick auf Funktion, Form, Farbgebung und Materialauswahl.

Textiles Gestalten (2 Wochenstunden):

Textile Techniken: Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Batiken, Applizieren, Sticken, Stricken, Häkeln und Gabeln. Anfertigen von Werkstücken aus drei der genannten Bereiche. Nähen kleiner Werkstücke, Kleidung für den täglichen Gebrauch und für das Spiel des Kindes, Kostüme für das Rollenspiel, Umarbeitungen ua.; Zeichnen einfacher, den Themenstellungen entsprechender Schnitte.

Werkbetrachtung textiler Arbeiten aus dem Bereich der Kunst und Volkskunst aus verschiedenen Zeiten und Ländern.

Fachdidaktische Hinweise für die Beschäftigung von Kindern des Pflichtschulalters im textilen Bereich sowie zur Ausstattung von Festen und Feiern. Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Technik, Funktion, Form und Farbe) im textilen Bereich.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Werken

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Erweitern der Erfahrungen beim plastischen Gestalten durch Heranziehen neuer Materialien (wie Gips, Holz), zB an figurativer Vollplastik und Relief. Gießverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß, Zinnguß); Abdruckverfahren (zB mit Plastilin, Ton, Wachs ua.).

Werkbetrachtung: Gewinnen von Einsichten in das Zusammenwirken von Material und formgebenden Verfahren im Dienste einer Aussage anhand von Werken der Plastik aus Vergangenheit und Gegenwart, auch aus der Volkskunst.

Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen (zB für das spielerische Erfassen konkreter Lebenssituationen, wie Wohn- und Verkehrssituationen).

Werkbetrachtung: Bewußtmachen der durch Spiel erfahrenen Probleme in Lebenssituationen (zB räumliche Bedingungen, Notwendigkeit von Regelungen, Bedeutung optischer Zeichen und Signale).

Produktgestaltung:

Bereich Gefäßkeramik: Daumenschale, Aufbaukeramik, allenfalls Plattenkeramik, Drehen auf der Töpferscheibe, Glasieren und Engobieren.

Werkbetrachtung von Keramik im Hinblick auf Form, Farbe und Funktion (Produktanalyse), Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung.

Fachdidaktik: Wecken des Verständnisses für die handwerklichen Anforderungen der verschiedenen Techniken. Spielzeug mit einfachen Mechanismen sowie deren Beurteilung im Hinblick auf Materialgerechtheit und Funktionstüchtigkeit.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Werken (ein Semester)

Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste des Spieles und der Dekoration:

Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Spiele von Kindern und Jugendlichen (Stegreifspiele) und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel). Herstellen von Puppen für das Bühnenspiel, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten. Herstellen von Masken und Kostümen.

Werkbetrachtung in engem Zusammenhang mit der eigenen praktischen Tätigkeit; Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration.

Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung in Hort und Heim vornehmlich aus leicht bearbeitbaren Materialien und mit rasch bewältigbaren Arbeitsprozessen.

Werkbetrachtung: Einblicke in entsprechende Formen des Brauchtums.

Produktgestaltung:

Herstellung von Produkten auch aus Materialien mit größerem Bearbeitungswiderstand (Holz, Metall ua.), zB Gebrauchsgegenstände, Spielzeug (auch unter Nutzung von Übertragungs- und Lenkmöglichkeiten).

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Entscheidungshilfen für die Bewertung von Produkten, insbesondere für deren Verwendung in Hort und Heim unter Einbeziehung pädagogischer Überlegungen.

Textiles Gestalten (ein Semester)

Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in den Techniken wie Stricken, Häkeln, Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Applizieren, Batiken und Nähen, die auch in kombinierter Form an Werkstücken anzuwenden sind: Herstellen von Puppen für das Bühnenspiel, von Gebrauchs- und Dekorationsgegenständen, auch im Hinblick auf die Raumgestaltung. Es sind mindestens zwei Werkstücke anzufertigen.

Werkbetrachtung im Zusammenhang mit den von den Schülern bei ihrer praktischen Arbeit gewählten Techniken. Betrachtung entsprechender Werkstücke unter Beachtung ihrer optischen und haptischen Wirkung. Bekleidungsgeschichte (erläutert an wenigen exemplarischen Beispielen). Besprechung von aktueller, persönlich gestalteter Mode (Modetrends, Modetorheiten).

  1. 4. Klasse:

Werken

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand, wie zB Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.

Werkbetrachtung von Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten skulpturalen Gestaltens mit Zehn- bis Achtzehnjährigen.

