Anlage3a Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage 3A.3.5

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LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE - ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ORGANISATION I. STUNDENTAFEL

Anlage3a

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Semester Summe tungs-

1. 2. gruppe

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1. Religion .......................... 1 1 2 (III)

2. Deutsch ........................... 3 3 6 (I)

3. Englisch .......................... 3 3 6 (I)

4. Geschichte und politische Bildung . 2 2 4 III

5. Angewandte Mathematik ............. 6 6 12 I

6. Angewandte Physik ................. 2 2 4 II

7. Angewandte Chemie und

Umwelttechnik ................... 2 - 2 II

8. Grundlagen der Datenverarbeitung .. 2 2 4 I

9. Programmieren *2) ................. 2 2 4 I

10. Rechnungswesen .................... - 2 2 (I)

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Gesamtwochenstundenzahl ... 23 23 46

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Wochenstunden Lehrver-

B. Förderunterricht *1) pflich-

Semester Summe tungs-

1. 2. gruppe

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Deutsch ............................... *3) *3) (I)

Englisch ........................... *3) *3) (I)

Angewandte Mathematik .............. *3) *3) I

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*1) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.

*2) Mit Übungen im Ausmaß von durchschnittlich 1 Wochenstunde im

  1. 1. Semester und 2 Wochenstunden im 2. Semester.

    *3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 3A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF

DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 3A.2.1.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)" in Anlage 2, BGBl. Nr. 412/1986 i.d.g.F.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:
  1. 2. Semester:

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)" in Anlage 2, BGBl. Nr. 412/1986 i.d.g.F., 1. bzw. 2. Semester des I. Jahrganges.

Didaktische Grundsätze:

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)" in Anlage 2, BGBl. Nr. 412/1986 i.d.g.F.

  1. 4. GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Entscheidungsfindung notwendigen historischen Fakten aufsuchen und verwerten können. Er soll das politische und gesellschaftliche Geschehen Österreichs aus der historischen Situation kritisch beurteilen können.

Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der Technik und allgemeinen Produktions- und Sozialstrukturen verstehen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Europa 1900 bis 1914:

Politische Interessen der Großmächte, Bündnissysteme. Wirtschafts- und Sozialstruktur. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technisches Weltbild.

Der Erste Weltkrieg:

Ursachen, politische und militärische Entwicklung, Friedensverträge, neue Staatsgebiete und Staatsformen (Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns, Sowjetunion).

Europa zwischen den Weltkriegen:

Politische Interessen der Großmächte, Wirtschafts- und Sozialentwicklung (Inflation, Expansion und Zusammenbruch der Wirtschaft; Massenarbeitslosigkeit). Entwicklung der Technik. Kulturelle Strömungen. Totalitäre Ideologien, innerstaatliche Konfrontationen, Bündnissysteme.

Der Zweite Weltkrieg:

Ursachen, politische und militärische Entwicklung. Das nationalsozialistische Deutschland (Außen- und Wirtschaftspolitik; Verfolgung und Widerstand) und seine Gegner. Neue Grenzen und besetzte Gebiete. Die Vereinten Nationen.

Staatsbürgerkunde:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen,

politische Parteien, Verbände.

  1. 2. Semester:

    Die Welt seit 1945:

Wiederaufbau, Friedensverträge, Bündnissysteme und wirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ost-West-Konflikt. Internationale Organisationen. Bewegung der Blockfreien. Entwicklung der Weltwirtschaft; Probleme der Entwicklungsländer; Nord-Süd-Beziehungen; multinationale Konzerne. Technische Entwicklung. Kulturelle Strömungen.

Österreich von 1945 bis 1955:

Zweite Republik, Besatzung, Wiederaufbau. Industriebeschlagnahmen, Verstaatlichung. Innenpolitische Krise 1950. Sozialpartnerschaft. Staatsvertrag, immerwährende Neutralität.

Österreich seit 1955:

Innen-, Außen- und Sozialpolitik. Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftsstruktur. Umfassende Landesverteidigung. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technische Leistungen. Aktuelle politische Probleme.

