Anlage 3c Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1990

Anlage 3c

Anlage 3C.1.1

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LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE,

KUNSTHANDWERK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

__________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Semester Summe pflich-

1. 2. tungs-

gruppe

__________________________________________________________________

1 Religion ........................ 1 1 2 (III)

2 Deutsch ......................... 4 2 6 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . - 2 2 (I)

4 Mathematik und

angewandte Mathematik ........... - 4 4 (I)

5 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ............... 3 - 3 II

6 Stilkunde ....................... 2 2 4 III

7 Technologie ..................... - 3 3 I

8 Technisches Zeichnen und

Darstellende Geometrie .......... 4 - 4 II

9 Design .......................... 3 3 6 III

10 Entwurf ........................ 3 3 6 II

_________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 20 20 40

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Förderunterricht

_________________________________________________________________

Deutsch *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) *1) *1) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik *1) *1) (I)

Fachlich-theoretische

Pflichtgegenstände *1) *1) (wie der

entsprechende

Pflichtgegen-

stand)

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*1) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils

höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 3A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 3A.

  1. 3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 3A.

  1. 4. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (4 Wochenstunden):

    Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, quadratische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, graphische Darstellung von Funktionen.

Geometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendung auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

Zwei Schularbeiten.

  1. 5. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll für den Ausbildungszweig bedeutsame Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können sowie deren Auswirkung auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

    Chemische Grundgesetze:

Element, Reinstoff, Trennverfahren; Elementverteilung; Symbolik der Elemente, der Verbindungen und einer Reaktionsgleichung; Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Säuren, Basen und Salze.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Nichtmetalle.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Dies bedingt auch Hinweise auf Umweltschädigungen.

6. STILKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

    Theorie der Kunst:

Einteilung, Begriffe. Sonderstellung des Kunstgewerbes.

Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:

Altertum. Wechselbeziehung zur bildenden

Kunst und zur Sozialgeschichte.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

    Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:

Mittelalter, Neuzeit. Wechselbeziehung zur bildenden Kunst und zur Sozialgeschichte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Kunstformen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen; ferner die Bedeutung für Kunst und Kunstgewerbe im heutigen Österreich, insbesondere in den Belangen des Ausbildungszweiges.

Bildliche Darstellungen sowie Modelle sind für die Erfassung des Lehrstoffes unerläßlich. Das Verständnis der handwerklichen und stilistischen Entwicklung wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht. Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Geschichte'' sowie der angewandten künstlerischen Unterrichtsgegenstände.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Ausgewogenheit zwischen allgemein-kulturellen Tendenzen und fachspezifischen Ausprägungen.

7. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichsten Werk- und Hilfsstoffe, Anstrichträger und Verfahren sowie die einschlägigen Normen gründlich kennen.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

    Werkstoffe:

Physikalischer und chemischer Aufbau, Eigenschaften, Verarbeitung, Prüfung. Oberflächen, Unterlagen. Wechselbeziehung zur Umwelt.

Mechanik:

Statik und Dynamik des festen Körpers.

Optik:

Interferenz, Beugung, Reflexion, Brechung, Polarisation,

Geometrische Optik.

Maschinen und Geräte:

Einsatz, Wartung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Bearbeitungsverfahren im Fachgebiet. Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlverfahren von besonderer Bedeutung. Hinweise auf die Schädlichkeit der Rohstoffe, auf Gefahren bei der Verarbeitung und auf einschlägige Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise in alle Themenbereiche eingebracht.

Für den Technologieunterricht sind Rückgriffe auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' sowie auf gewonnene praktische Erfahrungen erforderlich. Die Abstimmung zwischen den Lehrern des genannten Pflichtgegenstandes ist daher von größter Bedeutung.

  1. 8. TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll räumliche Zusammenhänge klar erfassen. Er soll einfache Körper und ihre räumlichen Zusammenhänge und Schatten genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen darstellen und Aufgaben über räumliche Beziehungen in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der gebräuchlichsten Objekte der Fachrichtung lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (4 Wochenstunden):

    Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß, Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Gestalt ebener Figuren, wahre Länge von Strecken. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Durchdringungen, Schatten).

Drehflächen:

Ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen, Schatten.

Schraubflächen. Technische Anwendungen.

Perspektive:

Durchschnittsverfahren, Aufbauverfahren, axonometrische

Zentralprojektion.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum konstruktiven Denken bei der Lösung von Aufgaben des Fachgebietes unter Berücksichtigung von Funktion, Wirtschaftlichkeit, Fertigungstechnik und Normen. Dieser Beitrag erscheint umso stärker gewährleistet, je enger die Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Design'' ist und je mehr die Theorie mit Anwendungsbeispielen aus dem Fachgebiet erläutert wird.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten erfordern zur Einübung auch häusliche Arbeit. Zur Absicherung einwandfreier Lösungen erscheint es besonders wichtig, die Schüler mit geeigneten Methoden der Selbstkontrolle vertraut zu machen.

Normenblätter sind wichtige Unterrichtsmittel. Im Themenbereich „Technische Anwendungen'' kommen dazu Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher.

9. DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bei der Gestaltung von Produkten technische, funktionale und künstlerische Aspekte integrieren können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

    Formelemente:

Geometrische Flächen und Körper. Relationen und Proportionen.

Analyse und Synthese:

Naturform und Kunstform.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

    Analyse und Synthese:

Farbe; Stil.

Werkstoffbedingte Designprinzipien:

Holz, Metall, Keramik, Kunststoff, Glas und Verbindungsstoffe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum schöpferisch-integrativen Denken unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und soziologischer Faktoren. Besonders wertvoll sind Aufgabenstellungen, die den Lehrstoff mehrere Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

10. ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für ausführungsreife Entwürfe notwendigen zeichnerischen Grundlagen und Techniken beherrschen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

    Techniken:

Bleistift-, Feder-, Pinseltechnik (Tusche, Pinseldruck, Lasuren);

Kohle-, Kreide-, Pastelltechnik.

Gestaltung:

Raum und Form (Proportion, Perspektive, Entfernung).

Objekte:

Geometrische Körper. Architektur.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

    Techniken:

Aquarelle, Gouache, Öltechnik, Mischtechnik. Fotografische Gestaltungsverfahren, Reproduktionstechnik, Videotechnik.

Gestaltung:

Licht und Schatten (Schraffur). Farbe (Wiedergabe).

Objekte:

Pflanzen, Tiere, menschliche Figur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf praktische Aufgaben des Fachgebietes sowie die Vielfalt der dargestellten Objekte und der verwendeten Techniken. Entsprechend den Erfordernissen der Praxis kommt der Präzision und Sauberkeit der Ausführung unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten besonderes Gewicht zu.

Für das Entwickeln und Ausformen von Schriften ist die Erziehung zum rhythmischen Gefühl besonders wichtig; sie wird durch Schreibübungen, die von Schriftelementen ausgehen, begünstigt.

Zur Unterstützung der zeichnerischen Übungen, die auch im Freien stattfinden können, dienen Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen. Im Themenbereich „Raum und Form'' stellt die Rechnerunterstützung eine wichtige praxisnahe Arbeitsform dar.

B. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 3A.

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