Räumliches Gestalten im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Einzel-, Gruppenraum und Wohnverband der betreuten Kinder und Jugendlichen. Planlesen, Planskizzen, Planzeichen.

Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste von Spiel und Dekoration:

Bühnengestaltung unter Beachtung der Farbwirkung im Bühnenbild und beim Kostüm, der Beleuchtung, der Raumwirkung auf der Bühne, der Zuschauerperspektive ua. Werkbetrachtung: Theoretische Auseinandersetzung mit anfallenden technischen Problemen, wie Veränderungen der Bühne (zB Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen). Grundtypen des Bühnenspiels (zB Guckkastenbühne, Arena) und der Bühnengestaltung (zB realistisch, stilisiert, abstrakt).

Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern in Hort und Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit, jedoch unter Einbeziehung von Arbeitsvorhaben, die eine umfangreichere Planung voraussetzen. Betrachtung von charakteristischen Beispielen der Fest- und Feiergestaltung, auch in Verbindung mit dem Brauchtum.

Produktgestaltung:

Herstellen von Produkten mit höherem handwerklichen und gestalterischen Niveau, vornehmlich aus Holz und Metall (zB Funktionsmodelle, Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck). Allenfalls Fortführen der Gestaltung von Keramik.

Werkbetrachtung: Erarbeiten von Kriterien für die Bewertung von Produkten (Gebrauchswert und Ästhetik). Problematik von Begriffen wie Design, Styling. Unterscheidung subjektiver und objektiver Kriterien und deren Zeitbedingtheit (Gestaltungsnotwendigkeit und Modetrends). Anfertigen einfacher Werkskizzen.

  1. 5. Klasse:

Werken

Praktischer Bereich:

Der Schüler hat aus einem selbstgewählten Bereich eine praktische Arbeit zu erbringen, die unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte in Umfang und Differenziertheit über dem Niveau der vorhergegangenen Lernstufen zu stehen hat.

Wahlbereiche sind: Körperhaftes und räumliches Gestalten, Produktgestaltung, Textiles Gestalten.

Fachdidaktischer Bereich:

Zusammenstellung von Aufgabenreihen aus den einzelnen Gestaltungsbereichen für die Arbeit in Hort und Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade beim Einsatz verschiedener Materialien und Techniken bei unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.

Didaktisch begründete Aufgaben für einzelne Arbeitsbereiche im Hinblick auf die Abfolge von Aufgabenstellungen, die Reihung nach steigenden Schwierigkeitsgraden, die Entwicklung der Handgeschicklichkeit, die Anforderungen des Materials und die Abhängigkeit vom Werkzeuggebrauch.

Hinweise zur Werkbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen.

Werkbetrachtung:

Exemplarische Auseinandersetzung mit Werken aus den Bereichen „Körperhaftes und räumliches Gestalten'', „Produktgestaltung'', „Textiles Gestalten'' unter Berücksichtigung der europäischen Kultur, einschließlich Volkskunst und Brauchtum, allenfalls auch außereuropäischer Kulturkreise. Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck. Stilprobleme und ihre gesellschaftlichen Hintergründe. Erörterung von berufsbezogenen Umweltproblemen, wie Hort-, Heim-, Spielplatzgestaltung, Ortsbildpflege und Kulturguterhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig angeordnet und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere in den Praxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden, wirtschaftlichen Arbeitsablauf sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und audio-visueller Medien ist Bedacht zu nehmen.

Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit dem geplanten Werkstück gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenderen Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Einfache Berechnungen der Material- und anderer Kosten sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit im Beruf als Erzieher befähigen.

Der Unfallverhütung ist besondere Beachtung zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von der eigenen praktischen Erfahrung des Schülers ausgehen. Dabei soll der Schüler Einsichten in Sachverhalte womöglich selbständig erarbeiten. Die Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Bei der Auswahl der Werke und Beispiele ist darauf zu achten, daß diese exemplarisch das zu Veranschaulichende belegen. Die Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (zB durch gelegentliche Lehrausgänge).

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Photographien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten der künftigen Berufstätigkeit sollen - allenfalls an Beispielsreihen - gegeben werden.

