Anlage 1
— D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Pflege der Freude am Chorsingen. Aufbau einer stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Erwerben grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten in der Chorleitung.
Kenntnis einschlägiger Literatur, insbesondere zur musikalischen Gestaltung von Festen und Feiern sowie zum fachgemäßen Einsatz im Beruf.
Lehrstoff:
- 1. bis 3. Klasse (je 1 Wochenstunde):
- 4. Klasse:
- 5. Klasse:
Singen geeigneter Chorsätze mannigfacher Art aus verschiedenen Musikepochen, einschließlich einfacher zeitgenössischer Werke.
Volksliedgut des In- und Auslandes.
Lieder und Kanons für Feste und Feiern in vokalen und
vokal-instrumentalen Sätzen.
Chorische Stimmbildung.
Didaktische Grundsätze:
Durch ständige Stimmpflege und Gehörbildung soll die Voraussetzung für einen reinen und kultivierten Chorklang geschaffen werden. Gern gesungene Lieder und Chöre sollten auswendig beherrscht und durch Wiederholung gefestigt werden.
Der Chor ist bei der Gestaltung von Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen mit einzubeziehen, weshalb ein Zusammenwirken mit dem Lehrer für Spielmusik bzw. den Instrumentallehrern notwendig ist.
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch Freude am gemeinschaftlichen instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizieren soll das Verständnis für Haus- und Kammermusik gefördert werden. Die Schüler sollen befähigt werden, an der musikalischen Gestaltung von Festen und Feiern mitzuwirken. Eine entsprechende Literaturkenntnis ist anzustreben. Weiters soll die Fähigkeit, Kinder und Jugendliche zum Singen und Musizieren zu motivieren und anzuleiten, entwickelt werden.
Lehrstoff:
- 2. bis 3. Klasse (je 1 Wochenstunde):
- 4. Klasse:
Spiel von Originalwerken und guten Bearbeitungen aus verschiedenen Epochen in mannigfachen Besetzungen, auch mit Singstimmen.
Methodische Fragen über den Aufbau von Spielgruppen und Bands. Improvisationen, allenfalls auch mit elementaren Klangerzeugern und einfachen Instrumenten.
Angaben über einschlägige Literatur.
Didaktische Grundsätze:
Beim Musizieren ist vor allem auf einen möglichst klangreinen und gut ausgearbeiteten Vortrag der Werke zu achten; schon bei deren Auswahl ist zu bedenken, ob diese Forderungen erfüllt werden können. Bearbeitungen, die dem Satz und der Klangwirkung nach das Original entstellen, sollten nicht gewählt werden.
Der Pflege österreichischer Volksmusik ist gebührende Beachtung zu schenken.
Die instrumentale Spielgruppe ist bei der Gestaltung von Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen allenfalls auch an den Übungsstätten mit einzubeziehen.
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sensibilisierung im Hinblick auf Selbsterfahrung, Partnererfahrung und Raumwahrnehmung. Erziehung zur kritischen Wahrnehmung von Kommunikationssignalen. Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Handhabung und Darbietung szenischen Materials.
Soziale Interaktionsfähigkeit auf der Basis darstellender Spiele. Kennenlernen und Entfaltung der eigenen Kreativität bei verbalen und nonverbalen Kommunikationsformen innerhalb der Gruppe. Durchschauen des szenischen Spieles in seiner gesellschaftlichen und erzieherischen Funktion.
Kreativer Einsatz der sprachlichen, mimischen und körperlichen Ausdrucksfähigkeit bei szenischen Aktivitäten aller Art. Planung und Durchführung dramaturgischer Problemlösungen in allen Bereichen des szenischen Spieles.
Bedachtnahme auf die beruflichen Erfordernisse im Hinblick auf die Auswahl der Spielformen und Stoffe.
Lehrstoff:
- 1. bis 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
- 4. Klasse:
Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend Übungen im Rezitieren und Darstellen (mit Worten und ohne sie) ausgewählter, der Altersstufe angemessener Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Scharade, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.
Didaktische Grundsätze:
Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunützen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit in Horten, Heimen und ähnlichen Institutionen sowie in der außerschulischen Jugendarbeit, insbesondere die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung, ist speziell zu berücksichtigen.
Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.
SPRECHERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb der für den künftigen Beruf erforderlichen Sprechweisen und Sprechtechniken sowie der Fähigkeit, persönlich gestaltete und frei gehaltene Rede- und Gesprächsführung im Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
- 2. oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Einführung in die wesentlichen physiologischen Vorgänge beim Sprechen; Beachtung der richtigen Atemtechnik. Lautlehre; Artikulation und Stimme verschiedener Arten des Stimmeinsatzes. Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.