Staatsbürgerkunde:

Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Auswirkung der geschichtlichen Entwicklung auf die Gegenwart. Diskussionen über Probleme, zu denen die Schüler selbständig Informationen sammeln können, fördern die Selbständigkeit der Schüler, insbesondere dadurch, daß der Lehrer bei umstrittenen Themen nicht selbst Stellung bezieht, aber dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

  1. 5. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Aufnahme in den Aufbaulehrgang notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Grundbegriffe der Differential- und Integralrechnung kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Algebra:

Zahlensysteme; Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen). Funktionen (Grundlagen, graphische Darstellung; lineare und quadratische Funktionen; Potenz- und Wurzelfunktionen; Kreis- und Arcusfunktionen; Exponential- und Logarithmusfunktionen; Winkelfunktionen).

Geometrie:

Planimetrie, Stereometrie (Oberfläche und Volumen einfacher Körper); Trigonometrie (Längen- und Flächenberechnungen).

  1. 2. Semester:

    Algebra:

Einfache Gleichungssysteme.

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwerte; Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben, stetig differenzierbare Fortsetzung; unbestimmtes und bestimmtes Integral, Flächenberechnung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bereitstellung der Kenntnisse und Fertigkeiten für die weiter aufzubauenden Stoffteile.

Insbesondere werden die in der Physik zur Behandlung von Schwingungen benötigten Winkelfunktionen rechtzeitig durchgenommen und stehen für Berechnungen in der Planimetrie und Stereometrie bereits zur Verfügung.

In jedem Semester eine Schularbeit.

6. ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Physik beherrschen.

Er soll grundlegende Kenntnisse in den für die elektronische Datenverarbeitung wichtigen Teilgebieten der Physik, insbesondere der Halbleiterphysik und der Informationsphysik aufweisen. Er soll die in der Physik verwendete Symbolik kennen und die geltenden Normen anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Klassische Mechanik:

Weg, Zeit, Geschwindigkeit, Beschleunigung, Kraft, Masse (Newtonsche Axiome); Arbeit, Energie, Leistung, Impuls (Erhaltungssätze); Schwingungen und Wellen.

Atomare Struktur der Materie:

Aggregatzustände.

Wärmelehre:

Thermische Bewegung; Temperatur (Hauptsätze der Wärmelehre);

thermische Ausdehnung, Druck.

  1. 2. Semester:

    Elektromagnetismus:

Grundlagen (Ladung, Strom, Spannung, Ohmsches Gesetz); elektrische und magnetische Felder; Coulomb-Gesetz und Lorentzkraft; Induktion; elektromagnetische Schwingungen und Wellen; Informationsübertragung durch elektromagnetische Wellen (Modulation, Bandbreite); Halbleiter (Diode, Transistor und grundlegende Schaltungen damit).

Grundlagen der Quantentheorie:

Unschärferelation, Atom- und Kernstruktur; Elementarteilchen; Entwicklung des Universums.

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Kapitel sollen möglichst abgeschlossen in Unterrichtseinheiten gebracht werden.

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung; besonders ist das physikalische Verständnis der EDV-Hardware zu unterstützen.

  1. 7. ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau, Element, Ion, Verbindung; Anwendung des Periodensystems; Oxidationszahl; Säuren, Basen, Salze, pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolierstoffe; Halbleiter.

Korrosion und Korrosionsschutz.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen. Sozial- und

wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, Experimente durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

  1. 8. GRUNDLAGEN DER DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den prinzipiellen Aufbau und die Wirkungsweise einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage verstehen lernen und nachvollziehen können.

Der Schüler soll die Unschärfe der natürlichen Sprachen erkennen. Er soll Umformungen aus verbaler in symbolische Darstellungsweise und umgekehrt vornehmen können. Er soll Widersprüche und Mehrdeutigkeiten im Ausgangsmaterial identifizieren und beheben können.

Der Schüler soll zur Weiterbildung auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung bereit sein. Er soll auf Grund der Kenntnis einschlägiger Einrichtungen und Schriftwerke seine Weiterbildung sowie die Weiterbildung von Mitarbeitern planen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    EDV-System:

Einführung in die Elemente der Hard- und Software. Funktion und Aufbau der Bestandteile.