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung soll zur personalen und sozialen Entfaltung des Schülers unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit und des motorischen Leistungsniveaus beitragen. Gleichzeitig soll der Schüler

Im personalen und sozialen Bereich soll die Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung beim Schüler durch folgende Zielsetzungen entwickelt werden:

Die Befähigung, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten soll auch durch Kenntnisse von altersadäquatem, leistungs- und milieugerechtem Bildungsgut unter Berücksichtigung der Interessen der Kinder erreicht werden, wobei die örtlichen Gegebenheiten und die Aktualität zu beachten sind; im Hinblick darauf müssen jedenfalls jene Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für die Erreichung dieses Zieles erforderlich sind. Wesentlich sind die grundlegenden methodischen Verfahren zur Planung, Gestaltung und Auswertung sportlicher Betätigung mit Kindern und Jugendlichen und wie diese aufgrund der kulturellen, biologischen und sozialen Bedeutung der Leibeserziehung zu gesunder Lebensführung und zum Sporttreiben zu motivieren sind.

Lehrstoff:

Praktische Ausbildung

Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von der Bildungs- und Lehraufgabe her zu sehen. Es kommt mithin der Schulung der motorischen Grundlagen eine wesentliche Bedeutung zu. Darüber hinaus ist in den praktischen Bereichen der Lehrstoff in einer für die Schüler didaktisch-methodisch transparenten Form darzubieten. Ab der 3. Klasse ist in verstärktem Maße auf die Beherrschung methodischer Maßnahmen, unter Einschluß von Motivations- und Lernhilfen - im Hinblick auf Erfordernisse im künftigen Beruf - zu achten.

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):
  2. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Wesentliche Anmerkungen im Hinblick auf Sicherheit in konkreten Unterrichtssituationen sind kursiv gedruckt.

Motorische Grundlagen:

Ausdauer:

Vornehmlich Verbesserung der allgemeinen Ausdauer durch abwechslungsreich-spielerische Belastungen (Puls zwischen 140-180/min.); bei annähernd gleichmäßigen Belastungen über mindestens 20-25 min.: zB Läufe im Gelände mit freier Tempowahl; Gymnastik mit Musik, Zirkeltraining; Fahrtenspiel, Schwimmen, Skilanglauf, Wandern, Orientierungslauf; bewegungsreiche Ballspiele. Schnelligkeitsausdauer nur im submaximalen Bereich (Puls etwa zwischen 170-200/min.); Staffelläufe, Wettläufe über kurze Distanzen, Fangenspiele, Intervalläufe, Hindernisläufe, bewegungsreiche Ballspiele.

Kraft:

Verbessern der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen durch mittlere und submaximale Belastungen; besondere Berücksichtigung der Schnellkraft der Beinstreck-, Rumpf-, Schulter- und Armmuskulatur; mit Medizinbällen, Langbänken, Partner, Sprossenwand, ... zB durch Springen, Steigen, Klettern und Hangeln, Stützen, Beugen und Strecken in der Hüfte; (mit gebeugten Beinen und mit rundem Rücken), Ziehen und Schieben.

Schnelligkeit:

Verbessern der Reaktionsschnelligkeit.

Verbessern der Aktions- und Kraftschnelligkeit.

Gelenkigkeit:

Erst nach ausreichender Erwärmung üben.

Verbessern (und Erhalten) der Gelenkigkeit in allen wesentlichen

Gelenken: Schulter-, Hüftgelenk, Kniegelenk, Sprunggelenk;

Wirbelsäule, zB durch Dehnübungen mit Partner, Seilen, Stäben, an Sprossenwand, Tauen, Stangen und Ringen;

Schwingen und Federn mit den Extremitäten, Arm-, Beckenkreisen.

Gleichgewicht:

Verbessern des Gleichgewichts

im Stehen,

in der Bewegung,

Verbessern des Balancierens von Geräten.

Gewandtheit:

Verbesserung der Bewegungskoordination,

Ökonomisierung der Bewegung.

Geschicklichkeit:

Vermittlung reicher Bewegungserfahrung und Selbständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, im Erfahren biomechanischer Grundlagen.

Vertrautmachen mit vielen Sportarten und Bewegungsformen, Kennenlernen von Wasser, Luft, Schnee, Eis, Absprunghilfen, Auftriebshilfen.

Durch Stellen vielseitiger Bewegungsaufgaben, Aufforderung zu selbständiger Lösung.

Boden- und Gerätturnen:

Rolle, Kopfstand und Handstand, auch mit erhöhten Anforderungen; Sprungrolle, Überschlag, Handstützüberschlag seitwärts (Rad), Salto und Kippen in einfachen Formen und Übungsverbindungen. Auf-, Ab- und Umschwünge.

Freie Sprünge und Stützsprünge (auch mit Absprunghilfen), Fechtersprung, Flanke, Kehre, Hocke, Grätsche, Überschlag;

Schwebegehen in verschiedener Aufgabenstellung auf höher gestellten breiten und schmalen, festen und beweglichen Geräten.