Übungen im lautreinen Sprechen. Anwenden in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens, auch an Beispielen aus der Literatur sowie aus Kinder- und Jugendbüchern.
Verschiedene Formen didaktischen Sprechens: erzählendes Sprechen, Sprachakzente, erzieherisches Sprechen, praxisbezogenes Sprechen.
Erproben von Möglichkeiten in der Vortragstechnik. Übung im Gesprächs- und Diskussionsverhalten.
Möglichkeiten zur Diagnose und Hilfen zum Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindern in Horten und Heimen.
Didaktische Grundsätze:
Die erarbeiteten Grundlagen bilden die Voraussetzung für die verschiedensten Sprechsituationen, die im angewandten Sprechen (erzieherischen Sprechen) ihren Niederschlag finden, wobei das vorbildliche Sprechverhalten des Lehrers und die Zuhilfenahme audio-visueller Mittel die Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles bilden sollen. Werden Teilbereiche des Sprechaktes zeitweise isoliert geübt, so müssen sie immer wieder in den gesamten Sprechablauf einmünden.
Dieses Angebot sollte insbesondere denjenigen Schülern empfohlen werden, für die - über die im Pflichtgegenstand Deutsch der 1. Klasse angebotene Sprecherziehung hinaus - eine spezielle Förderung im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit zweckmäßig erscheint.
LITERATURPFLEGE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erweiterung des Verständnisses für Dichtung, Förderung des Interesses an der Lektüre und an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen.
Lehrstoff:
- 4. und 5. Klasse:
Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung der Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.
Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schüler.
Didaktische Grundsätze:
Literaturpflege ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) zugemessenen Unterrichtsstunden.
Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung den Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.
BIOLOGISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
(siehe Biologie und Umweltkunde)
Lehrstoff:
- 1. oder 2. oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Anleitung zu Naturbeobachtungen auch unter Verwendung von Behelfen, wie Lupe, Fernglas, Mikroskop, Photoapparat. Eingehendes Studium von Naturobjekten mit Hinweisen auf Methoden wissenschaftlicher Forschung.
Einrichtung und Betreuung einer permanenten Ausstellung verschiedener Naturobjekte sowie Anleitung für das Anlegen von Sammlungen.
Anlegen von Versuchspflanzungen; Durchführung einfacher gärtnerischer Tätigkeiten. Pflege von Zimmerpflanzen.
Exemplarisches Beobachten von Tieren (unter Einhaltung und Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen); verhaltenspsychologische Studien. Durchführung einfacher Sezierübungen.
Didaktische Grundsätze:
In Ergänzung zu den didaktischen Grundsätzen der Biologie und Umweltkunde sollen die Schüler durch die eigene Betätigung Zusammenhänge des Naturgeschehens besser erfassen und eine auf Verständnis beruhende verantwortungsvolle Einstellung zur Natur gewinnen, um sie Kindern (und Jugendlichen) vermitteln zu können. Durch die eigene Betätigung sollen die Schüler wertvolle Impulse für die Berufsarbeit gewinnen.
Auf Genauigkeit bei der Durchführung der Beobachtungen und Versuche ist stets Wert zu legen. Das Führen von Protokollen ist zweckmäßig.
FEST- UND FEIERGESTALTUNG, BRAUCHTUMSPFLEGE SOWIE VOLKSTANZEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen befähigt werden, das im Unterrichtsgegenstand Didaktik erworbene Wissen über die Gestaltung von Festen und Feiern anzuwenden und verschiedene Formen der Fest- und Feiergestaltung sowie der Brauchtumspflege, die im Lebensraum Hort und Heim sowie in ähnlichen Institutionen möglich und sinnvoll sind, im Eigenerleben zu erproben, um es in der Berufspraxis an junge Menschen weitergeben zu können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Übungen zur Durchführung von Festen und Feiern im Jahreskreis und zu besonderen Anlässen, wie sie auch in Horten und Heimen sowie in ähnlichen Institutionen wichtig sind, etwa: Erntedank, Martinsumzug, Nikolaus, Advent, Weihnachten, Fasching, Sonnenwende, Abschlußfest, Elternabend, Geburtstagsfest, Staatsfeiertag, Nationalfeiertag, Welttag des Kindes ua.m.
Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente bei Festen und Feiern: Spielleitung, Conference, Vortragen von Gedichten uä., musikalische Darbietungen, verschiedene Formen des darstellenden Spiels (Sketch, Stegreifspiel, Pantomime ua.m.).