Aussagenlogik:

Wahrheitstabellen; aussagenlogische Operatoren; einfache

aussagenlogische Ausdrücke; Zusammenhang mit umgangssprachlichen

Formulierungen.

Programmiersprachen:

Übersicht, Merkmale, Anwendungsbereiche.

  1. 2. Semester:

    Mathematische Grundlagen:

Zahlensysteme; Darstellung und Verknüpfungen von Zahlen in beliebigen Zahlensystemen, rechnerinterne Zahlendarstellung und Zahlenverarbeitung.

Daten und Darstellung:

Datenhierarchie; Kodierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis nach dem neuesten Stand.

9. PROGRAMMIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in einer problemorientierten Programmiersprache für einfache Aufgaben selbständig Programme entwerfen, kodieren, testen, von Fehlern befreien und dokumentieren können. Er soll die Anwendbarkeit von Programmstrukturen und deren Notation auf ein gegebenes Problem beurteilen können.

Der Schüler soll die Arbeit an einer Programmieraufgabe ökonomisch einteilen und unter Beachtung einschlägiger Normen symbolische und graphische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden. Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll er das Gruppenziel unterstützen sowie die für ihn geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Algorithmik:

Logischer Ablauf von Programmen. Strukturblöcke, Verzweigungen, Schleifen, Unterprogramme. Einfache Datentypen. Struktogramme zum Analysieren von Alltagsproblemen und einfachen mathematischen Aufgabenstellungen.

Programmiersprache:

Semantik und Syntax. Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen,

Fehlersuche, Programmdurchführung.

  1. 2. Semester:

    Algorithmik:

    oblemanalysen; spezielle Algorithmen (Mischen, Sortieren, ...). Zusammengesetzte Datentypen; Struktogramme zu komplexeren Aufgabenstellungen.

    Programmiersprache:

Semantik und Syntax ohne Organisation größerer Datenmengen. Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung und Programmdokumentation.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigstes Kriterium für die Auswahl der Programmiersprache und des Betriebssystems ist der zur Verfügung stehende Maschinenpark; weiteres Kriterium für die Auswahl der problemorientierten Programmiersprache ist deren leichte Erlernbarkeit.

Bei der Auswahl der Übungen sollen jene Tätigkeiten bevorzugt werden, die in anderen Gegenständen lehrstoffmäßig beschrieben werden. Dabei kann die Auswahl der in Einzel- und Gruppenarbeit zu lösenden Probleme den Interessen der Schüler angepaßt werden. Modulares Programmieren mit praxisüblichen Programmentwurfsmethoden wird dabei möglichst früh eingeführt.

Es soll bei der Dokumentation Bedacht darauf genommen werden, daß das Wissen um das eigene Programm verständlich an Nachfolger bzw. Benutzer weitergegeben werden muß.

  1. 10. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in das Rechnungswesen eines Betriebes (Kontierung laufender Geschäftsfälle) eingeführt werden. Insbesondere soll er die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Folgen von Verstößen kennen.

Der Schüler soll die Notwendigkeit eines problemgerecht strukturierten Rechnungswesens als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen einsehen.

Der Schüler soll zur Weiterbildung auf dem Gebiet des Rechnungswesens bereit sein; er soll seine Weiterbildung und die Weiterbildung von Mitarbeitern organisieren können.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester:

    Funktion des Rechnungswesens:

Begriffsabgrenzung, Aufgaben, rechtliche Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung der EDV-Buchhaltung; Belegwesen; Buchhaltungssysteme.

System der doppelten Buchhaltung:

Begriffsabgrenzung; Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten Buchhaltung; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß. Einheitskontenrahmen und Kontenplan.

Bücher der doppelten Buchhaltung:

Arten; Verknüpfung (Buchführungsverfahren); Hilfs- und Nebenbücher.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigste Kriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der automationsunterstützten Anwendung sowie der Beitrag zur Lösung von Aufgaben der Unternehmensführung. Zur Einführung sind T-Konten zu verwenden; die Verwendung moderner Organisationsmittel liegt im Sinn der Bildungs- und Lehraufgabe.

B. Förderunterricht

Siehe Anlage 3A.

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