Leichtathletik:

Laufübungen zur Steigerung von Schnelligkeit, Gewandtheit und Ausdauer; Hindernisläufe; Startübungen;

Dauerläufe von mindestens 10-15 Minuten;

Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken (bis 2000 m) auch in Staffelform; Geländeläufe, Fahrtenspiel.

Hoch- und Weitspringen, Erweiterung der Sprungerfahrung,

Erarbeiten verschiedener Techniken;

Werfen mit verschiedenen Geräten;

Stoßen mit verschiedenen Geräten aus dem Stand und aus der Bewegung.

Schülerinnen: 3 kg,

Schüler: 4 und 5 kg.

Schwimmen:

Erlernen und Verbessern der Technik in Brust- und Rückenlage;

Schwimmen (bis 100 m) und Dauerschwimmen (bis 15 Minuten); Staffeln;

Starten und Wenden;

Sprünge fußwärts und kopfwärts, auch Drehsprünge;

Tauchen mit und ohne Hilfsmittel, Streckentauchen, Tieftauchen.

Spiele:

Spontanes und kreatives Spielen,

Spiele ohne Sieger,

Kleine Spiele,

Ballspiele (Torballspiele, Rückschlagspiele).

Allenfalls Einführung in Spiele wie Tennis, Tischtennis,

Badminton.

Sportspiele: Eingehende Schulung in Technik, Taktik und Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball, Fußball, Handball, Volleyball.

Gymnastik und Tänze (auch nach modernen Rhythmen):

Laufen, Gehen, Hüpfen, Springen.

Federndes und gleitendes Laufen, auch mit ungeradtaktiger Rhythmisierung; Laufsprung. Federndes Springen über das Seil, vorwärts, seitwärts und rückwärts, am Ort und in der Bewegung.

Rollen, Werfen und Fangen des Balles, des Stabes und des Reifens, Laufen und Springen durch den Reifen; schwingende Bewegung und Grundschwünge mit Handgeräten; räumlich und zeitlich geordnete Bewegungsführung mit Anpassung an den Partner und an die Gruppe; ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze.

Skilauf:

Erlernen bzw. Verbessern der Grundschule des alpinen Skilaufes; Fortgeschrittenenschule; Torlauf, Riesentorlauf; Skiwanderungen und Skitouren; Grundschule des Langlaufes; auch Sprünge von kleinen Schneehügeln; Kenntnisse über Verhalten im winterlichen Gelände.

Eislauf:

Grundschule des Eislaufens mit besonderer Berücksichtigung des

methodischen Aufbaus und möglicher Betriebsformen.

Spiele auf dem Eis.

Einfache Figuren aus dem Kunstlauf, zB Achter, Dreier in

verschiedenen Arten der Ausführung.

Gezieltes Arbeiten an Haltung und Bewegungsform.

Allenfalls Einführung in einfache Tanzschritte und Partnertänze.

Rodeln.

Wandern:

Spielerisches Fortbewegen in geländeangepaßter Form, Geländespiele (zB Verstecken, Abpassen, Fuchsjagd); einfache Orientierungsaufgaben (in und an der Umgebung, wie Himmelsrichtungen, Naturobjekte, Kulturgrenzen).

Allenfalls Orientierungswanderungen und Orientierungsläufe (zB in Gruppen und einzeln; mit Skizzen, Plänen ua.).

Gruppenbezogenes Abstimmen der Leistungsanforderungen. Vertrautmachen mit zweckmäßiger Ausrüstung und Verpflegung.

Situationsrichtiges und sicherheitsbewußtes Verhalten in der Natur.

Vertrautmachen mit den Grundregeln des Umweltschutzes.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):
  2. 4. Klasse:
  3. 5. Klasse:

Motorische Grundlagen:

Erhalten und Verbessern der erworbenen (siehe Lehrstoff 1. und 2. Klasse) motorischen Grundlagen.

Vertrautmachen mit einschlägigen Kontrollverfahren zur Bestimmung der konditionellen Fähigkeiten (Krafttests, Schnelligkeitstests, Ausdauertests, Gelenkigkeitstests).

Boden- und Gerätturnen:

Schwierigere Formen bzw. selbst erarbeitete Übungsverbindungen der im Lehrstoff der 1. und 2. Klasse angeführten Übungen;

Vielfältige, auch „zweckentfremdete'' Verwendung von Geräten;

situationsgerechtes Sichern und Helfen.