Kritische Auseinandersetzung mit Sinn und Formen des Brauchtums. Pflege erziehlich wertvoller Bräuche und Traditionen bei verschiedenen Anlässen des Heimlebens. Vermittlung von einfachen Tanzschritten für Gruppentänze und von Grundschritten und -figuren des Volkstanzes.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sollen die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für die einzelnen Aktivitäten weitgehend selbst mitgestalten, um so aus der Erfahrung zu lernen. Sie sollen möglichst selbständig aktiv werden können und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Im Rahmen der Auswertung der einzelnen Aktivitäten sind im Sinne des Transfer auf die Erziehertätigkeit methodische Hinweise zu geben.
FOTOTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit in der Bewältigung fototechnischer Aufgaben wie Aufnahmetechnik und Ausarbeitung zur Anwendung in einer zeitgemäßen und sinnvollen Freizeitgestaltung insbesondere mit Kindern und Jugendlichen.
Lehrstoff:
- 1. oder 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Kenntnisse über die Grundprinzipien der Fotografie und den Umgang mit Kamera samt Zubehör (zB Wechselobjektive, Vorsatzlinsen, Filter, Blitzgerät).
Vertrautheit mit verschiedenen Kameraarten und -systemen (zB Gehäuse, Filmformat, Verschluß, Objektiv, Belichtungsmessung). Zusammenspiel von Blende und Belichtungszeit; einige Filmarten; Bildgestaltung und Bildaufbau.
Praktische Übungen: Aufnahmetechnik, Blitzlichttechnik, Nahaufnahmen, Entwickeln und Vergrößern; Drehen eines Kurzfilmes (zB Super-8mm).
Möglichkeit der Auswertung des erworbenen Wissens und Könnens im Dienste der Heimpraxis (wie sinnvolle Freizeitgestaltung, Beitrag für Gruppen- und Heimchronik, Elternabend mit Film oder Diaschau ua.).
Didaktische Grundsätze:
Für den Unterricht in Fototechnik sind Experten des betreffenden Sachgebietes heranzuziehen.
Durch geeignete Aufgabenstellung im Hinblick auf das Umsetzen und Anwenden des Lehrstoffes in die künftige Erzieherpraxis ist der Ertrag in dieser unverbindlichen Übung zu sichern.
INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einblick in einschlägige neue Technologien. Anbahnen des Verständnisses für die Denk- und Arbeitsweisen sowie die Anwendungsmöglichkeiten der Informatik.
Lehrstoff:
- 1. oder 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Einführung in die Grundbegriffe der EDV (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe).
Computer (Aufbau und Arbeitsweisen; Anwendungsgebiete). Die wichtigsten Arten von Datenträgern; Aspekte des Datenschutzes.
Grundzüge einer problemorientierten Programmiersprache, um einfache Probleme mit dem Computer lösen zu können. Programmstrukturen. Datenstrukturen.
Arbeiten mit Anwendersoftware, insbesondere Textverarbeitung, Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation.
Auswirkungen im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Bereich.
Didaktische Grundsätze:
Durch praktisches Arbeiten am Computer soll der Schüler mit elektronischer Datenverarbeitung vertraut gemacht werden. Dazu sollen neben der Analyse und Lösung einfacher logischer Probleme auch Aufgabenstellungen aus praxisnahen Gebieten behandelt werden (zB Statistik, Buchhaltung).
Wenn möglich, sollte im Unterricht Kontakt mit fertiger Software angeboten werden. Der Schüler sollte auch Einblick gewinnen, wie Kinder mit Mikroelektronik umgehen lernen.
MEDIENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Grundkenntnissen über Kommunikationsphänomene.
Er kennen der erzieherischen Macht, die Massenmedien, wie Spielfilm, Hörfunk, Fernsehen, ebenso die Printmedien oder das Theater ausüben.
Die Schüler sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten, Heimen sowie ähnlichen Institutionen anzuwenden.
Lehrstoff:
- 4. und 5. Klasse:
Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.
Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Heimzeitungen ua. Kritische Einsicht in die Kommunikationsphänomene.
Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).
Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit und die Auswertung von Medien. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung im Hort- und Heimleben. Formen und Methoden der Medienerziehung in der außerschulischen Jugendarbeit.
Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien in Horten und Heimen sowie ähnlichen Institutionen erwerben können.
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Gerätturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), andererseits sie aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in leibeserziehliche Anliegen und Aufgaben.
Lehrstoff:
- 1. bis 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
- 4. Klasse:
- 5. Klasse:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).
Spezifische Übungsangebote für Kinder, die der motorischen Förderung bedürfen.
Jugendgemäße Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze:
Die Unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede Unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erstellung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.
Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen) ist zu beachten.
Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2017
Gesetzesnummer
10008880
Dokumentnummer
NOR12108846
alte Dokumentnummer
N6199437650J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)