Leichtathletik:

Verbesserung der Technik und der leistungsbestimmenden Elemente, aufbauend auf den für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungen im Laufen, Springen, Werfen und Stoßen.

Stoßen mit verschiedenen Geräten.

Schülerinnen: 3 und 4 kg,

Schüler: 5 - 7 kg.

Schwimmen:

Fortsetzung der für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungsformen;

Verbesserung der individuell günstigen Schwimmart hinsichtlich Form und Leistung;

Dauerschwimmen bis 30 min.;

Erarbeitung der für den Helferschein geltenden Leistungen.

Spiele:

Spontanes und kreatives Spielen,

Spiele ohne Sieger,

Kleine Spiele,

Ballspiele (Torballspiele, Rückschlagspiele).

Spiele mit Freizeitwert: Tennis, Tischtennis, Badminton ua. Sportspiele: Weiterführung der technischen und taktischen Schulung der in der 1. bzw. 2. Klasse gewählten Sportbeispiele. Gymnastik und Tänze (auch nach modernen Rhythmen).

Feinere Bewegungsführung in Raum und in der Zeit, allein und in der Gruppe bei dem für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungsgut.

Selbständiges Erarbeiten von Bewegungsgestaltungen, mit und ohne Handgeräten.

Skilauf:

Üben und Verbessern der in der 1. und 2. Klasse erworbenen Fertigkeiten mit dem Ziel eines gesicherten Eigenkönnens.

Aufbauend auf dem Eigenkönnen sicheres Beherrschen der speziellen Methodik des Kinderskilaufes.

Eislauf:

Fortführen der in der 1. und 2. Klasse erworbenen Fertigkeiten auch im Hinblick auf die spätere Arbeit mit Kindern verschiedener Altersstufen. Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen; Schnelläufe bis 100 m;

Grundformen des Eiskunstlaufens (zB Bogen, Achter, Dreier, einfache Sprünge, einfache Tanzschritte).

Skibobfahren.

Rodeln.

Wandern:

Vorbereitung und Durchführung von kleinen Geländespielen, Orientierungswanderungen, Orientierungsläufen, die für Kinder geeignet sind.

Erweiterung des Könnens, sich in und an der Umgebung orientieren

zu können.

Orientierungslauf, Orientierungswanderung.

Kenntnisse zur Vorbereitung, Planung und Durchführung von

Wanderungen mit Kindern.

Längere Wanderungen mit entsprechender Gehleistung (unter Einschluß der Übernahme von Aufgaben bei deren Durchführung).

Didaktisch-methodische Ausbildung

Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Klassen anknüpfend an Gelegenheiten, die sich in der praktischen Ausbildung ergeben, in verstärktem Ausmaß in der 3. bis 5. Klasse zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, der Bewegungslehre, Sportpsychologie, Sportsoziologie und Sportbiologie exemplarisch enthalten. Einzelne Bereiche der didaktisch-methodischen Ausbildung sind ab der 4. Klasse nach Möglichkeit im Rahmen der Hort- und Heimpraxis zu erarbeiten.

  1. 1. Begriffserklärungen:
  1. 2. Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsstufen:
  1. 3. Die Bedeutung des Sports für behinderte Kinder und Jugendliche:
  1. 4. Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses:
  1. 5. Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:
  1. 6. Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:
  1. 7. Intensivierungsmöglichkeiten von Übungen:
  1. 8. Gesundheitserziehung:
  1. 9. Sicherheitsmaßnahmen:
  1. 10. Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:
  1. 11. Organisationsformen des österreichischen Sports:
  1. 12. Sportbiologische Grundkenntnisse:

Didaktische Grundsätze:

Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.

Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, welches wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse, wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll jedenfalls gesichert sein.

Für eine längerfristige aufbauende Unterrichtsplanung sind klassenbezogene „Jahrespläne'' (Jahres- und Halbjahreszyklen) auszuarbeiten. Sachgerechte methodische Reihen, Übungsstationen, Gerätebahnen ua. arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Unterrichtes in Kurs- oder Blockform. Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge ermöglicht werden (Kurse innerhalb des Pflichtgegenstandes bzw. auch innerhalb der unverbindlichen Übungen).

Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) zu fördern.

Als Übungsanreiz bzw. als Leistungskontrolle eignen sich sachgerechte und jugendadäquate, einfache und kombinierte sportmotorische Tests, die auch als ergänzende Beurteilungshilfen herangezogen werden können.

Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollten bewegungsreiche und freuderfüllte Leibesübungen sein, für die das Moment der Weitergabe im zukünftigen Beruf Priorität hat.

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